letzte Änderung am 30. März 2004 | |
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Die 28. Kammer des Arbeitsgericht Berlin unter dem Vorsitzenden Dr.Ruhberg hat am Freitag, den 26.März diesen Jahres entschieden, dass die Bankgesellschaft Berlin den zu unrecht entlassenen BR-Vorsitzenden Heiko Barten sofort weiter beschäftigen muss. Die Kündigung selbst war bereits am Freitag, den 13.Februar vom Arbeitsgericht als unwirksam zurückgewiesen worden.
Anlass der vom 26.November 2003 ausgesprochenen fristlosen Kündigung war ein privater Internetauftritt auf der Webseite der aktiven Arbeitnehmervertretung "FrischerWind!", der zu Diskussionen über das Thema "Trennungsgespräche" anregen sollte.
Hintergrund für die Kündigung ist vermutlich der massive Personalabbau in der Bankgesellschaft, dem sich Heiko Barten und andere in der Bankgesellschaft entgegenstellen.
Berlin, den 26.03.2004
Für das Solidaritätskomitee für die Ausgegrenzten der Bankgesellschaft Berlin
Hans Köbrich (BR bei BMW-Berlin)
Dr.Heinz Hackelberg: hackelberg@aol.com
Willi Hajek (www.labournet.de)
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