Karlsruhe soll Lokführern Streikrecht absprechen
"Eigentlich schien der seit zehn Monaten dauernde Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer nach dem Durchbruch am vergangenen Wochenende fast gelöst. Eigentlich. Denn jetzt hat der Konzern Verfassungsbeschwerde eingereicht - und will der Gewerkschaft damit das Streikrecht aberkennen lassen. (.) Die Beschwerde basiert auf einem Gutachten, das der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen für die Bahn angefertigt hatte. Hufen argumentiert darin, ein eigener Lokführer-Tarifvertrag verstoße gegen verfassungsrechtliche Prinzipien wie die Parität der Tarifparteien, der Gleichbehandlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Streik sei daher auch nicht verhältnismäßig. Der Kernsatz in dem 31-seitigen Papier, das der SZ vorliegt, lautet: "Zulässig ist allenfalls ein formal 'eigener Tarifvertrag' mit einer Minderheitengewerkschaft, der aber inhaltlich nicht substantiell von den anderen Gewerkschaften gewährten Verbesserungen abweicht." Die Frage, wie eigenständig die Lokführer verhandeln dürfen, war monatelang der zentrale Streitpunkt in dem Tarifstreit." Artikel von Michael Bauchmüller und Detlef Esslinger in der Süddeutschen Zeitung vom 10.01.2008. Siehe dazu:
- Viele Winkelzüge, null Vertrauen
Im monatelangen Tarifstreit zwischen Bahn und GDL sind sich beide Seiten so nah wie nie. Die heimliche Beschwerde in Karlsruhe könnte dies alles zerstören. Ein Kommentar von Michael Bauchmüller in der Süddeutschen Zeitung vom 10.01.2008
Lektion Bahnstreik
"Die Arbeitskämpfe der Lokführer im zu Ende gehenden Jahr sind ein gewerkschaftspolitisches Lehrstück, in dem fast alles vorkommt, was den Gewerkschaften gerade zu schaffen macht. Wenn am Ende nicht nur für die LokführerInnen etwas herauskommt, dann letztlich aufgrund der Streiks der GDL, vor allem ihrer glaubhaften Drohung, diese auch unbefristet fortsetzen zu können. Wer angesichts dessen, wie Transnet, meint, verhandeln sei besser als streiken, schmückt sich nicht nur mit fremden Federn, sondern stellt den alten gewerkschaftlichen Grundsatz auf den Kopf, dass am Verhandlungstisch nur ernst genommen wird, wer bei der Streikfähigkeit etwas auf die Waage bringt." Artikel von Werner Sauerborn im Neues Deutschland vom 28.12.2007
Verfassungswidrige Angriffe auf das Streikrecht zurückweisen
"Seit Monaten erleben wir eine steigende Welle von Angriffen auf das Streikrecht. Während von Unternehmer-Verbänden mit Hinweis auf die "internationale Wettbewerbsfähigkeit" die Notwendigkeit von Einschränkungen des Streikrechts behauptet wird, versuchen einzelne Unternehmen, solche Einschränkungen schon in die Praxis umzusetzen, gipfelnd in der Strategie der DB AG, mit flächendeckenden Anträgen auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen Streiks der Lokomotivführer zu unterbinden. Die Streiks um einen Tarifsozialplan1 bei Giesecke & Devrient und der Telekom, die Diskussion über zusätzliche Arbeitskampfformen und die aktuellen Gerichtsentscheidungen zu den Streiks bei der Bahn sind Ausgangspunkte für diesen Beitrag. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen einzelne rechtspolitische Aspekte erörtert werden, die vor allem für die Kampfkraft der Gewerkschaften und Betriebsräte von großer Bedeutung sind." Beitrag von Rüdiger Helm und Eckart Stevens-Bartol , erschienen als isw-information vom Dezember 2007
Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz
"Heute hat das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz sein Urteil in dem "Bahnstreik" verkündet. (.) Im Ergebnis sind damit Streiks im gesamten Bahnverkehr zulässig. Zur Begründung führt das Gericht aus: "Selbst der Grundsatz der Tarifeinheit steht dem Nebeneinander mehrerer konkurrierender Gewerkschaften nicht entgegen. Vielmehr setzt er Tarifpluralität, also den Abschluss mehrerer Tarifverträge über denselben Regelungsgegenstand gerade voraus. Dementsprechend ist es einer Koalition unbenommen, sich um den Abschluss eines spezielleren, einen konkurrierenden Tarifvertrag verdrängenden Tarifvertrag zu bemühen. Würde jedes Mal, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig zu Tarifverhandlungen mit einer Gewerkschaft bereit ist, bereits bei der Frage der Zulässigkeit/Verhältnismäßigkeit eines Streiks auf einen Tarifvertrag abgestellt, über den noch inhaltlich verhandelt werden muss und dessen abschließender Inhalt noch gar nicht feststeht, würde eine nicht zu rechtfertigende Vorverlagerung der Prüfung des Tarifvorrangs stattfinden." Presseerklärung des Sächsische Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz vom 02.11.2007 . Das vollständige Urteil ist noch nicht online
Arbeitsrechtler erwarten Sieg der Lokführer vor Gericht
"Im scheinbar endlosen Tarifstreit bei der Bahn haben am Freitag die Richter das Wort: Sie müssen entscheiden, ob die Lokführer der GDL im Güter- und Fernverkehr streiken dürfen. Die Gewerkschaft wirbt unterdessen aggressiv um Mitglieder, um ihre Schlagkraft zu erhöhen." Artikel in Financial Times Deutschland vom 01. 11. 2007
FDP-Gutachten zum Bahn-Tarifstreit: Lokführerstreiks sind rechtens
"Die Lokführerstreiks sind rechtmäßig - zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Das Gutachten liegt sueddeutsche.de exklusiv vor." Artikel von Detlef Esslinger in SZ vom 31.10.07
Haut den Lukas (Teil II). Hinter der schwelenden Tarifauseinandersetzung bei der Bahn verbirgt sich ein Verfassungskonflikt
Artikel von Gregor Kritidis (sopos) in den sozialistischen Positionen
Dünnes Eis - Über das Prinzip der Tarifeinheit und Neues vom Streikrecht
"Zwei jüngere Gerichtsentscheidungen zum Streikrecht und vor allem deren Rezeption in der politischen und juristischen Öffentlichkeit markieren den deutschen Sonderweg des Arbeitskampfrechts, demzufolge Arbeitskämpfe nur in einem kanalisierten, rechtlich eingehegten Raum stattfinden sollen. Streiks sind offenbar nur dann gesellschaftlich und rechtlich akzeptiert, wenn sie sich innerhalb des gesetzlich geregelten Tarifsystems bewegen." Artikel von Andreas Bachmann, erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 09/2007
GDL - Rechtstreit oder Tarifstreik?
"Einerseits ist die GDL in einer schwierigen Situation: Eingeklemmt zwischen Rechtsprechung und Repressalien, führt die Gewerkschaft einen Kampf an gleich mehreren Fronten. Justitia stellt sich einseitig auf die Seite von Herrn Mehrdorn und dieser nutzt jede Gelegenheit mit Abmahnung und Kündigungen den Streik zu behindern. Das Zusammenspiel von Justiz und Geschäftsführung ist nahezu perfekt - zum einseitigen Nachteil der Lokführergewerkschaft. Die GDL versucht sich wiederum durch Anrufen der angl. unparteiischen Gerichte zu wehren - doch bisher ohne nennenswerte Erfolg. Haupt-merkmal des Streiks der GDL ist bisher, dass er mehr im Gerichtssaal stattfindet, als dort, wo er nach Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 hingehört: In den wirtschaftlichen Bereich." Kommentar von Armin Kammrad vom 21.10.2007
GDL scheitert vor Gericht
"Juristische Niederlage für die GDL: Die Bahn darf streikbereite Mitarbeiter zu Notdiensten verpflichten, um die Grundversorgung im Regionalverkehr sicherzustellen. Die Lokführer-Gewerkschaft wollte diese Praxis vor Gericht stoppen - und scheiterte." Artikel auf Spiegel-Online vom 12.10.2007
Zum Beschluss des Chemnitzer Arbeitsgerichts im Tarifstreit zwischen der GDL und der Bahn AG
- DGB: Angriffe auf das Streikrecht treffen Tarifautonomie
"Der DGB wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür kämpfen, dass das Streikrecht unangetastet bleibt - egal, ob Gerichte, Politiker oder Arbeitgeber es einschränken wollen. (.) Dass solche - aus unserer Sicht gefährlichen - Gerichtsentscheidungen zustande kommen, hat seinen Ausgangspunkt leider auch darin, dass die GDL die Solidarität der anderen Bahngewerkschaften verlassen hat. Hinzu kommt die Streitlust ihres Vorsitzenden." DGB-Pressemitteilung vom 05.10.2007
- Streikrecht verteidigen
Ver.di kritisiert Gerichtsurteil gegen Lokführer und fordert Recht auf politische Arbeitsniederlegungen. Berufsverbände sollen wieder integriert werden. Artikel von Daniel Behruzi, Leipzig, in der jungen Welt vom 06.10.2007
- Chemnitzer Entscheidung: "Ein Streikverbot ist grotesk"
Der Arbeitsrechtler Thomas Dieterich äußert sich zur Chemnitzer Entscheidung. Die gerichtliche Zensur einer Kampftaktik hält er für unangebracht. Interview von Ralf Husemann in der SZ vom 05.10.2007
- Arbeitsrechtler: "Mit Salamitaktik wird Streikrecht auf lange Sicht abgeschafft"
"Rechtsexperten kritisieren die Entscheidung des Amtsgerichts Chemnitz scharf. Die Richter hatten den Streik der Lokführer für den Nahverkehr zugelassen, für den Fern- und Güterverkehr aber per Einstweiliger Verfügung verboten. "Ich halte das für sehr bedenklich", sagt Ulrich Zachert, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Hamburg. "Es geht um ein hoch angesiedeltes Grundrecht für die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem in einer Art Salamitaktik verfahren wird - Stück für Stück wird davon abgeschnitten.".." Artikel von Antje Schüddemage in der Frankfurter Rundschau vom 06.10.2007
Fragen und Antworten zum aktuellen Konflikt zwischen GDL und DB
"30 Prozent mehr Lohn, ein eigener Tarifvertrag, Streik und Streikverbot: Der Tarifstreit der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) mit der Deutschen Bahn hält Deutschland seit Wochen auf Trab. Die Fronten sind längst verhärtet, Überraschungen gibt es nicht mehr, und eigentlich blickt keiner mehr durch: Hat die GDL recht mit ihren Forderungen? Oder sind sie hemmungslos überzogen? War das gerichtliche Streikverbot in Ordnung? Prof. Dr. Ludger Pries, der an der Ruhr-Universität Bochum den Lehrstuhl für Organisationssoziologie und Mitbestimmungsforschung innehat, gibt Antworten und schafft Überblick.." Artikel von Ludger Pries vom 11. August 2007 bei der RUB . Aus dem Text: ". Es ist in gewisser Hinsicht eine Ironie der Geschichte, dass das deutsche System der Erwerbsregulierung von einigen Teilen der Arbeitgeberseite in Richtung Vermarktlichung und Pluralisierung gerade in dem Moment aufgeweicht oder gar aufgelöst werden soll, wo es eigentlich seinen gesamtgesellschaftlichen Wert (Deutschland als ,Exportweltmeister') und seine enorme Anpassungsfähigkeit (Stichwort z.B. Flexibilisierung der Aushandlungsstrukturen) hinreichend unter Beweis gestellt hat ." Ob das die richtigen Argumente für den Flächentarifvertrag sind?
Brief an Ver.di und DGB der Betriebsgruppe im Bezirksamt Hamburg-Harburg
"in unserer Betriebsgruppe haben wir uns u.a. mit dem Streik der GDL befasst. Mit Entsetzen müssen wir zur Kenntnis nehmen, wie sich Gerichte im laufenden Streik gegen legitime Arbeitskampfmaßnahmen positionieren. Diese Entscheidungen laufen auf eine Aushöhlung des grundgesetzlich verbrieften Streikrechts hinaus. Die Durchsetzungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinteressen reduzieren sich damit auf den Charakter von Bittstellungen. Wir fragen daher, ob und wenn welche Gegenmaßnahmen seitens Verdi gegen diese Aushöhlung von Grundrechten geplant sind?..." Brief vom 29.8.07
Angriff auf das Streikrecht
Das Nürnberger Arbeitsgericht hat einen geplanten Streik der Lokführer (GDL) untersagt. Arbeitsrechtler und RA Rüdiger Helm kommentiert die Entscheidung. Kommentar beim isw
Michael Sommer fordert "Hände weg vom Streikrecht" DGB-Pressemitteilung vom 09.08.2007
Nürnberger Arbeitsgerichtsurteil unterhöhlt Streikrecht
IGM- Pressemitteilung vom 09.08.2007
Hundt will Streiks von Spezialgewerkschaften verbieten
"Mit Blick auf den Tarifstreit zwischen der Bahn und den Lokführern pocht Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt darauf, dass Spezialgewerkschaften wie die GDL ihre Streiklust nicht mehr unbegrenzt ausleben sollen dürfen. Der DGB protestierte umgehend. "Der Streik einer Spartengewerkschaft für die von ihr vertretene Minderheit der Belegschaft muss per Gesetz für unverhältnismäßig und damit unzulässig erklärt werden, wenn bereits ein Tarifvertrag existiert, der alle Beschäftigten erfasst", teilte Hundt am Freitag in Berlin mit." Artikel in Financial Times Deutschland vom 10.08.2007
Grundrecht auf Fortbewegung. Das Urteil gegen den Bahnstreik ist auch ein Urteil gegen die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur
"Früher waren Lokführer und Postboten Beamte. Mit gutem Grund: Sie durften nicht streiken, die Züge fuhren ganz überwiegend pünktlich, und die Post kam praktisch immer an. Heute, nach einer Teilprivatisierung, nimmt die Post täglich 70000 verschwundene Briefe sowie 2000 abhanden gekommene Pakete in Kauf - und aus einer sprichwörtlichen Pünktlichkeit der Bahn wurde eine sprichwörtliche Unpünktlichkeit. Der Gesetzgeber hatte die Aufgaben, die einer wirtschaftswissenschaftlichen Mode folgend teilprivatisiert wurden, jedoch mit gutem Grund als öffentliche Dienste gestaltet. Dies wird auch durch die Streiks und das Verbotsurteil dazu deutlich." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 10.08.2007
Warum das gerichtliche Streikverbot gegen die Lokführer rechtswidrig ist
Ein Kommentar von Armin Kammrad vom 08.08.2007. Aus dem Text: ".Warum entschied das Arbeitsgericht denn nicht wirklich paritätisch und verpflichtete parallel zum Streikverbot den Vorstand der Bahn nicht wenigsten zur Erhöhung der Löhne um 15 Prozent, also genau zur salomonischen Mitte in der tariflichen Auseinandersetzung? Dies darf ein Gericht nicht, weil Löhne und Gehälter frei zwischen den Tarifparteien ausgehandelt werden? Woher nimmt dann aber das Gericht sein Recht, die Lokführer - zumindest bis zum 30.September - jede Tarifauseinanderset-zung zu verbieten und deren Tariffreiheit einzuschränken? Nur, weil Herr Mehdorn mit Blick auf das Kapital an der Börse seine Ausbeutung der Lokführer weiter intensivieren möchte?
Warum setzte das Gericht parallel zu seinem Streikverbot nicht wenigsten die Privatisierung der Bahn aus, um jegliche negative Rückwirkung auf die Situation der Bahnbeschäftigten auszuschließen? Weil dies Sache der Bundesregierung ist? Nur wo bleiben bei all dieser juristischen Abstinenz eigentlich die Interessen der Leidtragenden dieser von Kapital und herrschender Politik gemeinsam durchgesetzten Privatisierung zu Lasten des Allgemeinwohls? (.) Will die Justiz sich also aus Tarifauseinandersetzungen heraushalten, muss sie dies auch konsequent tun. Mischt sie sich - wie das Nürnberger Arbeitsgericht - ein, so ist es rechtswidrig sich im Tarifkampf nur auf die Kapitalseite zu stellen, weil hier das Grundrecht des Herrn Mehdorn unmittelbar gegen das der von ihm abhängig Beschäftigten gewendet wird.."
Tarifkampf auf neuen Gleisen ? Wenn der Flächentarifvertrag am Ende ist - wie weiter? Oder Kommentierung eines Kommentars
Beitrag von Volker Bahl vom 8.8.07. Aus dem Text: ".Der Flächentarifvertrag als Instrument der gewerkschaftlichen Einkommensgestaltung war also längst zu einem verdammt "löchrigen Hemd" geworden, das die Blößen nicht mehr bedecken konnte... Mein Gedankenansatz, das zu beheben, war eigentlich eine grundsätzliche Reflexion des deutschen - aber mit Blick auf Europa nicht nur des deutschen - Systems von Arbeits- und Sozialrecht (wo ja auch Hartz seine Schneisen geschlagen hatte, mit einer weitgehenden "Entmachtung" der Gewerkschaften in der Arbeitsverwaltung - um durch Druck allein auf die Arbeitslosen (Schlagwort: Eigenverantwortung!) die Rutschbahn nach unten bei den Einkommen zu verstärken)." Es ist ein Kommentar zu: Tarifkampf auf neuen Gleisen. Leitartikel von Stephan Hebel in Frankfurter Runschau vom 06.08.2007
GDL,Streiks: Die Justiz als Tarifpartei?
"Soeben hat das Arbeitsgericht Nürnberg die geplanten Streik der Lokführer im Güter- und Personenverkehr mit der Begründung verboten, dass der deutschen Volkswirtschaft durch den Streik der in der GDL organisierten Lokführer in der Hauptreisezeit schwerer Schaden zugefügt würde. Obwohl das nur eine erstinstanziche Entscheidung ist und da sicherlich noch eine Beufsentscheidung am Landesarbeitsgericht gesprochen werden wird und möglicherweise später auch ein Bundesgericht zu dem unglaublichen Vorgang noch etwas sagen wird, fällt damit der für morgen geplante Streik im Güterverkehr woll offiziell aus. Was bedeutet das für die Tarifautonomie, wenn diese von völlig unabhängigen Richtern gesprochene weise Entscheidung Bestand haben sollte? (...) Eine clevere Idee ist das, die Justiz zur Tarifpartei auf Arbeitgeberseite zu machen. Da sollte man gleich mal eine Initiative starten, um das im Artikel 9 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich zu fixieren. Wer hier Sarkasmus findet, darf ihn behalten. " Kommentar von Wolfgang Däubler vom 08.08.2007 bei indymedia
»Tarifzensur durch die Hintertür«. Der Hamburger Arbeitsrechtler Ulrich Zachert hält das Lokführer-Streikverbot für verfassungswidrig
"Der mögliche Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist dabei, Rechtsgeschichte zu schreiben. Erstmals hat ein Arbeitsgericht einen Streik verboten, weil er wirtschaftliche Schäden anrichten könne. Arbeitsrechtler sehen die Entscheidung sehr kritisch." Artikel von Velten Schäfer im ND vom 09.08.07
Warum Piloten streiken dürfen, Lokführer aber nicht
"Wie stichhaltig ist die Entscheidung des Nürnberger Arbeitsgerichts, den Streik der Lokführer zu verbieten? Warum durften Piloten und Ärzte streiken, die Lokführer aber nicht? Und was versteht man unter dem Prinzip der Tarifeinheit? Antworten von Arbeitsrechtler Thomas Lobinger im tagesschau.de-Interview." Interview von Sabine Klein vom 08.08.2007 zum Verbot des Lokführerstreiks
Streikrecht gegen das Monopol? Nach Gutdünken abgeschafft
"Das Arbeitsgericht Nürnberg hat in voller Übernahme der selbstherrlichen Aussagen der Bundesbahn entschieden, ein Streik in der Hauptreisezeit schade der deutschen Volkswirtschaft zu sehr -und werde deshalb bis Ende September verboten. Das gleich noch auf den Güterverkehr ausgedehnt. Genau so hatten Mehdorn und seine Sprecherin getönt: Standort Deutschland gefährdet. Zu Ende gedacht, ist dann ein Streik Ende Oktober genau so unerträglich für das Monopol wie heute." Kommentar in den stattweb.de-News und -Mitteilungen vom 08.August 2007
Erstinstanzliches zum Führerstand
Kommentar von Egon W. Kreutzer vom 9. August 2007
Wird jetzt das Streikrecht abgeschafft?
"Verfolgt mensch die aufgeregte Diskussion um den Arbeitskampf der GDL-KollegInnen, dann fällt erst einmal die Einmütigkeit von Arbeitgebern, DGB-Gewerkschaften, Presse und "Mann auf der Straße" auf, mit der die KollegInnen und ihr Anliegen verteufelt werden. Dem steht das Arbeitsgericht Nürnberg in nichts nach und bemüht den nationalen Notstand für sein Streikverbot." Solidaritätserklärung vom AK Gewerkschaften an der Uni München |