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Updated: 18.12.2012 15:51
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Berliner Bankgesellschaft beschäftigt Arbeitsgericht

Am Freitag, den 21.6.2004 fand vor dem Berliner Arbeitsgericht erneut ein Prozeßtermin im Kündigungsfall Heiko Barten (Bankgesellschaft Berlin) statt. Wie berichtet hatte Barten seine Kündigungsschutzklage und die Klage auf Weiterbeschäftigung gewonnen und ist seit dem 13.April wieder an seinem alten Arbeitsplatz tätig. Daß Dr. Ruberg, der bisher maßgeblich mit dem Fall befaßte Richter, erneut laden mußte, ist einem Anliegen der Bankgesellschaft geschuldet, dessen Sinn nicht recht deutlich werden konnte.

Die Bankgesellschaft hatte einen Antrag auf Berichtigung des Urteils eingelegt und wollte Nachbesserungen in der Urteilsbegründung, da Richter Ruberg in seiner ausführlichen Urteilsbegründung (64 Seiten, Download auf der "Frischer Wind Homepage"externer Link) nicht detailliert auf den Aspekt eingegangen sei, daß die monierte Bilder-Animation im Internet in Form einer Endlosschleife erschienen sei. (Besagte Bilder-Animation hatte als Kündigungsgrund gedient.)

Richter Ruberg machte in gewohnt moderatem Ton gleich zu Beginn deutlich, daß der Kern des Urteils davon nicht berührt werde. Vorsichtig wies er darauf hin, daß es wohl eine technische Eigenschaft sei, daß solche Animationen "endlos" laufen und daß die Beklagtenseite selbst dies in ihren Schriftsätzen nicht besonders hervorgehoben habe.

Heiko Barten wies darauf hin, dass man die Webseite willentlich im Internet aufrufen musste ("es war ja keine Zwangseinblendung") und dass man jederzeit eine Weitersprungmöglichkeit betätigen konnte.

Es wird das Geheimnis der Bankgesellschaft bleiben, warum diese "Tatbestandsberichtigung" beantragt wurde, zumal der Richter versicherte, dass es in einer weiteren Instanz nicht als Versäumnis gelten würde, darauf verzichtet zu haben.

Berlin, 22.5.2004, Angelika Wernick


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