letzte Änderung am 25. Januar 2004 | |
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Heiko Barten, der Ex-BR Vorsitzende der " ehrenwerten Gesellschaft", hat seinen fünften Gerichtstermin wegen seiner fristlosen Kündigung gut überstanden. Der Saal war voll, die Stuhlreihen reichten nicht aus und der Richter hatte auch keinen Ersatzraum zur Verfügung. Eine Reihe von KollegInnen aus der Bankgesellschaft und dem näheren Umfeld waren gekommen, dazu aber auch ein Kollege von den alternativen Metallern aus Kassel, die ja bekanntlich auch ihre Erfahrungen mit der Meinungsfreiheit im betrieblichen Alltag machen. Von daher war alles bereit für eine erfolgreiche Schulungsstunde in politischer bzw. juristischer Bildung und theatralischer Inszenierung.
Zuerst wurde die Bilderfolge vorgeführt, die das umstrittene Bild des Eingangstores der KZ-Gedenkstätte Dachau enthieltmit der Aufschrift " Arbeit macht frei". Interessant dabei für all die Zuschauer war, dass die einzelnen Bilder eigentlich nur für ein kurzes Augenzwinkern zu sehen waren. Die ganze Animation produzierte eher eine schnelle Kette von Assoziationen, ohne direkt eine Interpretation zuzulassen oder auf die Bankgesellschaft zu schliessen.
Heiko Barten betonte gleich zu Anfang, dass er aufgrund der empörten Reaktionen von Kollegen und Teilen des Managements der Bankgesellschaft auf die Bilderfolge nachdenklicher geworden sei und sich natürlich auch für die nicht gewollte Verletzung menschlicher Gefühle ausdrücklich entschuldigt und dies bereits im August l.J. ausdrücklich getan hatte. In keiner Weise sollte das Andenken der von den Nazis umgebrachten Menschen beleidigt oder banalisiert werden.
Der Anwalt und die Vertreter der Bankgesellschaft wollten dieser Aussage und dieser Entschuldigung aber keinen Glauben schenken. Ihnen fiel nur wiederholt Suggestivtechnik ein, so das Beispiel des Scheckbetrügers " vor Gericht stehend wegen eines Scheckbetrugs von 100000 Euro, meinte der Angeklagte. " Ich werde es nicht wieder tun, das reicht mir. " Heiko Barten verbat sich den Vergleich mit einem Betrüger ausdrücklich.
Der Richter versuchte zwischen den Parteien eine Brücke zu bauen, um ihre Kompromissbereitschaft sichtbar werden zu lassen. Heiko Barten bestand auf der Weiterbeschäftigung und schlug den Vertretern der Bankgesellschaft vor, ihnen ausreichend Platz auf der Webseite von "FrrischeRWind" zur Verfügung zu stellen, um ausführlich eine Darstellung zu den Vorgängen zu veröffentlichen. Die Bankgesellschaft aber will keine Weiterbeschäftigung und möchte das Arbeitsverhältnis unter allen Umständen beenden.
Interessant war noch ein Beitrag des Anwalts von Heiko Barten, der den Verantwortlichen der Bankgesellschaft den Rat gab, doch durch ihr Eingehen auf den Vorschlag von Heiko Barten auch in der Öffentlichkeit das angeschlagene Image des Unternehmens ein wenig zu verbessern.
Es ist ein Teilurteil ergangen: "Das Arbeitsverhältnis ist mit dem Kündigungsschreiben vom 26.11.2003 nicht gekündigt". Ende März wird über den Weiterbeschäftigungsanspruch verhandelt. Wir warten immer noch auf die ausführliche Urteilsbegründung!
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