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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Handbuch Online-Aktivismus: go.to/online-demo Aus dem Vorwort: "Als am 1. Juli 2005 unser Aktivist Andreas Thomas Vogel wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt/Main verurteilt wurde, war das noch nicht das letzte Wort in Sachen Onlinedemo gegen die Deutsche Lufthansa AG. Am 22. Mai 2006 hob der 1. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main dieses Urteil auf. Das Fazit des Gerichts war deutlich. Onlinedemos seien keine Gewalt und keine Nötigung, sondern zielten sinngemäß auf die Meinungsbildung der Öffentlichkeit. Damit endete nach fünf Jahren die Auseinandersetzung genau dort, wo sie Libertad! von Anfang an sah: Das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen - "online protest is not a crime". Die Onlinedemo gegen die Lufthansa war die erste in ihrer Art in Deutschland. Da versteht sich eine ausführliche Dokumentation fast von selbst. Mit dem vorliegenden Handbuch publizieren wir eine umfassende Auswahl an Texten zu Hintergrund und Durchführung der Aktion. Es handelt sich um Unterlagen, die in unserem Diskussionsprozess wichtig waren und um Aufrufe, Veranstaltungsbeiträge und Stellungnahmen zur Aktion selbst. Weiterhin gibt es eine Darstellung der Repression, des Umgangs damit, und der Solidarität mit Libertad!..." Siehe dazu:
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