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Updated: 18.12.2012 16:09

Bankgesellschaft gegen Meinungsfreiheit

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Revisionsverfahren Barten -/- Bankgesellschaft Berlin AG am 24.11.2005 - voller Erfolg für Heiko!!! updated

Revisionsverfahren Barten -/- Bankgesellschaft Berlin AG, mündliche Verhandlung vor dem 2. Senat (BAG - 2 AZR 584/04) - auf Beschwerde zugelassene Revision gegen Urteil LAG Berlin - 4 Sa 962/04 (BAG - 2 AZR 120/05) findet statt am 24.11.2005, 11.30 Uhr, Sitzungssaal 1 im Gerichtsgebäude des Bundesarbeitsgerichts.

  • Die Urteilsbegründungnew
    Knapp 3 ½ Monate nach dem Urteil gibt's nun eine Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 28.11.2005. Veröffentlicht auf der Seite von Frischer Wind! externer Link pdf-Datei
  • Barten gewinnt Revision vor dem BAG gegen Bankgesellschaft Berlin AG
    "Der 2. Senat des BAG unter dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Rost hat am 24.11.2005 beiden Revisionen ( 2 AZR 584/04 und 2 AZR 120/05) von Heiko Barten vollumfänglich stattgegeben. Die Urteile des LAG Berlin (Az. 4 Sa 961/04 und 4 Sa 962/04) vom 11.08.2004 wurden aufgehoben und die Berufung der Bankgesellschaft gegen die erstinstanzlichen Urteile zurückgewiesen. Das Teilurteil vom 13.02.2004 und das Schlussurteil vom 26.03.2004 des ArbG Berlin (Az.: 28 Ca 32904/03), mit denen den Kündigungsschutzklagen des Heiko Barten stattgegeben wurde, sind damit nun rechtskräftig." Stellungnahme des Vereins FrischerWind! Deutschland mit der Stellungnahme des Rechtsanwalts Roland Kuckhoff
  • Pressemitteilung des Solidaritätskomitee pdf-Datei vom 16.11.05
  • Meinungsfreiheit oder Bankgesellschaft: Der lange Kampf um Grundrechte
    "Obwohl die Grundrechte, nach höchstrichterlicher Ansicht, den eigentlichen Kern der sog. "freiheitlich-demokratischen Ordnung" bilden sollen (vgl. z.B. BVerfGE 31, 73), kann deren Inanspruchnahme durch-aus zu einem nervenaufreibenden langjährigen Rechtsstreit werden. Diese Erfahrung musste und muss das Betriebsratsmitglied der Bankgesellschaft Berlin AG, Heiko Barten, machen. Als er - was teilweise etwas unmodern geworden ist (vgl. DGB-Vorstand, Betriebsräte bei Commerzbank und VW) - zu konsequent für die Interessen seiner Kollegen eintrat, wurde er gefeuert. Am 24. November wird nun in Erfurt das Bundesarbeitsgericht einen über zwei Jahre andauernden juris-tischen Zickzack-Kurs letztinstanzlich entscheiden..." Artikel von Armin Kammrad pdf-Datei zum Revisionsverfahren Barten -/- Bankgesellschaft Berlin AG am 24.11.2005

Landesarbeitsgericht Berlin: Beschluss Urteilsberichtigung vom 22.12.2004

Im Fall Heiko Barten ist jetzt der ablehnende Beschluss des LAG Berlin externer Linkpdf-Datei zum Antrag auf Urteilsberichtigung (3 Seiten) online bei Frischer Wind

Zum Kampf der Bankgesellschaft Berlin AG gegen Meinungsfreiheit und zum Problem mit der deutschen Vergangenheit

Kritischer Kommentar zu den Irrwegen deutscher Rechtsprechung von Armin Kammrad pdf-Datei vom 02.01.2005

Kleines Banner mit großen Folgen. Ein Betriebsrat wurde wegen einer Animation auf der Webseite seiner Arbeitnehmergruppe fristlos gekündigt

Seit 1987 hat Heiko Barten, zuletzt als Betriebsorganisator bei der Berliner Bankgesellschaft, gearbeitet. Zur Zeit ist er arbeitslos. Die Zukunft des 40-jährigen Berliners hängt von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ab. Es war schließlich auch das Berliner Landesarbeitsgericht, das mit einem Urteilsspruch dafür sorgte, dass Barten nach mehr als 18-jähriger Tätigkeit ohne Beschwerden fristlos entlassen wurde…“ Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 15.09.2004 externer Link

Betriebsrat Heiko Barten muss die Bankgesellschaft nun doch verlassen, die II. Instanz stellt das Urteil der I. Instanz von den Füßen auf den Kopf.

Prozessbericht zu dem LAG-Verfahren des von der Bankgesellschaft gekündigten Heiko Barten von Peter Vollmer und für das Solikomitee Angelika Wernick und Hans Köbrich

Berufungsverfahren zur Kündigung des BR Heiko Barten

Die Verhandlung der Berufungsklage der Bankgesellschaft Berlin gegen die von Heiko Barten gewonnene Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsklage findet vor dem Landesarbeitsgericht Berlin am Mittwoch, dem 11. August 2004 um 11 Uhr (Raum 340) statt. Die 28. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden Dr. Ruberg hob die Kündigungen als unwirksam auf (Aktenzeichen 28 Ca 32904/03).

Berliner Bankgesellschaft beschäftigt Arbeitsgericht

Verloren hat die Bankgesellschaft die Kündigungsschutzklage gegen Heiko Barten - aufgegeben haben sie nicht. Über einen seltsamen Versuch, die Gerichte weiter zu beschäftigen. Ein kurzer Bericht von Angelika Wernick vom 22.Mai 2004.

Eigentor – Zum Kampf des Vorstands der Bankgesellschaft Berlin AG gegen den Betriebrat Heiko Barten

Artikel von Armin Kammrad vom 19.04.2004

Urteil: Sofortige Weiterbeschäftigung

Pressemitteilung des Solidaritätskomitee für die Ausgegrenzten der Bankgesellschaft Berlin: "Die 28. Kammer des Arbeitsgericht Berlin unter dem Vorsitzenden Dr.Ruhberg hat am Freitag, den 26.März diesen Jahres entschieden, dass die Bankgesellschaft Berlin den zu unrecht entlassenen BR-Vorsitzenden Heiko Barten sofort weiter beschäftigen muss". Die ganze Pressemitteilung vom 26.März 2004.

Was ist an Heiko Barten so gefährlich, das die Geschäftsleitung alle Mittel einsetzt, um ihn an der Amtsausübung zu hindern?

„Während der bislang in 124 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen verwickelte Bankvorstand mit Pensionen zwischen 15 - 60 000 € /Monat versorgt wird, erhält Heiko Barten sogar eine 3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes wegen des angeblich „selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlustes“ (..) Der Prozess um die Weiterbeschäftigung von Heiko Barten gegen die Bankgesellschaft Berlin findet am Freitag, dem 26.3.04 um 9 Uhr im Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, Raum 118 in Schöneberg, (U-Bhf. Kurfürstenstr.) statt.“ Presseerklärung des Solidaritätskomittes für die Ausgegrenzten der Bankgesellschaft Berlin pdf-Datei

"Das ist erst der Anfang, der Kampf geht weiter"

Ein Bericht von Willi Hayek über den Gerichtstermin vom 14.Februar 2004, der so endet: "Es ist ein Teilurteil ergangen: "Das Arbeitsverhältnis ist mit dem Kündigungsschreiben vom 26.11.2003 nicht gekündigt. Ende März wird über den Weiterbeschäftigungsanspruch verhandelt". Gibt der Bericht auch Anlass zur Freude, so heisst dies nicht, dass die Bankgesellschaft aufgegeben hat: Kurze Zeit nach Eingang des Berichts sandte Heiko Barten am 18. Februar 2004 folgende Email: "Die Bankgesellschaft hat mir vor 15 Minuten die Ehre einer erneuten Kündigung zuteil werden lassen".

"Berliner Bankgesellschaft kündigt Betriebsrat: Keine Meinungsfreiheit für abhängig Beschäftigte?"

Interview von D.Behruzi mit Heiko Barten externer Link ehemaliger Betriebsrat bei der Bankgesellschaft Berlin in der "Jungen Welt" vom 6. Februar 2004.

Die "Ehrenwerte Gesellschaft" in Aktion - Gütetermin gescheitert

Am 14. Januar 2004 fand der Gütetermin Bankgesellschaft/Heiko Barten in Berlin statt. Warum er scheiterte, wie es weitergeht und einiges zur Vorgeschichte im Bericht von Willi Hajek vom 19.Januar 2004

Gütetermin zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Bankgesellschaft Berlin AG am 14. Januar 2004

Im Mai diesen Jahres hatte "www.frischerwind-online.de" externer Link den Preis für die kreativste Internetseite von Arbeitnehmervertretern – ohne Unternehmensbezug - erhalten. Am 17. August veröffentlichte Heiko Barten eine Animation zum Thema "Trennungsgespräche". Derartige Gespräche werden leider in fast allen deutschen Großunternehmen geführt, so auch in der Bankgesellschaft Berlin, die in finanzieller Schieflage - aufgrund Missmanagements und dubioser Geschäfte - seit längerem einen rigorosen Personalabbau von über 4000 Mitarbeiter/innen betreibt. Im Rahmen der Präsentation wurde auch ein Bild gezeigt, auf dem das Eingangstor der KZ-Gedenkstätte Dachau (mit der Inschrift „Arbeit macht frei“) zu sehen war. Die Arbeitgeberin von Heiko Barten fühlte sich – nach dem gezielten Hinweis durch einen anderen Arbeitnehmervertreter - direkt angegriffen. Im August letzten Jahres sollte der Verantwortliche dieser Webseite und zwischenzeitlich zum Betriebsratsvorsitzenden der Bankgesellschaft Berlin AG gewählte Heiko Barten fristlos gekündigt werden. Am 21. November ersetzte eine Kammer des Berliner Arbeitsgerichts die Zustimmung zur Kündigung, die der Betriebsrat zuvor versagt hatte. Dies besonders interessante Begründung der Arbeitgeberin: es sei in der Konsequenz unerheblich, dass Heiko Barten die Animation in seiner Freizeit erstellt und auf einer Internetseite veröffentlicht hat, denn die arbeitsvertragliche Verpflichtung zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wirke sich auch auf den privaten Lebensbereich aus und beschränke sich nicht auf rein betriebliche Belange! Überraschenderweise hat der Betriebsrat der Bankgesellschaft nach Bekanntwerden des Urteils nicht Revision eingelegt, sondern stattdessen im Nachhinein dem Kündigungsbegehren gegen seinen Vorsitzenden zugestimmt. Somit wurde Heiko Barten am 26.11.2003 außerordentlich, fristlos durch die Arbeitgeberin gekündigt. ( So weit die Kurzfassung der uns vorliegenden Informationen – siehe die Vollfassung der Redaktion von „Frischer Wind“). Der Gütetermin ist am 14. Januar 2004 um 10 Uhr im Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, Zimmer 118.

Heiko Barten
Grundinfos

Meinungsfreiheit, ein Grundrecht. Informationen zum Fall Heiko Barten von der Redaktion von „Frischer Wind

Die 3 Teilurteile sind als pdf-Dateien bei Frischer Wind zum Download hinterlegt externer Link

Wer Heiko Barten moralisch unterstützen will: heiko.barten@
frischerwind-online.de

siehe auch

Berliner Bankenskandal unter Diskussion > Wipo > Finanzen

Grundrechte > Meinungsfreiheit


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