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Updated: 18.12.2012 16:09

Kik

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Lohndumping: Gewerkschaft Verdi beklagt Billiglohn bei Discounter

"Zahlt das Unternehmen Tedi sittenwidrige Löhne? Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi soll selbst ein gelerntes Verkaufspersonal einen Stundenlohn von nur sieben Euro erhalten haben. Nach Tarif müsse dieser aber bei 11,96 Euro liegen. Im Fall eines stellvertretenden Leiters einer Oberhausener Tedi-Filiale fordert Verdi nun 1300 Euro nach. Die Ein-Euro-Discounterkette, die fünf Filialen in dieser Stadt betreibt, steht nun unterVerdacht des Lohndumpings. Tedi ist eine Tochter des Textil-Discounters Kik und so verbunden mit der Tengelmann-Unternehmensgruppe. Auch Kik machte vor vier Jahren mit Niedrigstlöhnen von 5,21Euro unrühmlich von sich reden, und erst vor einem Jahr ebenso wegen Ausspähens von Mitarbeitern..." Artikel von Dennis Vollmer auf DerWesten vom 26.10.2011 externer Link

Niedriglöhne im Einzelhandel: Hilfe gegen das KiK-Syndrom

Um Niedriglöhne wie beim Textildiscounter KiK zu verhindern, wollen Gewerkschaft und Einzelhandelsverband einen Mindestlohn vereinbaren. Die Billigkette gibt sich reumütig. Artikel von Hannes Koch in der TAZ vom 04.08.2010 externer Link. Aus dem Text: "...Der neue Mindestlohn wird erheblich über den 6,50 Euro liegen, die KiK den NDR-Recherchen zufolge seinen Aushilfen zahlt. "Der Einzelhandel ist keine Niedriglohnbranche", sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, zur taz. "Lohndumping schadet der Branche." Mit der Gewerkschaft Ver.di führe der Verband deshalb intensive Gespräche, um bis zum nächsten Frühjahr einen "allgemeinverbindlichen Basislohn" zu definieren. Zu dessen Höhe wollte Genth sich nicht äußern, sagte aber, dass die geltenden Tarifverträge heute eine Bezahlung von rund 7 Euro pro Stunde vorsähen..."

Private Finanzsituation von Mitarbeitern über Creditreform überprüft

  • Datenschutzverletzung: Textilkette KiK späht Mitarbeiter aus
    "Neue Vorwürfe gegen KiK: Der Textildiscounter hat über Jahre die Finanzlage Tausender Mitarbeiter ausgeforscht. Ziel war offenbar, sich von Beschäftigten zu trennen, die in Finanzschwierigkeiten stecken. Die Gewerkschaft Verdi rief die Staatsanwaltschaft auf, die Ermittlungen gegen KiK wieder aufzunehmen..." Artikel von Eva Roth und Sebastian Wolff in der Frankfurter Rundschau vom 22.07.2010 externer Link
  • Datenschützer: Neuer Schnüffel-Verdacht gegen Discounter Kik
    "Die Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen geht einem Verdacht nach: Der Textildiscounter Kik soll die Beschäftigten anders als zuvor zugegeben flächendeckend auf Schulden überprüft haben. Dienstleister ist laut dem Amt die Auskunftei Creditreform gewesen - in inakzeptablem Ausmaß." Artikel in Die Welt vom 25. September 2009 externer Link
  • Staatsanwaltschaft ermittelt: Kik späht Mitarbeiterschulden aus
    Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen den Textildiscounter Kik: Die Firma soll sich bei einer Wirtschaftsauskunftei Informationen über die Bonität seiner Mitarbeiter eingeholt haben. AP-Meldung in der Taz vom 22.05.2009 externer Link

Handel: Wie teuer ist billig?

Die Textilkette Kik boomt auch in der Krise - mit konkurrenzlos niedrigen Preisen. Doch die Zeche zahlen junge Näherinnen in Bangladesch, unterbezahlte Beschäftigte und oft auch die Kunden. Artikel von Nils Klawitter in Spiegel online vom 26.09.2009 externer Link

Erster Betriebsrat bei Kik

"Beim Textildiscounter Kik wird es zukünftig einen Betriebsrat geben. Am Freitag (22.05.09) konnte die Gewerkschaft Ver.di vermelden, dass die Mitarbeiter im Lager in Bönen (Kreis Unna) eine Mitarbeitervertretung erhalten würden. Der Konzern selbst wollte sich vor den Betriebsratswahlen zu Themen wie Überstundenausgleich, Löhne nach Tarifvertrag und Arbeitsbedingungen nicht äußern." Kurzmeldung beim WDR vom 22.05.2009 externer Link

Gerichtsurteil: Textildiscounter Kik muss Stundenlohn anheben

"Der Textildiscounter Kik muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund den Stundenlohn einer 58-jähigen Teilzeit- Angestellten um rund drei Euro anheben. Das Gericht stufte die bisherige Bezahlung der Verkäuferin als sittenwidrig ein." Artikel in Welt-Online vom 29.05.2008 externer Link

  • Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel - Arbeitsgericht Dortmund bestätigt
    ". Ebenso wie das Arbeitsgericht hat auch das Landesarbeitsgericht angenommen, dass die von der Beklagten gezahlte Vergütung in Höhe von 5,20 € sittenwidrig ist, weil nach den Gesamtumständen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung vorliegt. Für den Vergleich hat die Kammer auf die branchenüblichen Tariflöhne abgestellt, weil im Jahr vor Vertragsschluss die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen ausgelaufen war und diese im Wege der Nachwirkung auf die Arbeitsverhältnisse in der Branche eingewirkt haben. Deswegen ist davon auszugehen, dass im nordrhein-westfälischen Einzelhandel die Tariflöhne auch bei Vertragsabschluss im November 2001 üblich waren. Ausgehend davon war nach dem Gehaltstarifvertrag ab Januar 2004 eine Vergütung in Höhe von 1.946,00 € brutto maßgeblich. Da die Parteien eine Pauschalvergütung vereinbart haben, in der das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld und - insoweit rechtswidrig - auch das Urlaubsentgelt und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten waren, lag die Vergütung der Klägerinnen bei ca. 640,00 € monatlich. Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 hat die Berufungskammer als sittenwidrig angesehen. Selbst wenn man den Lohntarifvertrag zu Grunde legte, weil die Klägerinnen entgegen ihrer Annahme als Packerinnen und nicht als Verkäuferinnen beschäftigt waren, läge die Vergütung noch ca. 60 % unter dem Tariflohn. Die Forderung der Klägerinnen ist auch nicht nach den einschlägigen Vorschriften des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel verfallen, da die Kammer die tatbestandlichen Voraussetzungen des Lohnwuchers angenommen hat. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht in beiden Fällen nicht zugelassen." Presseerklärung der Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20.03.2009 externer Link
  • Discounter KiK wird abgewatscht - Gegen das Discounter-Prinzip
    "Die anonyme KiK-Verkäuferin hat alles richtig gemacht. Sie hat sich gegen einen Hungerlohn gewehrt und ihren Arbeitgeber verklagt. Prompt hat ein Dortmunder Arbeitsrichter die Textildiscount-Kette mit den roten Filialen und dem süßen Pullover-Männchen im Logo verdonnert - KiK muss die sittenwidrigen Löhne mit einer happigen Nachzahlung ausgleichen. Das erfreulich klare Urteil verschafft einem gerne übersehenen Fakt Öffentlichkeit: Ein Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern Niedrigstlöhne bezahlt, verhält sich rechtswidrig - auch, wenn es in vielen Branchen noch keine Mindestlöhne gibt." Kommentar von Ulrich Schulte in der TAZ vom 16.05.2008 externer Link

Textil-Discounter KIK: Kinderarbeit nicht ausgeschlossen

„Der Textil-Discounter Kik ist bekannt für seine Kampfpreise. In Asien entstehen T-Shirts, die bei uns für unter zwei Euro verkauft werden. Inzwischen räumt das Unternehmen ein, was viele ohnehin vermuten: An der Billig-Produktion könnten Kinder beteiligt sein…Artikel von Felix Ehlert in Spiegel-Online vom 08.05.2008 externer Link

Wenig Lohn, wenig Rechte - Rückkehr der Lohnsklaverei in Deutschland

"Jeden Tag eine neue Filiale", so lautet das Motto des Textildiscounters Kik. 2500 Läden gibt es schon, 3000 sollen es künftig werden – der Profit ist offenbar verlockend. Hohe Umsätze, von denen auch die Arbeitnehmer profitieren könnten – doch offenbar ist das Gegenteil der Fall. Martina K., gelernte Einzelhandelskauffrau, arbeitet seit mehreren Jahren als Aushilfskraft bei Kik, ihr Stundenlohn: 5,20 Euro. Damit ist sie sogar eine der "Mehrverdienerinnen", einige Kolleginnen bekommen nur um die 4,50 Euro. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit oder bezahlten Urlaub hat Martina K. nie erhalten. Denn um expandieren zu können, spart der Billiganbieter bei der Belegschaft. Das deutsche Arbeitsrecht wird dabei häufig ignoriert. Das Video der Sendung Panorama externer Link vom 03.01.2008 über Lohndumping als Wettbewerbsprinzip. Siehe dazu auch:

  • Hauptsponsor des Vereins für Leibesübung (VfL) Bochum wegen Lohnwuchers angeklagt - Ver.di: KiK zahlt sittenwidrige Hungerlöhne
    “Der Name KiK steht für ein einzigartiges Konzept, Textilien in guter Qualität zu vergleichbar dauerhaft niedrigen Preisen anzubieten.” So wirbt der VfL Bochum auf seiner Webseite für seinen Hauptsponsor “KiK”. Das ARD-Magazin “Panorama” berichtete gestern unter dem Titel “Wenig Lohn, wenig Rechte - Rückkehr der Lohnsklaverei in Deutschland” über die Praktiken der Firma KiK. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte bereits im November Strafanzeige wegen Lohnwuchers gegen KiK gestellt. Nach Ansicht von ver.di sind die Löhne des Textildiscounters sittenwidrig: “Sittenwidrige Löhne liegen immer dann vor, so die Rechtssprechung, wenn die ortsüblich Tarifvergütung um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Tariflohn einer ausgelernten Verkäuferin beläuft sich in Nordrhein-Westfalen auf 12,30 Euro. Nach Abzug eines Drittel müsste er mindestens 8,21 Euro betragen. Damit nicht genug. Bei der weiteren Prüfung stellte sich heraus, dass es bei den KIK-Aushilfen scheinbar der Normalzustand ist, dass sie den gesetzlichen Urlaub von vier Wochen nicht erhalten. Sie werden lediglich unbezahlt von der Arbeit freigestellt.Meldung bei Bo-Alternativ vom 04.01.2008 externer Link

Die 1c-Discounter

„Wenig deutet darauf hin, dass sich in diesen Räumen ein außergewöhnlicher Erfolg verbirgt. Tristbrauner Fußboden, bevölkert mit Kleiderkarussellen, an denen Pullover hängen und Jacken, lieblos zusammengepfercht. Nur eine Umkleidekabine steht zur Verfügung. Kein Zweifel: Das hier ist Discount. Und wenn die Einkaufsatmosphäre gegen null strebt, dann fühlt sich der Discounter wohl. Denn erst dann entfaltet das, was über den Regalen hängt, seine ganze Magie: das Preisschild. So wie auch hier, in einer Filiale des Textildiscounters KiK. Auf 400 Quadratmetern bietet das Unternehmen Damen-Micro-Shorts für 1,99 Euro an oder Kinder-Jeans ("5-Pocket-Style") für 4,99 Euro…“ Artikel von Marco Lauer in der taz externer Link vom 2.6.2007

Siehe auch

Nachrichten aus diversen Unternehmen im Groß- und Einzelhandel

Arbeitsbedingungen im Groß- und Einzelhandel allgemein

Buchhandel allgemein

Aldi

Arcandor AG (ehemals KarstadtQuelle AG)

Ikea

Kaiser's

Karstadt

Lidl

Media Markt

Metro

Obi-Baumärkte

Plus

Schlecker

Walmart Deutschland (ehem.) -jetzt: Zweite real- Warenhaus GmbH

Walmart international

Goldene Nase an Norma Lebensmittelfilialbetrieb


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