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Updated: 18.12.2012 16:09

Beschäftigtendatenschutzgesetz

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Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz updated

  • Überwachung im Betrieb: Bundestag soll Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz stoppennew
    "Der DGB fordert den Bundestag auf, dem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz die Zustimmung zu verweigern. Dieser schütze nicht die Grundrechte der ArbeitnehmerInnen, sondern stelle vielmehr die Interessen der Arbeitgeber an Ausforschung und Überwachung in den Vordergrund, heißt es in einer Resolution des DGB Bundesausschusses. Der Bundesausschuss unterstützt mit der Resolution eine Initiative mehrerer tausend Betriebs- und Personalräte. Diese hatten sich bereits 2011 mit einer Unterschriftenaktion für einen Stopp des Gesetzentwurfes eingesetzt...." Die Resolution im Wortlaut: "Resolution des DGB-Bundesausschusses zum Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vom 7. März 2012" externer Link beim DGB vom 12.03.2012

  • Beschäftigtendatenschutz: Noch mehr Kontrolle geplant
    Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz und die Änderungsanträge werden nicht nur weiter diskutiert, sondern sollen auch noch in weiteren Punkten verschlechtert werden. Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird…“ IG Metall-Mitteilung vom 22.02.2012 externer Link

  • Spitzelattacken: Koalition schleift Datenschutz für Arbeitnehmer
    Die Koalition kommt Arbeitgebern beim geplanten Gesetz zum Schutz persönlicher Daten von Angestellten entgegen. Zwar soll die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern, die in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen sorgte, verboten bleiben. Allerdings gingen Union und FDP auf Forderungen der Wirtschaft ein, per Betriebsvereinbarung die Rechte von Mitarbeitern einschränken zu können. "Wir sind im Prinzip durch", sagte der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), der FTD…“ Artikel von Friederike von Tiesenhausen Berlin in der FTD vom  09.02.2012 externer Link

  • Überwachungsstaat BRD - heute: Arbeitnehmerüberwachung
    "Es ist beängstigend mit welchem Tempo die Schwarz-Gelbe Regierung von Merkel (CDU) und Westerwelle (FDP) dabei ist, Deutschland in einen Überwachungsstaat um zu bauen. Haben wir gerade erst über Staatstrojaner und dann den Schultrojaner gesprochen, kündigt sich schon das nächste "Meisterwerk" der Bundesregierung an. Wie der Blog "Daten-Speicherung.de" berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung den Datenschutz für Arbeitnehmer praktisch aufzuheben." Artikel von Stefan Meiners vom 8.11.2011 bei xtranews externer Link. Siehe dazu auch:

  • Beschäftigtendatenschutzgesetz: Umfassende Überwachung am Arbeitsplatz droht
    Meldung vom 22. Oktober 2011 bei Daten-Speicherung.de externer Link mit weiterführenden Links

  • Deutsche Datenschutzorganisationen fordern europäische Mindeststandards beim Beschäftigtendatenschutz
    Gemeinsame Presseerklärung externer Link des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V., der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. vom 24.10.2011

  • Beschäftigtendatenschutz: 3000 Betriebs- und Personalräte beteiligen sich an Initiative gegen Gesetzentwurf
    "Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz formiert sich Widerstand in den Betrieben. 3000 Betriebs- und Personalräte haben sich in einer Initiative zusammengeschlossenen, um den Entwurf zu stoppen. Die Unterstützer kommen aus kleinen und großen Unternehmen, unter anderem haben sich zum Beispiel die Betriebsräte von Daimler, Lufthansa, BASF und Commerzbank der Initiative angeschlossen. Sie befürchten, dass das Schutzniveau für die Beschäftigten noch einmal erheblich abgesenkt wird." DGB-Meldung vom 13.10.2011 externer Link

  • Stellungnahme der Humanistischen Union zum Beschäftigtendatenschutz
    "Die Humanistische Union hat anlässlich einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 23. Mai 2011 eine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung (Drs. 17/4230), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 17/4853) und der Fraktion der SPD (Drs. 17/69) zum Datenschutz für Beschäftigte abgegeben." Mitteilung der Humanistischen Union vom 26.07.11 externer Link. Siehe dazu: Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zum Beschäftigtendatenschutz (Kurzfassung) externer Link und die Langfassung externer Link

  • Arbeitnehmerdaten unter Beobachtung. Daten bleiben ungeschützt
    "Misstrauen verdirbt das Betriebsklima. Dennoch leiden viele Chefs an dieser Krankheit. Sie kontrollieren die Beschäftigten - auch auf illegalen Wegen - wie die Datenskandale bei Lidl und Telekom zeigen. Zwar will nun die Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz erweitern, doch geschützt werden damit vor allem Arbeitgeberinteressen." IG Metall-Meldung vom 21.06.2011 externer Link

  • Regierungsentwurf: Statt Beschäftigtendatenschutz droht Arbeitnehmer-Ausforschung
    "Vor der Sachverständigen-Anhörung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zu Regelungen des Beschäftigtendatenschutzes am morgigen Montag, 23. Mai 2011, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneuert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Kritik an den Regierungsvorschlägen. "Nach wie vor sind keine unserer Kernforderungen für einen wirksamen Schutz der Beschäftigtendaten erfüllt", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. "Nur ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz kann helfen, die Datenskandale aus der Vergangenheit einzudämmen." Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf aber würden die bekannten Datenskandale der Vergangenheit, etwa bei der Deutschen Telekom AG oder bei Lidl, legalisiert. Außerdem verschlechtere der Gesetzentwurf die Rechte der Beschäftigten durch bisher noch nicht zulässige ärztliche Untersuchungen und Eignungstests im bestehenden Arbeitsverhältnis, die den Arbeitgebern nie dagewesene Leistungs- und Eignungsüberprüfungen ermöglichen sollen." Pressemitteilung vom 22.05.2011 externer Link. Siehe dazu auch:

    • EU-Kommission plant "unternehmensfreundliche" Datenschutzreform
      "EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat betont, dass die anstehende Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie auch die Wirtschaft "stimulieren" müsse. Sie werde darauf achten, dass die neuen Regeln "unternehmensfreundlich" seien, erklärte die Luxemburgerin in einer Videobotschaft zum heutigen European Data Protection Day in Berlin. "Innovationen für den Datenschutz" seien gefragt, um "Vertrauen in entstehende Technologien zu schaffen". EU-Bürger sollten "die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben"." Artikel von Stefan Krempl in heise online vom 17.05.2011 externer Link
  • Opposition sieht Arbeitgeberinteressen im Vordergrund
    "Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (17/4230) wird von der Opposition heftig kritisiert. Während der ersten Lesung des Entwurfs am Freitag, 25. Februar 2011, warfen Redner von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung vor, sie wolle den Arbeitnehmerdatenschutz zu einem Abwägungstatbestand machen, bei dem die Interessen der Arbeitgeber im Vordergrund stehen." Bundestagsmeldung ohne Datum externer Link
  • Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz: Gesetzgeber lädt Chefs zum Datensammeln ein
    "Schon der erste Halbsatz zeigt, wo der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz hin will. Er beginnt mit den Worten: "Der Arbeitgeber darf." Eine Einladung an alle Chefs, Daten ihrer Beschäftigten zu sammeln, fürchtet Rüdiger Lütjen, Konzernbetriebsratsvorsitzender von EADS Deutschland. Wenn die Bundesregierung Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützen und die Interessen der Unternehmen wahren will, müsse sie noch an einigen Stellen nachbessern." IG Metall-Meldung vom 28.01.2011 externer Link
  • Moderner Datenschutz für die Beschäftigten: Ein Ende der Skandale?
    Gutachten zum Regierungsentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes externer Link pdf-Datei im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main, erstellt durch Prof. Dr. jur. Marita Körner, Professorin für Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität der Bundeswehr, München Frankfurt am Main, 08.11.2010

  • Arbeitnehmer-Datenschutz: Bundesrat fordert viele Nachbesserungen
    "Ausschüsse des Bundesrats haben auf 46 Seiten zahlreiche Änderungsanträgezum Regierungsentwurf für eine Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes vorgelegt. Sie begrüßen prinzipiell das Vorhaben, die Sicherung der Privatsphäre von Beschäftigten umfassender als bisher zu regeln; formal reiben sie sich aber bereits daran, dass die Bundesregierung kein eigenständiges Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vorgelegt hat, sondern die Novellierung in einem "Unterabschnitt im Bundesdatenschutzgesetz" erfolgen soll. Inhaltlich drängen die Fachpolitiker der Länderkammer, die am Freitag im Plenum über die Empfehlungen abstimmt, unter anderem auf eine stärkere Einschränkung der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, auch die Möglichkeiten für verdachtslose Datenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung sollen eingeschränkt werden.." Artikel von Stefan Krempl vom 02.11.2010 bei heise Jobs externer Link

  • Entwurf "Beschäftigtendatenschutz" mit Stand 25.10.2010 externer Link pdf-Datei

  • Geplantes Beschäftigtendatenschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht
    "In der letzten Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen. Demzufolge sollen sich Beschäftigte zukünftig erst dann an die Datenschutzbehörden wenden dürfen, wenn Sie zuvor eine Beschwerde bei ihrem Arbeitgeber erhoben haben. Nach Meinung des Whistleblower-Netzwerk e.V. verstößt die geplante Regelung gegen europäisches Datenschutzrecht. Guido Strack, Vorsitzender des Netzwerks und früher selbst Jurist in Diensten der EU-Kommission führt hierzu aus: "Nach Artikel 28 Absatz 4 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 steht jedermann, das Recht zu, sich bei Verdacht auf Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen direkt an unabhängige Kontrollbehörden zu wenden. Das EU-Recht sieht hier keinerlei Einschränkungen vor. Es will so ein möglichst hohes Schutz- und Kontrollniveau sicherstellen. Dies hat der Europäische Gerichtshof erst vor kurzem betont, als Deutschland hinsichtlich fehlender Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragen wegen einer Vertragsverletzung verurteilt wurde. Demgegenüber sieht § 32l Absatz 4 des Entwurfs der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz vor, dass ein betroffener Beschäftigter zunächst immer eine Beschwerde bei seinem Arbeitgeber einreichen muss. Dies ist mit EU-Recht nicht vereinbar, denn es bewirkt eine massive Abschwächung des Datenschutz- und Kontrollniveaus." Artikel beim histleblower-Netzwerk vom 02.09.2010 externer Link

  • Arbeitnehmerdatenschutz: Arbeitnehmer sind von Dauerkontrolle bedroht
    „Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken. Das Kabinett beschloss in Berlin einen Gesetzentwurf. Nach Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom sollen die Beschäftigten künftig besser gegen Überwachung am Arbeitsplatz geschützt sein. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, erklärt im Interview, wie der Entwurf noch verbessert werden kann…Interview bei der IG Metall vom 26.08.2010 externer Link. Aus dem Text: „Der Text liest sich bisweilen, als ob die Arbeitnehmer unter Generalverdacht stehen, und deshalb grundsätzlich observiert werden dürfen. Die Möglichkeit der offenen Überwachung soll ohne Notwendigkeit über die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung hinaus noch ausgeweitet werden. Der Entwurf sieht auch keinen Schutz vor Detektiveinsätzen vor, die bei den bisher bekannt gewordenen Skandalen eine unrühmliche Rolle gespielt haben. Durch die Möglichkeiten der GPS-Ortung, auch über Handy, sind auch Außendienstler und LKW-Fahrer von einer Dauerkontrolle bedroht. Insgesamt sehe ich daher deutlichen Nachbesserungsbedarf. Es muss verhindert werden, dass eine Totalüberwachung und Bespitzelung in den Betrieben zur Einschüchterung führen und die Solidarität und den aufrechten Gang untergraben…

  • Arbeitnehmer-Datenschutz: Streit um Videoüberwachung [Update]
    Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken: Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie Regierungskreise gegenüber dpa bestätigten. Meldung im Heise-Newsticker vom 25.08.2010 externer Link. Aus dem Text; „…Die zentrale Punkte der geplanten Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes: Internet: Der Arbeitgeber soll sich zwar weiter im Internet über Bewerber informieren dürfen. Es gilt: Alles was öffentlich zugänglich ist, darf der Arbeitgeber verwenden. Daten aus sozialen Netzwerken sollen aber tabu sein. Ausgenommen sein sollen hier Plattformen, die eigens der Präsentation von beruflichen Qualifikationen dienen.
    Gesundheit: Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen möglich sein, wenn es um die Klärung "wesentlicher und entscheidender" beruflicher Anforderungen geht. Das heißt: Blutuntersuchungen auf eine HIV-Infektion beim Chirurgen sind erlaubt, bei einer Sekretärin aber nicht. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Die Untersuchungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.
    Datenabgleich: Um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden. Der Arbeitgeber muss die Umstände eines Datenabgleichs dokumentieren. Die betroffenen Beschäftigten müssen nach dem Abgleich informiert werden.
    Videoüberwachung: Den Unternehmen soll es verboten sein, Arbeitnehmer heimlich per Videokamera zu überwachen. Eine Videoüberwachung soll es nur noch geben, wenn die Mitarbeiter davon wissen. Zudem ist sie nur für bestimmte Gebiete oder aus bestimmten Gründen vorgesehen, beispielsweise zur Qualitätskontrolle, zur Sicherung von Anlagen oder an Firmeneingängen. Betriebsräume, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung der Beschäftigten dienen, sollen tabu sein. Das gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume.
    Ortungssysteme: Während der Arbeits- und Betriebszeit dürfen Daten unter bestimmten Voraussetzungen durch Ortungssysteme erhoben werden, wenn sie der Sicherheit des Beschäftigten oder dazu dienen, den Einsatz zu koordinieren. Dies betrifft beispielsweise Speditionen. Eine heimliche Ortung von Beschäftigten ist verboten.
    Betriebsvereinbarungen: Unternehmen dürfen Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz weiterhin schließen. Das gesetzlich festgeschriebene Schutzniveau darf dabei aber nicht unterschritten werden. Siehe dazu:

    • “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“
      Stand 11.08.2010 externer Link pdf-Datei
    • Rückfall statt Fortschritt
      Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Datenschutz für Beschäftigte. Vorlage bedeutet teilweise Verschlechterungen gegenüber dem Status quo. Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 26.08.2010 externer Link. Aus dem Text: „…»Trotz dieser Verbesserungen ist der Gesetzentwurf insgesamt eher eine Verschlechterung für den Arbeitnehmerdatenschutz«, erklärte Wolfgang Däubler, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bremen, auf jW-Nachfrage. Der im Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, den Datenschutz für Beschäftigte zu verbessern, werde damit nicht eingelöst. So sei zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft bei Einstellungsgesprächen nicht ausgeschlossen – ein Rückfall hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung beispielsweise in Call-Centern, die jederzeit als »Stichproben« oder »anlaßbezogen« eingesetzt werden kann, bleibe hinter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zurück, kritisierte der Wissenschaftler. Ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten, eine Art »Rasterfahndung« im Betrieb, wäre dem Entwurf zufolge ebenfalls legal…
    • Michael Sommer: Echter Arbeitnehmerdatenschutz notwendig
      „Zum Kabinettsbeschluss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärt Michael Sommer, DGB-Vorsitzender am Mittwoch in Berlin: „Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom reicht der jetzt vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu schützen. Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber. Dieser Gesetzentwurf muss aus Sicht der Gewerkschaften im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Denn: Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar. Es ist richtig, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zukünftig - auch nicht in Ausnahmefällen - zulässig ist. Dass aber dafür die offene Videoüberwachung gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, lehnen wir ab…Presseerklärung des DGB vom 25.08.2010 externer Link
  • Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
    Entwurf vom 28.05.2010 beim Bundesministerium des Innern externer Link pdf-Datei
  • Datenschutz: Beschäftigte als Verdächtige
    Ein Gesetzentwurf zum Schutz von Arbeitnehmern steht in der Kritik. Er gibt Arbeitgebern mehr Freiheiten, Mitarbeiterdaten zu verwenden. Artikel von Volker Schmidt in der Frankfurter Rundschau vom 1.8.2010 externer Link
  • Michael Sommer: Deutliche Kritik am Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz
    "Vor der morgigen Anhörung im Bundesinnenministerium zum Beschäftigtendatenschutzgesetz hat der DGB-Vorsitzende Michael Sommer Kritik am Entwurf geäußert: "Wir fordern eine deutliche Korrektur des Entwurfs. Anstatt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, das die Arbeitgeber klar bevorteilt und dem Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor öffnet."." DGB-Pressemitteilung vom 17.06.2010 externer Link
  • Beschäftigtendatenschutz: Vorliegender Gesetzentwurf ist untauglich
    "Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes für vollkommen untauglich. "Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Recht-sprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg am Mittwoch. Damit erhielten Arbeitgeber einen Freibrief zur Nutzung der Arbeitnehmerdaten." verdi-Pressemitteilung vom 16.06.2010 externer Link
  • Datenschutz-Gesetzentwurf für Arbeitnehmer nur Mogelpackung?
    "Unternehmen sollen u.a. weiterhin Mitarbeiterdaten zur Erforschung "undichter Stellen" auswerten dürfen - scharfe Kritik von Gewerkschaften und Datenschützern." Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 19.06.2010 externer Link

Eckpunkte eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

"Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., Bonn veröffentlicht heute einen Forderungskatalog, der unverzichtbare Inhalte einer gesetzlichen Regelung zum Beschäftigtendatenschutz aufführt. Die Erklärung wird durch die Unterzeichner unterstützt. Ende März hat Bundesinnenminister de Maizière Eckpunkte zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgelegt. Zudem kursieren verschiedene "inoffizielle" Zwischenversionen eines bisher nicht veröffentlichten Referentenentwurfs. Angeblich soll der Entwurf noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Der geplante Ablauf legt den Schluss nahe, dass die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion über das geplante Gesetz vermeiden möchte." Gemeinsame Presseerklärung vom 20.5.2010 externer Link pdf-Datei

Guter Wille zur Novelle

Bundesjustizministerin will Arbeitnehmerdatenschutz neu regeln. Konkrete Inhalte bleiben noch unklar, ein spezielles Gesetz wird es nicht geben. Artikel von und bei Ulla Jelpke externer Link, erschienen in junge Welt, 18.11.2009

Scholz will Arbeitnehmer besser schützen

"Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat am Freitag, den 4. September 2009, den Diskussionsentwurf für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz vorgestellt. (.) Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind.." Pressemitteilung vom 04.09.2009 externer Link. Siehe dazu:

Petitionsausschuss lehnt neue Gesetze gegen Überwachung abhängig Beschäftigter ab

"Am 13.05.2009 teilte mir der Petitionsausschuss mit, dass die Damen und Herren in Berlin trotz ausufernder Überwachung von abhängig Beschäftigten, "die derzeitige Rechtslage für sachgerecht und geboten" halten und deshalb mein Anliegen "nicht unterstützen". Da in je-der Hinsicht lesenswert, mache ich hiermit die Begründung öffentlich (vgl. Anlage unten).
Über Sinn und Zweck von Petitionen lässt sich sicher abendfüllend streiten. Und bestimmt zählen hier Ideologie und Macht mehr als Argumente. Immerhin zeigt jedoch die Antwort des Petitionsausschusses, dass Wahlversprechungen das eine, aber das, was wirklich geplant ist, das andere ist. Ich kann nur empfehlen, den eventuell noch vorhandenen guten Glauben an den "eigentlich" guten Willen der Damen und Herren am Spreeufer aufzugeben. Er exis-tiert nicht. Was bestenfalls existiert, ist eine bestimmte Rechtslage. Wer die Antwort genau durchliest, wird sogar erkennen, dass hier sogar - recht vorbildlich - die wesentlichen Punkte zum Persönlichkeits- und Datenschutz im abhängigen Arbeitsverhältnis aus rechtlicher Sicht konzentriert dargestellt werden. Vielleicht wird der eine oder andere auch erkennen, dass das, was danach heute als Gegenwehr rechtlich möglich wäre, tatsächlich nur selten oder gar nicht genutzt wird. Die Antwort enthält hier deutliche Hinweise auf Versäumnisse
[auch der Betriebsräte].." Kommentar von Armin Kammrad vom 31.05.2009 pdf-Datei, darin auch die Antwort des Petitionsausschusses. Beide beziehen sich auf:

  • Petition zum Arbeitnehmerdatenschutz
    "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mögen beschließen, den Datenschutz und den Schutz der persönlichen Sphäre abhängig Beschäftigter durch gesetzliche Regelungen zu verbessern, welche dieser Bevölkerungsgruppe mehr Rechte als bisher gegenüber Überwachung am Arbeitsplatz einräumen.
    Begründung mit Vorschlägen. Die in jüngster Vergangenheit heftig diskutierten Überwachungsmaßnahmen durch Supermarkt-Ketten und Großkonzerne, stellen nur die Spitze eines Eisbergs dar, dem ein völlig unterentwickelter und einseitig orientierter Datenschutz gegenübersteht. Nicht nur die ganzen Gesetze zur sog. "präventiven Gefahrenabwehr" durch die Exekutive zeigen, dass beim Schutz von persönlichen Daten nicht "alle Staatsgewalt", wie es im Grundgesetz Artikel 20 Abs. 2 heißt, "vom Volke" ausgeht. Auch die Privateigentümer an Produktionsmitteln und Kapital, ordnen Datenschutz ihren wirtschaftlichen Privatinteressen unter. In der Praxis der Überwachung abhängig Beschäftigter haben sich mittlerweile Methoden eingebürgert, welche mit der demokratischen Ausrichtung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind
    ." Petition von Armin Kammrad vom 08.06.2008 pdf-Datei

Datenschutz: Gemeinsame Position der Justitiarinnen und Justitiare im DGB

"Angesichts der jüngsten Skandale wie bei LIDL und der Telekom wächst das Interesse am Thema Datenschutz. Die BürgerInnen entwickeln zunehmend ein Gespür dafür, dass sie mit ihren Daten sorgsam umgehen müssen und diese nicht bedenkenlos im Internet oder bei Zahlungsvorgängen offen legen sollten. Doch wie begegnet man dem Missbrauch von Daten? Die DGB-Justitiare haben ein Positionspapier entwickelt, in dem sie u.a. härtere Strafen bei Datenschutzverstößen und ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fordern." Positionspapier beim DGB externer Link pdf-Datei

Verbesserung beim Arbeitnehmerdatenschutz erforderlich

"Anlässlich der Berichte über die heimliche Überwachung von Arbeitnehmern in einer Einzelhandelskette fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz." Meldung beim BfDI ohne Datum externer Link

Verdi will auf Arbeitnehmerdatenschutz drängen

"Nach den Skandalen bei deutschen Supermarktketten um die Überwachung von Mitarbeitern drängt die Gewerkschaft Verdi auf ein Gesetz zur Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes." AFP-Meldung vom 6.4.08 externer Link

Ingrid Sehrbrock: Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz

"Am Freitag stellte der DGB in Berlin eine Betriebsrätebefragung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten vor. Dabei wurde in Bezug auf die Internetnutzung im Betrieb deutlich: Die private Nutzung des Internets ist in fast 60 Prozent der Unternehmen erlaubt, aber nur ein Viertel der Unternehmen regelt dies per Betriebs- oder Datenschutz-Vereinbarung." DGB-Pressemitteilung vom 06.07.2007 externer Link. Siehe dazu auch:

  • die Kurzfassung der Studie externer Link pdf-Datei: Befragung von Betriebsräten, Personalräten und Datenschutzbeauftragten zum Thema "Beschäftigten-Datenschutz" durch die BTQ Niedersachsen im Auftrag der ver.di Innovations- und Technologiepolitik, Mai 2007
  • Datenspur im Dienstrechner. DGB fordert Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern
    "Abmahnungen bis hin zur Kündigung - privates Internet-Surfen am Arbeitsplatz kann Folgen haben. Gesetzliche Regelungen dazu fehlen bislang. Der DGB forderte gestern ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.." Artikel von Anke Engelmann im ND vom 07.07.07 externer Link

Für einen umfassenden gesetzlichen Arbeitnehmerdatenschutz

Erklärung von Rund 60 Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Betriebsräten an die Abgeordneten des Bundestages, initiiert von Rechtsanwalt Horst Thon, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Prof. Dr. Peter Wedde, Fachhochschule Frankfurt am Main. Wir dokumentieren:

Grundinfos
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