Gegen Krankfeiern

Mit dem 1. September ist in Polen ein neues Gesetz über Arbeitgeberleistungen im Krankheitsfall in Kraft getreten, das gleichzeitig eine Kontrolle der ärztlichen Atteste vorsieht, sowie die Voraussetzungen für Geldleistungen im Krankheitsfall verschärft.

Bereits seit 15. August haben Vertrauensärzte der Krankenversicherungen das Recht, ihren Kollegen, die Krankenatteste ausstellen, auf die Finger zu schauen. Wenn jetzt einem Mediziner ein "getürktes" Attest nachgewiesen wird, so kann ihm auf Antrag der Krankenversicherung das Krankschreiben für ein Jahr untersagt werden. Schon bei kleinen Mängeln kann dieser Entzug ein Vierteljahr dauern.

Der Arbeitnehmer wiederum ist nun verpflichtet, den Krankenschein spätestens am 7. Tag dem Arbeitgeber oder seiner Krankenversicherung vorzulegen. Tut er dies nicht, so wird ihm ab dem 8. Tag das Krankengeld um 25 % gestrichen. Die Vertrauensärzte der Krankenversicherungen dürfen unangemeldet Kontrollen in den Arztpraxen als auch beim offiziell krankgeschriebenen Arbeitnehmer machen. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass viele Arbeitnehmer während des Krankfeierns nicht nur putzmunter sind, sondern anderswo schwarzarbeiten; manchmal wochenlang im benachbarten Deutschland.

JGG

Arbeitgeber, Jahrgang 51, Heft 10/1999