Einstellung von Ein-Euro-Jobbern
"Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - beschäftigen will. Die Beschäftigung dieser Personen ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Zwar sind die Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten. Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht." Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes Nr. 70/07 vom 2.10.2007 zum Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06
Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sog. "Ein-Euro-Jobs" durch die Kommune festgestellt." Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21.03.2007 . Siehe dazu auch:
- Urteil: Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs "großer Erfolg"
"Als "großen Erfolg" wertete der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Gerd Herzberg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung bei sogenannten Ein-Euro-Jobs. Das Gericht gab den Klagen zweier Personalräte recht, die mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Einstellung von "Ein-Euro-Jobbern" geltend gemacht hatten. "Die Beschäftigtenvertretungen achten im Rahmen ihrer Mitbestimmung sehr genau darauf, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden", so Herzberg." ver.di-Pressemitteilung vom 22.03.2007
- Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 22.03.2006
- Die Redaktion des LabourNet Germany weist jedoch darauf hin, dass die Möglichkeiten den Abwehr von Ein-Euro-Jobs mittels Mitbestimmung schon immer bestanden. Wird ein neues Urteil zu ihrer Nutzung beitragen?
Mit Ein-Euro-Jobbern verbündet, jetzt als Betriebsräte gekündigt - Skandal beim stadtnahen e.V. "Werkstatt Frankfurt" Siehe dazu im LabourNet Germany Branchen > Dienstleistungen Allgemein > Bildungseinrichtungen
Gegen Billigjobs bei Diakonie. Hamburg: Mitarbeitervertretungen bekämpfen Verdrängung regulärer Beschäftigung
"In Hamburg hat die »Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie« der weiteren Einstellung von Ein-Euro-Jobbern bei Trägern diakonischer Einrichtungen widersprochen. In einer jW vorliegenden, Stellungnahme, die am Freitag an alle Mitarbeitervertretungen (MAV) verschickt wurde, verweist die Arbeitsgemeinschaft auf Kirchengerichtsentscheidungen, die die Mitbestimmungsrechte der MAV bei der Schaffung dieser »Arbeitsgelegenheiten« stärken. Demnach haben MAV dabei nun fast immer ein Mitspracherecht." Artikel von Andreas Grünwald in junge Welt vom 5.8.06 . Siehe dazu das "Info zur Rechtsprechung "Ein Euro" Arbeitsgelegenheiten im Kirchenbereich Hamburg" von der Arbeitsgemeinschaft Mitarbeitervertretungen Diakonie Hamburg vom 1.8.06
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern mitbestimmungspflichtig
Mit einem heute verkündeten Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass der Einsatz sog. Ein-Euro-Kräfte bei den Verwaltungsbehörden im Bundesland Hessen der Mitbestimmung des jeweiligen Personalrats unterliegt. Siehe die Pressemitteilung Nr. 12/2006 vom 22. Juni 2006
1-Euro-Jobs unterliegen der Mitbestimmung
"Seit kurzem gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz (AZ: 5 K 193/05 MZ vom 24.06.2005) bezüglich der Mitbestimmung bei "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" Das sind die sogenannten 1-EUR-Jobs. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einstellung von 1-EUR-Jobbern bei Dienststellen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen. Das - nicht rechtskräftige - Urteil bestätigt die von der GEW betretene Rechtsauffassung.
Der Landesverband Berlin hat zu diesem Thema eine Broschüre veröffentlich: "Keine Frage der Moral! - 1-Euro-Jobs in Bildung, Erziehung und Wissenschaft." Nur sporadisch erreichen die GEW Informationen darüber, wieviele 1-Euro-Jobs in unserem Organisationsbereich aktuell vergeben sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl ziemlich hoch liegt - und die zugewiesen Arbeiten alles andere als "zusätzlich" sind. Die GEW geht davon aus, dass nunmehr - nach dem Vorliegen des ersten Urteils - alle Personalvertretungen als erstes vollständige Informationen und dann die Mitbestimmung bei der Eingliederung in die Dienststellen verlangen werden."
Vollständige Meldung der GEW-Niedersachsen vom 21. Juli 2005.
Beteiligungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bei den sogen. 1-Euro-Jobs
Foliensammlung von ver.di-Bundesverwaltung, Bereich Mitbestimmung, Martin Lemcke vom 28.01.05
Interessenvertretung
für Ein-Euro-Jobber: Bundes-Arbeitsrichter hält Arbeitskämpfe
»arbeitnehmerähnlich Beschäftigter« für
rechtlich möglich
“Gewerkschaften lehnen Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch
zumeist ab. In Hamburg könnte sich ver.di trotzdem bald dazu
durchringen, eine Interessenvertretung für die »Arbeitsgelegenheiten«
zu gründen. Nach wochenlangen Beratungen hat der Hamburger
Erwerbslosenrat der Gewerkschaft ver.di am Mittwochabend die Bildung
einer Interessenvertretung für Hamburgs Ein-Euro-Jobber beschlossen.
Gleichzeitig beschloss das Gremium, dem Vertreter verschiedener
Arbeitslosengruppen angehören, einen Antrag an den ver.di-Landesbezirksvorstand,
Tarifverhandlungen für die Ein-Euro-Jobber aufzunehmen…“
Artikel
von Andreas Grünwald
in Neues Deutschland vom 08.04.05
Ein-Euro-Jobs im Betrieb. Handlungsmöglichkeiten
für Betriebsräte
Der Artikel
von Klaus Stähle ,
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, ist erschienen in der
Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb – AiB 2005 –Heft
2“ bei der Bund-Verlagsgruppe. Wir bedanken uns beim Verlag
„AiB-Verlagsgesellschaft“ für die freundliche Genehmigung
des Abdrucks!
1-Euro-Dienste sind mitbestimmungspflichtig!
SoPo betont Handlungsspielräume für Personalvertretungen:
„Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen haben ein
Wörtchen mitzureden, wenn freie Träger und öffentliche
Betriebe 1-Euro-ZwangsdienstlerInnen beschäftigen wollen. Darauf
hat das Personalamt der Freien und Hansestadt in einem Rundschreiben
vom Dezember 2004 hingewiesen. Die so genannten 1-Euro-Jobs sind
nach dem Personalvertretungsrecht auch dann mitbestimmungspflichtig,
wenn sie im Rahmen eine Kooperationsvereinbarung mit einem Beschäftigungsträger
eingesetzt werden. Das Personalamt weist in diesem Zusammenhang
auf zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hin. Danach
dürfen Betriebsräte und Personalvertretungen etwa von
Krankenhäusern auch über den Einsatz vorn Beschäftigten
von Fremdfirmen mitbestimmen, wenn diese in das Weisungs- und Aufsichtrecht
des Krankenhauses eingegliedert sind. Die Sozialpolitische Opposition
Hamburg betont die Bedeutung dieser Richtersprüche für
die aktuelle Diskussion um 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten…“
Aus der Pressemitteilung
der Sozialpolitischen Opposition
zur Mitbestimmungspflichtigkeit von 1-Euro-Jobs vom 4. Februar 2004.
Siehe dazu auch das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes
vom 13. April 2004 sowie das Rundschreiben
des Personalamtes der Stadt Hamburg
zum Personalvertretungsrecht vom 15.12.2004.
1-Euro-Jobs: Rechte und Möglichkeiten
der betrieblichen Interessenvertretung
Praktische
Hinweise für betriebliche Interessenvertretungen
von und bei ver.di
Ein-Euro-Jobs in Bildungseinrichtungen
- 1-Euro-Jobs im Erziehungs-
und Bildungsbereich - Empfehlungen zum Verhalten der Personalräte
von der GEW-Landesrechts- stelle Hessen
- Pressemitteilung
der GEW Niedersachsen vom 24. 1. 2005 .
Aus dem Text: „…Einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit
und zur Schaffung regulärer Beschäftigungsverhältnisse
leisten diese Maßnahmen nach Auffassung der GEW nicht. Die
GEW Niedersachsen lehnt den Einsatz von Personal an Schulen und
anderen Bildungseinrichtungen auf 1-Euro-Job-Basis entschieden
ab. (…) Die GEW fordert die Personalräte auf, mit allen
ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln den Einsatz
von Arbeitslosen auf 1-Euro-Job-Basis zu verhindern….“
Gewerkschaftliche Eckpunkte für die Einführung
von 1 Euro – Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Wohlfahrtspflege
und im öffentlichen Dienst Landesbezirk Hamburg
Positionspapier
von ver.di Hamburg vom 30.11.04
bei der Arbeitnehmerkammer
Gewerkschaftliche Eckpunkte zur öffentlich
geförderten Beschäftigung
Position
von Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, vom 05.10.04
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