Revisionsverfahren Barten -/- Bankgesellschaft Berlin AG am 24.11.2005 - voller Erfolg für Heiko!!!
Revisionsverfahren Barten -/- Bankgesellschaft Berlin AG, mündliche Verhandlung vor dem 2. Senat (BAG - 2 AZR 584/04) - auf Beschwerde zugelassene Revision gegen Urteil LAG Berlin - 4 Sa 962/04 (BAG - 2 AZR 120/05) findet statt am 24.11.2005, 11.30 Uhr, Sitzungssaal 1 im Gerichtsgebäude des Bundesarbeitsgerichts.
- Die Urteilsbegründung
Knapp 3 ½ Monate nach dem Urteil gibt's nun eine Begründung des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 28.11.2005. Veröffentlicht auf der Seite von Frischer Wind!
- Barten gewinnt Revision vor dem BAG gegen Bankgesellschaft Berlin AG
"Der 2. Senat des BAG unter dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Rost hat am 24.11.2005 beiden Revisionen ( 2 AZR 584/04 und 2 AZR 120/05) von Heiko Barten vollumfänglich stattgegeben. Die Urteile des LAG Berlin (Az. 4 Sa 961/04 und 4 Sa 962/04) vom 11.08.2004 wurden aufgehoben und die Berufung der Bankgesellschaft gegen die erstinstanzlichen Urteile zurückgewiesen. Das Teilurteil vom 13.02.2004 und das Schlussurteil vom 26.03.2004 des ArbG Berlin (Az.: 28 Ca 32904/03), mit denen den Kündigungsschutzklagen des Heiko Barten stattgegeben wurde, sind damit nun rechtskräftig." Stellungnahme des Vereins FrischerWind! Deutschland mit der Stellungnahme des Rechtsanwalts Roland Kuckhoff
- Pressemitteilung des Solidaritätskomitee vom 16.11.05
- Meinungsfreiheit oder Bankgesellschaft: Der lange Kampf um Grundrechte
"Obwohl die Grundrechte, nach höchstrichterlicher Ansicht, den eigentlichen Kern der sog. "freiheitlich-demokratischen Ordnung" bilden sollen (vgl. z.B. BVerfGE 31, 73), kann deren Inanspruchnahme durch-aus zu einem nervenaufreibenden langjährigen Rechtsstreit werden. Diese Erfahrung musste und muss das Betriebsratsmitglied der Bankgesellschaft Berlin AG, Heiko Barten, machen. Als er - was teilweise etwas unmodern geworden ist (vgl. DGB-Vorstand, Betriebsräte bei Commerzbank und VW) - zu konsequent für die Interessen seiner Kollegen eintrat, wurde er gefeuert. Am 24. November wird nun in Erfurt das Bundesarbeitsgericht einen über zwei Jahre andauernden juris-tischen Zickzack-Kurs letztinstanzlich entscheiden..." Artikel von Armin Kammrad zum Revisionsverfahren Barten -/- Bankgesellschaft Berlin AG am 24.11.2005
Landesarbeitsgericht Berlin: Beschluss Urteilsberichtigung
vom 22.12.2004
Im Fall Heiko Barten ist jetzt der
ablehnende Beschluss des LAG Berlin
zum Antrag auf Urteilsberichtigung (3 Seiten) online bei Frischer
Wind
Zum Kampf der Bankgesellschaft Berlin AG
gegen Meinungsfreiheit und zum Problem mit der deutschen Vergangenheit
Kritischer
Kommentar zu den Irrwegen deutscher Rechtsprechung von Armin Kammrad
vom 02.01.2005
Kleines Banner mit großen Folgen.
Ein Betriebsrat wurde wegen einer Animation auf der Webseite seiner
Arbeitnehmergruppe fristlos gekündigt
„Seit 1987 hat Heiko Barten, zuletzt als
Betriebsorganisator bei der Berliner Bankgesellschaft, gearbeitet.
Zur Zeit ist er arbeitslos. Die Zukunft des 40-jährigen Berliners
hängt von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ab.
Es war schließlich auch das Berliner Landesarbeitsgericht,
das mit einem Urteilsspruch dafür sorgte, dass Barten nach
mehr als 18-jähriger Tätigkeit ohne Beschwerden fristlos
entlassen wurde…“ Artikel
von Peter Nowak in telepolis vom 15.09.2004
Betriebsrat Heiko Barten muss die Bankgesellschaft
nun doch verlassen, die II. Instanz stellt das Urteil der I. Instanz
von den Füßen auf den Kopf.
Prozessbericht
zu dem LAG-Verfahren des von der Bankgesellschaft gekündigten
Heiko Barten von Peter Vollmer und für das Solikomitee Angelika
Wernick und Hans Köbrich
Berufungsverfahren zur Kündigung des
BR Heiko Barten
Die Verhandlung der Berufungsklage der Bankgesellschaft
Berlin gegen die von Heiko Barten gewonnene Kündigungsschutz-
und Weiterbeschäftigungsklage findet vor dem Landesarbeitsgericht
Berlin am Mittwoch, dem 11. August 2004 um 11 Uhr (Raum 340) statt.
Die 28. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden
Dr. Ruberg hob die Kündigungen als unwirksam auf (Aktenzeichen
28 Ca 32904/03).
Berliner Bankgesellschaft beschäftigt
Arbeitsgericht
Verloren hat die Bankgesellschaft die Kündigungsschutzklage
gegen Heiko Barten - aufgegeben haben sie nicht. Über einen
seltsamen Versuch, die Gerichte weiter zu beschäftigen. Ein
kurzer Bericht
von Angelika Wernick vom 22.Mai 2004.
Eigentor – Zum Kampf des Vorstands
der Bankgesellschaft Berlin AG gegen den Betriebrat Heiko Barten
Artikel von Armin
Kammrad vom 19.04.2004
Urteil: Sofortige Weiterbeschäftigung
Pressemitteilung des Solidaritätskomitee für die
Ausgegrenzten der Bankgesellschaft Berlin: "Die 28. Kammer des
Arbeitsgericht Berlin unter dem Vorsitzenden Dr.Ruhberg hat am
Freitag, den 26.März diesen Jahres entschieden, dass die Bankgesellschaft
Berlin den zu unrecht entlassenen BR-Vorsitzenden Heiko Barten
sofort weiter beschäftigen muss". Die ganze
Pressemitteilung vom 26.März 2004.
Was ist an Heiko Barten so gefährlich,
das die Geschäftsleitung alle Mittel einsetzt, um ihn an
der Amtsausübung zu hindern?
„Während der bislang in 124 staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen verwickelte Bankvorstand mit Pensionen zwischen 15
- 60 000 € /Monat versorgt wird, erhält Heiko Barten
sogar eine 3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes wegen des
angeblich „selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlustes“
(..) Der Prozess um die Weiterbeschäftigung von Heiko Barten
gegen die Bankgesellschaft Berlin findet am Freitag, dem 26.3.04
um 9 Uhr im Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, Raum 118
in Schöneberg, (U-Bhf. Kurfürstenstr.) statt.“
Presseerklärung
des Solidaritätskomittes für die Ausgegrenzten der Bankgesellschaft
Berlin
"Das ist erst der Anfang, der Kampf geht
weiter"
Ein
Bericht von Willi Hayek über den Gerichtstermin vom 14.Februar
2004, der so endet: "Es ist ein Teilurteil ergangen: "Das Arbeitsverhältnis
ist mit dem Kündigungsschreiben vom 26.11.2003 nicht gekündigt.
Ende März wird über den Weiterbeschäftigungsanspruch verhandelt".
Gibt der Bericht auch Anlass zur Freude, so heisst dies nicht,
dass die Bankgesellschaft aufgegeben hat: Kurze Zeit nach Eingang
des Berichts sandte Heiko Barten am 18. Februar 2004 folgende
Email: "Die Bankgesellschaft hat mir vor 15 Minuten die Ehre einer
erneuten Kündigung zuteil werden lassen".
"Berliner Bankgesellschaft kündigt Betriebsrat:
Keine Meinungsfreiheit für abhängig Beschäftigte?"
Interview
von D.Behruzi mit Heiko Barten
ehemaliger Betriebsrat bei der Bankgesellschaft Berlin in der
"Jungen Welt" vom 6. Februar 2004.
Die "Ehrenwerte Gesellschaft" in Aktion
- Gütetermin gescheitert
Am 14. Januar 2004 fand der Gütetermin Bankgesellschaft/Heiko
Barten in Berlin statt. Warum er scheiterte, wie es weitergeht
und einiges zur Vorgeschichte im
Bericht von Willi Hajek vom 19.Januar 2004
Gütetermin zur Kündigung des
Betriebsratsvorsitzenden der Bankgesellschaft Berlin AG am 14.
Januar 2004
Im Mai diesen Jahres hatte "www.frischerwind-online.de"
den Preis für die kreativste Internetseite von Arbeitnehmervertretern
– ohne Unternehmensbezug - erhalten. Am 17. August veröffentlichte
Heiko Barten eine Animation zum Thema "Trennungsgespräche".
Derartige Gespräche werden leider in fast allen deutschen
Großunternehmen geführt, so auch in der Bankgesellschaft
Berlin, die in finanzieller Schieflage - aufgrund Missmanagements
und dubioser Geschäfte - seit längerem einen rigorosen
Personalabbau von über 4000 Mitarbeiter/innen betreibt. Im
Rahmen der Präsentation wurde auch ein Bild gezeigt, auf
dem das Eingangstor der KZ-Gedenkstätte Dachau (mit der Inschrift
„Arbeit macht frei“) zu sehen war. Die Arbeitgeberin
von Heiko Barten fühlte sich – nach dem gezielten Hinweis
durch einen anderen Arbeitnehmervertreter - direkt angegriffen.
Im August letzten Jahres sollte der Verantwortliche dieser Webseite
und zwischenzeitlich zum Betriebsratsvorsitzenden der Bankgesellschaft
Berlin AG gewählte Heiko Barten fristlos gekündigt werden.
Am 21. November ersetzte eine Kammer des Berliner Arbeitsgerichts
die Zustimmung zur Kündigung, die der Betriebsrat zuvor versagt
hatte. Dies besonders interessante Begründung der Arbeitgeberin:
es sei in der Konsequenz unerheblich, dass Heiko Barten die Animation
in seiner Freizeit erstellt und auf einer Internetseite veröffentlicht
hat, denn die arbeitsvertragliche Verpflichtung zu einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit wirke sich auch auf den privaten Lebensbereich
aus und beschränke sich nicht auf rein betriebliche Belange!
Überraschenderweise hat der Betriebsrat der Bankgesellschaft
nach Bekanntwerden des Urteils nicht Revision eingelegt, sondern
stattdessen im Nachhinein dem Kündigungsbegehren gegen seinen
Vorsitzenden zugestimmt. Somit wurde Heiko Barten am 26.11.2003
außerordentlich, fristlos durch die Arbeitgeberin gekündigt.
( So weit die Kurzfassung der uns vorliegenden Informationen –
siehe die
Vollfassung der Redaktion von „Frischer Wind“).
Der Gütetermin ist am 14. Januar 2004 um 10 Uhr im Arbeitsgericht
Berlin, Magdeburger Platz 1, Zimmer 118.