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Updated: 18.12.2012 16:09

Solidarität gefragt! - aktuelle Fälle

Auf dieser Seite versuchen wir, Widerstand, Proteste und Solidarität zu "organisieren" und Kontakte zu vermitteln. Wir bitten aber darum, auch nach erfolgreichen oder abgeschlossenen Aktionen informiert zu werden, um die Solidaritätsaufrufe aktuell halten zu können.... Bitte Infos an: redaktion@labournet.de

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Kündigungsverfahren gegen Betriebsratsvorsitzenden Roland Blumenauer

  • Kündigungsverfahren Nr. 6 gegen Roland Blumenauer in 1. Instanz vor dem Hessischen Arbeitsgericht am 24.08.12!!!
    Noch vor Beendigung des inzwischen abgeschlossen 5. Kündigungsversuches des Paketdienstes gegen seinen Betriebsratsvorsitzenden leitet die Geschäftsführung das 6. Kündigungsverfahren gegen Roland Blumenauer ein. Begleitet von massiven Schikanen (wie Lohnkürzungen etc.) hatte die Firmenleitung in den letzten Monaten vergeblich versucht, den engagierten Arbeitnehmervertreter mit einer Abfindung zu ködern.
    Kündigungsgrund Nr 6: die Geschäftsführung hat erneut die Erforderlichkeit seiner Betriebsratsarbeit bestritten und den BR-Vorsitzenden aufgefordert seine Tätigkeiten aus den letzten Monaten darzulegen. Obwohl der BR-Vorsitzende der Geschäftsführung unverzüglich versichert hatte, dass sie die gewünschten Informationen erhalten werde, ihm die Recherche und Aufbereitung dieser Informationen aber aufgrund der (gewohnt kurzen) Fristsetzung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist möglich sei und Kollege Blumenauer die gewünschten Informationen auch kurze Zeit später vorgelegt hatte, unterstellte die Geschäftsführung dem Kollegen eine Verweigerungshaltung die eine
    außerordentliche rechtfertigen soll.
    Gütetermin im 5. Kündigungsverfahren vor der 3. Kammer des Arbeitsgerichtes Darmstadt ist Freitag, der 24.08.12.,  9:30 h

    e-mail an die Redaktion vom 21.8.2012

  • Kündigungsverfahren Nr. 5 gegen Roland Blumenauer in 2. Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht am 03.07.12
    hier eine erste kurze Vorab-Info über den Ablauf des 5. Kündigungsverfahrens gegen mich, das am 03.07.12  vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Frankfurt verhandelt wurde: AUCH DER 5. KÜNDIGUNGSVERSUCH GEGEN MICH BLEIBT ERFOLGLOS! Die Betriebsratsfresser haben sich einmal mehr die Zähne ausgebissen! Das Hessische Landesarbeitsgericht hat auch dem 5. Kündigungsversuch der Distributions GmbH (bzw. trans-o-flex) gegen mich heute eine Absage erteilt. Nachdem das Arbeitsgericht Darmstadt den Kündigungsantrag in erster Instanz bereits abgelehnt hatte (siehe Pressebericht der Mainspitze), hat auch die 13. Kammer des LAG Frankfurt es abgelehnt dem Kündigungsantrag zuzustimmen. Ein weiteres Beschwerdeverfahren wurde nicht zugelassen…“ Aus der e-mail an die Redaktion vom 5.7.2012

  • 5. Kündigungsantrag gegen Roland Blumenauer
    Immer wieder versucht der Arbeitgeber, die Distributions GmbH –44, “Systempartner“ der trans-o-flex Schnell-Lieferdienst GmbH (Tochter der Österreichischen Post), ihren Betriebsratsvorsitzenden Roland Blumenauer aus dem Betrieb zu klagen! Seit Jahren überzieht die Firma den früheren Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates von trans-o-flex, der bei ver.di als Mitglied des Bezirksfachbereichsvorstandes und als Vorsitzender des Ortsvereins in Südhessen aktiv ist, mit Kündigungsklagen. Ob von Privatdetektiven beschattet, durch Anschuldigungen wie Betrug, Beleidigung und Anschwärzen der Firma bei Kontrollbehörden diskreditiert oder mit Abmahnungen bombardiert, alles blieb erfolglos! Jetzt leitet die Firma das 5.(!!!) Kündigungsverfahren gegen Roland Blumenauer ein! (…) ver.di-Rechtsschutzsekretärin Monika Hettwer sagt dazu: “Mit diesen Methoden werden aktive Betriebsräte kriminalisiert. Wir halten es deshalb für notwendig, dass mit einem breiten Bündnis der Solidarität öffentlich und deutlich gemacht wird was hier geschieht und dass wir als Gewerkschafter dieses Vorgehen nicht hinnehmen werden!“ Kommt zur solidarischen Unterstützung am 9. September um 11.30 Uhr nach Darmstadt zum Arbeitsgericht am Steubenplatz!Infos vom 1.9.2011

  • Paketdienst verliert erneut Kündigungsverfahren gegen seinen BR-Vorsitzenden
    Auch der vierte Versuch des Paketdienstes Distributions-GmbH 44 unseren Kollegen und Betriebsratsvorsitzenden Roland Blumenauer zu kündigen, scheiterte am 15.Januar vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Main). Die Kammer bescheinigte Roland Blumenauer, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos seien. So hatte der Arbeitgeber behauptet, er habe Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und sei unerlaubt der Arbeit fern geblieben. Beweisen wollte die Geschäftsführung diesen Vorwurf u.a. durch den Bericht eines auf unseren Kollegen angesetzten Privatdetektives. Dies ist einer der Höhepunkte einer langen Geschichte. Immer wieder hat die Geschäftsführung versucht, den gesamten Betriebsrat einzuschüchtern und den Vorsitzenden los zu werden. Der Betriebsrat hatte die Verfehlungen des Arbeitgebers konsequent angeprangert und sich für die Rechte der Belegschaft eingesetzt. Auch zukünftig wird sich Roland Blumenauer aktiv für die Interessen der Beschäftigten einsetzen. "Ich lasse mich nicht mundtot machen oder einschüchtern, auch nicht durch Beschattungen und haltlose Unterstellungen. Die Distributions-GmbH 44 muss akzeptieren, dass wir als Beschäftigte unsere Rechte" wahrnehmen", sagte er nach seinem gewonnenen Prozess.“ Meldung von ver.di-Südhessen
  • Kündigungsverfahren gegen Betriebsratsvorsitzenden Roland Blumenauer in Runde 3 im vor dem LAG am 15. Januar 2008
    Der ver.di-Kollege Roland Blumenauer, langjähriger BR-Vorsitzender der Distributions GmbH 44 (ehemals trans-o-flex Schnell-Lieferdienst) in Bischofsheim bei Rüsselsheim erlebt das vierte Kündigungsverfahren seit er sich als kritischer Betriebsrat und bekennender Gewerkschafter in seinem Betrieb für die Belange der Beschäftigten einsetzt. Nachdem sich der Betriebsratsvorsitzende auch durch permanente Schikanen, Abmahnungen und Lohnkürzungen nicht davon abhalten ließ, für die Rechte seiner Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zu kämpfen, hatte die Geschäftsführung, in der Hoffnung ihm endlich irgendwelche Verfehlungen nachweisen zu können, den Kollegen sogar in seiner Freizeit von einem Privatdetektiven beschatten lassen – nun wird ihm vorgeworfen, "Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall) erschlichen" zu haben. Es wird um breite Anwesenheit im nächsten und vermutlich letzten Verhandlungstermin am 15. Januar 2008, ab 13:00 Uhr, im Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt, Gutleutstraße 130 (direkt am Hauptbahnhof) gebeten! Siehe Informationen zu den Hintergründen

Spendenaufruf und Solidarität mit Axel Köhler-Schnura (Coordination gegen BAYER-Gefahren)

In den letzten Monaten wurde mindestens dreimal in die Büro- und Wohnräume des bekannten Konzernkritikers Axel Köhler-Schnura und seiner Familie in Düsseldorf eingebrochen. Das zwischenzeitlich mehrfache Wechseln der Schlüsselanlage blieb erfolglos. Auch kam es zu Attacken von Hackern auf die EDV-Anlage von Köhler-Schnura. Bei den Einbrüchen wurden gezielt Daten und Datenträger entwendet, die mit der politischen Arbeit von Köhler-Schnura im Zusammenhang stehen. So etwa das persönliche Notebook, das Handy und die Kamera. Die Kriminalpolizei ist eingeschaltet und ermittelt. Siehe dazu:

Solidarität ist gefragt. Diesmal mit der TREND Onlinezeitung

"Karl-Heinz Schubert, presserechtlicher Verantwortlicher der TREND Onlinezeitung, erhielt am 5. September 2011 eine Abmahnung. Er sollte eine Unterlassungsverpflichtung verbunden mit einem Strafgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung unterschreiben. In TREND Nr. 7-8/2011 war in der Rubrik Betrieb & Gewerkschaft der Artikel "Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen" veröffentlicht worden. In dem von GewerkschafterInnen verfassten Artikel wurden die Arbeitsplatzbedingungen in einem Friedrichshainer Spätkauf beschrieben und es wurde von einer fristlosen Kündigung berichtet. Hierauf sah sich der Ladeninhaber am 31.8.2011 veranlasst, von Karl-Heinz Schubert mit kurzer Fristsetzung (bis 8.9.2011) zu fordern: 1) Löschung des Artikels; 2) Unterwerfung unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
(bei einem Streitwert von 10.000 Euro und 5.000 Euro Strafgeld);
3) die Kosten der Unterwerfung - 749,00 Euro - zu tragen; 4) die Namen der VerfasserInnen des Artikels preiszugeben
." Stellungnahme in eigener Sache von und bei trend onlinezeitung externer Link. Siehe dazu:

  • Aktueller Stand: Späti ./. LabourNet Germany, 26.01.2012
    Im Gegensatz zum Vorgehen gegenüber dem Betreiber der Webseite www.trend.infopartisan.net, welche ebenfalls den angegriffenen Artikel veröffentlicht hatte, beschränkte sich das Vorgehen des Ladenbetreibers gegen Labournet e.V. auf ein außergerichtliches Abmahnschreiben. Die darin geltend gemachten Ansprüche wies Labournet Germany mit anwaltlichem Schreiben unter Hinweis auf die Pressefreiheit zurück. Der Artikel wurde nicht gelöscht, sondern ist weiterhin unter
    http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/eh/spaeti.html
    abrufbar. Schadensersatz wurde weder für Anwaltskosten, noch für die angeblich auf den veröffentlichten Artikel zurückzuführenden Umsatzeinbußen geleistet. Zur Wahrnehmung der Rechte des Labournet e.V. in dem seitens des Ladenbetreibers angedrohten gerichtlichen Eilverfahren wurden anwaltliche Schutzschriften bei den Landgerichten Berlin und Bochum hinterlegt.
    Wohl aufgrund der sich auch für den Ladenbetreiber abzeichnenden Aussichtlosigkeit seines Vorgehens gegen die Veröffentlichung des Artikels auf www.trend.infopartisan.net verzichtete dieser bislang auf eine gerichtliche Klärung gegenüber Labournet Germany. Die im Rahmen eines Eilverfahrens notwendige Eilbedürftigkeit der Angelegenheit liegt mittlerweile, über vier Monate nach Kenntnis des Inhabers von den inkriminierten Artikel, nicht mehr vor. Angesichts des erfolglosen gerichtlichen Vorgehens im Parallelrechtstreit gegen den Betreiber von trend, welches im Eilverfahren in zwei Instanzen scheiterte, ist davon auszugehen, dass der Ladenbetreiber gegen Labournet Germany auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens vorgehen wird.
  • Unterlassungsklage abgeschmettert!
    Am 8.12.2011 hat das Kammergericht Berlin die Beschwerde des Inhabers gegen den Beschluss des Landgerichtes abgelehnt. Zurecht geht das Kammergericht davon aus, dass die vom Ladeninhaber vorgelegten Argumente für eine Unterlassungsklage nicht ausreichen. Wir gratulieren!
  • LabourNet Germany solidarisch mit TREND Onlinezeitung - und ebenfalls betroffen!
    "Karl-Heinz Schubert, presserechtlicher Verantwortlicher der TREND Onlinezeitung, erhielt am 5. September 2011 eine Abmahnung. Er sollte eine Unterlassungsverpflichtung verbunden mit einem Strafgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung unterschreiben. In TREND Nr. 7-8/2011 war in der Rubrik Betrieb & Gewerkschaft der Artikel "Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen" veröffentlicht worden." Auf diesen Artikel hatte das LabourNet Germany gelinkt und der Rubrik auch weitere Beiträge hinzugefügt - siehe Branchen > Dienstleistungen: Groß- und Einzelhandel > Arbeitsbedingungen: Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen.
    Das LabourNet Germany hat eine solche Abmahnung am 19.9. ebenfalls erhalten und ebenso gegen eine evtl. einstweilige Verfügung eine Schutzschrift hinterlegt. Ganz in der Tradition der Redaktion und in Verteidigung der Pressefreiheit weigern wir uns allerdings, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, eine Abmahngebühr zu zahlen oder gar den Link zu entfernen und uns zu distanzieren! Vielmehr werden wir das Unternehmen nun besonders aufmerksam beobachten und weiterhin berichten!
    So funktioniert übrigens Meinungsfreiheit, wie auch wir sie meinen: Alles Scheiße - Erwin Pelzig in Neues aus der Anstalt vom 27.09.2011 bei youtube externer Link
  • Zum Hintergrund siehe: Branchen > Dienstleistungen: Groß- und Einzelhandel > Arbeitsbedingungen: Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen

Kriminalisierung der Ämterbegleitung - Solidarität mit Moni, Andreas & Co von Gegenwind!

"Die SGB II-Behörden der Landkreise Chemnitz und Zwickau (West-Sachsen) verfolgen Mitglieder aus der Erwerbsloseninitiative GEGENWIND mit Hausverboten, Anzeigen, Unterlassungserklärungen. Amts- und Verwaltungsgericht ziehen mit diesen an einem Strang. Zwischenstand einer Begleitung in den Räumen der ARGE Zwickau: Hausverbot für zwei Initiativenmitglieder bis Ende 2010, Strafverfahren laufen noch und kein Geld in der Kasse, um Gebühren aus den Gerichtsverfahren zu bestreiten." Siehe die Hintergründe und den Spendenaufruf in der Zeitung quer 1/10 pdf-Datei. Spendenkonto: Gegenwind e.V., Volksbank-Raiffeisenbank Glauchau eG, BLZ: 87095974, Konto Nr.: 4618, Kennwort: ARGE Z

Spendenaufruf zur Weiterführung des Hartz-IV-Verfahrens vor den EuGH / EuGHMR

"Haupt-Kläger" gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege, bittet um Spenden - ausdrücklich nicht für sich und seine Familie. Treuhänderisch verwaltet wird das Spendenkonto von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.
Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike Neck
Kontonummer: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Bank: Volksbank Dransfeld
Als Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben: "Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay"
Für Hintergründe siehe Infos und Aufruf bei chefduzen.de externer Link

Specials

Free Mumia Abu-Jamal! updated

Free Mumia Abu-Jamal!

"Solidarität mit www.bo-alternativ.de

Eine Torte ist kein Zuckerschlecken - für Antifaschisten

Ulrich Schirmer gegen Porsche

Koalition von Rechten bis Grünen hebt Immunität von Tobias Pflüger auf

Verteidigt die Pressefreiheit - Solidarität mit Dr. Nikolaus Brauns

Solidarität mit Chefduzen.de!

Die Arbeit der Bundesarbeitsge- meinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V. - akut gefährdet!

Aufruf zur Solidarität mit den kriminalisierten Antifaschisten aus Magdeburg

Solidarität mit der Redaktion von "Anti Atom Aktuell"

Erdbeben/Flut- Katastrophe in Südostasien

Prozesshilfe für Ekkehard Jänicke

Bankgesellschaft gegen Meinungsfreiheit

siehe auch

"schwebende" Verfahren:

Palästinensischer Flüchtling akzeptiert die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland nicht

Meinungsfreiheit auch für befristete Kollegen! Für Wiedereinstellung von Anatole Braungart

Sofortige Wiedereinstellung von Jens Fertsch durch die ETIB GmbH!

Ausschlussverfahren der IG Metall in Stuttgart gegen Volker Kraft

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Abgeschlossen:

abgeschlossene Fälle


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