Die beabsichtigte Einschränkung des Versammlungsrechts durch das Abgeordnetenhaus von Berlin ist fahrlässig.
„Vier Bürgerrechtsorganisationen nehmen zum Gesetz "über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen", das heute im Abgeordnetenhaus Berlin beraten wird, Stellung. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union Berlin-Brandenburg kritisieren die faktisch anlasslose Videoaufzeichnung von Versammlungen, die möglich werden soll…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 22.11.2012
Kein Platz für Grundrechte in Frankfurt?
„Für Donnerstag, 17. Mai 2012, hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Versammlung für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Frankfurt auf dem Paulsplatz angemeldet. Die Stadt verhängte ein Versammlungsverbot, das im Eilverfahren bestätigt wurde. Wir haben Klage dagegen eingereicht und werden nun im Hauptsacheverfahren für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit streiten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt öffentlich am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 10.15 Uhr, in Saal 1 Gerichtsgebäude Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt…“ Meldung des Grundrechtekomitees vom 28.09.2012
- Rechtswidriges Versammlungsverbot. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 10. Oktober 2012
"Das Verbot der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Frankfurt für den 17. Mai 2012 angemeldeten Versammlung "Für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit" war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nach einer ausführlichen Verhandlung am 10. Oktober 2012 unserer Klage stattgegeben. Leider begründet das Gericht, das in der Eilentscheidung das Verbot bestätigt hatte, diese Meinungsänderung nur damit, dass die Stadt Frankfurt zur Kooperation mit dem Grundrechtekomitee verpflichtet gewesen wäre." Pressemitteilung vom 10. Oktober 2012
Online-Demonstranten können sich nicht aufs Demonstrationsrecht berufen
Laut einer Antwort der Bundesregierung fehlt den virtuellen Versammlungen die dafür "notwendige Körperlichkeit". Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 13.08.2012
Gericht: Polizeiliche Videoüberwachung der Freiheit statt Angst-Demos rechtswidrig
„Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. VG 1 K 818.09) entschieden, "dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten [den Polizeipräsidenten in Berlin, d.h. die Berliner Polizeibehörde] erfolgt ist, rechtswidrig war." Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" demonstrieren seit Jahren tausende von Menschen gegen die immer weiter zunehmende Kontrolle und Überwachung, z.B. durch Vorratsdatenspeicherung oder Internetzensur. Bei den Demonstrationen 2009 und 2010 fertigte die Berliner Polizei von einem an der Spitze der Versammlungen fahrenden Polizeifahrzeug permanent so genannte "Übersichtsaufnahmen" der Demonstration an, obwohl der Protest vollkommen friedlich verlief. Gegen die einschüchternde Überwachung des Überwachungsprotests klagte ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung - mit Erfolg…“ Mitteilung des AK Vorrat vom 22.06.2012 . Zu den Vorfällen der Demos „Freiheit statt Angst“ 2009 und 2010 siehe unsere Dokumentationen unter
Diskussion > Grundrechte > Grundrechte allgemein > allgemein- grundrechtliche Demonstrationen und Aktionen
Verfassungsbeschwerde geg. Versammlungsgesetz
"Mit Wirkung zum 1. Februar 2011 hat die niedersächsische CDU-FDPLandesregierung ein neues, niedersachsenweit geltendes Versammlungsgesetz erlassen (NVersG). Nach Meinung vieler Betroffener und Sachkundiger dürfte dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig sein, so dass aus diesem Grunde das BVerfG zwecks Überprüfung angerufen wurde. Eine Initiative aus verschiedenen Organsiationen und Einzelpersonen hat die Anwaltskanzlei Hentschel & Lau aus Göttingen mit der Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz beauftragt. Diese Beschwerde ist am 31. Januar 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen." Artikel vom 02.02.2012 bei indymedia Siehe:
Gegängeltes Grundrecht: Bürgerrechtler fordern von Politik und Polizei die Achtung des Versammlungsrechts
„Bürgerrechtler und Rechtsanwälte warnen vor der weiteren Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und ermuntern Betroffene zu Klagen. Sie erinnern daran: Freie Versammlungen sind keine staatlich gewährte Gnade, sondern ein Grundrecht. Das wird von Politik und Polizei allerdings regelmäßig vergessen. Es steht nicht gut um die Demonstrationsfreiheit. Ausufernde Vorschriften zum Ablauf, europaweiter Datenaustausch und das Agieren der Polizei schränken das Grundrecht immer weiter ein, kritisierten Bürgerrechtler, Rechtsanwälte und Aktivisten bei einer Tagung des Komitee für Grundrechte und Demokratie am Wochenende in Berlin. Aus der Kann-Bestimmung im Grundgesetz sei die Regel geworden: Versammlungen werden beschränkt. »Das ist ein schleichender Prozess«, sagt Elke Steven vom Grundrechtekomitee. Die Folge: Dass Artikel 8 Versammlungen eigentlich ohne Anmeldung und Erlaubnis garantiert, ist fast vergessen. Inzwischen bestimmt der Staat in großem Umfang, wer, wann, wie protestieren darf. Die Liste der Vorschriften zu Route, Transparenten, Kleidung, die Demonstrationsanmelder von Versammlungsbehörden bekommen, wird immer länger…“Artikel von Ines Wallrodt im Neues Deutschland vom 28.09.2011
Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht
„Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen. Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten. Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“. Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe…“ Pressemitteilung vom Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Durchsuchung des Parkschützerbüros und Einsatz bewaffneter Zivilfahnder vom 07.07.2011
Stärkung des Demonstrationsrechts
"Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann nach dem Bundesverfassungsgericht auch Sitzblockaden einschließen. Sitzblockaden sind nicht automatisch strafbar. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März." Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 31.03.2011 . Siehe dazu auch:
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2011 zum Beschluss vom 7. März 2011 (1 BvR 388/05)
Versammlungsrecht gegen Bares. Zur Konstruktion versammlungsrechtlicher Auflagengebühren
"Anmelde- und Demonstrationsgebühren waren dem Versammlungsrecht lange Zeit fremd. Dies lag unter anderem daran, dass Verwaltungsgebühren nur bei individuell zurechenbaren Leistungen erhoben werden dürfen. In aktueller Rechtsprechung wurde nun bestätigt, dass den Anmelder_innen Gebühren auferlegt werden können, wenn es sich dabei um Auflagen nach § 15 I Versammlungsgesetz (VersG) handelt." Artikel von Maria Seitz in Forum Recht, dokumentiert bei Linksnet
Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin
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Im Namen des Volkes: In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde…: Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen
„1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 -, das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2005 - 2/1 S 9/05 - und das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2004 - 31 C 2799/04 - 23 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 und der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten…“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011 . Siehe dazu:
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts Der Flughafen ist kein Wohnzimmer
„Flughäfen sind mehr als Flughäfen, sie sind Marktplätze. Wer neue Marktplätze schafft, muss die Marktplatzregeln für und gegen sich gelten lassen: Ein generelles Demonstrationsverbot auf Flughäfen ist daher verfassungswidrig…“ Eine Analyse von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 22.02.2011
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Freiheit unter den Wolken. Demo-Verbot auf Frankfurter Flughafen
Wie weit reicht die Demonstrationsfreiheit? Karlsruhe prüft die Klage einer Frau, die das Demo-Verbot auf dem Frankfurter Flughafen nicht hinnehmen will. Artikel von Christian Rath in der taz vom 24.11.2010
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Verfassungsbeschwerde gegen Hausverbote am Frankfurter Flughafen eingereicht
„Das Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main hat am 15. März 2006 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 20. Januar 2006 eingereicht. Der BGH hatte in seinem Urteil das Hausverbot einer Abschiebegegnerin am Frankfurter Flughafen und damit auch die vorangegangenen Urteile von Amts- und Landgericht Frankfurt bestätigt…“ Pressemitteilung vom 4.4.06
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Dokumentation : Frankfurter Flughafen: öffentlicher Raum oder Privatbesitz?
- BGH hält Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin für rechtmäßig. PRO ASYL: Das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist bedroht
„Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute das Hausverbot der Flughafenbetreiberfirma FRAPORT gegen eine Abschiebungsgegnerin für rechtmäßig erklärt. In seiner Entscheidung vertritt er die Auffassung, dass die FRAPORT keine Demonstrationen „oder ähnliche Aktionen“ dulden müsse, wenn diese konkret geeignet seien, eine Störung des Flughafenbetriebes herbeizuführen (Az.: V ZR 134/05)…“ Presseerklärung von Pro Asyl vom 21.1.06
- Überall, wo Menschenrechte verletzt werden, ist Protest nötig „Über 8.500 Menschen werden jedes Jahr allein vom Frankfurter Flughafen abgeschoben. Damit ist Frankfurt der größte Abschiebeflughafen der BRD. Immer wieder werden dabei Menschenrechte verletzt oder es werden Menschen durch die Abschiebung gefährdet. (…) Seit einiger Zeit überzieht der Flughafenbetreiber Fraport DemonstrantInnen mit Hausverboten und bekam darin von Amts- und Landgericht Frankfurt Recht. Begründung: der Flughafen sei privat, das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelte hier nicht…“ Am 20. Januar 2006 wird in dieser Sache vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Aus diesem Anlass findet am Samstag, den 14. Januar 2006 um 12.00 Uhr, Treffpunkt: Busparkplatz, Terminal I, Bereich A eine Demonstration für die Aufhebung aller Hausverbote am Frankfurter Flughafen statt..." Weitere Infos auf der Seite von Aktiv gegen Abschiebung! kein mensch ist illegal!
Stuttgart: Nachträgliche Kriminalisierung des Bildungsstreiks
"Am 14. Dezember findet vor dem Amtsgericht Stuttgart der Prozess gegen den ver.di Gewerkschaftssekretär Marc Kappler statt. Was ist geschehen? Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten. (.) Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und durch zahlreiche Teilnahme am Gerichtsverfahren Marc Kappler den Rücken zu stärken." Pressemiteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
- Ort: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 104, Zeit: 14.12.2010, 9.45 Uhr.
- Aus der Solidaritätsnachricht des Zukunftsforums Stuttgarter Gewerkschaften an den verdi-Jugendsekretär Marc Kappler: ".Offenbar soll es zu einem großen finanziellen Risiko werden, wenn jemand die Leitung einer Demonstration übernimmt. Obwohl das geplante verschärfte Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg noch nicht eingebracht und verabschiedet wurde, sollen Teile davon offenbar schon vorab praktiziert werden. Es ist neu, dass ein hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär für sein Auftreten bei einer Demonstration im Auftrag seiner Gewerkschaft von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Das kann auf keinen Fall hingenommen werden!..."
Gericht: Polizei-Videos illegal
"Das Münsteraner Oberverwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Richter erklärten die Videoüberwachung von einer Anti-Atomkraft-Demonstration in Münster im Juni 2008 für nicht rechtens. Der ständig sichtbare Kamerawagen der Polizei halte Bürger davon ab, ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit auszuüben, so die Entscheidung vom 23. November Eine doppelte Schlappe für das NRW-Innenministerium. Denn schon das Verwaltungsgericht Münster hat die Video-Attacke am 21. August 2009 für illegal erklärt. Denn die Polizei hat wie so häufig unverhältnismäßig auf die DemonstrantInnen reagiert: Nur 60 bis 70 Menschen gingen am 4. Juni 2008 unter dem Motto "Urantransporte stoppen" auf die Straße." Artikel von Annika Joeres vom 29.11.2010 bei den ruhrbaronen
Solidaritätserklärung an die Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der niedersächsischen Landesregierung am 11. August 2010
"In Hannover findet am morgigen 11. August eine Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz statt. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat dazu eine Solidaritätserklärung beschlossen." Solierklärung vom 9.8.2010
Recht auf eigenes Bild auch für Demonstrationen. Videoüberwachung von Demonstrationen nur bei erheblicher Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
"Filmende Polizisten auf Demonstranten gehörten in den letzten Jahren schon fast zur bundesrepublikanischen Normalität. Im Zeitalter des Videoaktivismus sind auch Sprüche wie "Kameramann Arschloch" leiser geworden, die Anfang der 90er Jahre noch häufiger zu hören waren. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil dem Filmen von Demonstrationen Grenzen gesetzt.." Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 29.07.2010
Gewaltfreie (Sitz)blockaden dürfen nicht erneut kriminalisiert werden! - Keine Strafverfolgung der Leute, die den Aufmarsch der national und gewalttätig Verirrten in Dresden blockiert haben! Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Dresden
"In einem Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Dresden wenden sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie und neun ihrer Vertreter namentlich gegen die fortdauernde Kriminalisierung der Leute, die den Aufmarsch der national und gewalttätig Verirrten in Dresden blockiert haben. Den Wortlaut des Offenen Briefes, der gerne ganz oder in Auszügen abgedruckt werden kann, übermitteln wir nachfolgend." Offener Brief vom 23.02.2010 von und bei Komitee für Grundrechte und Demokratie
Neues Versammlungsrecht in Sachsen
- »Lex 13. Februar« verstößt gegen sich selbst. Neues Versammlungsrecht in Sachsen bleibt juristisch umstritten
"Rechtzeitig vor dem 13. Februar, an dem eine große Nazidemo in Dresden angekündigt ist, wollen CDU und FDP das Versammlungsrecht ändern. Nicht nur Juristen hegen große Bedenken." Artikel von Hendrik Lasch im ND vom 18.01.2010
- Sächsischer Landtag verabschiedet verschärftes Versammlungsgesetz, Antifaschisten werden kriminalisiert!
"Am vergangenen Mittwoch verabschiedete der Sächsische Landtag ein verschärftes Versammlungsgesetz. Nach Bayern setzt nun Sachsen als zweites Bundesland die Föderalismusreform mit einem eigenen Gesetz um, aber auch andere Bundesländer wie Niedersachsen und Baden-Württemberg arbeiten an eigenen Gesetzgebungen. Zielsetzung des Sächsischen Versammlungsgesetzes ist es, gegen "Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten" besser vorgehen zu können. Auf Wunsch der sächsischen Landesregierung wurde dieses nun binnen kürzester Zeit durchgesetzt, da am 13. Februar der größte Naziaufmarsch Europas in Dresden stattfinden soll." Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zum neuen sächsischen Versammlungsgesetz vom 22. Januar 2010
- Dresden verhindert Neonazi-Marsch am 13. Februar. Demonstrationen zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens soll es nicht mehr geben. Nur Kundgebungen werden noch geduldet.
"Die Landeshauptstadt wird erstmals sämtliche Aufmärsche in der Innenstadt am 13.Februar verbieten. Nach SZ-Informationen sollen weder Rechtsextremisten noch gewaltbereite Linke das friedliche Gedenken am 65. Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg mit ihren Protestzügen stören. Stattdessen sollen nur noch Kundgebungen an einem festgelegten Ort geduldet werden." Artikel von Alexander Schneider in Sächsischer Zeitung vom 21.1.2010
- Siehe dazu auch: Diskussion > Gewerkschaften und die neuen alten Rechten > (gewerkschaftliche) antirassistische Initiativen > Naziaufmarsch im Februar 2010 in Dresden verhindern!
Demonstrationszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" behindert
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Aktionszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" solidarisiert sich mit dem Kampf der Opel-Arbeiter
Am Mittwoch, dem 22. September, wird der Zug in NRW zu sehen sein und dabei zum Schichtwechsel zu den Opel-Arbeitern in Bochum kommen, bei denen nahezu jeder zweite Arbeitsplatz gestrichen werden soll. Die Losung auf den Wagen: "Solidarität mit dem Kampf der Opel-Arbeiter gegen die Vernichtung ihrer Betriebe in der Weltwirtschaftskrise".
Eine Kundgebung des Aktionszugs mit Reden von Arbeitern aus verschiedenen Großbetrieben fand vor dem Tor 4 von Opel Bochum statt. Verteilt wurde ein Flugblatt des Aktionsbüros. Es rief zur internationalen Solidarität aller Arbeiter gegen die Zerstörung ihrer Fabriken in der Weltwirtschaftskrise auf.
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Die nächste Schlacht vor den Gerichten oder Glauben sie denn, daß sie uns so kleinkriegen?
Seit gestern, 21. September liegen Auflagenbescheide vor, gültig für das ganze Land Niedersachsen, die nächste Station des Zuges, die den Aktionszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" in der selben Weise zu verstümmeln und mundtot zu machen suchen, wie man das in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern versucht hat. So sollen die Darsteller auf den Wagen nur im Sitzen transportiert werden dürfen. Das wäre nicht das politische Kunstwerk, das hier geschaffen wurde. Aber dies ist nicht nur erneut ein Angriff auf die Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz). Dies ist erneut auch ein Angriff auf die Demonstrationsfreiheit. Die Mittel der Demonstration würden von denen diktiert, gegen die die Demonstration sich richtet. Und politische Agitation mit den Mitteln der Kunst dürfte nur noch im Sitzen betrieben werden. in allen drei genannten Bundesländern ist der Aktionszug bis vor die obersten Verwaltungsgerichte gezogen und hat dort Recht bekommen. Auch gegen diese Bescheide wird das Aktionsbüro "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" nötigenfalls durch alle Instanzen gehen.
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Daimler geht gegen Aktionszug vor
"Der Aktionszug "Gegen den Notstand der RepubliK" wird von der Polizei auf Anweisung Daimlers am Protest gehindert, doch der Kampf geht weiter. Heute: Ulm." Bericht von HemHem vom 17.09.2009 bei indymedia
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Verbot leicht gemacht?
"Der Staat schränkt den Demonstrationszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" mit vielerlei Schikanen ein und greift die Kunstfreiheit an. Der Demonstrationszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" sollte eigentlich mit 5 LKWs quer durch die Republik fahren und von Stadt zu Stadt als politisches Kunstwerk über den Notstand der Republik - etwa: Militäreinsatz nach Außen und Innen , Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Überwachungsgesetze, die Entrechtung der eigenen Bevölkerung durch die Hartz-Gesetze - informieren und dagegen protestieren. Doch heute steht der Zug in Karslruhe und wird nicht weiter fahren." Meldung von HemHem vom 13.09.2009 bei indymedia . Siehe dazu auch:
- Verbieten ist keine Kunst!
Der Aktionszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" wird am 13. September nicht von Karlsruhe nach Ludwigsburg fahren.
Presseerklärung der Organisatoren vom 13.09.09 auf der Aktionsseite
Nato und das Demonstrationsrecht
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NATO-Gipfel auf Kosten der Grundrechte. Gipfel-Beschlüsse stoßen auf Kritik aus der Friedensbewegung
"Die NATO hat sich nach Ansicht des Netzwerks Friedenskooperative durch die Verletzung der Grundrechte beim Gipfel als angebliches Wertebündnis für Frieden, Freiheit und Demokratie erneut diskreditiert." Pressemitteilung vom 05.04.2009
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Ausreiseverbote für Nato-Gegner mit teils "haarsträubenden" Begründungen
"Ausschlaggebend ist meist, was in polizeilichen Dateien über die Ausreisewilligen gespeichert ist, dazu kann schon ein Polizeikontakt reichen. Vier Stunden lang wurde eine Gruppe von fünf Personen, die auf dem Weg in das Protestcamp bei Straßburg war, von deutschen Bundespolizisten kurz vor dem deutsch-französischen Grenzübergang kontrolliert und verhört. Die Suche nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen im Auto der Aktivisten blieb erfolglos, die Ausreise nach Frankreich, Luxemburg oder in die Schweiz wurde ihnen dennoch verweigert. Ursächlich hierfür sei der Verdacht auf eine mögliche Teilnahme an gewalttätigen Demonstrationen gewesen, beklagen die Betroffenen auf der Internetplattform Indymedia." Artikel von Benjamin Laufer in telepolis vom 03.04.2009
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LEGAL TEAM beim NATO-Gipfel - Berichte bei Gipfelsoli
- Grenzverbote für GipfelgegnerInnen. Polizeikontrolle in Freiburg
"Vor dem NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden wurden an der deutsch-französischen Grenze wieder Kontrollen eingeführt. Das Schengener Abkommen wurde außer Kraft gesetzt, was nach Artikel 23 der Verordnung Nr. 562/2006 nur "im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" möglich ist. Dutzenden aus Deutschland anreisenden DemonstrantInnen wurde am 1. April der Grenzübertritt nach Frankreich, Luxemburg und in die Schweiz verwehrt. Die deutschen Ausreiseverbote gelten bis zum 5. April um 24 Uhr und sind nach §10 Abs. 1 S. 2 PassG strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Haft, die französischen Behörden verhängen Einreiseverbote." Communiqué vom 02.04.2009 von Autonome Antifa Freiburg bei indymedia-linksunten
- Strasbourg: Für das Recht auf Demonstrationsfreiheit
Aufruf des Komitee für Grundrechte und Demokratie im Info 2/2009 vom April 2009
Gericht weist Auflagen für Rebel Clowns Army zurück. Verwaltungsgericht Dresden erlaubt den Clowns bei Demonstrationen Schminken und Mitführen von Wasserpistolen
"Die Rebel Clowns Army ist auf vielen Demonstrationen präsent. In der Regel schminken sie sich, nähern sich Polizisten und führen Wasserpistolen mit sich, um die Polizei zu karikieren. Das alles wurde ihnen aber gerichtlich erlaubt, nachdem die Stadt Dresden dies zunächst untersagen wollte. Die Stadt habe aus eigener Erfahrung aber keine "konkreten Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der den Aufzug begleitenden Polizeibeamten oder anderer Teilnehmer mitteilen" können, urteilten die Dresdner Verwaltungsrichter am 12. Februar. Solche Anhaltspunkte waren dem Gericht auch aus anderen Orten nicht bekannt..." Artikel von Benjamin Laufer in telepolis vom 10.03.2009
Öffentlicher Appell für das Recht auf Demonstrationsfreiheit in Strasbourg
"Im Rahmen der internationalen Konferenz zur Vorbereitung von Demonstrationen und Protestaktionen anlässlich des NATO-Gipfeltreffens am 3./4.4.2009 in Strasbourg wurde bekannt, dass jegliche Demonstration im inneren Stadtbezirk von Strasbourg verboten werden soll. Dazu sollen eine Rote Zone, eine Passier-Ausweis-Kontrolle und ein neues Video-Überwachungssystem eingerichtet werden. Kurzerhand sollen die Schengener Binnengrenzen wieder eingeführt werden - nach dem Motto: grenzüberschreitender militärischer Taumel: ja - demokratische grenzenübergreifende Aktion von unten: nein. Für die über 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der internationalen Vorbereitungskonferenz am 14./15.2.2009 in Strasbourg ist das eine nicht akzeptable Einschränkung von Grundrechten. Die Friedensbewegung verfolgt weiterhin das Ziel, am 4. April 2009 in der Innenstadt von Strasbourg mit tausenden Bürgerinnen und Bürgern gegen den Nato-Gipfel zu demonstrieren." Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie vom 17. Februar 2009 . Siehe dazu auch: Kosovo und andere Kriege > (Gewerkschaftlicher) Antimilitarismus allgemein: NATO-Gipfel April 2009
1600 Euro Strafe für Warnstreik?
"Nach einem Bericht der "Süddeutschen" wurde Orhan Akman gestern vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Richters war er für einen unangemeldeten Warnstreik am 30. Mai 2008 verantwortlich. Die Aktion mit 15 Teilnehmern vor einem Modegeschäft in der Fußgängerzone sei eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen, urteilte der Amtsrichter. Mit dem Urteil entpuppt sich der eigentliche Kern des Versammlungsgesetzes: Es ist - wie der Fall Landsberg (2) zeigt - nicht gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, sondern im Kern gegen soziale und gewekrschaftliche Proteste. Das Urteil könnte für gewerkschaftliche Kämpfe weitreichende Folgen haben: Welcher Warnstreik wird denn entsprechend dem Versammlungsgesetz vorher angemeldet? Wer wird. wenn das Urteil Bestand haben sollte, dann noch spontane Warnstreiks organisieren? Der Anwalt von Orhan Akman will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen…“ Beitrag von Thomas Trueten auf stattweb.de-News vom 27.09.2009
- »Im Handel haben wir nie Streikaktionen angemeldet«
Gewerkschafter wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafe verurteilt. Ein Interview von Claudia Wangerin mit Orhan Akman , hauptamtlicher Sekretär der Gewerkschaft ver.di im Fachbereich Handel und Stadtrat der Partei Die Linke in München, in der jungen Welt vom 29.01.2009
Feindbild Demonstrant. Polizeigewalt, Militäreinsatz, Medienmanipulation. Der G8-Gipfel aus Sicht des Anwaltlichen Notdienstes
Das gerade erschienene und vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein / Legal Team herausgegebene Buch (ISBN 978-3-935936-68-2, 176 S., 10 Euro, 19 CHF) ist beim Verlag Assoziation A erhältlich. In diesem Buch zieht der Anwaltliche Notdienst eine erste Bilanz der Gipfeltage und ihrer rechtlichen Konsequenzen. Siehe dazu:
- Infos zum Buch, Inhaltsverzeichnis und Bestellmöglichkeit beim Verlag Assoziation A
- »Gewaltsam, ziellos, einschüchternd«. Polizeiliche Festnahmeeinheiten bei den G8-Protesten
"Die Bilder der tanzenden, singenden DemonstrantInnen - euphorisiert vom Erfolg ihrer Mobilisierung gegen den G8 - gingen um die Welt. Mitten unter den Tausenden AktivistInnen der globalisierungskritischen Bewegung, die sich selbst und die Dynamik ihres Protests feiern, befindet sich eine Festnahmeeinheit der Berliner Polizei. Etwa zehn Beamte - zwei Gruppen mit jeweils fünf PolizistInnen des 1.Zugs der 24. Einsatzhundertschaft - bahnen sich bewaffnet mit Helmen, Ganzkörperpanzerung und Schlagstöcken einen Weg durch die dichte Menge. Sie schlendern zwischen den Tanzenden. Ob sie einen Sinn in diesem Einsatz erkennen, bleibt unklar." Artikel von Alain Mundt (S. 73-78) exklusiv im LabourNet Germany
Gewaltbereite Politik und der G8-Gipfel - Demonstrationsbeobachtungen des Komitee für Grundrechte und Demokratie
"In Heiligendamm an der Ostsee trafen sich im Juni 2007 acht Politiker und Politikerinnen in einer weiträumig abgesperrten und eingezäunten Hotelburg. Gegen die Politik dieser Repräsentanten der reichen und mächtigen Staaten protestierten zehntausende Bürger und Bürgerinnen vom 2. bis 8. Juni 2007. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie schildert seine Erfahrungen aus den Demonstrationsbeobachtungen auf der Grundlage der Vorgeschichte. Sicherheit galt ausschließlich dem Gipfel, "terroristische" Gefahren wurden imaginiert und konstruiert. Die Bürger und Bürgerinnen wurden zu verdächtigen Personen. Sie wurden nur noch als Sicherheitsrisiko wahrgenommen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, eines der zentralen Grundrechte im repräsentativen Absolutismus, wurde bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt. In einer Chronologie des demonstrativen Geschehens wird die Geschichte der Protesttage erzählt: Von den Auseinandersetzungen am Rande der Großdemonstration am Samstag in Rostock bis zu den Blockaden am Zaun rund um Heiligendamm während des G8-Gipfels." Das Buch "Gewaltbereite Politik und der G8-Gipfel" ist kürzlich erschienen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie berichtet über die Demonstrationsbeobachtungen vom 2. - 8. Juni 2007 rund um Heiligendamm (ISBN 978-3-88906-125-6; 192 Seiten, 10 Euro). Siehe dazu:
- Infos und Bestellformular beim Komitee für Grundrechte und Demokratie und
Exkusiv im LabourNet Germany:
- Demonstration(en) - Der anhaltende Kampf um Deutungen
Auszug aus Einleitung: Notstände, Teil 2 (S. 16 ff)
- Deeskalation als arglistige Täuschung durch staatliche Institutionen - Eine erste Zusammenfassung
Auszug aus "Vorgeschichte: Wie ein Künstenstrich an der Ostsee zur Szene gewaltbereiter Politik werden konnte" (Kap I.5., S. 47ff)
- Der demokratische Stellenwert von Demonstrationen
Auszug aus Jähe Grenzen aller "Macht von unten" (Kap. V. 2.1., S. 169ff)
Hamburg: bundesweite Antirepressionsdemo
"Am 15. Dezember fand in Hamburg eine bundesweite Antirepressionsdemo statt. Das Konzept "Out of Control", die schützenswerten Konsumrechte der Weihnachtseinkäufer sowie die potentielle Anwesenheit von "2.000 gewaltbereite Personen" diente der Polizei und der Versammlungsbehörde Hamburgs als Vorwand anzukündigen, die Demo "durch Polizeikräfte einschließend" zu begleiten, sowie die geplante Route nicht zu genehmigen." Special von Autonome NewsflasherInnen vom 15.12.2007 bei indymedia. Siehe dazu auch:
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Null Toleranz für die Versammlungsfreiheit ? Demonstration "Gegen Sicherheitswahn und Überwachungsstaat" am 15. Dezember in Hamburg: Grundrechte mit Polizeistiefeln getreten
Pressemitteilung des RAV vom 17.12.07 . Aus dem Text: ".Anwältinnen und Anwälte für Demokratie und Menschenrechte (RAV) beobachteten die Demonstration vom Auftakt um 13.00 Uhr bis zur vorzeitigen Auflösung am Millerntor gegen 17.00 Uhr und kamen zu folgendem Schluss: Die Wahrnehmung des Rechts auf freie Demonstration wurde am 15. Dezember 2007 von der Polizei verhindert. Die versammelte Menschenmenge wurde von mehreren Reihen uniformierter Polizei angeführt und in einem "Wanderkessel" eskortiert, aus dem es keinen freien Zu- und Abgang gab. Als weitere Drohkulisse dienten auf die friedliche Versammlung gerichtete Wasserwerfer. Die Möglichkeit für interessierte Bürger, das Thema der Demonstration und die Transparente zu erkennen, war durch die Abschirmung durch Polizei fast genauso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, sich dem Zug zustimmend anzuschließen."
- Presseerklärung des "Rote Hilfe e.V.", Ortsgruppe Hamburg
"Heute, am Samstag den 15.12.2007, haben sich in Hamburg etwa 3500 Menschen unter dem Motto «Weg mit dem Paragrafen 129a! Einstellung aller Verfahren! Gegen Sicherheitswahn und Überwachungsstaat!» zu einer Demonstration versammelt. Die gesamte Demonstration - einschließlich der Vorbereitungsphase durch die Antirepressionskampagne - fand eine Begleitung durch schikanösen Maßnahmen seitens der Justiz und der Polizei." Presseerklärung vom 15.12.07
München: Soziale Kämpfe und Repression
"Im vergangen Jahr rief der DGB zu vier zentralen Großdemonstrationen auf. An fast allen vier Demos gab es antikapitalistische Blöcke. In München gab es mittlerweile 2 Prozesse gegen Beteiligte an einer anschließenden Spontandemo. Über das damalige Geschehen und die statgefundenen Prozesse berichtet der folgende Artikel." Artikel von no name vom 28.11.2007 bei indymedia . Darin u.a. dokumentiert: München - Gewerkschafterin verurteilt trotz fehlender Beweise
"Am Mittwoch den 21.11.07 wurde eine Gewerkschafterin trotz widersprüchlicher Aussagen seitens der geladenen Polizeizeuginnen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt. Die Aktivistin wird beschuldigt im Anschluss an den bundesweiten Aktionstag des Deutschen Gewerkschaftsbundes "Gegen Sozialabbau und Sozialkahlschlag" am 21.10.2006 während einer spontanen Demonstration eine Polizistin getreten zu haben. Sie verlas im überfüllten Gerichtssaal eine Prozesserklärung hierzu.." Presseerklärung von Rote Hilfe e.V. München vom 28.11.07
Grundrechtsverletzungen rund um G8
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Kampf um das Recht. Polizeilicher Notstand in Heiligendamm: Warum Protestkultur ohne Rechtskultur nicht auskommt
"Es war ein historisches Unternehmen: Erstmals in der Geschichte der G8-Gipfel konnte sich die Protestbewegung auf ein gut organisiertes internationales Team von Anwältinnen und Anwälten verlassen. Während die G8-Kritiker kämpferisch und farbenfroh mit ihren Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen für die globalen Rechte aller Menschen stritten und ihren Protest gegen ungleiche Ressourcenverteilung und die Armut auf der Welt vor den Wohlstandsangstzaun um Heiligendamm trugen, bemühten sich die Legal Teams und der Anwaltliche Notdienst darum, auch in Zeiten des "polizeilichen Notstands" rechtsstaatliche Standards zu verteidigen." Artikel von Michael Plöse in telepolis vom 14.06.2007
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Gewaltverhältnisse. Rostock und die Folgen
Artikel von Peter Strutynski ohne Datum beim Friedenspolitischen Ratschlag
- Erstes zusammenfassendes Resümee aus den Demonstrationsbeobachtungen während der Proteste gegen den G8-Gipfel
Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 10.6.07 . Aus dem Text: ".Die Polizei betreibt - gemeinsam mit BKA und Verfassungsschutz - zunehmend eine eigene Politik, die beängstigend ist, behält man Grundgesetz, die garantierten Grundrechte und die demokratische Verfasstheit im Auge. Sie schafft mit Fehlinformationen und grundrechtlich nicht legitimierbaren Aktionen und Eingriffen eine Lage, in der sie im selbst geschaffenen Ausnahmezustand gemäß ihrer unüberpüfbaren Kriterien agieren kann."
- Sternmarsch: Bundesverfassungsgericht bestätigt Totalverbot. Verbotszone erweitert. Demonstrationsrecht: Bei "Staatsbesuch" abgeschafft
Pressemitteilung des Sternmarsch-Bündnisses vom 6. Juni 2007
- Bundesverfassungsgericht verbietet Sternmarsch: Stellungnahme der AnwältInnen
"Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten, ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen. Grundlage ist das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2. Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei." Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 6.6.07
- Stellungnahme zum vorzeitigen Ende der Migrations-Demonstration am 04.06.2007 in Rostock
"Mit dieser Stellungnahme möchten wir die repressiven und willkürlichen Maßnahmen der Kavala und polizeilichen Einsatzkräfte im Rahmen des Migrationsaktionstages am 4. Juni in Rostock aufzeigen und protestieren auf das Schärfste dagegen." Pressemitteilung der Antirassistischen Initiative Rostock vom 8.6.07
- Versammlungsverbote verfassungswidrig, aber notwendig?
"Das Bundesverfassungsgericht hat die insgesamt drei Anträge von Globalisierungskritikern gegen die Versammlungsbeschränkungen der Polizei und deren Bestätigung durch das OVG Greifswald nicht aufgehoben, aber viel daran zu kritisieren." Artikel von Michael Plöse in telepolis vom 07.06.2007
- »Deeskalation ist ein paradox gebildetes Neuwort«. Polizei hat ihren Auftrag umzusetzen. In Rostock mußte angekündigte Gefahrenlage hergestellt werden.
Ein Gespräch von Ralf Wurzbacher in junge Welt vom 06.06.2007 mit Georg Sieber , Polizeipsychologe aus München. Er entwickelte u. a. Einsatztechniken für Sicherheitskräfte bei Großveranstaltungen
- Der 02. Juni 2007 in Rostock : Will Herr Schäuble mit aller Macht die Bundeswehr im Inneren
Demobericht von Martin Pausch bei der Montagsdemo Dortmund
- Badespasz-Pressespiegel G8 2007 zu Demoverboten
Karlsruhe bekräftigt Freiheitsrechte: Verfassungsbeschwerde von Anti-Atom-Aktivistin gegen Polizei- und Justizwillkür erfolgreich
"Weil ihre über 22-stündige »Ingewahrsamnahme« bei einem Anti-Castor-Transport im Jahre 2001 einer »Ersatzbestrafung« gleichkam und die Justiz Rechtsschutz verweigerte, hat Martina Lammers Verfassungsbeschwerde eingelegt. Eine Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe gab ihr nun Recht. Deren Beschluss bekräftigt die Freiheitsrechte der Bürger." Artikel von Claus Dümde in Neues Deutschland vom 06.01.06
Alle ... haben das Recht, sich ... friedlich und ohne Waffen zu versammeln?
Artikel von Elke Steven aus dem Jahrbuch 2004/2005 des Komitee für Grundrechte und Demokratie
Demonstrationsrecht - zum politisch-polizeilichen Umgang mit einem störenden" Grundrecht
So lautet der Titel einer neuen Veröffentlichung des Komitee für Grundrechte und Demokratie. Zum Inhalt: "Das Demonstrationsrecht ist dauernd umstritten. Seine Wahrnehmung durch die Bürger und Bürgerinnen stört die staatliche Ordnung und lässt immer neue Formen der polizeirechtlichen Einhegung dieses grundlegenden Rechts entstehen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist jedoch ein notwendiges Korrektiv und gehört zu den "wesentlichen Funktionselementen" eines demokratischen Gemeinwesens. Deshalb tritt das Komitee für Grundrechte und Demokratie von allem Anfang an radikaldemokratisch für die Ausübung dieses Grundrechts ein. Berichtet wird in dieser Broschüre vom Castortransport nach Gorleben im November 2004. Die Begründung des Demonstrationsverbots per Allgemeinverfügung wird als unzulässig kritisiert. Zurückgeblickt wird auf 10 Jahre Demonstrationsbeobachtung im Wendland. Zu der im März 2005 erfolgten Veränderung des Versammlungsgesetzes wird Stellung genommen und die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit kritisiert. Im Nachwort wird zurückgeblickt auf die Demonstrationsgeschichte der Bundesrepublik und die dauernde Gefährdung dieses Grundrechts." Siehe dazu:
- ISBN: 3-88906-117-6, 80 Seiten, 6,- Euro. Zu bestellen bei: Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln, Telefon: 0221 - 97269 -30; Fax: -31; info@grundrechtekomitee.de; www.grundrechtekomitee.de ; Konto: Volksbank Odenwald, Konto: 8024 618, BLZ: 508 635 13
- Inhaltsverzeichnis und Vorwort
- Die Demonstrationsgeschichte der Bundesrepublik - Die vielfach gebremsten Ekstasen des demonstrativen Gangs - Kapitel IV der Broschüre
Der Aufstand der Unanständigen "Aufrufe und Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche werden von Gerichten zunehmend kriminalisiert. Der Grundrechte-Report, verfasst von neun deutschen Bürgerrechtsorganisationen, fragt jedes Jahr nach Schutz und Beachtung der Verfassung und schildert aktuelle Missstände. Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte rügt Gerichte, die Versammlungsfreiheit höher einstufen als Meinungsfreiheit." Artikel von Rolf Gössner in der Frankfurter Rundschau vom 23.05.2005. Der Inhalt des Grundrechtereports 2005 kann online unter http://www.grundrechte-report.de/ eingesehen werden. Erschienen ist er als Fischer-Taschenbuch, ISBN: 3596166950 und kostet 9,90 Euro.
Naziideologie
entgegentreten - Versammlungsrecht schützen
In einem Beitrag für die Mitteilungen der Humanistischen
Union kritisiert der Berliner Landesvorsitzende der HU, Roland Otte,
die aktuelle Diskussion über die Einschränkung der Versammlungsfreiheit
im Zusammenhang mit den bevorstehenden Aufmärschen von Neonazis.
Diese könnten auch ohne gesetzgeberischen Aktionismus verboten
werden. Zudem sollte weniger das Versammlungsrecht Gegenstand der
Debatte sein, sondern vielmehr die Strukturen, die Neonazis jenseits
spektakulärer Aufmärsche aufgebaut haben und das Verhältnis
rechtsextremer Ideologien zum alltäglichen Rassismus. Vorabdruck
eines Beitrags aus den HU-Mitteilungen von Roland Otte ,
Berliner Landesvorsitzender der Humanistischen Union vom 11.02.2005.
„Schillys Vorschlag zum Versammlungsrecht
weist in die falsche Richtung“
Bürgerrechtsgruppen in Deutschland zeigen sich
besorgt über den leichtfertigen Umgang mit elementaren Grundrechten.
Gemeinsame
Presseerklärung der Humanistischen Union und der Gustav Heinemann-Initiative
vom 15.2.2005
Demokratieabbau gegen Rechts
Innenminister Schily und die CDU/CSU-Opposition sind
sich einig, das Demonstrations- und Versammlungsrecht beschneiden
zu wollen
Artikel
von Peter Nowak in telepolis vom 27.01.2005
Demos im Gesinnungs-TÜV
Bundesinnenminister will die Empörung über
die NPD zu Einschränkung der Demonstrationsfreiheit ausnutzen
und Widerspruchsrecht gegen Verbote aushebeln. Artikel
von Ulla Jelpke in junge Welt vom 28.01.2005 |