Initiative der DGB-Gewerkschaften mit der BDA zur gesetzlichen Verankerung der Tarifeinheit auf der Basis des Mehrheitsprinzips - Warum "Tarifeinheit"?
Argumentationspapier von Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Resssort 1, vom 19.7.2010 zu der aufkeimenden Kritik
- Aus dem Text: ".Zwischen DGB und BDA ist im Übrigen völlig klar: Nur das soll zur Verankerung der Tarifeinheit Gesetzeskraft erhalten, was gemeinsam und einvernehmlich von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gewollt wird und was die Chance hat, parteiübergreifend von Regierung und Opposition aufgenommen zu werden. Die beabsichtigte gesetzliche Änderung wird gerade deshalb auf ein absolutes Minimum begrenzt, um diesen übergreifenden Konsens zu erreichen. Alles, was über diese übergreifende und zwischen DGB-Gewerkschaften und BDA einvernehmliche Änderung hinaus geht, entzieht der Vereinbarung die Geschäftsgrundlage und trifft auf den erbitterten Widerstand der Gewerkschaften.
Unser Fazit: Eine gesetzlich verankerte Tarifeinheit auf der Basis des Mehrheitsprinzips stärkt die Solidarität im Betrieb, aber es bleibt die Herausforderung für eine Gewerkschaft wie ver.di, weiter um Mitglieder zu werben, durch ihre Arbeit zu überzeugen und sich unter Bedingungen gewerkschaftlicher Konkurrenz zu behaupten und stärker zu werden."
- Und aus dem begleitenden Anschreiben des Bundesvorstandes vom 20. Juli 2010: ". Der ver.di Bundesvorstand hat sich in seinen letzten beiden Sitzungen noch einmal intensiv mit der Initiative und den kritischen Diskussionsbeiträgen auseinandergesetzt. Er hat dann mit großer Mehrheit das inhaltliche Anliegen der Initiative unterstützt und sich dafür ausgesprochen, dass sich ver.di für eine entsprechende gesetzliche Regelung stark machen wird."
Siehe dazu die Vorlage zu dieser Entscheidung:
Informationen zum Vorschlag von DGB und BDA über die Tarifeinheit
Bewertung von Prof. Dr. Otto Ernst Kempen und Dr. Jens Schubert vom 5. Juli 2010 . Siehe dazu:
- Streikrecht gefährdet
Debatte über »Tarifeinheit«: Ver.di-Rechtsberater befürchten Restriktionen infolge von »permanent rollierenden Einzelstreikaktionen«. Argumentation läßt tief blicken. Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 17.08.2010 . Aus dem Text: ". Da die parallel geltenden Verträge unterschiedliche Laufzeigen haben könnten, würden »die jeweiligen Verbände in einen permanent rollierenden Tarifwettbewerb getrieben«. Ein geschlossenes Vorgehen der Beschäftigten werde so verhindert. Für Kempen und Schubert erscheint dies als Automatismus - als hätten es die Gewerkschaftsorganisationen nicht in der Hand, Laufzeiten, Verhandlungen und Vorgehen miteinander abzustimmen. (.) Die Autoren argumentieren weiter: »Die permanent rollierenden Einzelstreikaktionen in den Betrieben, die durch ungebremsten Wettbewerb unter Gewerkschaften ausgelöst werden, könnten die sozial-ökonomische Grundlage des Streikrechts insgesamt erheblich gefährden.« Soll heißen: Wenn es vermehrt zu Arbeitsniederlegungen kommt, könnte die öffentliche Unterstützung schwinden. Der Gesetzgeber könnte sich zu einer restriktiven Veränderung des Arbeitskampfrechts veranlaßt sehen. Damit bewegen sich die ver.di-Rechtsberater in gefährlicher Nähe zu Unternehmervertretern, die mit Verweis auf angeblich drohende »englische Verhältnisse« - also eine ständige Abfolge von Arbeitsniederlegungen in einzelnen Betrieben - seit langem Einschränkungen des Streikrechts fordern. (.) Die realen Verhältnisse werden in der Argumentation von Kempen und Schubert umgekehrt: Wie schon beim Lokführerstreik sind es nicht Konzerne und Politiker, die eine Einschränkung des Arbeitskampfrechts forcieren, sondern die Streikenden selbst, die diese Möglichkeit »überstrapazieren«. (.) Noch bezeichnender ist die Behauptung, es gehe bei Arbeitskämpfen der heutigen Zeit vor allem um die öffentliche Meinung, kaum noch um die Ausübung wirtschaftlichen Drucks. Das untermauern die Autoren mit der bezeichnenden Anmerkung, streikbedingte Arbeitsausfälle im Bereich der Daseinsfürsorge könnten anders als zum Beispiel in der Autoindustrie »meist nicht nachgeholt werden«."
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