Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
„Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers…“ Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 .
Siehe dazu auch:
Wie kranke Mitarbeiter die Wirtschaft treffen
„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Krankmeldung erleichtert die Unternehmen: Sie wissen künftig schneller, wann sie mit einem Mitarbeiter wieder rechnen können - und können "Krankfeierer" disziplinieren. Der Krankenstand ist für die Unternehmen ein extrem teures Problem….“ Artikel von Sabine Meinert in der FTD online vom 14.11.2012 . Aus dem Text: „… Der Krankenstand hat sich zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt: Insgesamt waren im vergangenen Jahr Arbeitnehmer im Schnitt neuneinhalb Arbeitstage krankgemeldet. Damit fehlten stets rund 3,8 Prozent der Mitarbeiter. (…) Zusätzlich müssen Arbeitgeber künftig nicht mehr akzeptieren, wenn Mitarbeiter bewusst drei Tage verbummeln und erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung beim Arzt besorgen. Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Attestpflicht bei Krankmeldung gibt ihnen die Möglichkeit, die Mitarbeiter zu disziplinieren, die mit dem "Krankfeiern" liebäugeln. (…) Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Motivation und Stimmung bei rund einer Million Arbeitnehmer so schlecht, dass sie regelrecht planen, "krank zu feiern". (…) Doch bisher schleppen sich auch viele Arbeitnehmer aus Loyalität oder aus Angst, den Job zu riskieren, krank in die Firma und verursachen dort weitaus höhere Schäden. (…) Wo das jedoch nicht erkannt wird, verbreitet sich Misstrauen. Das Jobportal Careerbuilder.de fand zum Beispiel heraus, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Chef leidet, wenn die Erkrankten sich weiter tapfer zur Arbeit schleppen. Denn jedes dritte Unternehmen fängt dann an, diejenigen zu überprüfen, die sich doch krankmelden. Kontrollanrufe zu Hause und das stetige Überprüfen von Arztbescheinigungen sind dann an der Tagesordnung…“
Mitarbeitermotivation: Im Herbst erst mal krank feiern
"Der nasse Sommer nervt, die Aussicht auf graue Herbsttage drückt die Stimmung zusätzlich. Die Unternehmen verzeichnen erschreckende Ausfallzeiten. Schlimmer noch: Eine Million Deutsche planen, nochmal ganz bewusst "krank zu machen"." Artikel von Sabine Meinert in der FTD online vom 16.09.2011 . Möge diese Info den Beginn der Arbeitswoche versüßen! Wir erinnern aus diesem Anlaß daher an:
Urteil: Wer krank wird, riskiert sein Weihnachtsgeld
"Eine Arbeitnehmerin hatte gleich doppelt Pech: Erst kämpfte sie mit gesundheitlichen Problemen, dann strich ihr der Chef auch noch das Weihnachtsgeld. Die Frau wehrte sich - vergebens." Meldung bei Fokus online vom 26.05.2010 zum Urteil von Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz Az.: 6 Sa 723/09
Angriff auf die Lohnfortzahlung - Bei Krankheit weniger Geld
"Der Krankenstand in deutschen Unternehmen ist seit Jahren rückläufig. Trotzdem greifen manche Chefs zu fragwürdigen Mitteln. "Aktivprämien" erhalten bei ihnen Angestellte, die sich ein Jahr lang nicht krank melden. Die Errungenschaft der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird so immer öfter ausgehebelt." Text des Berichtes von Sascha Adamek in der Sendung Kontraste des RBB am 14.01.10
Callcenters, eine windige Branche
"Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sich Arbeitnehmer in der Vergangenheit vehement eingesetzt. 1956 erkämpften Beschäftigte der Metallindustrie nach 114 Tagen Streik einen Tarifvertrag, der beinhaltete dass Arbeiterinnen und Arbeitern der Lohn bei Krankheit für eine bestimmte Zeitdauer weiter gezahlt wird. Damit wurde der Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelegt. ("Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall"). Das Gesetz war den Arbeitgebern von Anfang an ein Dorn im Auge. Es gab zahllose Versuche die Regelung zu umgehen oder zu unterlaufen. Ein gängiges Mittel sind Ausschlussregelungen in Arbeitsverträgen. Eine besonders dreiste Klausel hat sich das Callcenter "Bestseller" für seine Arbeitsverträge ausgedacht: Es wird monatlich wird ein Gesundheitsbonus gezahlt, dieser Bonus, der 25 Prozent des Gehalts ausmacht, wird aber schon ab dem ersten Krankheitstag vollständig gestrichen. Eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Callcenters hat nun dagegen geklagt. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht München der Klägerin eine Zahlung von lediglich 100 Euro zugesprochen. Am 11.08. 2009 entschied die Revisionsinstanz, das Landesarbeitsgericht München, in mündlicher Verhandlung, dass der Klägerin der Anspruch auf den vollen Gesundheitsbonus für zwei Monate zusteht, das Callcenter "Bestseller" wurde verurteilt 900 Euro plus Zinsen an die Beklagte zu zahlen. Der Richter bewertete den Anteil des Gesundheitsbonus an den Gesamtbezügen von 25 Prozent als extrem hoch. Allerdings wurde eine Revision dieses Urteils zugelassen (Az.: 8 Sa 131/09)." Artikel von Christine Wicht bei den Nachdenkseiten vom 14. August 2009
Ein Krankheitstag – 500 Euro weniger: Landesarbeitsgericht München urteilte zu Gunsten einer Callcenter-Beschäftigten
„Das Landesarbeitsgericht München hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die dagegen geklagt hatte, dass ihr Arbeitgeber wegen Krankheit 1000 Euro vom Lohn einbehielt. Der Arbeitgeber, das Callcenter Bestseller, zieht demnach Mitarbeitern bei auch nur einem einzigen Krankheitstag im Monat den gesamten Gesundheitsbonus von 500 Euro ab. Sollte ein Arbeitnehmer das Pech haben, am 31. eines Monats und auch noch am 1. des Folgemonats krank zu sein, so muss er damit rechnen, dass ihm der monatliche Bonus gleich zweimal nicht ausgezahlt wird…“ Artikel von Rolf-Henning Hintze im Neues Deutschland vom 13.08.2009
Mobbing gegen Kranke - wie Unternehmen Mitarbeiter rausekeln
Text der Panorama-Sendung vom 07. Mai 2009 und das Video der Sendung
Grundlegend anders angelegt. Arbeitsrecht: »Krankenrückkehrgespräche« und »Betriebliches Eingliederungsmanagement«
"Für Betriebsräte ergibt sich daraus, daß sie bestehende Betriebsvereinbarungen zu Krankenrückkehrgesprächen kündigen oder durch eine neue Vereinbarung über Betriebliches Eingliederungsmanagement ablösen sollten. Denn mit dem heutigen gesetzlichen Instrumentarium ließen sich die Rechte der Beschäftigten deutlich besser schützen als in der Vergangenheit. Kiesches Fazit: »Krankenrückkehrgespräche sollten endlich der Vergangenheit angehören." Artikel in junge Welt vom 01.07.2008 . Siehe dazu - leider nicht online - "Krankenrückkehrgespräche und BEM - Zum Ablöseprinzip bei Betriebsvereinbarungen" Artikel von Dr. Eberhard Kiesche in iB 07-08/2008
Angestellten-Überwachung: Lügendetektor gegen falsche Krankmeldungen
"Der Versuch, Lügner am Telefon per Stimmanalyse zu entlarven, galt bislang als gründlich gescheitert. Jetzt macht ein neuer Ansatz in Großbritannien Furore. Angeblich wurde er in London bereits erfolgreich gegen Sozialhilfebetrüger eingesetzt. (.) Dahinter steht die Annahme, dass etwa jeder achte Tag im Krankenstand nicht auf gesundheitliche Probleme zurückgeht. Wenn die Software gegen das Krankfeiern eingesetzt wird, so die Hoffnung der Manager, dürfte es zunächst sogar egal sein, ob die Technik im zweiten Anlauf zuverlässiger ist als vor zehn Jahren. "Wenn man weiß, dass ein Lügendetektor am anderen Ende der Leitung ist, wird man sich wohl zweimal überlegen, ob man wirklich krankfeiern will," zitiert die Zeitung Lawrence Knowles von der Unternehmensberatung Midland HR." Artikel von Sascha Koesch, Fee Magdanz und Robert Stadler in Der Spiegel vom 01.06.2008
Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten
"Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Zur Begründung eines solchen Interesses kann sich der Arbeitgeber nicht allein darauf berufen, der gekündigte Arbeitnehmer sei besonders krankheitsanfällig.." BAG- Pressemitteilung Nr. 40/07 vom 31.5.07 zum Bundesarbeitsgerichts-Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 306/06
Krankgeschriebene bespitzelt
Betriebsrat der Hamburger Hafengesellschaft (HHLA) wehrte sich erfolgreich gegen Überwachung von Kollegen. Artikel von Andreas Grünwald in junge Welt vom 10.08.2006
Urteil:
Zu lange krank - Job weg. Firma darf während langer Krankheit
Arbeitsplatz wegrationalisieren
Firmen dürfen während einer lang anhaltenden
Krankheit eines Mitarbeiters dessen Arbeitsplatz wegrationalisieren
und ihm kündigen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht
in Frankfurt in einem bekannt gewordenen Grundsatzurteil entschieden.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Niederlassungsleiters gegen
ein Verlagsunternehmen zurück und erklärten dessen Kündigung
für zulässig (Az.: 14 Sa 981/04). Meldung
vom 09.03.2005
Keine krankheitsbedingte Kündigung
ohne betriebliches Eingliederungsmanagement
Wenig Beachtung hat die Neuregelung
in § 84 Abs. 2 SGB IX gefunden, obwohl damit eine der wichtigsten
Änderungen der letzten Jahre bezüglich krankheitsbedingter
Kündigungen vorgenommen wurde: diese Vorschrift gilt für
alle AN, also auch die nicht schwer behinderten und verbietet eine
Kündigung, wenn der Arbeitgeber nicht zuvor Präventionsmaßnahmen
durchgeführt hat. Liegen die Voraussetzungen ansonsten vor,
verstößt eine krankheitsbedingte Kündigung trotzdem
gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn
der AG nicht zuvor – zusammen mit dem AN und BR/PR –
geklärt hat, ob durch Präventionsregelungen die Kündigung
hätte vermieden werden können. Mehr dazu im Mandanteninfo
des Anwaltsbüro Bell & Windirsch vom Februar 2005
Fehlzeitenmanagement und Möglichkeiten
der Gegenwehr
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Folien zum Thema "Fehlzeitenmanagement" bei der IG Metall
Hamburg hart zu kranken Lehrern
"Nach massenhaften Krankmeldungen Hamburger Lehrer
schlägt die Schulbehörde einen härteren Kurs ein:
Ab sofort müssen erkrankte Lehrer vom ersten Tag an ein Attest
des Arztes abliefern. Falls die Lehrer ohne Attest fehlen, gilt
dies als Dienstvergehen. (...) Etwa 240 Lehrer an sechs Hamburger
Schulen hatten sich am Dienstag und Mittwoch krank gemeldet. (...
) Hintergrund ist die Verlängerung der Stundenzahl für
manche Lehrer durch die Behörde..." ap-Meldung
in der taz vom 9.5.2003
Job-Angst, krankheitsbedingte Kündigung,
Teil-Krankschreibung?
Artikel
von Jürgen Reusch in Arbeit & Ökologie-Briefe April
2003
Krankheitsbedingte Kündigung: Arbeitsrecht
als Fessel?
Krankenkasse denunziert Ärzte
BKK verschickt Schwarze Liste von Medizinern: Hilfe
für Firmen gegen »Blaumacher« / Ärzteverband
prüft Klage. "Die Betriebskrankenkasse (BKK) der Stadt
Hamburg erklärt Ärzte und Patienten zu Freiwild. Mit einem
Rundschreiben an Firmen bläst der Kassenvorstand zur Jagd auf
angebliche "Blaumacher" und Mediziner, die mit ihnen unter
einer Decke stecken sollen. Dem Hatz-Aufruf sind die Namen und Arztnummern
von zehn Hamburger Arztpraxen beigefügt...." Artikel
von Gerd-Peter Hohaus in Hamburger Morgenpost vom 28.3.2003
Kontroverser Schritt: Post schickt
Mahnbriefe an kranke Mitarbeiter
"Kampf gegen den Schlendrian oder infame Diffamierung?
Die Post hat Briefe an kranke Mitarbeiter verschickt und sie mahnend
darauf hingewiesen, dass ihre Fehlzeiten hohe Kosten verursachen.
Die Betroffenen und Gewerkschafter laufen Sturm...." Artikel
in Spiegel online vom 27. Februar 2003
Job-Angst: "Krank und dann auch noch
gefeuert"
Praxistipps
für Beschäftigte, Tipp Nr. 19
(690 KB) auf der Gesundheitsseite der IG Metall
Krankenrückkehrgespräche:
Helfen oder disziplinieren?
"Krankenrückkehrgespräche gehören
zum Alltag vieler Betriebe. Die Personalleitungen wollen auf diese
Weise den Krankenstand senken. Viele Beschäftigte fühlen
sich jedoch durch Rückkehrgespräche unter Druck gesetzt.
Im Streitgespräch diskutieren: Ulrich Pohling, Betriebsratsmitglied
bei VW (Wolfsburg), und Hans-Peter Kern, Betriebsratsmitglied bei
Bosch (Reutlingen)...."
Streitgespräch in der "Metall" vom Dezember 2002
Teuflische Atmosphäre. Mobbt Migros Basel
die Kranken?
"Migros Basel will angeblich bloss gesunde MitarbeiterInnen.
Ihr Projekt «Gsund und Zwäg» bestraft aber jene,
die krank werden...." Artikel
von Irène Kost bei WoZ-Online vom 28.11.2002
Krankenrückkehrgespräche
- welche Rechte haben Sie?
"Was ist eigentlich erlaubt bei
Krankenrückkehrgesprächen, und was nicht? Was dürfen
Vorgesetzte fragen und was nicht? Welche Fragen müssen beantwortet
werden und welche nicht? Und schließlich: Welche besseren
Lösungen gibt es, wenn es um die Gesundheit der Beschäftigten
geht? Ein Experte gibt praktische Hinweise." Artikel
von Hermann Bueren in Arbeit & Ökologie-Briefe, Ausgabe
8 vom August 2002
Beraten und verkauft. Die miesen
Geschäfte der »Fehlstandsberater« mit der Gesundheit
Artikel
von Hermann Bueren, erschienen im express, Zeitschrift für
sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 6-7/02
Angriff auf die Fehlzeiten -
Ein Seminar für Krankenjäger
"Der folgende Artikel berichtet von einem
Seminar zur »effektiven Reduzierung des Krankenstan-des«, das im
letzten Jahr stattfand. Referent war der Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Peter Rölz, von Mai 1994 bis August 1996 Gruppenleiter im Bereich
Arbeitsrecht bei Opel Rüsselsheim. Dort hatte er das inzwischen
häufig zitierte Verfahren eingeführt, um Beschäftigte, die in den
Augen des Unternehmens zu häufig einen Krankenschein einreichen,
systematisch und mit der Kündigungs-drohung im Hintergrund zu drangsalieren
(das Verfahren wird weiter unten beschrieben)....." Dieser Bericht
ist erschienen im Wildcat-Zirkular 55 vom März 2000
Klinikum Ludwigshafen: Gesundheitsförderung
und Anwesenheitsverbesserung
Gesundheitsförderung und Krankenrückkehrgespräche
verhalten sich wie Feuer und Wasser - jedenfalls dann, wenn es sich
um richtig verstandene Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung
handelt.. Diese durch zahlreiche Praxiserfahrungen belegte Erkenntnis
hat das Klinikum der Stadt Ludwigshafen allerdings nicht daran gehindert,
eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die beides enthält. Der
Bericht ist
erschienen in ARBEIT & ÖKOLOGIE-BRIEFE Heft 25/1999
Gegen Krankfeiern - "Vorbild"
Polen?
Noch ist die Aufregung über unangekündigte
"Krankenbesuche" bei Mercedes Bremen - zu Recht - nicht verklungen,
ist der Zeitschrift "Arbeitgeber" (10/99) ein (vorbildhaftes?) Beispiel
aus Polen zu entnehmen: Mit dem 1. September 1999 ist in Polen ein
neues Gesetz über Arbeitgeberleistungen im Krankheitsfall in Kraft
getreten, das gleichzeitig eine Kontrolle der ärztlichen Atteste
vorsieht, sowie die Voraussetzungen für Geldleistungen im Krankheitsfall
verschärft |