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Updated: 18.12.2012 15:51 |
»Gewaltsam, ziellos, einschüchternd«. Polizeiliche Festnahmeeinheiten bei den G8-Protesten Von Alain Mundt* Die Bilder der tanzenden, singenden DemonstrantInnen - euphorisiert vom Erfolg ihrer Mobilisierung gegen den G8 - gingen um die Welt. Mitten unter den Tausenden AktivistInnen der globalisierungskritischen Bewegung, die sich selbst und die Dynamik ihres Protests feiern, befindet sich eine Festnahmeeinheit der Berliner Polizei. Etwa zehn Beamte - zwei Gruppen mit jeweils fünf PolizistInnen des 1.Zugs der 24. Einsatzhundertschaft - bahnen sich bewaffnet mit Helmen, Ganzkörperpanzerung und Schlagstöcken einen Weg durch die dichte Menge. Sie schlendern zwischen den Tanzenden. Ob sie einen Sinn in diesem Einsatz erkennen, bleibt unklar. Mitten in der Menschenmenge bilden die Beamten einen Kreis, mit dem Visier in Richtung »Feind«. Die Menge fordert die PolizistInnen singend zum Verlassen ihrer Kundgebung auf. Der Platz ist eng, die Menge dicht an den Beamten und so kommt es, wie es kommen muss: Ein Demonstrant kommt einem Polizisten zu nahe. Der antwortet, indem er dem Mann seine Hand, mit Protektorenhandschuh geschützt und zur Faust geballt, ins Gesicht schlägt. Die Umstehenden sind empört. Einige schreien. Der nächste Polizist schlägt einer neben dem Mann stehenden blonden Frau die Faust ins Gesicht. Auftrag erledigt, die Polizisten ziehen langsam schlendernd wieder ab. Zu sehen sind diese Szenen auf einem von zahlreichen Videos im Internet über die Demonstrationen in Rostock gegen den G8-Gipfel. [1] »Isolieren und beweissicher festnehmen« Den Polizeieinsatz gegen die Demonstration am 2. Juni 2007 in Rostock leiteten Berliner PolizeibeamtInnen. Sie waren für den sogenannten Veranstaltungsschutz in der Hafenstadt zuständig. Die Berliner Polizei ist erfahren mit derartigen demonstrativen Großereignissen, schließlich beschäftigt sie sich seit Jahren mit den Demonstrationen am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg. Als eines der ersten Bundesländer baute Berlin Ende der 1980er Jahre systematisch sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) auf. [2] Zur Unterstützung sind den uniformierten Einheiten oft eigene sogenannte zivile TatbeobachterInnen bzw. ZivilaufklärerInnen zugeordnet.[3] Das Konzept der BFE entstand in Folge des Brokdorf-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985, in dem das Gericht umfassend zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit Stellung nahm. Unter anderem hatten die Richter dabei der Polizei aufgegeben, bei Einsätzen gegen VersammlungsteilnehmerInnen zwischen sogenannten Störern und Nichtstörern zu differenzieren. Das Versammlungsrecht rechtfertige in der Regel nur Maßnahmen gegen Störer. Diese müssten gegebenenfalls gezielt isoliert und festgenommen werden.[4] Der Name BFE legt nahe, dass diese Sondereinheiten bei unfriedlichen Demonstrationen StraftäterInnen, die aus einer Menschenmenge heraus agieren, isolieren und beweissicher festnehmen sollen. Mittlerweile haben alle Bundesländer und die Bundespolizei BFE oder vergleichbare Einheiten aufgebaut. Und immer wieder sind es diese Einheiten, die für Schlagzeilen sorgen. So wurden beispielsweise nach einer Demonstration für den Wagenplatz Bambule in Hamburg-Altona am 16. November 2002 zwei Zivilpolizisten einer Schleswig-Holsteiner Einheit von Beamten einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit aus Thüringen so massiv verprügelt, dass sie für eine Woche dienstunfähig geschrieben werden mussten. Dabei hatten die beiden Zivilbeamten noch vergeblich das Einsatz-Codewort »Mondlicht« gerufen, um sich den Thüringer Kollegen als Polizisten zu erkennen zu geben. Nach dem Übergriff weigerte sich dann der Zugführer der Einheit »Bison«, die Identität der drei »Prügel-Cops« bekannt zu geben. Auch als der Fall vor dem Amtsgericht Hamburg verhandelt wurde, sorgten die drei angeklagten Thüringer Beamten weiter für Schlagzeilen. Sie erschienen zum ersten Prozesstag nicht.[5] In der ersten Instanz wurden die Angeklagten dann wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Damit hätten sie automatisch ihren Beamtenstatus verloren. Das Landgericht Hamburg reduzierte die Strafen dann auf zehn Monate. Dadurch wurde ein Verbleib im Polizeidienst möglich. [6] »Ich bin ohne jedes Zutun angegriffen worden« Die Praxis der BFE während der Großdemonstration am 2. Juni 2007 in Rostock beschreibt ein Augenzeuge: »Kurzzeitig beruhigte sich die Situation. Zu diesem Zeitpunkt befand sich schon ein Großteil der Demonstrationsteilnehmer seitlich vor dem Lautsprecherwagen. Mit Verstärkung gelingt es kleinen Polizeigruppen (ca. fünf Personen) in die Menge seitlich des Lautsprecherwagens, woher auch Flaschenwürfe kamen, wahllos reinzuwirken. Dies geschah nach meiner Wahrnehmung nicht nur, wo Würfe herkamen, sondern gewaltsam ziellos einschüchternd (.). Nun kamen neue Beamten hinzu. Etwa 20 sammelten sich ca. 30 Meter vor dem Lautsprecherwagen. Erkennbar war, dass es eine Berliner Einheit war. Noch immer gab es vereinzelt von der Hafenseite Flaschenwürfe auf die Beamten. Abrupt stürmte nun die Gruppe der Berliner Beamten direkt auf den Lautsprecherwagen zu. Vor dem Wagen waren nur noch Personen, die auch diesen absicherten (.). Es gab keinen Fluchtweg, direkt hinter mir der Wagen, vor mir die zustürmenden Beamten. Schützend nahm ich die Hände über den Kopf. Äußerst brutal wurden mit Tonfas Vorwärtsstöße und beim weiteren Ausholen von oben Schläge wahllos auf alle Personen neben mir ausgeführt, einschließlich mir. Hilferufe und Schmerzschreie waren deutlich zu hören (.). Die Polizeigruppe formierte sich wieder, bahnte sich einen Rückweg Richtung Altstadt (vom Hafen weg) (.). Unter kurzem Schock kontaktierte ich einen Demosanitäter, welcher in unmittelbarer Nähe war. Prellungen am Kopf und Blutergüsse am Rücken wurden diagnostiziert. Die Zeit etwa 17 Uhr (.). Um es noch einmal richtig zu stellen: Ich habe niemanden geschlagen, beworfen, mich nicht mal gegen Schläge gewehrt. >Ich bin am Samstag ohne jedes Zutun angegriffen worden<, hat Raul Zelik im Freitag vom 8. Juni 2007 berichtet. Das trifft auf mich gleichermaßen zu.« Festnahmen machten die Beamten in dieser Situation keine. AugenzeugInnen beobachteten nicht einmal den Versuch einer Festnahme. Wie auch schon im eingangs beschriebenen Video beabsichtigten die eingesetzten BFE ganz offensichtlich zu keinem Zeitpunkt eine Festnahme zu tätigen. Dagegen gingen sie mit äußerster Härte und Brutalität gegen alle VersammlungsteilnehmerInnen vor, die sich in einem bestimmten Bereich aufhielten. Eine Differenzierung zwischen sogenannten Störern, d.h. Personen, die sich tatsächlich an Ausschreitungen beteiligten, und sonstigen VersammlungsteilnehmerInnen fand nicht statt. »Training für den Straßenkampf« In ihrem Bericht zum G8 beziffert die Gewerkschaft der Polizei die Zahl der gewaltbereiten DemonstrantInnen mit 5.000. [7] In auffallendem Missverhältnis zu den wortreichen Statements gegen die große Anzahl »autonomer Gewalttäter« steht die Zahl von lediglich neun Haftbefehlen und sogenannten beschleunigten Verfahren wegen der Ausschreitungen am 2. Juni 2007 in Rostock. [8] Das Vorgehen der BFE zeigt vielmehr, dass es ihnen tatsächlich vor allem darum geht, eine Demonstration durch Abschreckung unter Kontrolle zu halten bzw. zu bringen. Dazu soll die Polizei bei Demonstrationen nicht erst reagieren, sondern agieren und sogenannte Störer offensiv abschrecken.[9] Neben ihrem martialischen Auftreten und häufigen Provokationen am Rande von Demonstrationen besteht ihre Strategie der Abschreckung hauptsächlich aus gewalttätigen Einsätzen. Dabei ist die beweissichere Festnahme nur ein Mittel zum Zweck der Abschreckung und Einschüchterung von DemonstrantInnen. AugenzeugInnen und Betroffene berichten immer wieder, dass Festnahmeeinheiten Personen festnehmen und ihnen im Nachhinein zu Unrecht Straftaten anlasten. Die Beschuldigungen beruhen dann alleine auf den Angaben von PolizeibeamtInnen, die in ihrem Aussageverhalten geschult sind. Deren Aussagen sind in aller Regel vor Gericht kaum zu widerlegen und das wissen die BeamtInnen. [10] Bei den Festnahmen selbst gehen die Einheiten mit äußerster Brutalität vor. Eine Gruppe aus ca. fünf PolizistInnen oder ein Zug aus zwei Gruppen von Beamten stürmt dazu in die Menschenmenge und schlägt jedeN, der oder die sich im Weg oder auch nur in unmittelbarer Nähe befindet mit behandschuhten Fäusten in den Kopfbereich oder mit der kurzen Spitze des Tonfa - einem speziellen Schlagstock - in den Oberkörper. Die festgenommene Person selbst wird unter Einsatz von Hebel- und oft auch von Schmerztechniken wehrlos gemacht. Dabei ist das Zufügen von Schmerzen und Verletzungen oftmals beabsichtigt. Kommt es zu Verletzungen bei dem/der Festgenommenen wird - quasi zur Rechtfertigung - in aller Regel eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gestellt. Misshandlungen und Drohungen gegen Festgenommene, sobald sie im Einsatzfahrzeug sitzen und keine ZeugInnen mehr vorhanden sind, sind keinesfalls Ausnahmen. Betroffene derartiger »Maßnahmen« wollen aus Angst vor weiteren Repressalien, Strafanzeigen und Schikanen in der Regel anonym bleiben. Kaum überraschend ist zudem, dass die Ausbildung der BFE-PolizistInnen einen Schwerpunkt auf die Anwendung einsatzbezogener Kampftechniken legt.[11] Darüber hinaus hat sich bei den BFE eine Art Subkultur entwickelt, die geprägt ist von Elitedenken und männlicher Dominanzkultur. Eine soziologische Untersuchung zu den 1.-Mai-Demonstrationen 2002 in Berlin kam zu dem Ergebnis, dass ein nicht unerheblicher Teil der eingesetzten PolizistInnen sich aktiv an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt, um sich zu beweisen und als »Training für den Straßenkampf«.[12] Die zahlreichen Betroffenen- und Augenzeugenberichte sowie die Bilder in Nachrichten oder im Internet über das gewalttätige Vorgehen insbesondere der BFE bei den G8-Protesten bestätigen dies. Dabei können die BFE sich bei ihren brutalen Einsätzen sicher sein. Die Politik schützt sie in der Öffentlichkeit, die Justiz verfolgt sie fast nie. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), hat in keiner Stellungnahme Kritik an der Polizei geäußert. Stattdessen rechtfertigte Caffier alle polizeilichen Maßnahmen rund um den G8-Gipfel und wies jegliche Kritik - sei es von Seiten des Anwaltlichen Notdiensts oder anderer Organisationen - zurück. Erfahrungen zum Umgang der Rostocker Justiz mit Strafanzeigen gegen PolizistInnen liegen zum Redaktionsschluss des Buches nur wenige vor. Allerdings wurde bereits dreieinhalb Monate nach den G8-Protesten ein Großteil der Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen eingestellt. Von den 56 eingeleiteten Verfahren sind zwischenzeitlich 33 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. [13] Die Hoffnungen auf einen kritischeren Umgang als bei ähnlichen Ereignissen sind angesichts dieser Tatsache und der Stellungnahmen aus dem Schweriner Innenministerium eher gering. Bei vergleichbaren Ereignissen jedenfalls war eine Bereitschaft zur strafrechtlichen Verfolgung polizeilicher Gewalt nicht vorhanden. So erklärte beispielsweise der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch auf der Veranstaltung »Problem Polizei. Schläger mit Lizenz« am 19. Januar 2006, die Tatsache, dass in Berlin in den letzten Jahren lediglich etwa 1,3 Prozent von jährlich etwa 1.000 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte zur Anklage gelangt seien, sei als Beweis dafür zu sehen, dass an den meisten Anzeigen nichts dran sei. Setzt man hierzu ins Verhältnis, mit welch abenteuerlichen Begründungen die Staatsanwaltschaften alles tun, um keine PolizistInnen anzuklagen, ist eine ernst zu nehmende strafrechtliche Verfolgung von Polizeigewalt nicht zu erwarten. So rechtfertigte etwa die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Polizeibeamten wie folgt: »Insbesondere die von der Staatsanwaltschaft Berlin angestellte Erwägung, wonach kein Motiv des Beschuldigten für einen unvermittelten Faustschlag gegen Ihren Mandanten erkennbar sei, ist in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen mit Einsätzen der vorliegenden Art erfahrenen Beamten handelte, dem in der fraglichen Situation nicht an einer Eskalation gelegen sein konnte, tragfähig.« [14] In alter preußischer Tradition eines Obrigkeitsstaates und frei nach Christian Morgenstern: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Die Folgen liegen auf der Hand: Betroffene lassen sich von brutalen Polizeieinsätzen abschrecken und verzichten lieber auf die Wahrnehmung ihres Versammlungsrechts, als sich verprügeln und zu Unrecht strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Gefahr für die Versammlungsfreiheit geht nicht von Steine werfenden DemonstrantInnen, sondern von einer Polizei aus, die das Gewaltmonopol des Staates zur Abschreckung missbraucht, und einer Justiz, die DemonstrantInnen faktisch zu rechtlosen Objekten polizeilicher Gewalt macht. Anmerkungen: 2) Die erste Berliner BFE wurde »Einheit für besondere Lagen und einsatzbezogenes Training« (EbLT) genannt und 1987 gegründet. Die EbLT gilt als Vorbild für die BFE in den anderen Bundesländern. Nachdem die EbLT vor allem durch besondere Brutalität aufgefallen war, wurde sie 1989 aufgelöst und in die Bereitschaftspolizei integriert. 3) So gehörte der bei den Blockaden am 6. Juni 2007 enttarnte Bremer Zivilbeamte, der DemonstrantInnen zum Angriff auf PolizistInnen angestachelt und dabei einen Stein auf die Polizei geworfen haben soll, einer Bremer BFE an. 4) Bundesverfassungsgericht, Entscheidungen, Bd. 69, S. 315ff. 5) Vgl. u.a. »Prügel im Mondlicht«, taz, 26.6.2003. 6) Vgl. u.a. »Schlagstock im Mondlicht«, taz, 4.9.2004. 7) Ergebnisbericht des Bundesfachausschusses Bereitschaftspolizei der GdP vom 1.9.2007, S. 3. 8) Vgl. hierzu den Artikel zu Schnellverfahren von Silke Studzinsky in diesem Buch. Zwar gab es im Umfeld der Demonstration insgesamt ca. 125 Festnahmen. Die Festnahmen erfolgten aber in aller Regel nach Ende der Ausschreitungen und nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen. 9) Michael Sturm, Christoph Ellinghaus: Zwischen Imagepflege und Gewalt - Polizeistrategien gegen Demonstrationen, in: Bürgerechte & Polizei / Cilip 72 (2/2002), S. 25. 10) Die Süddeutsche Zeitung vom 25.9.2007 berichtet über einen Fall, bei dem in der Berufungsinstanz anhand eines Fotos die unwahren Aussagen der Polizeizeugen einer Berliner Einheit vor dem Amtsgericht widerlegt werden konnten. Die Beamten blieben trotzdem von der Staatsanwaltschaft unbehelligt. 11) Christoph Ellinghaus: Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit in Thüringen - »Ein wichtiger Faktor zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit«, in: Bürgerrechte & Polizei / Cilip 61 (3/98), S. 73. Die Ausbildung anderer BFE dürfte sich nicht wesentlich unterscheiden. 12) Regina Kanzler, Alex Kolodziejczyk, Katja Schmitt: ». erfolgreich und mit Heldentum verteidigt!« Die Rolle von Polizei und Justiz am 1. Mai 2002 in Berlin, in: Dieter Rucht (Hg.): Berlin, 1. Mai 2002 - Politische Demonstrationsrituale, Opladen 2003, S. 143-181 (180). 13) www.mvschlagzeilen.de vom 4.10.2007: »Abschlussbericht des Innenministers von M-V, Lorenz Caffier, am 4. Oktober 2007 vor dem Schweriner Innenausschuss zum Polizeieinsatz beim G8-Gipfel«. 14) Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin - 1 Zs 1618/07 - v. 5.7.2007. Das Ermittlungsverfahren stand jedoch nicht im Zusammenhang zu den G8-Protesten. Feindbild Demonstrant. Polizeigewalt, Militäreinsatz, Medienmanipulation. Der G8-Gipfel aus Sicht des Anwaltlichen Notdienstes Das gerade erschienene und vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein / Legal Team herausgegebene Buch (ISBN 978-3-935936-68-2, 176 S., 10 Euro, 19 CHF) ist beim Verlag Assoziation A erhältlich. In diesem Buch zieht der Anwaltliche Notdienst eine erste Bilanz der Gipfeltage und ihrer rechtlichen Konsequenzen. Siehe dazu Infos zum Buch, Inhaltsverzeichnis und Bestellmöglichkeit beim Verlag Assoziation A |