Kampf gegen Lohndumping. Tariftreue: Bundesländer koppeln Aufträge an Tarifstandards und Mindestlöhne
"Der Schock saß tief: 2008 kassierte der Europäische Gerichtshof die Tariftreue-Regelungen des Landes Niedersachsen. Die Bundesländer konnten damit die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr von der Anwendung bestimmter Tarifverträge abhängig machen, Lohndumping drohte. Doch drei Jahre nach dem "Rüffert-Urteil" zeichnet sich ein Comeback der Vergabegesetze ab. Die Länder haben auf das Urteil reagiert und machen ihre Gesetze europatauglich." DGB-Meldung vom 01.08.2011
Öffentliche Aufträge: Acht Bundesländer verlangen Tariftreue
Immer mehr Bundesländer koppeln die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifstandards. Böckler Impuls 12/2011
Tarifbindung bleibt bestehen
"Tritt ein Unternehmen aus seinem tarifschließenden Arbeitgeberverband aus, so ist es laut Gesetz weiter an die zuletzt gültigen Tarifverträge gebunden, bis dies durch neue Tarife abgelöst werden. Das bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. (Az.: 4 AZR 424/09)..." Meldung vom 22.07.2011 im ND
Öffentliche Aufträge: Comeback der Tariftreue
"Die meisten Bundesländer wollen die Vergabe öffentlicher Aufträge wieder an die Einhaltung von Tarifstandards koppeln - und einige Länder legen darüber hinaus auch Mindestlöhne fest." Böckler Impuls 12/2010
James B.: Tariftreue - nicht mit mir
Eine James-Bond-Animation bei verdi.de: Damit macht die Internet-Seite der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft jetzt den Skandal um die Verweigerung von Tarifstandards bei der Vergaben öffentlicher Aufträge aufmerksam. "Bond 2010", so der Held des kurzen Filmes, spielt den Retter aller Arbeitgeber. Aktuell fordern die Gewerkschaften im Saarland, in Brandenburg und Berlin gerade Tariftreuegesetze. Im Saarland läuft eine Unterschriftenaktion. In Berlin gab es eine Mahnwache. Ziel: Alle Firmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand arbeiten, sollen Tariflöhne zahlen sowie tarifliche Arbeitszeiten und andere Schutzbestimmungen der gültigen Branchentarifverträge einhalten. Siehe den Clip auf der ver.di-Kampagnenseite
Auch Kommunen dürfen fair sein!
"Am 24. April ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten. Ausschreibungen der öffentlichen Hand können nun auch soziale und ökologische Gesichtspunkte enthalten.
Freilich ist die Aufnahme dieser Kann-Bestimmung ins Gesetzbuch erst mal kein Grund zum Jubeln, macht sie doch auf die bedrückende Praxis aufmerksam. Etwa 13 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts erwachsen aus öffentlichen Investitionen und Aufträgen, das sind rund 350 Milliarden Euro. 50 Prozent davon entfallen auf die Kommunen. Die öffentliche Hand stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, doch wird sie dabei nur selten ihrer Vorbildfunktion und ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht..." attac-Meldung vom 24.4.09
Petition an den Landtag von Nordrhein-Westfalen:. Tariftreue und Mindestlöhne bei öffentlichen Aufträgen. - für ein neues Vergabegesetz in NRW!
"Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen vergeben öffentliche Aufträge oft nach dem Prinzip des "niedrigsten Preises". Damit werden Lohn- und Sozialdumping sowie ein brutaler Preiswettbewerb befördert. Gegen diese Praxis wendet sich eine Petition an den NRW-Landtag, die sich für Mindestlöhne und Tariftreue sowie für ein neues Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen ausspricht." Petition bei ver.di Nordrhein- Westfalen
Niederlage bei Tariftreue. Bundesratsausschüsse lehnen Antrag ab
"Lohndumping soll auch künftig kein Kriterium sein, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen: Im Streit über Tariftreue-Regelungen im Vergaberecht zeichnet sich eine Niederlage für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin ab. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates - mehrheitlich von der Union bestimmt - haben den Antrag der drei Länder abgelehnt. Weil die Union auch den Bundesrat dominiert, ist absehbar, dass das Ansinnen dort ebenfalls scheitern wird." Artikel von Eske Hicken in Frankfurter Rundschau vom 14.05.2008
EuGH verwirft lokale Tarifbindung bei staatlichen Aufträgen
"Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung örtlicher Tarifverträge koppeln: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf entsprechende Regelungen des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen. Eine solche Bindung sei allenfalls bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gerechtfertigt. Ein Tarifvertrag, der nach festen, EU-weiten Regeln für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt für alle Arbeitgeber, auch wenn sie nicht Mitglied des tarifschließenden Verbandes sind. Das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen verlangt, dass der Auftragnehmer und auch alle von ihm beauftragten Subunternehmer mindestens den örtlichen Tariflohn bezahlen müssen. Mit seiner Klage wehrte sich ein Bauunternehmer gegen eine Vertragsstrafe, weil ein Subunternehmen sich daran nicht gehalten hatte. Wie der EuGH entschied, können die öffentlichen Auftraggeber nur die Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge verlangen." AFP-Meldung vom 3.4.08 . Siehe dazu
- die Pressemitteilung des EuGH vom 3. April 2008 zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-346/06
- Stellungnahmen des EGB zu den EuGH-Urteilen
- Sommer: Gesetzliche Mindestlöhne sind nach der EuGH-Entscheidung wichtiger denn je
DGB-Pressemitteilung vom 03.04.2008
- Lohndumping von oben
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bleibt sich treu. Die als Speerspitze der neoliberalen Deregulierung bekannten Richter verkündeten am Donnerstag in Luxemburg ein Urteil, welches gravierende Auswirkungen auf die Mindestlohndebatte in Deutschland haben könnte. Demnach dürfen öffentliche Institutionen die Vergabe von Aufträgen nicht von der Einhaltung gültiger Tarifverträge oder pauschaler Lohnuntergrenzen abhängig machen. Eine Ausnahme bilden allerdings gesetzliche Mindestlöhne, wie sie in Deutschland in einigen Branchen über das Entsendegesetz festgelegt worden sind." Artikel von Rainer Balcerowiak in junge Welt vom 04.04.2008
Der Trend zur Treue
"Wie schnell Schlagworte doch die Seiten wechseln können. Die »Tarifautonomie« ist dafür ein schönes Beispiel. Lange war dies ein Ausdruck, der von der Politik gemieden wurde. Lieber sprach man vom »Tarifkartell«, das für den Standort Deutschland schlimme Folgen habe. Dies hat sich geändert, seit die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn lauter wird. (.) Auch auf einem anderen Feld steht das Tarifsystem auf einmal hoch im Kurs. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2006 entschieden hat, das Berliner »Tariftreuegesetz« sei verfassungskonform, planen derzeit etliche Bundesländer, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung tarifvertraglicher Standards zu koppeln." Artikel von Velten Schäfer im ND vom 07.09.07
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge verfassungsgemäß
"Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes (VgG Bln) sollen die Berliner Vergabestellen Aufträge u.a. für Bauleistungen mit der Auflage vergeben, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils in Berlin geltenden Entgelttarifen entlohnen. Ähnliche Tariftreueregelungen gibt es auch in anderen Bundesländern. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs, der über eine Rechtsbeschwerde im Rahmen der Vergabe von Straßenbauaufträgen zu entscheiden hatte, hielt die Regelung für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht vereinbar ist." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2006
Tariftreuegesetze gibt es bisher in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Siehe dazu aktuell:
Gewerkschaft fordert Tariftreuegesetz in Brandenburg. Regelung soll Lohndumping am Bau unterbinden
"Die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) fordert ein Tariftreuegesetz in Brandenburg. Die Bauarbeiter in der Mark sollten fair bezahlt werden, forderte die Vorsitzende der Region Berlin-Brandenburg, Karla Richter, gestern in Berlin..." Artikel in der Lausitzer Rundschau online vom 08.11.2006
Auseinandersetzungen um das Tariftreuegesetz 2002
- Tariftreuegesetz mit zu vielen Hintertüren für Lohndumping? jW sprach mit Jürgen Buchmüller, Betriebsrat bei den Bonner Stadtwerken und in der Gewerkschaft ver.di u. im Fachbereichsvorstand Verkehr in NRW tätig. Interview von Daniel Behruzi in junge Welt vom 01.06.2002
- Presseerklärung zur Protestkundgebung von ver.di und IG BAU am 31.5. in Berlin "Das "Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di" lehnt Lohndumping entschieden ab. Im Gegensatz zur ver.di-Führung sind wir aber der Meinung, dass das von der SPD/Grünen-Regierung verabschiedete Tariftreue- bzw. Vergabegesetz Lohndumping nicht verhindert, sondern begünstigt:..."
- Aus Anlaß der heutigen Demo von ca. 10.000 Beschäftigten der Bauwirtschaft und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin:
Ver.di bleibt sich treu. Vergabegesetz mit großen Mängeln
"..... Gegenüber ver.di, der größten Einzelgewerkschaft der Welt, die gemeinsam mit der Baugewerkschaft zur Demo lädt, ist anzumerken, daß sie sich das ganze Theater hätte sparen können. Wenn ihre »Quellgewerkschaft« ÖTV die gut organisierten und kampfstarken Busfahrer in den 90er Jahren gegen die Kündigung der kommunalen Tarifverträge für den ÖPNV ernsthaft mobilisiert hätte, wäre die tarifliche Abwärtsspirale zu verhindern gewesen. Auch heute zeigt die Gewerkschaftsspitze wenig Neigung, gegen Lohndumping vorzugehen. Im Gegenteil, mit Unterstützung von ver.di werden im ÖPNV zur Zeit Spartentarifverträge eingeführt, die zum Beispiel den Busfahrern in Nordrhein-Westfalen monatlich 250 Euro weniger im Portemonnaie und elf zusätzliche Arbeitstage im Jahr bescheren. Die ver.di-Spitze macht ihre Zustimmung zu diesem Lohnraub von der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes abhängig. So wird dessen Sinn ins Gegenteil verkehrt." Kommentar von Daniel Behruzi in junge Welt vom 31.05.2002
Proteststreiks im ÖPNV gegen die Blockade des Tariftreuegesetzes
Montag morgen, den 27.5.02, standen in weiten Teilen der BRD, vor allem in NRW die Bahnen still. Grund: Verdi organisierte Proteststreiks im ÖPNV gegen die Blockade des Tariftreuegesetzes durch die Unionsmehrheit im Bundesrat. Und mobilisierte damit auch für die Berliner Demonstration (aus Anlaß der Bundesratssitzung) am kommenden Freitag, den 31.5.02. Aus dem Aktions-Aufruf von verdi:
"Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition hat der Deutsche Bundestag am 26. April 2002 ein Tariftreuegesetz beschlossen, um das wir über zwei Jahre gekämpft haben. Der 31. Mai ist ein entscheidender Tag, denn an diesem Tag muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Bis jetzt ist eine Mehrheit für die Zustimmung des Bundesrates nicht erkennbar. Mehrere unionsregierte Bundesländer haben angekündigt, dass sie auf ein Scheitern des Gesetzes hinarbeiten."
Zur Bundestagsdebatte
Die Tatsache, daß Union, Wirtschaftsverbände und auch ostdeutsche Sozialdemokraten gegen das Gesetz Front machen, heisst noch lange nicht, daß das Tariftreuegesetz in der im Bundestag verabschiedeten Form wirklich ein Fortschritt wäre. Das unterstrich bereits die Abgeordnete Ulla Lötzer, als sie im Bundestag die Enthaltung der PDS-Fraktion bei der Abstimmung begründete. Rede von Ulla Lötzer am 26.April im Bundestag. Was im übrigen gar nicht weit von den Positionen entfernt liegt, die die beiden Gewerkschaften bei der Bundestags-Anhörung im Februar vertreten hatten:
- Aus der verdi Stellungnahme bei der Anhörung im Februar:
"Das Tatbestandsmerkmal "einschlägige" Tarifverträge wird indessen dann problematisch, wenn es für dieselben Tätigkeiten mehrere (regelmäßig von unterschiedlichen Verbänden abgeschlossene) Tarife geben sollte. Das in diesem Fall im Entwurf vorgesehene Ermessens Auswahlrecht des Auftraggebers erscheint indessen nicht sachgerecht und deshalb auch nicht akzeptabel".
Die Bestimmung "Einschlägig" ist geblieben........
- Aus der Stellungnahme der IG BAU in der Februar-Anhörung:
"Regelungen mit einer 90%igen Entlohnung des am Ort der Leistungserbringung geltenden Tarifvertrags bei öffentlichen Ausschreibungen würden zwangsläufig nicht nur für ostdeutsche, sondern aus europarechtlichen Gründen auch z.B. für süd- und osteuropäische Bieter bzw. Subunternehmen gelten. Von daher würde sich keine Verbesserung der Wettbewerbssituation ostdeutscher Bauunternehmen gegenüber diesen Konkurrenten ergeben. Da eine solche Regel in Ostdeutschland angewandt ebenfalls zu einer Bezahlung von nur 90% des Osttarifes führen würde, hätte sie die absurde Konsequenz, dass tariftreue ostdeutsche Firmen keine Chance gegenüber solchen ostdeutschen, westdeutschen oder ausländischen Firmen mehr hätten, die aufgrund ihrer fehlenden Tarifgebundenheit mit 90% des Ostlohnes kalkulieren könnten".
Jetzt stehen 92,5% im Gesetz.....ab 2005 sollen es dann (nach Stufen) 100% sein, wobei noch daran zu erinnern ist, daß viele solcher Aufträge sich über viele Jahre hinziehen...
- "Schluss mit der Politik des kleineren Übels!" Die Presseerklärung der SWB-Vertrauensleute vom 27.Mai 2002
Radikale Kritik der SWB-Vertrauensleute daran aus Bonn, worin es u.A. heisst: "Das Tariftreuegesetz in der vorliegenden Fassung ist u.E. eine Mogelpackung erster Güte". Die eigene Kritik bei der Mobilisierung gegen die Unions-Blockade einbringen - das ist im Rahmen tradierter linke Taktik. Einen Schritt weiter gehen die KollegInnen der Bonner Verkehrsbetriebe, die aufgrund ihrer Ablehnung des Gesetzes auch ablehnen, sich an Aktionen zu beteiligen - und damit eine Diskussion provozieren wollen.
Wobei es durchaus noch anderes an den offiziellen Gewerkschaftspositionen zu kritisieren gibt:
EU-Erweiterungsartikel (ursprünglich im "Grundstein" der IG BAU erschienen), ebenfalls auf der gemeinsamen Seite . In diesem Artikel (April 2001) heisst es unter anderem : "In diesen Branchen fordert die IG BAU auch eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für mindestens zehn Jahre, um die Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und legale Arbeitsstrukturen aufbauen zu können." Der Versuch, die darauf folgende - berechtigte- Kritik, dies sei ein nationalistischer, potentiell rassistischer Standpunkt, ist ebenfalls in diesem Artikel enthalten: "Wenn die Zeitungen schreiben "Razzia gegen illegale Ausländer" müsste es richtig heissen: "Razzia gegen deutsche Firmen, die verbotenerweise Billigstkräfte aus dem Ausland beschäftigen und ausbeuten". Der radikale Ton allerdings verbirgt die Frage nicht: Wieviele deutsche Firmeninhaber wurden denn bisher abgeschoben ? Gemeinsamkeit: Die entsprechende Rede des Bundeskanzlers auf dem verdi-Gründungskongreß (ebenfalls im Grundstein-Artikel zitiert) erhielt mächtig Beifall... Tariftreuegesetz beschlossen
Am Freitag, dem 26. April 2002, hat der Deutsche Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen. Demnach müssen sich Betriebe verpflichten, den einschlägigen Tarifvertrag am Ort der Leistungserbringung anzuwenden, wenn auf sie Leistungen des ÖPNV übertragen werden sollen. Sind am Ort der Leistungserbringung mehrere Tarifverträge einschlägig, dann muss der repräsentative Tarifvertrag zu Grunde gelegt werden. Der repräsentative Tarifvertrag ist derjenige, der für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet. Nach Beschlussfassung im Bundesrat am 31. Mai 2002 tritt das Tariftreuegesetz am Tage der Verkündung, wahrscheinlich am 1. Juni 2002, in Kraft.
- ver.di und IG Bau: gemeinsame Website zum Tariftreuegesetz Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben seit dem 10. Mai eine Website zum Thema "Tariftreuegesetz". Die gemeinsame Website gibt unter anderem Auskunft über das Gesetz, die Vorgeschichte, die Ziele beider Gewerkschaften und deren Stellungnahmen. Weitere Links führen zur Parlamentsdebatte und zu Meinungen zum Tariftreuegesetz. Ab 16.Mai dort auch der Aufruf zur Demonstration aus Anlass der Bundesratsdebatte am 31.Mai.
- Es wird vom DGB wie auch ver.di begrüßt: "Tariftreuegesetz erfüllt ver.di-Forderungen und schützt Beschäftigte im Nahverkehr" Flugblatt von ver.di vom 26.04.2002
- Durch zeitliche Staffelung der Tariftreuepflicht und Bagatellgrenzen sind erst ab Auftragsvergabe nach dem 1.1.2005 100% Tariflohn verbindlich vorgesehen. Dies wird in einem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Rolf Kutzmutz, Wolfgang Bierstedt und der Fraktion der PDS kritisiert
- Mit Steuergeldern Dumpinglöhne fördern? Das geplante Tariftreuegesetz kommt - wenn es denn kommt - ohne die »Ost-Klausel«. "Ob das umstrittene Tariftreuegesetz noch zum 1. April in Kraft treten kann, ist ungewiss. Die für vergangenen Freitag geplante Verabschiedung im Bundestag wurde kurzfristig abgesagt. Doch der Bundeskanzler steht bei dem Gesetz bei den Gewerkschaften im Wort - und somit unter gewissem Druck. Vor der Absetzung der Abstimmung hatte eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss auch in der rot-grünen Koalition erneut für Streit gesorgt...." Artikel von Michaela von der Heydt in ND vom 04.03.02
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