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Updated: 18.12.2012 16:09

Arbeitnehmerdatenschutz

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"Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts - Der Auftrag des Gesetzgebers und der Beitrag der Gerichte"new

Das aktuelle Buch von Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. (ISBN: 978-3-95546-020-4, ca. 100 Seiten, Preis: 9,80 EUR - 1. Auflage, Stand: November 2012). Siehe dazu:

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss Entschädigung zahlen

"Wer sich rechtswidrig von einer Videokamera bei der Arbeit beobachten lassen muss, kann gegenüber seinem Arbeitgeber Anspruch auf Entschädigung haben. Das hat ein Gericht in Hessen entschieden. Ständige Überwachung sei eine "Verletzung der Würde und Ehre des Menschen". Meldung bei Spiegelonline vom 26.01.2011 externer Link zum Urteil Az: 7 Sa 1586/09

Bewerbungen: Firmen spähen Kandidaten im Internet aus

"Jedes zweite Unternehmen sucht im Netz nach Informationen über potenzielle Mitarbeiter. Die Bundesregierung will diese Praxis einschränken. Doch am besten kann sich jeder selbst gegen die Nachforschungen wehren.." dapd-Meldung in der FR vom 9.11.2010 externer Link

Arbeitnehmer in Deutschland. Im Büro: Bespitzelt und überwacht

"Speicherung der Krankendaten und heimliche Videoaufnahmen: Eine Befragung von Betriebsräten zeigt, dass jedes siebte Unternehmen gegen die Datenschutzrechte der Beschäftigten verstößt." Artikel von Sibylle Haas in Süddeutsche Zeitung vom 08.11.2010 externer Link. Siehe dazu:

  • Datenschutz: Laxer Umgang mit Beschäftigten-Daten
    "Zahlreiche Unternehmen missachten den Anspruch ihrer Beschäftigten auf Datenschutz: Jeder siebte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltende Vorschriften." Böckler Impuls 17/2010 externer Link pdf-Datei

Videoüberwachung: Linse unter der Fensterbank

"Ein Buchhalter wird im Büro heimlich mit einer Kamera beobachtet, die angeblich nicht funktioniert. Polizei zeigt sich hilflos, Datenschützer erkennt rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte." Artikel von Kai von Appen in der taz vom 17.06.2010 externer Link

Stellenbewerber: Berlin stellt intime Fragen

"Das Land Berlin erfasst die Gesundheitsdaten seiner rund 58.000 Angestellten vor der Einstellung mit einem Fragebogen, in dem detaillierte Angaben zu psychischen Krankheiten, Drogenkonsum, Alkoholgenuss und sogar Verhütungsmitteln verlangt werden.
"Nehmen Sie Arzneimittel, zum Beispiel auch Abführmittel oder die Pille?", heißt es im Fragebogen des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin, der der Frankfurter Rundschau vorliegt. Zudem müssen Bewerber alle behandelnden Ärzte, Psychologen und Heilpraktiker nennen, alle psychischen Erkrankungen "mit Zeitangabe" und sogar Entbindungen auflisten. Sie sollen auch angeben, seit wann sie in Bezug auf Alkohol "abstinent" sind
." Artikel von Matthias Thieme in FR online vom 12.11.2009 externer Link

Überwachte Beschäftigte

Spezial der FR online externer Link

Mein Chef kennt mich inwendig

"Über die Schulter, auf die Finger und gern auch auf die Cholesterinwerte: Arbeitgeber schauen ihre Beschäftigten nicht nur mit Videokameras genauer an. Daimler verlangte von Bewerbern zuletzt Blutproben." Kommentar von Ron Steinke in Jungle World vom 5. November 2009 externer Link. Siehe dazu auch: Diskussion > Arbeitsalltag: Gesundheit trotz(t) Arbeit > Einstellungsuntersuchungen: Blutproben bei Daimler

Broschüre: Arbeitnehmerdatenschutz

Die Überwachung von ArbeitnehmerInnen wird zunehmend entgrenzt und zeitlich und räumlich allgegenwärtig. IT für Kontrollzwecke wird immer billiger, einfacher in der Anwendung, komplexer, intelligenter und immer stärker vernetzt. DGB-Broschüre zum Arbeitnehmerdatenschutz mit Beiträgen von Peter Schaar, Peter Wedde, Gerrit Wiegand, Marie-Theres Tinnefeld auf der DGB-Sonderseite externer Link

Datenskandale: "Die Dunkelziffer ist hoch"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu wachsenden Kontrollen im Betrieb und dem Datenschutz beim Shoppen. Interview von Heike Jahberg im Tagesspiegel vom 22.06.2009 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Mitarbeiterüberwachung: Spitzeln hat in Deutschland System
    "Wer bislang dachte, Bespitzelungsskandale wie die bei der Bahn oder der Telekom seien Einzelfälle, wird nun eines Besseren belehrt. Nach Recherchen des stern ist die Mitarbeiterüberwachung in Deutschlands Unternehmen weit verbreitet - ob bei Konzernen oder im Mittelstand." Artikel im stern online vom 22.07.2009 externer Link

  • Spizelei: Firmen hetzen Mitarbeitern Privatdetektive auf den Hals
    "Sie lauern in Zufahrten, überwachen Wohnzimmer: Privatdetektive werden von Firmen wie Evonik und Betapharm auf die eigenen Angestellten angesetzt. Einem Magazinbericht zufolge schnüffeln die Ermittler im Privatleben der Mitarbeiter und suchen nach Anlässen für einen Rauswurf." Artikel im Spiegel online vom 23.07.2009 externer Link

  • Überwachung von Mitarbeitern ist gängige Praxis
    "Die Überwachung von Mitarbeitern ist nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gängige Praxis in deutschen Unternehmen. Als Indiz nennt der den starken Absatz so genannter Spionagesoftware. Sie dient angeblich nur der Wartung der EDV, lässt sich aber auch für andere Zwecke missbrauchen." Artikel in die Welt vom 22. Juni 2009 externer Link
  • Unter Beobachtung
    Auch die Post hat illegal Daten ihrer Beschäftigten gesammelt. Die Regierung plant schärfere Gesetze - auch zugunsten der Verbraucher. Artikel von Heike Jahberg und Barbara Junge im Tagesspiegel vom 22.06.2009 externer Link

Datensucht als Ersatz für Gesinnungskontrolle. Die Dimension der Überwachung, Kontrolle und Einschüchterung im Betrieb

"Arbeitnehmerdatenschutz - oder besser gesagt dessen Fehlen - ist momentan ein großes Thema: E-Mail-Überwachung, Speicherung von Krankendaten, Ausspähen von Kontakten etc. Egal, ob unter dem Vorwand der Spionage- und Korruptionsabwehr (Airbus, Telekom, Bahn), als systematische Kontrolle aller Angestellten und vor allem der (potenziellen) Betriebsräte bis in das Privatleben (Lidl, Schlecker, Bahn, Siemens, Telekom) oder als vorsorgliches Sammeln von Kündigungsgründen selbst bei sensitiven Daten wie Krankheitsarten (Lidl, Daimler und Drogeriekette Müller) - die Skandale brechen nicht ab. Die Unternehmen spionieren ihre Lohnabhängigen deutschlandweit aus. Die aufgeführten Beispiele stellen nur die Spitze des Eisberges dar, weil sie eindeutig belegbar an die Öffentlichkeit drangen und zugleich auf deren - launisches - Interesse stießen. Dass britische Firmen, wie der Guardian enthüllt, schwarze Listen über potenzielle Angestellte führen, kann in Zeiten, in denen jeder erstmal gegoogelt wird (und viele z.B. beim LabourNet deshalb ihre veröffentlichten Unterschriften gegen Kriege oder Nazis entfernt haben wollen), nicht verwundern: Vorbeugen ist billiger als Entlassen. Mit immer umfassenderem Zugriff auf das Arbeitsvermögen wird auch die Kontrolle umfassend und das Misstrauen offenbar flächendeckend." Artikel von Mag Wompel in ak - analyse & kritik vom 15.5.2009 externer Link

Datenschutz: 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008: Jetzt entschieden handeln! Dringender Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerdatenschutz

"Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den 22. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2007/2008 überreicht. Hierzu weist er auf Folgendes hin: "Das Thema Datenschutz ist im letzten Jahr in Gesellschaft und Medien so präsent gewesen wie seit langem nicht mehr. Insbesondere die Skandale, etwa der Missbrauch von Adress- und Kontoverbindungsdaten, das Ausmaß des illegalen Datenhandels und die unzulässige Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben bundesweit große Empörung hervorgerufen und den Ruf nach einem besseren und effektiveren Datenschutz laut werden lassen. Getan hat sich aber bisher nicht viel. Zwar hat die Bundesregierung noch im letzten Jahr einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken soll. Doch inzwischen haben sich die Lobbyisten der Werbewirtschaft, des Adresshandels, aber auch die Profiteure des illegalen Datenhandels massiv eingeschaltet. Es ist zu befürchten, dass der Gesetzentwurf scheitert, denn bis zum Ende der Legislaturperiode bleibt nicht mehr viel Zeit. Auch die versprochene Stärkung der Aufsichtsbehörden steht noch aus. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass es nicht bei Ankündigungen bleibt, sondern dass der Datenschutz tatsächlich verbessert wird. Sonst ist nicht nur der Datenschutz in der Privatwirtschaft gefährdet, sondern auch das Vertrauen in die Politik." Pressermitteilung vom 21. April 2009 externer Link. Siehe dazu:

  • Datenschutz: 22. Tätigkeitsbericht 2007-2008 externer Link pdf-Datei
  • Datenschutzbeauftragter Schaar: "Der Staat hat die Bürgerrechte eingeschränkt"
    "E-Mail-Überwachung, Speicherung von Krankendaten, Ausspähen von Kontakten - die Liste der Datenschutzverletzungen der Unternehmen ist lang. Auch der Staat hat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die Bürgerrechte eingeschränkt. Das sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der heute seinen Bericht vorlegt." Artikel in Die Welt vom 21. April 2009 externer Link
  • Die große Koalition versagt beim Datenschutz
    Trotz der Skandale bei Telekom, Lidl und Bahn fehlt die Lobby für den Schutz der Bürger. Kommentar von Ewald B. Schulte im Tagesspiegel vom 22.4.2009 externer Link
  • Datenschutzbericht: Exorzismus ohne Erfolg
    "Lidl, Bahn & Co. praktizieren das, was der Staat ihnen vormacht: exzessive Überwachung. Das dicke Buch des Datenschutzbeauftragten hilft da nichts - die Politik muss die Gesetze überprüfen." Ein Kommentar von Heribert Prantl in der SZ vom 22.04.2009 externer Link
  • Spitzeln schickt sich nicht
    "Die Überwachungsmaßnahmen in Betrieben werden skandalisiert - aber mehr als moralische Verfehlungen denn als Instrumente der Macht des Kapitals über die ­Arbeiter und Angestellten." Artikel von Felix Klopotek in der Jungle World vom 23. April 2009 externer Link - wir danken der Redaktion für die sofortige Freischaltung!
    Aus dem Text: ".Dem Betriebsfrieden abträglich sind alle Nachrichten, die den Abhängigen deutlich machen könnten, dass sie sich selbst einen einseitigen, bedingungslosen Waffenstillstand auferlegt haben, derweil die Gegenseite fortführt, was sie seit gefühlten 50 000 Jahren macht - und dazu zählen nun einmal Bespitzelung, Überwachung und das Aufbauen von Druck bis hin zum Terror gegen Abweichler und Aufmüpfige im Betrieb. Die Verlaufsform der Skandale gestaltet sich antikritisch, denn sie zielt auf die Wiederherstellung des moralischen Gerechtigkeitsempfindens. Telekom, Deutsche Bahn, Airbus - das sind Unternehmen, die im Bewusstsein der Bevölkerung nach wie vor als Staatsunternehmen gelten, und Bespitzelung gilt als unschicklich. Die Sozialpartnerschaft zu wahren, hat hier einen hohen ideologischen Wert, aber auch einen ganz praktischen. Immer noch garantiert die Bahn den Zusammenhalt des Transportnetzes; immer noch ist die Telekom die Herrin über die elektronische Kommunikation. Streiks in diesen Unternehmen würden also direkt auf die Infrastruktur der modernen Gesellschaft zielen."
  • Spezial: Überwachte Beschäftigte
    Lidl, Bahn, Telekom, Daimler, Müller - manche Unternehmen scheren sich kaum um Datenschutz und Arbeitsrecht. Wie dreist sie ihre Beschäftigten bespitzeln - und die Folgen. Special in Frankfurter Rundschau online externer Link

Big Boss is watching you

"Das LabourNet Germany ist eine (linksgewerkschaftliche) Plattform für alle Ungehorsamen mit und ohne Job. Ungehorsam sind diejenigen, die sich gegen Autoritäten (Vorgesetzte, Behörden und private Interessensvertretungen) wehren, wann immer es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig erscheint, die dabei an die Grenzen der Freiheiten in diesem System gehen und diese Grenzen gerade dadurch aufzeigen. Diese ungehorsamen Menschen und Gruppen unter den Lohnabhängigen sind - als aufmüpfige Störenfriede - besonders stark Repressalien und Schikanen ausgesetzt - im Betrieb, in der Arbeitsagentur und von staatlicher Seite. Diese Repressionen dürften kaum überraschen. Bemerkenswert dagegen ist, dass dennoch viele Ungehorsame nicht sehen, dass jeder Angriff die Handlungsmöglichkeiten aller einschränkt und dabei auf legalen Mitteln beruht, die von der Mehrheit der Gehorsamen toleriert werden." Artikel von Mag Wompel pdf-Datei - exklusiv im LabourNet Germany. Der Beitrag ist erschienen im gerade veröffentlichten Buch "Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung", herausgegeben von Leipziger Kamera. Initiative gegen Überwachung (Unrast-Verlag, Münster, ISBN: 978-3-89771-491-5, ca. 256 Seiten, mit Abbildungen, 18 Euro). Kontrollverluste" versammelt Beiträge zu Fragen einer linken emanzipatorischen Kritik an der aktuellen Überwachungsgesellschaft. Es führt unterschiedliche Inhalte, Strategien, Positionen und Stimmen der Überwachungskritik zusammen. Das Buch weist über den engen Bezugsrahmen des Grundgesetzes und der "bürgerlichen Freiheiten" hinaus, indem es die aktuellen Überwachungsentwicklungen in ihrem sozialen Kontext verortet. Es stellt die Grundpositionen einer linken Kritik an der Überwachungsgesellschaft dar und fragt nach ihrer praktischen Umsetzung. Siehe zu dem Buch auch:

"Datenschutz hat keine Konjunktur"

"Arbeitgeber haben zu teils kriminellen Methoden gegriffen, um ihre Angestellten auszuforschen. Kommentatoren deutscher Zeitungen kritisieren die Absicht der Regierung, erst in der nächsten Legislaturperiode ein neues Datenschutzgesetz vorzulegen." Pressestimmen zum Datenschutzgipfel in der FTD vom 17.02.2009 externer Link

Überwachung

"Ein großer Teil des öffentlichen Raums wird bereits videoüberwacht. Für Beschäftigte, die etwa im Kassen- oder Schalterdienst arbeiten, ist die ständige Überwachung am Arbeitsplatz dadurch bereits flächendeckend Realität. Nach einem neueren Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine Ausweitung der Videoüberwachung auch in nichtöffentlichen Arbeitsbereichen zu erwarten." Artikel von Martin Bechert in junge Welt vom 18.11.2008 externer Link. Siehe dazu:

  • Videoüberwachung im Betrieb - Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Einigungsstellenspruch
    Beschluß vom 26.8.2008, 1 ABR 16/07 externer Link

Bundestag will zentrale Arbeitszeiterfassung

"Im Schatten der Fußball-Europameisterschaft peitscht die Bundesregierung derzeit eine zentrale Datensammelmaßnahme nach der anderen durch. Getarnt als Reform der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung wurde am 25. Juni die Pflicht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen für jeden Lohnabhängigen und die zentrale Speicherung sämtlicher Zeitkonten behandelt. Die nächste Datenkrake soll auf den Weg gebracht werden, kaum dass das zentrale und unverschlüsselte ELENA-Register beschlossen wurde. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen im Zuge der Reform des berufsgenossenschaftlichen Systens, das u.a. die Reduzierung der Berufsgenossenschaften von derzeit 23 auf künftig 9 vorsieht, eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die von weitaus größerer Tragweite sind. Alle Firmen, angefangen bei Kleinstbetrieben sollen per Gesetz dazu gezwunge werden, über Stechuhren und ähnliche Geräte, die Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen. Diese Daten müssen dann an die jeweilige Krankenversicherung und von dieser an die Renten- und die Träger der Unfallversicherung gemeldet werden." Meldung von IT vom 26.06.08 bei der FAU externer Link

Grauzonen: Rechtliche Grundlagen der Überwachung im Betrieb

Im letzten express hatten wir ausführlich über die lange Tradition der Bespitzelung von Beschäftigten in Einzelhandelsunternehmen berichtet - einschließlich der im wahrsten Sinne des Wortes oft beschissenen Arbeitsbedingungen der Detektive. Dass der Grundrechtekonflikt zwischen Schutz des Privateigentums und Persönlichkeitsschutz insbesondere auf betrieblicher Ebene zu Lasten des Letzteren ausgeht, ist >Dank< der Skandale in den Discountern mittlerweile auch in der breiteren Öffentlichkeit Thema. Oft ist jedoch nicht klar, wo die Grauzonen beginnen und enden. Der Frage nach den juristischen Möglichkeiten und Grenzen der Überwachung im Betrieb sind wir in dem folgenden Gespräch mit Achim Neumann nachgegangen. Dass bezüglich der Rechte der Beschäftigten dringender Nachbesserungsbedarf besteht, ist mittlerweile auch auf parlamentarischer Ebene angekommen. Die Grünen haben einen Antrag mit der Aufforderung zur näheren Befassung mit dem Thema in den Bundestag eingebracht, die Linksfraktion sitzt an einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten. Ein Interview von Anton Kobel mit Achim Neumann, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Handel, Berlin, erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 05/2008

Telekom spioniert Verbindungsdaten von Vorstandsmitgliedern und Journalisten aus

"Was der FoeBuD lange prophezeite, war bei der Telekom offenbar längst Praxis. Um herauszufinden, wer im Vorstand der Telekom Journalisten über Konzerndetails informiert, hat der Konzern über ein Jahr hinweg die gespeicherten Verbindungsdaten auf Kontakte zwischen Journalisten und Telekom-Vorstandsmitgliedern geprüft, um "undichte Stellen" zu finden., meldet Spiegel Online. Mit der Vorratsdatenspeicherung entstehen seit Januar 2008 neue umfangreiche Datensammlungen. "Sind die Daten erst einmal gespeichert, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet" erläutert padeluun vom Verein FoeBuD: "Wir haben immer darauf hingewiesen, dass Vorratsdatenspeicherung Begehrlichkeiten weckt. Dieser Vorfall zeigt, dass das keine akademisches Szenario ist, sondern geübte Praxis." Datensammlungen in den Händen von Unternehmen sind mindestens genauso problematisch wie beim Staat. Rena Tangens vom FoeBuD fordert daher: "Dieser Vorfall sollte Anlass sein, darüber nachzudenken, die gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung schnellstens abzuschaffen..." Pressemitteilung von FoeBuD e.V. vom 25.05.2008 externer Link. Siehe dazu:

  • Schnüffel-Affäre: Telekom soll Manager bespitzelt haben
    "Die Deutsche Telekom soll heimlich Telefon- Verbindungsdaten ihrer Manager ausspioniert haben, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Nach derzeitigen Erkenntnissen sei es 2005 und nach aktuellen Behauptungen auch 2006 zu einer missbräuchlichen Nutzung von Verbindungsdaten gekommen, teilte das Unternehmen am Samstag in Bonn mit und bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". "Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte Telekom-Chef René Obermann laut Mitteilung." Agenturmeldung in der Frankfurter Rundschau vom 24.05.2008 externer Link
  • Weitere Infos dazu im LabourNet unter Branchen > Medien u. IT > Telek(c)om: Überwachungsskandal

Chefs spionieren Mitarbeiter deutschlandweit aus

"Lidl ist überall: Viel mehr Unternehmen als bislang bekannt bespitzeln ihre Mitarbeiter systematisch. Notiert werden Liebeskummer, arbeitslose Verwandte oder Krankheiten von Ehepartnern. Betroffen sind laut "Stern" selbst Konzerne wie Daimler." Artikel in Spiegel online vom 16. April 2008 externer Link

private Nutzung von Dienstcomputern am Arbeitsplatz

"die private Nutzung von Dienstcomputern am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit beschäftigt die Arbeitsgerichte immer wieder. Klar ist nach dem Urteil des BAG vom 07.07.2005 (2 AZR 581/04), dass Surfen während der Arbeitszeit eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigen kann , wenn der Arbeitnehmer zu lange surft, leichtfertig Schäden verursacht (Viren, Trojaner) oder strafbare Seiten (z.B. Kinderpornografie) aufsucht. Nicht jede private Nutzung kann aber sofort eine außerordentliche Kündigung begründen. In diesen Fällen dürfte vor einer Kündigung in jedem Fall eine vorherige Abmahnung erforderlich sein, wie das BAG jetzt einem LAG zu bedenken gegeben hat. Damit beschäftigt sich unser Mandanteninfo September 2007." Mandanteninfo von Bell & Windirsch Anwaltsbüro für Arbeits- und Sozialrecht pdf-Datei

Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Nutzung des Internets

"Eine Schulangestellte in Großbritannien hat mit Erfolg in Straßburg gegen die Überwachung ihres dienstlichen Internet-Anschlusses und Telefons auf private Nutzung geklagt. Die Überwachung durch den Schulleiter sei ein Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens." Meldung in heise news vom 03.04.2007 externer Link

Sicherheitsrisiko Mitarbeiter. Unbeabsichtigte und beabsichtigte Sabotage von innen

"Dass man keine Bonbons von Fremden nehmen sollte, lernen schon kleine Kinder. Als Erwachsene vergessen sie es dann aber gerne wieder. Richtige Probleme handeln sich Unternehmen allerdings eher mit verärgerten Mitarbeitern ein." Artikel von Wolf-Dieter Roth in telepolis vom 12.06.2006 externer Link

Bentham im Büro

  • Trojaner vom Chef. Bentham im Büro, Teil 1
    "Das Paradigma heutiger Überwachungsmodelle war das Panoptikum: Jeremy Benthams Plan eines Gefängnisses in Form eines Rades, in dessen Mitte ein Wächter sitzt, der jeden Gefangenen in jedem beliebigen Moment beobachten könnte. Da der Gefangene sich in solch einer Situation nie sicher sein kann, wann er tatsächlich beobachtet wird, muß er sich ständig so verhalten, als ob er beobachtet würde, muß die Überwachung internalisieren." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 04.04.2006 externer Link
  • Anonymisieren oder Pseudonymisieren. Büroüberwachung: Die Rechtslage. Bentham im Büro, Teil 2
    "Ein von einer geplanten Entlassung mit Überwachungshintergrund (vgl. Trojaner vom Chef) Betroffener kann sich möglicherweise durch die datenschutzrechtliche Sorglosigkeit retten, mit der viele Betriebe Kontrollen einsetzen: Durch rechtswidrige Überwachung gesammelte Beweise unterliegen nämlich einem gerichtlichen Verwertungsverbot. Deshalb haben elektronisch überwachte Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht häufig gute Chancen, wenn sie gegen ihre Entlassung klagen." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 18.04.2006 externer Link
  • Gegenspionage. Anti-Überwachungstools. Bentham im Büro, Teil 3.
    "Der Boom von Überwachungssoftware setzte einen technologischen Wettlauf in Gang: Mit jedem neuen Keylogger wuchs auch der Markt für Anti-Überwachungsprogramme." Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 25.04.2006 externer Link

Hobby-Überwacher. Der Chef hört mit

"In Deutschland gibt es immer mehr Wanzen und Mini-Kameras in privater Hand. Vor allem am Arbeitsplatz wird zunehmend abgehört oder gefilmt, weshalb die Gewerkschaft der Polizei vor einem "Klima des Misstrauens" warnt. Bei der Auswahl der Mittel sind die Schnüffler kreativ." Artikel von Tobias Lill in Spiegel online vom 17. Februar 2006 externer Link

Gewerkschaften fordern Datenschutz am elektronischen Arbeitsplatz

"Mit dem Thema "Onlinerechte im Betrieb" beschäftigte sich eine Fachtagung von DGB und ver.di am 13. Dezember 2005 in Berlin. Das Problem: Immer mehr Arbeitgeber kontrollieren die Leistung ihrer Angestellten über deren E-Mail-, Internet und Intranet-Verkehr. Ohne dass ein Arbeitnehmer davon weiß, kann der Chef nachvollziehen, an wen seine Mitarbeiter mailen, welche Internetseiten sie aufrufen und vieles mehr. Und zwar problemlos, mit der ganz normalen Software, wie Gerrit Wiegand und Jens Mösinger von der Internetfirma mainis GmbH in Offenbach versicherten. "Im Normalfall, so Wiegand, "hat der Arbeitgeber vollen Zugriff auf sämtliche Daten."." Meldung beim DGB ohne Datum externer Link. Siehe auch: "Arbeitnehmer brauchen Schutz vor Datensammelwut im Job". DGB-Pressemitteilung Nr. 173 vom 13.12.2005 externer Link

Blogs: Ich bin draußen

"Wer Betriebsinterna im Netz verbreitet, riskiert seine Kündigung. Auf das Recht der freien Meinungsäußerung können sich Blogger nicht uneingeschränkt berufen. Arbeitnehmer sollten deshalb vorsichtig sein." Artikel von Monja Peterdamm in der FTD vom 13.12.2005 externer Link

Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

Eine brandneue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer drastischen Änderung der Rechtslage zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist jetzt grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung ist also eine vorherige, einschlägige Abmahnung nicht mehr nötig! Das gilt auch nicht nur für die Besucher pornografischer Seiten, sondern auch solche des "Moorhuhns" oder von Chatrooms. Entscheidend ist aber nach wie vor die Wertung jedes Einzelfalls. Siehe dazu das Mandanteninfo Oktober 2005 des Bell & Windirsch Anwaltsbüro pdf-Datei

»Klare Regeln erforderlich«

Gesetzlicher Rahmen für die Internetnutzung am Arbeitsplatz bislang nicht festgelegt. Interview von Ralf Wurzbacher mit Cornelia Brandt externer Link, Referatsleiterin Innovations- und Technologiepolitik bei ver.di in Junge Welt vom 12.07.2005

Privat am Arbeitsplatz surfen?

Arbeitsrechtler Peter Wedde (Professor für Arbeitsrecht an der Fachhochschule Frankfurt am Main) kritisiert unklare Rechtslage. Interview von Annette Zellner in Neues Deutzschland externer Link vom 13.05.2005.

Spion Chef

  • Umfrage: Arbeitnehmer dulden den virtuellen Blick über die Schulter. "Die meisten Deutschen (56 Prozent) haben laut einer Umfrage Verständnis dafür, dass Unternehmen ihre Internetnutzung am Arbeitsplatz kontrollieren. Nur knapp ein Drittel (30 Prozent) lehnt solche Kontrollmaßnahmen ab..." heise-Meldung vom 23.05.2003 über eine Emnid-Umfrage im Auftrag der TV-Programmzeitschrift auf einen Blick externer Link
  • Wenn der Chef zum Computerspion wird. heise-Meldung vom 27.10.2002 externer Link
  • SpionageCheck. "Der ver.di "SpionageCheck" informiert seit dem 16. Mai 2003 im Rahmen der Onlinekampagne www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de über Möglichkeiten der Überwachung des Onlineverhaltens von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Der SpionageCheck soll helfen, Sie für grundsätzliche Möglichkeiten der Arbeitsplatzüberwachung und für Wege der Vorbeugung zu sensibilisieren. Folgen Sie unserer Spionagetour und finden Sie heraus, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie von Ihrem Chef kontrolliert werden...." Aktionsseite von ver.di externer Link
Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung. Urteil des BAG zur Überwachung am Arbeitsplatz

"Das BAG bestätigte erneut, dass eine heimliche Überwachung der Beschäftigten grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt und daher unzulässig ist. Nur wenn im konkreten Verdachtsfall keine andere Möglichkeit zur Aufklärung besteht, ist die Überwachung zulässig. Das bedeutet für die Praxis: Es ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob die Interessen des Arbeitgebers (hier: Aufklären einer Straftat) nicht auch auf anderem Wege gewahrt werden können. Weitere Infos bei "Onlinerechte für Beschäftigte" externer Link

Onlinerechte für Beschäftigte

Online-Kampagne "Onlinerechte für Beschäftigte" externer Link. ver.di hat ein Forum rund um das Thema "Onlinereche für Beschäftigte" eingerichtet:

Specials
Grundinfos
siehe auch

Diskussion > Arbeitsalltag: Gesundheit trotz(t) Arbeit > Einstellungsuntersuch- ungen: Blutproben bei Daimler

Menschenrechte im Betrieb?

Big Brother award

Urheberrecht und Patente

Datenschutz

Meinungs- und Pressefreiheit

Netzzensur

Videoüberwachung

Vorratsdaten- speicherung


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