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Updated: 18.12.2012 16:09

1-Euro-Jobs: Grundinfos für Betriebs-/Personalräte

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Einstellung von Ein-Euro-Jobbern new

"Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - beschäftigen will. Die Beschäftigung dieser Personen ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Zwar sind die Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten. Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht." Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes Nr. 70/07 vom 2.10.2007 externer Link zum Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06

Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sog. "Ein-Euro-Jobs" durch die Kommune festgestellt." Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21.03.2007 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Urteil: Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs "großer Erfolg"
    "Als "großen Erfolg" wertete der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Gerd Herzberg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung bei sogenannten Ein-Euro-Jobs. Das Gericht gab den Klagen zweier Personalräte recht, die mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Einstellung von "Ein-Euro-Jobbern" geltend gemacht hatten. "Die Beschäftigtenvertretungen achten im Rahmen ihrer Mitbestimmung sehr genau darauf, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden", so Herzberg." ver.di-Pressemitteilung vom 22.03.2007 externer Link
  • Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
    Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 22.03.2006 externer Link
  • Die Redaktion des LabourNet Germany weist jedoch darauf hin, dass die Möglichkeiten den Abwehr von Ein-Euro-Jobs mittels Mitbestimmung schon immer bestanden. Wird ein neues Urteil zu ihrer Nutzung beitragen?

Mit Ein-Euro-Jobbern verbündet, Tatort: Werkstatt Franfurt e.V.jetzt als Betriebsräte gekündigt - Skandal beim stadtnahen e.V. "Werkstatt Frankfurt"

Siehe dazu im LabourNet Germany Branchen > Dienstleistungen Allgemein > Bildungseinrichtungen

Gegen Billigjobs bei Diakonie. Hamburg: Mitarbeitervertretungen bekämpfen Verdrängung regulärer Beschäftigung

"In Hamburg hat die »Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie« der weiteren Einstellung von Ein-Euro-Jobbern bei Trägern diakonischer Einrichtungen widersprochen. In einer jW vorliegenden, Stellungnahme, die am Freitag an alle Mitarbeitervertretungen (MAV) verschickt wurde, verweist die Arbeitsgemeinschaft auf Kirchengerichtsentscheidungen, die die Mitbestimmungsrechte der MAV bei der Schaffung dieser »Arbeitsgelegenheiten« stärken. Demnach haben MAV dabei nun fast immer ein Mitspracherecht." Artikel von Andreas Grünwald in junge Welt vom 5.8.06 externer Link. Siehe dazu das "Info zur Rechtsprechung "Ein Euro" Arbeitsgelegenheiten im Kirchenbereich Hamburg" von der Arbeitsgemeinschaft Mitarbeitervertretungen Diakonie Hamburg vom 1.8.06 pdf-Datei

Einsatz von Ein-Euro-Jobbern mitbestimmungspflichtig

Mit einem heute verkündeten Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass der Einsatz sog. Ein-Euro-Kräfte bei den Verwaltungsbehörden im Bundesland Hessen der Mitbestimmung des jeweiligen Personalrats unterliegt. Siehe die Pressemitteilung Nr. 12/2006 vom 22. Juni 2006 externer Link pdf-Datei

1-Euro-Jobs unterliegen der Mitbestimmung

"Seit kurzem gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz (AZ: 5 K 193/05 MZ vom 24.06.2005) bezüglich der Mitbestimmung bei "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" Das sind die sogenannten 1-EUR-Jobs. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einstellung von 1-EUR-Jobbern bei Dienststellen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen. Das - nicht rechtskräftige - Urteil bestätigt die von der GEW betretene Rechtsauffassung.
Der Landesverband Berlin hat zu diesem Thema eine Broschüre veröffentlich: "Keine Frage der Moral! - 1-Euro-Jobs in Bildung, Erziehung und Wissenschaft." Nur sporadisch erreichen die GEW Informationen darüber, wieviele 1-Euro-Jobs in unserem Organisationsbereich aktuell vergeben sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl ziemlich hoch liegt - und die zugewiesen Arbeiten alles andere als "zusätzlich" sind. Die GEW geht davon aus, dass nunmehr - nach dem Vorliegen des ersten Urteils - alle Personalvertretungen als erstes vollständige Informationen und dann die Mitbestimmung bei der Eingliederung in die Dienststellen verlangen werden."

Vollständige Meldung der GEW-Niedersachsen vom 21. Juli 2005.

Beteiligungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bei den sogen. 1-Euro-Jobs

Foliensammlung externer Link pdf-Datei von ver.di-Bundesverwaltung, Bereich Mitbestimmung, Martin Lemcke vom 28.01.05

Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber: Bundes-Arbeitsrichter hält Arbeitskämpfe »arbeitnehmerähnlich Beschäftigter« für rechtlich möglich

Gewerkschaften lehnen Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch zumeist ab. In Hamburg könnte sich ver.di trotzdem bald dazu durchringen, eine Interessenvertretung für die »Arbeitsgelegenheiten« zu gründen. Nach wochenlangen Beratungen hat der Hamburger Erwerbslosenrat der Gewerkschaft ver.di am Mittwochabend die Bildung einer Interessenvertretung für Hamburgs Ein-Euro-Jobber beschlossen. Gleichzeitig beschloss das Gremium, dem Vertreter verschiedener Arbeitslosengruppen angehören, einen Antrag an den ver.di-Landesbezirksvorstand, Tarifverhandlungen für die Ein-Euro-Jobber aufzunehmen…“ Artikel von Andreas Grünwald externer Link in Neues Deutschland vom 08.04.05

Ein-Euro-Jobs im Betrieb. Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte

Der Artikel von Klaus Stähle pdf-Datei, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, ist erschienen in der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb – AiB 2005 –Heft 2“ bei der Bund-Verlagsgruppe. Wir bedanken uns beim Verlag „AiB-Verlagsgesellschaft“ für die freundliche Genehmigung des Abdrucks!

1-Euro-Dienste sind mitbestimmungspflichtig!

SoPo betont Handlungsspielräume für Personalvertretungen:
Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen haben ein Wörtchen mitzureden, wenn freie Träger und öffentliche Betriebe 1-Euro-ZwangsdienstlerInnen beschäftigen wollen. Darauf hat das Personalamt der Freien und Hansestadt in einem Rundschreiben vom Dezember 2004 hingewiesen. Die so genannten 1-Euro-Jobs sind nach dem Personalvertretungsrecht auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn sie im Rahmen eine Kooperationsvereinbarung mit einem Beschäftigungsträger eingesetzt werden. Das Personalamt weist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hin. Danach dürfen Betriebsräte und Personalvertretungen etwa von Krankenhäusern auch über den Einsatz vorn Beschäftigten von Fremdfirmen mitbestimmen, wenn diese in das Weisungs- und Aufsichtrecht des Krankenhauses eingegliedert sind. Die Sozialpolitische Opposition Hamburg betont die Bedeutung dieser Richtersprüche für die aktuelle Diskussion um 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten…“
Aus der Pressemitteilung der Sozialpolitischen Opposition pdf-Datei zur Mitbestimmungspflichtigkeit von 1-Euro-Jobs vom 4. Februar 2004.
Siehe dazu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes pdf-Datei vom 13. April 2004 sowie das Rundschreiben des Personalamtes der Stadt Hamburg pdf-Datei zum Personalvertretungsrecht vom 15.12.2004.

1-Euro-Jobs: Rechte und Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

Praktische Hinweise für betriebliche Interessenvertretungen externer Link pdf-Datei von und bei ver.di

Ein-Euro-Jobs in Bildungseinrichtungen

Gewerkschaftliche Eckpunkte für die Einführung von 1 Euro – Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Wohlfahrtspflege und im öffentlichen Dienst Landesbezirk Hamburg

Positionspapier von ver.di Hamburg vom 30.11.04 externer Link pdf-Datei bei der Arbeitnehmerkammer

Gewerkschaftliche Eckpunkte zur öffentlich geförderten Beschäftigung

Position von Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, vom 05.10.04externer Link pdf-Datei

Kampagne

Labournet Germany und Aktion Agenturschluss suchen schwarze Schafe

Specials

1-Euro-Jobs allgemein

Grundinfos allgemein

Grundinfos für Betroffene

Träger der 1-Euro-Jobs

Proteste und weiße Schafe

siehe auch

Aktionen gegen 1-€-Jobs

Niedriglohn hier auch: wir haben jetzt schon genug Niedriglöhne!

Arbeitsamt und Arbeitszwang

"Lohnwucher" auf dem Arbeitsamt

Entlohnung unter Diskussion/Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen

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