Fußabtreter für verfehlte Sparpolitik: DGB-Konferenz thematisierte Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst
Auf dem »Schöneberger Forum« des DGB standen Forderungen nach Ausbau des öffentlichen Dienstes und mehr Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt. Artikel von Rainer Balcerowiak im Neues Deutschland vom 30.11.2012
»Den Dialog suchen«
Als am Mittwoch voriger Woche die Nachricht die Runde machte, dass in einem Jobcenter im nordrhein-westfälischen Neuss ein »Kunde« eine Arbeitsvermittlerin niedergestochen und dabei tödlich verletzt hatte, war allerorten der Schock groß. Dabei sind gewalttätige Vorfälle in Jobcentern nicht eben eine Seltenheit - nur wird diesen für gewöhnlich genauso wenig Aufmerksamkeit geschenkt wie den Motiven der Täter oder den ökonomischen und politischen Hintergründen solcher Taten. Ein Thema, das bisher allerdings mindestens ebenso stark vernachlässigt wurde, ist die Situation der Angestellten der Jobcenter selbst. Die Jungle World sprach mit Jochen Berking, Bereichsleiter im Fachbereich Sozialversicherung bei der Gewerkschaft Verdi und zuständig für die Angestellten in den Jobcentern. Das Interview von Jan Tölva in der Jungle-World vom 04.10.2012
Warnstreik der Lehrer: Schüler in Sachsen haben frei
Trotz der guten PISA-Ergebnisse wird das Bildungswesen in Sachsen kaputt gespart. So sehen das die Lehrer in Sachsen. Und wollen das verhindern. Artikel von Michael Bartsch in der TAZ vom 07.09.2012 . Siehe dazu die Seite der GEW-Sachsen
Solidarität mit Martin Wetter
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, Manche haben es vielleicht schon mitbekommen - unser Kollege Martin Wetter soll nicht mehr im Staatstheater Stuttgart weiterbeschäftigt werden. Viele kennen Martin aus seiner Arbeit in der Bundestarifkommission, beim Theaterseminar oder als langjähriges Mitglied oder als Vorsitzenden unseres Personalrates.
Martin ist seit einem halben Jahr krank, ist inzwischen erwerbsgemindert und als Beleuchter berufsunfähig und hätte in der neuen Spielzeit auf einem anderen Arbeitsplatz in Teilzeit wieder arbeiten sollen - so war es im Betrieblichen Eingliederungsmangement (BEM) besprochen.
Stattdessen wurde ihm vom Personalchef am 20.06. mitgeteilt, dass sein Arbeitsverhältnis zum 05.07.12 beendet würde, weil es im ganzen Theater keinen geeigneten Arbeitsplatz für ihn gebe.
Inzwischen ist das Integrationsamt eingeschaltet, weil Martin seine Gleichstellung als Schwerbehinderter beantragt hat. Natürlich klagt Martin mit der Unterstützung von ver.di gegen diese fadenscheinige "Beendigung". Eine erste Güteverhandlung wurde auf Betreiben der Theaterleitung verschoben, wir hoffen, dass die nun auf 23.07. angesetzte stattfindet, also noch in der laufenden Spielzeit.
Das Theater spielt auf Zeit, weil der starke Protest im Betrieb und von aussen inzwischen zumindest klar gemacht hat, dass der politische Preis für den Rauswurf eines engagierten Gewerkschafters und Personalrats hoch sein wird.
Wir bitten Euch, uns zu unterstützen, indem Ihr Protestbriefe schreibt, Unterschriften sammelt und Euch solidarisch mit Martin zeigt.“ Mail an die Redaktion des LabourNet Germany vom 14.07.2012 . Alle weiteren Informationen auf der ver.di Sonderseite der Fachgruppe Darstellende Kunst .
Arbeitsrecht: Bis zu vier Tage mehr Urlaub für junge Beschäftigte
"Das Bundesarbeitsgericht hat eine Revolution im Arbeitsrecht angestoßen. Es erklärte am Dienstag einen Passus im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für ungültig, wonach ältere Angestellte mehr Urlaub erhalten als jüngere Kollegen..." Artikel von Daniel Baumann in der Frankfurter Rundschau vom 20.03.2012 . Siehe dazu:
- Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer
"Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der nach § 1 BUrlG jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zustehende bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Anders als § 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) knüpft die gesetzliche Regelung damit die Dauer des Urlaubs nicht an das Lebensalter des Arbeitnehmers. Diese Tarifvorschrift regelt, dass bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD ist für die Berechnung der Urlaubsdauer das Lebensjahr maßgebend, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird. Nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. § 1 AGG dürfen Beschäftigte ua. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde..." Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.03.2012
OVG Münster spricht Beamten Streikrecht ab
„Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Mittwoch entschieden, dass eine Lehrerin im Beamtenstatus nicht das Recht hatte, an Warnstreiks teilzunehmen. Die GEW kündigte an, in der Frage des Beamtenstreikrechts durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen. Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der GEW, stellte fest, dass das Urteil die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks fortsetze. "Das Gericht hat die Chance vertan, dem in der neueren Rechtsprechung des EGMR klar formulierten Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen“, bedauerte Schaad. Das OVG-Urteil zeige, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her müsse. "Wir haben einen langen Atem. Das Verbot des Beamtenstreiks muss endlich fallen!", erklärte Schaad…“ GEW-Pressemitteilung vom 07.03.2012
- Siehe Hintergrundinformationen zum Thema „Streikrecht für Beamte“ bei der GEW
- Im LabourNet Germany "(neuer und alter) Streik" unter Diskussion > Gewerkschaftsstrategien > (intern.) Erfahrungen > Kampfform > (neuer und alter) Streik
- Die Legende vom Streikverbot für Beamte
"Allerorten heisst es: Beamte dürfen nicht streiken. Wo "steht"das ? Die Frage war immer berechtigt, wurde aber selten gestellt. Die wenigen, die es doch wagten, die Arbeit als Beamte niederzulegen, erhielten jedenfalls vom Bundesverwaltungsgericht dafür deutliche Antworten. In seinem sogenannten Fluglotsenurteil vom 03.12.1980 (1 B 86.79) meinte der 1. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts, dass die damaligen streikähnlichen Aktionen der Fluglotsen selbstverständlich rechtswidrig gewesen seien. Die Rechtswidrigkeit sei "evident" gewesen. Selbstverständlich mussten die Fluglotsen deshalb disziplinarrechtlich mit Sanktionen rechnen, "denn es leuchtet jedem vernünftigen (!) und vorurteilsfreien (!) Betrachter "ein, dass "der Versuch, die Regierung ... durch Nicht- oder Schlechterfüllung von Amtspflichten zur Befriedigung von materiellen Forderungen ... zu zwingen, mit der Funktionsfähigkeit des ... Berufsbeamtenverhältnisses schlechterdings nicht vereinbart werden kann."Juristisch korrekte Begründungen enthält das Urteil wenig. Eigentlich werden in ihm nur Thesen vertreten, die zudem noch so sehr als "selbstverständlich" untermauert werden, dass jede andere Meinung gewissermaßen als "nicht zitierfähig" erscheint..." Vortrag von Dr. Rolf Geffken bei der ver.di und GEW Südhessen
Der öffentliche Dienst: Kein Musterarbeitgeber: DGB veröffentlicht Daten zur Arbeitsqualität im öffentlichen Dienst
"Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erleben im Arbeitsalltag häufig starken Zeitdruck. Viele leiden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen und gehen davon aus, dass sie ihren Ruhestand nicht mehr gesund erreichen werden - die Arbeit macht sie krank. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom DGB im Oktober 2011 unter dem Titel "Die Arbeitsqualität im öffentlichen Dienst aus Sicht der Beschäftigten" herausgegebene Sonderauswertung der Daten des DGB-Index Gute Arbeit für die Jahre 2009 und 2010..." Auszug aus dem Beamtenmagazin 10/2011 beim DGB vom 13.10.2011
Beamtenstreik: Abkehr von der bislang in Deutschland herrschenden Rechtsaufassung - Kasseler Richter bestätigen Rechtsauffassung der Bildungsgewerkschaft
"Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen sieht sich in ihrer Rechtsauffassung zum Streikrecht für Beamte durch ein Urteil der Disziplinarkammer des Ver-waltungsgerichts (VG) Kassel vom 27. Juli 2011, das am 1. September 2011 bekannt geworden ist, bestätigt (Az. 28 K 1208/10.KS.D). "Die Bildungsgewerkschaft begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich", erklärte hierzu der Vorsitzende der GEW Hessen, Jochen Nagel. "Die Kasseler Richter hatten den Mut, bei der Beurteilung des Beamtenstreiks den letzten Schritt zu gehen, den das VG Düsseldorf Ende 2010 noch vermieden hatte: sie haben festgestellt, dass sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Urteilen des Europäi-schen Gerichtshofs für Menschrechte nicht nur ein Sanktionsverbot gegenüber streikenden Be-amten ergäbe, sondern dass die bislang herrschende Auffassung, die Arbeitsniederlegung von Beamten, sei grundsätzlich ein Dienstvergehen, nicht mit der Europäischen Menschenrechtskon-vention (EMRK) und dem Völkerrecht zu vereinbaren ist", ergänzte Hartwig Schröder, Leiter der Rechtsabteilung der GEW Hessen. Aus Art. 11 EMRK folge, "dass nunmehr nur noch solche Beamtinnen und Beamte einem Streikverbot unterfallen, die im hoheitlichen Bereich tätig seien..." Pressemitteilung der GEW Hessen vom 01.09.2011
Arbeitskampf der Lehrer: Beamten-Streikverbot auf Prüfstand
"LehrerInnen dürfen in Deutschland - noch - nicht streiken. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück. Das bestehende Streikverbot könne nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Ein solcher Schritt dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schließt ein generelles Streikverbot für alle Beamten aus." Artikel von Christian Rath in der TAZ vom 19.08.2011
Streik bei der Abfallversorgung Münchens Müll bleibt liegen
"Überfüllte Tonnen, geschlossene Wertstoffhöfe: Rund drei Viertel der Münchner Müllmänner haben am Freitag gestreikt. Ihr Ziel ist ein verbesserter Gesundheitsschutz, denn die Beschäftigten müssen seit einiger Zeit Einschnitte hinnehmen. (.) Ein Ärgernis für viele ist eine Neuregelung bei den Arbeitszeiten, die seit diesem Frühjahr in Kraft ist: In Wochen mit Feiertagen müssen die Müllwerker jetzt immer samstags arbeiten - durch einen Feiertag verschiebt sich der Rhythmus der Touren in der Stadt seither um genau einen Tag nach hinten. Viele Jahre zuvor hatten die Fahrer und Lader die ausgefallenen Touren der Feiertage im Lauf der restlichen Woche wieder hereingeholt, durch Mehrarbeit von ein bis zwei Stunden am Tag. "Das war kein Problem, man hat das gut geschafft", sagt einer der Protestierenden am Stachus, der an diesem Tag eine Tour im Münchner Osten bestreikt. "Jetzt fehlt uns in Wochen mit Feiertagen der komplette Samstag zur Erholung." Die Beschäftigten fordern denn auch einen Anspruch auf zwei freie Tage am Stück pro Woche. Darüber hinaus beklagen die Beschäftigten die Kürzung diverser Zuschläge in den vergangenen Jahren - und sie sind verärgert über die Preispolitik, mit welcher der AWM in den vergangenen Jahren positive Schlagzeilen verursacht hat. In der Tat senkte die Werkleitung die Müllgebühren zuletzt dreimal hintereinander. "Für die Leute wird der Müll billiger, und uns streichen sie die Zuschläge", sagt ein Müllfahrer. Für zusätzliche Missstimmung sorgt das seit 2008 geltende Verbot, Geldgeschenke anzunehmen - gerade zu Weihnachten hatten viele Münchner ihren Müllmännern gerne Trinkgeld gegeben." Artikel von Michael Tibudd der Süddeutschen Zeitung vom 19.08.2011
Verbeamtete Lehrkräfte dürfen straflos streiken
"Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden und eine von der Bezirksregierung gegen sie verhängte Disziplinarmaßnahme wieder aufgehoben. Für die GEW ist das Urteil ein richtungsweisender Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamte..." Meldung bei der GEW vom 16.12.2010 . Siehe dazu
- Drei Fragen an Ingrid Sehrbrock - Durchbruch beim Streikrecht für Beamte
Verbeamtete Lehrer dürfen streiken. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kassierte jetzt die Disziplinarstrafe einer Lehrerin, die an einer Demo teilgenommen hatte. Ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen das strikte deutsche Beamtenstreikverbot, meint DGB-Vize Ingrid Sehrbrock. Das Interview bei DGB vom 16.12.2010
Der öffentliche Dienst: Das Sahnestück ist längst verputzt
"Weniger Beschäftigte, weniger Sicherheit, weniger Geld: Der öffentliche Dienst ist schon längst nicht mehr ein Hort beschäftigungspolitischer Glückseligkeit." Artikel von Eva Völpel in der taz vom 26.02.2010 . Aus dem Text: ".Nach landläufiger Meinung gilt der öffentliche Dienst immer noch als "Sahnestück" auf dem Arbeitsmarkt: Dort werde gut bezahlt und der Arbeitsplatz sei ein Leben lang sicher. Mag das für die Beamten noch immer zutreffen, kommen die Tarifbeschäftigten nur mit Einschränkungen in den Genuss eines besonderen Kündigungsschutzes. Und das auch nur in Westdeutschland. Allzu üppig fällt der Lohn der Tarifbeschäftigten auch nicht aus - durchschnittlich 2.430 Euro brutto verdienen Angestellte im Bund, 2.500 Euro Angestellte in den Kommunen. (.) Auch die Ausrichtung des öffentlichen Dienstes hat sich grundlegend gewandelt. Seit den Neunzigerjahren orientiert sich die Personalführung an Effizienzkriterien der Privatwirtschaft. Seither werde "in vielen Bereichen" des öffentlichen Dienstes "von einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und einer stark gestiegenen Arbeitsintensität" berichtet, stellen Tepe und Kroos fest. Die Liste der Einschränkungen, die die Tarifbeschäftigten in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten, ist lang: Nicht nur dass die Inflation seit 1989 alle Reallohnerhöhungen aufgefressen hat. Gestrichen wurden auch das Urlaubsgeld und familienbezogene Leistungen, deutlich gekürzt das Weihnachtsgeld."
Lohndumping im Auftrag des Staates
Jeder zehnte Hartz-IV-Aufstocker arbeitet im öffentlichen Dienst. Nicht Lidl und Co., sondern der Staat ist der größte Lohndrücker im Lande. Artikel von Jens Berger auf Telepolis vom 02.03.2010 . Aus dem Text: "Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sind am Wochenende ohne ein wirklich befriedigendes Ergebnis für die Beschäftigten beendet worden. 1,15% Lohnsteigerung pro Jahr entsprechen noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und sind de facto eine Reallohnkürzung. Doch viele Beschäftigte im öffentlichen Sektor wären bereits zufrieden, wenn sie überhaupt im Rahmen eines der Tarifverträge beschäftigt werden, die sich an den Löhnen im Öffentlichen Dienst orientieren..."
SPD-Bürgermeister beim Vorwandskündigen erwischt? In Worms versucht man Schwimmbadkassiererinnen möglicherweise mit einer altbekannten Masche loszuwerden
"In den letzten Jahren gab es immer wieder spektakuläre Fälle, bei denen viel dafür spricht, dass man Angestellten, die man loswerden wollte, nicht unter Nennung der eigentlichen Gründe kündigte, sondern aufgrund allgemein praktizierter aber offiziell verbotener Verhaltensweisen..." Artikel von Peter Mühlbauer auf Telepolis vom 28.01.2010 . Aus dem Text: "...Die "Nibelungenstadt" will nämlich vier Kassiererinnen des städtischen Freizeitbades loswerden. Dazu holte sie der Leiter der Einrichtung im Juli in sein Büro und warf ihnen vor, eine "Schwarzgeldkasse" zu führen, weshalb ein "Verdacht auf Korruption" bestünde. Erst im weiteren Verlauf dieses Gesprächs wurde den vier Beschuldigten angeblich klar, dass ihr Chef damit offenbar die "Kaffeekasse" meinte - eine Dose für Trinkgeld, wie sie an vielen Ladentheken steht. Insgesamt fanden sich in den in zwei Exemplaren vorhandenen Vorrichtungen allerdings lediglich 34 Euro und zwei Cent. Angeblich kamen pro Jahr etwa 70 Euro zusammen, die im Dezember zwischen allen 20 Beschäftigten aufgeteilt wurden, so dass jeder etwa drei oder vier Euro erhielt. Zur Frage, wer genau damit zu welchen Handlungen verleitet worden sein könnte, schwieg die Stadt Worms gegenüber Telepolis. In jedem Falle kündigte man den vier Kassiererinnen Anfang August fristlos, worauf hin diese den Rechtsweg beschritten und seitdem auf Wiedereinstellung klagen. Ihrer Einschätzung nach will man sie loswerden, weil sie als zu alt gelten und schob die nicht genehmigte Kaffeekasse lediglich vor..."
Bedrängte Beamte
Whistleblower in den Fallstricken des öffentlichen Dienstrechts. Eine Rezension von Otto Jäckel in der jungen Welt vom 25.01.2010
Freie und Hansestadt Hamburg kündigt Beschäftigten wegen zu vieler "Beschwerden". Groteske Entscheidung des Arbeitsgerichts jetzt auf dem Prüfstand, Solidaritätskomitee gegründet !
"Auf fünf eng beschriebenen Seiten (!) kündigte die Freie und Hansestadt Hamburg (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters Muharrem D. Er sollte angeblich einen Vorgesetzten beleidigt haben. Vor allem aber hatte er gesundheitsschädigende Arbeitsanweisungen zurückgewiesen und wiederholt seine Rechte gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber wahrgenommen. Und zwar durch einen Rechtsanwalt." Pressemitteilung von RA Rolf Geffken vom 24.9.09
- Gerichtstermin in der Berufungssache Muharrem D. morgen: 27.1.2010
Am kommenden Mittwoch (morgen: 27.1.2010) ist der Termin in der Berufungssache Muharrem D. beim LAG Hamburg. Zur Erinnerung: Es ging um die Wahrnehmung von Rechten eines Beschäftigten der Freien Hansstadt Hamburg. Das Arbeitsverhältnis wurde fristlos gekündigt. Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt, gleichwohl sei die Weiterbeschäftigung der FHH "nicht zuzumuten". (...) Wir bitten Euch zu dem Termin zahlreich zu erscheinen: Landesarbeitsgericht Hamburg; Osterbekstrasse Hamburg-Barmbek; 4. Stock; 27.1.2010; 10.30 Uhr
Ver.di-Chef kündigt harte Tarifrunde an
Trotz des moderaten Lohnabschlusses in der Metallbranche geht Ver.di-Chef Frank Bsirske auf Konfrontationskurs. Der Gewerkschafter kündigt eine harte Tarifrunde im öffentlichen Dienst an - mit wenig Chancen auf Erfolg, glauben Experten. Artikel auf Spiegel-Online vom 13.11.2008
Tarifstreit im öffentlichen Dienst Berlin beendet
"Der komplizierte Dauerkonflikt der Tarifpartner im Berliner öffentlichen Dienst ist beendet. Wesentlicher Punkt der Einigung ist nach Angaben von Verdi-Sprecher Andreas Splanemann ein Sockelbetrag von 65 Euro, der ab Juni 2009 den rund 45.000 Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst Berlins gezahlt werden soll. Das Ergebnis stelle eine Verbesserung gegenüber bisherigen Angeboten des Berliner Senats dar. Splanemann sagte, die Verhandlungen seien "schwierig aber konstruktiv" gewesen. Aber "ein Abschluss zum Jubeln" sei nicht herausgekommen. Viele Arbeitnehmer hätten sich mehr erwartet. Immerhin könne der Konflikt jetzt zu den Akten gelegt werden..." Meldung in der Frankfurter Rundschau vom 13.11.2008
- Öffentlicher Dienst Berlins: ver.di-Urabstimmung ergibt 76,5 Prozent Zustimmung zum Tarifergebnis
"Bei der Urabstimmung zum Tarifergebnis im Berliner öffentlichen Dienst haben 76,5 Prozent der ver.di-Mitglieder dem Tarifergebnis zugestimmt. Aufgerufen waren die Mitglieder der Gewerkschaft in den Kindertagesstätten, den Schulhorten, den Bürger- und Ordnungsämtern sowie in Bezirks- und anderen Dienststellen, die in den Arbeitskampf einbezogen waren. "Mit diesem Abstimmungsergebnis ist die Gefahr weiterer Streiks im Berliner öffentlichen Dienst abgewendet", sagte heute Astrid Westhoff, stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin und Verhandlungsführerin der Gewerkschaften in dieser Tarifauseinandersetzung. "Aus der Diskussion mit unseren Mitgliedern wissen wir, dass das Tarifergebnis berechtigte Wünsche offen lässt, aber unsere Mitglieder sehen auch, dass der Arbeitskampf erfolgreich war und der Senat seine starre Haltung schließlich aufgeben musste. Daher war das Ergebnis zustimmungsfähig", so Astrid Westhoff." Presseerklärung von ver.di Berlin/Brandenburg vom 01.12.2008
Privatisierung: Jobverluste überwiegen
"Die seit über 15 Jahren laufende Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen hat einige hunderttausend Stellen gekostet. Arbeitsbedingungen und Gehälter haben sich vielfach verschlechtert. Mit der Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen sind in Deutschland seit Anfang der 90er-Jahre mindestens 600.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Das ergibt sich aus einer Studie der WSI-Forscher Torsten Brandt und Thorsten Schulten. Zwar existiert den Wissenschaftlern zufolge bislang keine vollständige Erhebung über die Beschäftigungsentwicklung in allen betroffenen Wirtschaftsbereichen. Dennoch ist es ihnen gelungen, mithilfe verschiedener Statistiken eine erste Bilanz zu ziehen." Böckler Impuls 14/2008
Hungerlöhne im öffentlichen Dienst: Stuttgarter Arbeitsgericht bestätigt Eingruppierung in Niedrigstlohngruppe
Artikel von Ursel Beck in junge Welt vom 17.09.2007 . Aus dem Text: ".Einer der ersten Musterprozesse zum TVöD fand in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht Stuttgart statt. Klagegrund war die Eingruppierung aller ab dem 1.Oktober 2005 eingestellten Reinigungsfrauen im Klinikum Stuttgart in die Entgeltgruppe 1 (EG 1). Diese sieht einen Stundenlohn von 7,57 Euro vor und gilt laut TVöD für Beschäftigte mit »einfachen Tätigkeiten«. Als Beispiele nennt der Tarifvertrag Hofkehrer und Hausgehilfinnen. Ermutigt und unterstützt von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten neun der 20 betroffenen Reinigungsfrauen trotz ihrer befristeten Arbeitsverträge Klage eingereicht. Der Prozeß endete am vergangenen Donnerstag mit einer Niederlage für die Klägerinnen und ver.di Stuttgart.."
ver.di und dbb: Genug gespart - Öffentliche Dienste sind Mehrwert
„Mit einer bundesweiten Kampagne "GENUG GESPART!" wollen ver.di und dbb in den kommenden Monaten für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst werben. Das haben der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und der dbb-Vorsitzende Peter Heesen (..) am 9. August in Berlin mitgeteilt. Ziel der Initiative ist es, die öffentlichen Dienste und ihre Leistungen stärker ins Bewusstsein zu rücken und die Notwendigkeit der Daseinsvorsorge zu unterstreichen…“ Meldung bei ver.di ohne Datum.
-
Gemeinsames Anlaufnehmen. Mit spektakulären Plakaten mobilisieren ver.di und Beamtenbund für die Tarifrunde 2008
"Alte Feindschaften begraben wollen ver.di und der Deutsche Beamtenbund vor der im Winter beginnenden Tarifrunde. Doch ihre gemeinsame Aktion sorgt für Ärger bei anderen DGB-Gewerkschaften - und an der Basis des DBB." Artikel von Haidy Damm im ND vom 07.09.07 . Aus dem Text: ".Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Polizeigewerkschaft GdP fühlen sich übergangen, weil sie an der Kooperation nicht beteiligt sind. Als Folge heißt es in einer Vereinbarung von Anfang August zwischen ver.di, GEW und GdP: »Die >Initiative Öffentlicher Dienst< wird den Bereich des pädagogischen Schulbetriebes und den Bereich der Polizei aussparen. Im Rahmen der Kampagne werden keine auf die genannten Bereiche bezogenen Materialien gemeinsam mit dem DBB - mit oder ohne Logo - erstellt oder verbreitet.« Beide Gewerkschaften tauchen auf der Kampagnenseite im Internet als Unterstützerinnen auf, werben auf ihren eigenen Präsenzen aber nicht für die Aktion."
-
Genug gespart - Wir machen mobil für einen leistungsstarken Staat. Plakataktion der Initiative Öffentliche Dienste bundesweit gestartet
"50.000 Pflegestellen weniger in den öffentlichen Krankenhäusern, mehr als 10.000 weniger Stellen in der kommunalen Jugendbetreuung, 1.500 öffentliche Bäder, die wegen Personalmangels geschlossen bleiben und 500 Bahnhöfe, an denen kein Zug mehr hält: Vier Beispiele von vielen, die zeigen, wie Bund, Länder und Gemeinden ihre öffentlichen Dienste seit Jahren kaputt sparen. Sie bilden die ersten Motive der bundesweiten Plakataktion der "Initiative öffentliche Dienste", die heute (31. August 2007) startet." ver.di-Pressemitteilung vom 31.08.2007 . Siehe dazu die Aktions-Homepage
- Siehe dazu auch die Tarifinfo: Höhere Einkommen sind notwendig, sinnvoll und gerecht - auch im öffentlichen Dienst!
Soziale Arbeit ist mehr wert! - Aktion am 22.08. in Idstein
"Mit einer öffentlichen Aktion in der Idsteiner Fußgängerzone wollen Beschäftigte des LWV Hessen am Mittwoch, dem 22.08., in der Zeit zwischen 10:30 und 12:30 Uhr vor dem Rathaus auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen in Sozial- und Gesundheitsberufen aufmerksam machen." Mehr Infos in der Presseerklärung von verdi vom 17.08.2007
Gegen den Verkauf des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen
-
Auf nach Kassel - Die Mühe lohnt: Demonstration am 11. Oktober 2006 in Kassel
Für sichere Arbeitsplätze! Für existenzsichernde Tariflöhne! Für volle Mitbestimmung im LWV! Erhalt des LWV als Träger der Behindertenhilfe! Ein kurzer Lagebricht zum Stand der Dinge und der Aufruf zur Demonstration am 11. Oktober 2006 in Kassel, vom 29.09.2006
-
Demonstration am 11. Oktober 2006
"Jetzt wird es ernst: Zum 1. Januar 2007 sollen nun die Einrichtungen des LWV in GmbHen umgewandelt werden. Alle bestehenden Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen daher jetzt für die neue Rechtsform verbindlich und langfristig abgesichert werden. Zu diesem Zweck steht ver.di in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen sog. »Überleitungstarifvertrag«. Allerdings sind in den Verhandlungen wesentliche Fragen bisher nicht einvernehmlich regelbar gewesen." Aufruf der Gewerkschaft ver.di zur Demonstration am 11. Oktober 2006
-
ver.di zufrieden - Einrichtungen bleiben in öffentlicher Trägerschaft Personalüberleitung durch Tarifvertrag sichert Arbeitsplätze und Mitbestimmung
"Die Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) werden zwar in eine private Rechtsform überführt, verbleiben aber in öffentlicher Trägerschaft. Dieser parteiübergreifende Beschluss der LWV-Verbandsversammlung fand heute Zustimmung bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die in den letzten Monaten mehrfach und öffentlich vor einer Zerschlagung und Privatisierung des Verbandes gewarnt hatte." Frank Steibli im Pressedienst von ver.di am 07.07.05
- Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) verschenkt sein Tafelsilber!
Aus den öffentlichen Diskussion in Hessen ist bekannt, dass es derzeit politische Überlegungen gibt, viele oder sogar alle Aufgaben der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe auf die örtlichen Landkreise neu zu verteilen. Verlassen die LWV-Einrichtungen die öffentliche Trägerschaft, so wird dies unweigerlich zur Entqualifizierung der "Sozialen Arbeit" auch außerhalb der Einrichtungen des LWV führen! Weitere Informationen und eine Online-Unterschriftenliste auf der Kampagnenseite " Erhaltet den LWV Hessen! Ausverkauf - nicht mit uns!"
- Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden. Der LWV Hessen hat 10.279 Beschäftigte. In den Zentralverwaltungen arbeiten 1.162 Beschäftigte. In den LWV-Einrichtungen arbeiten 9.117 Beschäftigte. Gestützt auf 2 (teure) Gutachten, soll der Verband auf die Kommunen aufgeteilt und privatisiert werden. Dagegen regt sich nun Widerstand: "Wir können nicht nachvollziehen, dass darüber nachgedacht wird, die öffentliche Trägerschaft des LWV-Einrichtungen zu Lasten der psychisch Kranken und der Behinderten aufzugeben. Gesundheit ist keine Ware und darf nicht ausschließlich den Profitinteressen des Marktes überlassen werden. Für uns ist der demokratische Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen von hoher Bedeutung, für die wir uns mit aller Kraft einsetzen werden." (Auszug aus der Resolution der Personal- und Betriebsräte des LWV Hessen vom 13. Juli 2004). Siehe weitere Informationen und Aktivitäten auf der Kampagnenseite " Erhaltet den LWV Hessen! Ausverkauf - nicht mit uns!"
Der öffentliche Dienst ist kein Vorbild mehr - Beamte und Angestellte bei Bund, Ländern und Gemeinden arbeiten heute schon flexibler als weithin bekannt "Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber im Land. Bis Ende der 1990er Jahre waren Bund, Länder und Kommunen auf der einen Seite und Gewerkschaften sowie Beamtenbund auf der anderen Seite bemüht, keine zu großen Unterschiede zwischen den Sektoren entstehen zu lassen. Das hat sich inzwischen gründlich geändert." Artikel von Berndt Keller in der Frankfurter Rundschau von 15.02.2006
Protest
gegen niedersächsische Sparpläne. Demonstration von ver.di,
GdP und GEW: mehr Teilnehmer als erwartet
Flugblatt
von verdi
zur Auswertung der Demo im öffentlichen Dienst am 15.09. in
Hannover. 5000 Menschen haben sich beteiligt. In interessanten Beiträgen
und mit phantasievollen Aktionen berichteten die Rednerinnen und
Redner über die Auswirkungen der Kürzungen im sozialen
Bereich (Streichung der Zuschüsse für Frauenhäuser,
im Bereich Jugendhilfe und psychiatrischen Landeskrankenhäusern,
bei der Blindenhilfe ...) und über die schwierige soziale Lage
der Beschäftigten vor allem in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen.
"Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!"
"Ich habe dem Hessischen Kabinett im Rahmen meiner
Richtlinienkompetenz Vorgaben für die Haushaltsplanung des
Jahres 2004 gemacht, die zu erheblichen Veränderungen und Einschränkungen
in allen Bereichen der Hessischen Landesverwaltung und bei den Bürgern
fuhren werden. Zu diesen Maßnahmen gehört eine erhebliche
Verlängerung der Wochenarbeitszeit, die Kürzung des Weihnachts-
und die Streichung des Urlaubsgeldes für alle Beamtinnen und
Beamten des Landes Hessen...." Schreiben
von Roland Koch an die Beschäftigten des Landes Hessen
vom Sept. 2003
Kultur und Arbeit
Streitschrift
zur Berliner Kulturpolitik im Allgemeinen und zur Zukunft der staatlichen
Bühnen im Besonderen ,
herausgegeben von www.der-vorhang.de unter Mitarbeit der Personalratsvorsitzenden
des Deutschen Theater und der Deutschen Oper- Berlin Detlef Wünsch,
Rainer Zacke- Beaucaire sowie den Personalräten des caroussel-
und Gorki-Theater- Berlin, David Kusche und Frank Walle
Übernahmeskandal beim Landesbetrieb Strassenbau
NRW
Bericht
des ver.di Vertrauensmannes und Personalrats Hans Peter Keul
über den Landesbetrieb Strassenbau NRW. Aus dem Text: "....
Während der Ministerpräsident Wolfgang Clement mit seinem
berühmten Bus jedes Jahr herumfährt, um doch noch einige
Betriebe zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze
zu bewegen, lässt er beim grössten Landesbetrieb von NRW,
dem "Landesbetrieb Strassenbau NRW" (Strassen.NRW) mit
etwa 6.500 Beschäftigten bei der Übernahme ausgebildeter
Strassenwärter, Bauzeichner und Vermessungstechniker grösste
Zurückhaltung üben und schiebt die Haushaltssperre und
den damit verbundenen Einstellungsstopp vor....."
Schweden: Chaos im öffentlichen Dienst
durch Lohndiskriminierung
Die Schweden sind ein diszipliniertes Volk. Deshalb
zeigen sich erst jetzt, Jahre nach der Einführung der Lohndiskriminierung
als arbeitsrechtliches Prinzip, die ersten Protestbewegungen und
Arbeitskonflikte und zwar beim gesundheitlichen Pflegepersonal.
Mehr dazu. |