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Trotz Mitgliedschaft in der Diakonie: Im Essener Krupp Krankenhaus gilt Betriebsverfassungsgesetz
"Das Alfried Krupp Krankenhaus in Essen ist durch die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk nicht zu einer kirchlichen Einrichtung geworden und muss auch weiterhin das Betriebsverfassungsgesetz anwenden. Dies stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am heutigen Dienstag in einem Beschluss fest. Der Betriebsrat bleibt damit im Amt und auch die zahlreichen Betriebsvereinbarungen gelten fort." Presseerklärung von ver.di vom 17.03.2009
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Essen: Betriebsrat gewinnt gegen Krupp-KH
"Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat den Betriebsrat des Essener Krupp-Krankenhauses wieder eingesetzt. Nach dem bundesweit einmaligen Eintritt der weltlichen Klinik ins evangelische Diakonische Werk hatten die Beschäftigten eine kirchliche Mitarbeitervertretung gewählt. Der aufgelöste Betriebsrat klagt seit Anfang des Jahres gegen die Umwidmung zum kirchlichen Krankenhaus, da hier die Mitbestimmungsrechte geringer sind als bisher. Das Landesarbeitsgericht gab ihm jetzt vor allem deshalb recht, da einige Bedingungen für den Eintritt ins Diakonische Werk nicht erfüllt waren. So würde das Vermögen der Klinik bei einer Schließung nicht der Diakonie sondern der Krupp-Stiftung zufließen. Die Klinikleitung will jetzt zum Bundesarbeitsgericht gehen. Sie ist der Auffassung, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn ein weltliches Gericht über eine kirchliche Einrichtung befindet." Meldung auf wdr.de vom 29.08.2006
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Beschlussverfahren Betriebsrat Alfried Krupp Krankenhaus gegen Alfried Krupp Krankenhaus (LAG Düsseldorf vom 29.08.2006 - 8 TaBV 58/06)
".Das Alfried Krupp Krankenhaus hatte mit Wirkung zum 01.01.2006 in einer "Nacht- und Nebelaktion" die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland erworben und in diesem Zusammenhang behauptet, dies habe unter anderem zur Konsequenz, dass a) das Krankenhaus damit eine karitative kirchliche Einrichtung im Sinne des § 118 Abs. 2 BetrVG sei, b) das Betriebsverfassungsgesetz auf das Krankenhaus keine Anwendung mehr finde und c) der Betriebsrat des Krankenhauses mit sofortiger Wirkung nicht mehr existiere und statt-dessen eine Mitarbeitervertretung zu bilden sei." Stellungsnahme von Peter Berg vom ver.di Landesbezirk NRW vom 30.08.2006
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Essen: Wird Krupp jetzt Kirche? Diakonie als Sylvesterkracher
"Die Belegschaft des Essener Alfried Krupp Krankenhauses wurde überrumpelt. Am 3.Januar teilte die Geschäftsführung erst dem Betriebsrat und Stunden später den Beschäftigten mit: Seit Jahresbeginn gelte im bislang frei-karitativen Krankenhaus nun ein kirchliches Sonderrecht; der Betriebsrat sei erloschen; ein Streikrecht gäbe es für die rund 1250 Beschäftigten auch nicht mehr. Heimlich und von langer Hand hätten sie den Wechsel vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in das Diakonische Werk Rheinland durchgezogen." Artikel von Tobias Michel (Betriebsrat im Krupp Krankenhaus) vom 17.02.2005
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Kirche bestimmt, was Kirche ist
Zum 1.1.06 hat sich das Alfred Krupp Krankenhaus (AKK) in Essen von einer weltlichen zu einer kirchlichen Einrichtung umfirmiert. Mit weit reichenden Folgen: Das Betriebsverfassungsgesetz wäre somit nicht mehr anwendbar. Die Gewerkschaft ver.di und der Betriebsrat wehren sich dagegen. Einen ersten Termin vor dem Arbeitsgericht in Essen ging allerdings verloren. Der Richter lehnte den Antrag des Betriebsrates mit formalen Erwägungen, ohne tiefere Prüfung ab. Mit der Aufnahme des AKK ins Diakonischen Werk des Rheinlandes sei das AKK zu einer kirchlichen Einrichtung geworden und damit gelte nun mal das Kirchenrecht. Der Rechtsstreit geht weiter. Die nächste Instanz wird angerufen. Wir werden berichten.
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Plötzlich evangelisch
"Das Essener Krupp-Krankenhaus verkündete zum Jahresanfang den Wechel zum Diakonischen Werk, erklärte den Betriebsrat für aufgelöst und will schlechtere Kirchentarife anwenden Die Dreistigkeit, mit der »Arbeitgeber« - private wie auch öffentliche - die demokratischen Rechte ihrer Beschäftigten mit Füßen treten, kennt offenbar keine Grenzen. Ein aktueller, besonders spektakulärer Fall betrifft das Essener Krupp-Krankenhaus, dessen Geschäftsleitung der erstaunten Belegschaft kürzlich den Übertritt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zum Diakonischen Werk Rheinland bekanntgab. Die Folge: Statt des Betriebsverfassungsgesetzes gelte nun Kirchenrecht, der Betriebsrat sei mit sofortiger Wirkung aufgelöst und auf Neueingestellte werde der für die Beschäftigten schlechtere, kirchliche Tarifvertrag angewendet." Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 17.01.2006