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Erklärung

Für einen umfassenden gesetzlichen Arbeitnehmerdatenschutz

 

Die Folgen des 11. September haben in der Bundesrepublik Deutschland eine Diskussion über Sicherheitsfragen ausgelöst. Das ist verständlich und angesichts der Gefahr von terroristischen Anschlägen nachvollziehbar. Bei den diskutierten und geplanten Schutzmassnahmen darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass mit vielen Maßnahmen die Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen betroffen werden, deren totale Überwachung nicht erfolgen darf. Generelle Auskunftsansprüche von staatlichen Stellen gegenüber Arbeitgebern zur Verwendung von allen Arbeitnehmerdaten zur Rasterfahndung dürfen nicht sein.

Der "gläserne Beschäftigte" durch Videoüberwachungen, Kontrollen der e-mail- und Internetnutzung, durch die Erstellung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen darf nicht entstehen. Die Persönlichkeitsrechte von Bewerbern und Beschäftigten müssen gewahrt bleiben. Das Fragerecht des Arbeitgebers muss deshalb begrenzt werden. Es muss dem Arbeitgeber darüber hinaus verboten sein, bei der Bewerbung oder im laufenden Arbeitsverhältnis erworbene Daten innerhalb des Konzerns, ggf. auch ins Ausland, weiterzugeben.

Gentests dürfen weder in Anbahnung noch während eines Arbeitsverhältnisses verlangt oder durchgeführt werden. Die Erhebung und Nutzung von Gentests muss grundsätzlich verboten sein. Trotz des Verbotes erlangte Erkenntnisse dürfen im Arbeitsverhältnis nicht verwendet werden.

Die individuellen Rechte der Beschäftigten sind so zu stärken, dass damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung während der Dauer der Beschäftigung wirksamer gewährleistet wird.

Die Aufgaben und Befugnisse der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind zu verbessern, damit sie ihrem gesetzlichen Überwachungsauftrag besser nachkommen können; ihre Bestellung und Abberufung ist an das Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung zu binden.

Es sind ausreichende rechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Arbeitnehmerdatenschutzes für die betrieblichen Interessenvertretungen und den betroffenen Arbeitnehmer bereitzustellen.

 

Kontaktadressen:

Prof. Dr. Peter Wedde
Hasenborn 9a
65817 Eppstein/Ts.
Tel.: (06198) 8045 / Fax: 06198 588965

Rechtsanwalt Horst Thon
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Bismarckstr. 187
63067 Offenbach am Main
Tel.: (069) 8001477 / Fax: (069) 8001479

 

Unterzeichner/innen:

Arndt-Riffler, Diana

Rechtsanwältin, Waiblingen

Aßmann, Sven

Rechtsanwalt, Hamburg

Bichlmeier, Wilhelm

Rechtsanwalt, Aschaffenburg

Dr. Bösche, Burchard

Rechtsanwalt, Hamburg

Brinkmeier, Wolfgang

Rechtsanwalt, Hamburg

Bufalica, Andreas

Rechtsanwalt, Hamburg

Deutschmann, Norbert

Betriebsrat Wedding, Schering AG

Fickert, Jürgen

TBS beim DGB LB NRW e.V.

Fischer, Burkhardt

Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Fischer, Ulrich

Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Fricke, Detlef

Rechtsanwalt, Hannover

Gilges, Konrad

Mitglied des Deutschen Bundestages

Goergens, Dorothea

Rechtsanwältin, Hamburg

Gussone, Max

Rechtsanwalt, Ver.di LB Hamburg

Hamm, Ingo

Rechtsanwalt, Bochum

Hasche, Sylke

Rechtsanwältin, Kiel

Heese, Matthias

Rechtsanwalt, Würzburg

Prof. Dr. Heilmann, Joachim

Uni Lüneburg

Helm, Rüdiger

Rechtsanwalt, München

Hjort, Jens Peter

Rechtsanwalt, Hamburg

Hülsböhmer, Horst

Gesamtbetriebsrat, Deutsche Post AG

Hummel, Dieter

Rechtsanwalt, Berlin

Ihle, Gerhard

Rechtsanwalt, Detmold

Klimaschewski, Klaus

Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Komposch, Claudia

Rechtsanwältin, Hamburg

Kuster, Hartmut

Rechtsanwalt, Berlin

Manstetten, Dietrich

Rechtsanwalt, Münster

Mattus, Wolfgang

PR-Vorsitzender, Rechenzentrum Niederrhein

Prof. Dr. jur. Mayer, Udo R.

HWP Hamburg

Meißner, Uwe

Rechtsanwalt, Berlin

Mewes, Rudolf

Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen a.D.

Müller-Knapp, Klaus

Rechtsanwalt, Hamburg

Oberberg, Max

Rechtsanwalt, Kiel

Oetter, Rolf

Rechtsanwalt, Duisburg

Peters, Falk

Rechtsanwalt, Berlin

Pöhlmann, Albrecht

Rechtsanwalt, Berlin

Raane, Katrin

Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Rühlemann, Claudia

Landesbezirksleiterin, Ver.di-Thüringen

Prof. Dr. Rust, Ursula

Uni Bremen

Schirge, Barbara

Rechtsanwältin, Frankfurt am Main

Seebacher, Krikor R.

Rechtsanwalt, München

Prof. Dr. jur. Sterzel, Dieter

Uni Oldenburg

Dr. Tersteegen, Gerd

Rechtsanwalt, München

Thon, Horst

Rechtsanwalt, Offenbach

Prof. Dr. Tinnefeld, Marie-Theres

FH München

Tretow, Lars

Rechtsanwalt, Kiel

Wagner, Joachim

Rechtsanwalt, Bielefeld

Warano, Gerhard

Rechtsanwalt, Ver.di LB Hamburg

Warga, Norbert

Datenschutzbeauftragter, Ver.di Bundesverwaltung

Prof. Dr. Wahsner,

Uni Bremen

Prof. Dr. Wedde, Peter

Frankfurt am Main

Prof. Dr. jur. Weiss, Manfred

Uni Frankfurt

Welkoborsky, Horst

Rechtsanwalt, Bochum

Wendt, Maggi

Vorsitzende Gesamt- u. Konzernbetriebsrat Deutsche Post AG

Herr Wohlfarth

Rechtsanwalt, Stuttgart

Dr. Wolter, Henner

Rechtsanwalt, Berlin

Wulff, Manfred

Rechtsanwalt, Hamburg

Zepf, Margrit

Rechtsanwältin, Konstanz

Zimmermann, Gabriele

Rechtsanwältin, Hamburg

KollegInnen, die diese Erklärung unterschreiben wollen, richten ihre Zuschriften bitte per Post (wegen der gültigen Unterschrift) an Peter Wedde (Adresse s.o.)


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