Wuppertal: ARGE finanziert Bürgerwehr?
"Die ARGE Wuppertal finanziert seit einiger Zeit Wachleute, die eine Baustelle sowie einen neu gebauten Fußweg auf einer stillgelegten Bahnstrecke bewachen. Es handelt sich um ein kurzes Teilstück der sogenannten Nordbahntrasse, um die es aus verschiedenen Richtungen schon seit Monaten negative Schlagzeilen gibt. Etwa 20 Personen führen dort Wach.- und Sicherungstätigkeiten aus. Die Wachleute werden von der Wichernhaus Wuppertal gGmbH gestellt. Die Wichernhaus Wuppertal gGmbH ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und betreut eine größere Zahl an 1-Euro Jobbern, außerdem werden zahlreiche Projekte im zweiten Arbeitsmarkt durchgeführt." Bericht von Emil Blume vom 17.08.2010 bei indymedia
ARGE Schwalm-Eder vermittelt Arbeitslose für zwei Wochen zum "Probe arbeiten". Erst umsonst arbeiten - dann gibt´s vielleicht den Job
"Nicht nur in der Zeitarbeit wird getrickst. Bisweilen ist auch das Zusammenspiel der Agentur für Arbeit und einzelner Unternehmer befremdlich. Wir zeigen Praktiken und sagen, wie Juristen diese bewerten." Artikel vom 12.08.10 im Portal der Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung . Siehe dazu auch unsere Rubrik "Lohnarbeit ganz umsonst"
Neue Prüfgrenze bei Lohnwucher
Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei "deutlich unter 3 Euro die Stunde" - Massive Kritik von Gewerkschaften. SWR-Meldung vom 01.03.2010
Einladung zum Lohndumping
"Laut Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit gelten erst Stundenlöhne von »deutlich unter drei Euro« als sittenwidrig. Schlechte Nachrichten für Geringverdiener: Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) besagt, dass Jobcenter erst aktiv werden müssen, wenn Arbeitgeber einen Stundenlohn von weniger als drei Euro zahlen. Somit ermutigt man Unternehmen förmlich zum Lohndumping." Artikel von Fabian Lambeck im ND vom 02.03.2010
Hartz IV Sanktionsdebatte: Warum Argen Firmen, die Dumpinglöhne bezahlen, nicht zur Kasse bitten
Text der Report Mainz-Sendung vom 1.3.2010
Sittenwidrige Löhne: Schuften für 1,32 Euro die Stunde
"Lohn-Dumping auf Kosten der Steuerzahler: Das Jobcenter Stralsund verklagt Arbeitgeber, die Mitarbeiter zu schlecht bezahlen. Das könnte Schule machen." Artikel von Thomas Öchsner in Süddeutsche Zeitung vom 04.03.2010
Nicht mal 2 Euro Stundenlohn - Jobcenter und Landkreis schauten zu
"Dass mit sogenannten Minijobs viel Schindluder in Form von Lohndumping betrieben wird, sollte mittlerweile allgemein bekannt sein. Ein offenes Geheimnis war es sowohl für das Haldenslebener Jobcenter, als auch für das Amt in Haldensleben des Landkreises Börde / Sachsen-Anhalt, dass der unter anderem dort tätige Kleinbetrieb "Uli´s Partyservice und Kantinenbetrieb" seine "Angestellten" für unglaubliche Hungerlöhne beschäftigt." Bericht von Susan Morena in Linke Zeitung vom 16.09.2009
Lohndumping durch Leiharbeit. Leibeigene der Arbeitsagentur
"Die Zentrale der Hamburger Arbeitsagentur bietet seit einigen Wochen ein ungewohntes Bild: mitten in der Behörde wurden Büros von privaten Zeitarbeits-Unternehmen eröffnet. Ganz offen kann man hier besichtigen, wie eng die Zusammenarbeit der Behörde mit jener Branche ist, die Gewinne mit dem Verleih von Billig-Arbeitskräften macht." Flugblatt des Sozialforum Eimsbüttel
Geschäfte mit Hungerlöhnen - Auf Kosten des Steuerzahler
Manuskript der ZDF-Frontal 21-Sendung von Wolfgang Kramer, Friedrich Kurz und Rita Stingl vom 28.08.2007
Null-Euro Jobber: Wie Hartz IV-Empfänger zu kostenloser Arbeit gezwungen werden
- Die Report-Sendung vom 27.08.2007 von Thomas Dauser und Beate Klein ist nun online verfügbar: Text und Video (RealVideo (7:15 min))
- Skandal um ALG-II-Praktika: Bsirske fordert Bundesregierung und BA zum Handeln auf
"Im Skandal um den unbezahlten Einsatz von Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Praktikanten fordert der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, die Bundesregierung auf, den rechtswidrigen Praktiken umgehend entgegenzutreten." ver.di-Pressemitteilung vom 28.08.2007
- Auf in die Sofort-Maßnahme!
"Kostenlose Firmenpraktikas erfüllen grundsätzlich den Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 BGB und § 291 StGB und sind grundsätzlich zu verbieten und zu verfolgen. Erst recht sollte man die Arbeitsagenturen und ARGEn an den juristischen Kanthaken nehmen, wenn sie kostenlose Firmenpraktikas unter nötigender Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen und Androhung von Sperrzeiten durchpeitschen wollen." Kommentar von Joachim Kühnel bei Chefduzen.de
- Hartz IV-Empfänger werden von Arbeitsverwaltung zu kostenloser Arbeit gezwungen. ver.di Chef Bsirske: "absoluter Skandal"
"Empfänger von Arbeitslosengeld II werden nach Recherchen von REPORT MAINZ im Rahmen von Praktika zu kostenloser Arbeit gezwungen. Bezieher von ALG II müssten unter Androhung einer Kürzung ihrer Bezüge oft sogar monatelang auf regulären Arbeitsplätzen arbeiten ohne dafür zusätzlich entlohnt zu werden. Das berichtet das ARD Politikmagazin in seiner Sendung am Montag, 27.08.07." Presseinformation des SWR vom 27. August 2007 .
Behörde bietet Schwarzarbeit an
"Marburg. Ein Hartz-IV-Empfänger wirft dem Kreisjobcenter vor, ihm ein illegales Stellenangebot gemacht zu haben. Der Kreis weist den Vorwurf zurück (.) "Ich hätte mich auf das Angebot gar nicht bewerben dürfen." Es sei illegal, denn solche Arbeiten müssten von Innungs-Betrieben ausgeführt werden, sagte der 53-Jährige der OP. Zudem, so Karl. T., sei dies keine Vollzeitstelle, sondern allenfalls ein Arbeitsauftrag. Das sieht man auch bei der Kreishandwerkerschaft so. Karl T. sollte das Material einkaufen, die Installationen planen und ausführen. "Das ist dann eine unberechtigte Handwerksausübung, ich will nicht sagen: Schwarzarbeit", erklärt Lothar Kaiser, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. "Das kann und darf nicht sein, zumal es sich zudem um ein sogenanntes gefahrgeneigtes Handwerk handelt."" Artikel von Uwe Badouin in der Oberhessischen Presse vom 21.08.2007
Arbeiten für
nix. Wie die Agentur für Arbeit Betrug unterstützt
„Mit dem bloßen Versprechen, künftig
Arbeitsplätze im Bereich der Werbegestaltung schaffen zu wollen,
entlockte ein Troisdorfer Kaufmann der Arbeitsagentur Bewilligungen
für sogenannte "Trainingsmaßnahmen". Für
den Unternehmer eine feine Sache: Seine neuen Arbeitskräfte
kosteten ihm keinen Cent…“ Artikel
von Helmut Lorscheid in telepolis vom 30.09.2004
Existenzsicherung durch Hilfe bei AlgII-Anträgen?
Nach Informationen eines Lesers unterbreitet die AA
Berlin momentan ein Stellenangebot der Fa BEQUIT GmbH, Beschäftigungs-
und Qualifizierungsgesellschaft in Tempelhof mbH, gefördert
durch die Arbeitsämter Berlin Süd und Berlin Südwest,
die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
etc. Gesucht wird eine Bürokraft in Vollzeit, die eine Fremdsprache
fließend spricht, zur Mithilfe beim Ausfüllen der HARTZ
IV-Anträge. Gehalt: 1100 Euro Brutto !!! Die Firma BEQUIT arbeitet
in Berlin eng mit dem AA zusammen und stellt sich in
ihrem Internet-Auftritt
wie folgt vor: „Unser Leitbild orientiert sich am Begriff
der Arbeit in unserer Gesellschaft. Arbeit dient dazu, die materielle
Existenz, die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, die
soziale Beteiligung und die soziale Stellung des Einzelnen in der
Gesellschaft zu sichern.“
BA lässt zum Dumpinglohn arbeiten.
Reinigungskräfte in Arbeitsagenturen putzen unter
Tarif. “Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragt
in ihren Agenturen Reinigungsfirmen, die den allgemein verbindlichen
Tariflohn des Gebäudereinigerhandwerks unterlaufen. Das berichtete
das Wirtschaftsmagazin WISO am Montag. Vorausgegangen war eine Ausschreibung
der Reinigungsarbeiten in den Arbeitsagenturen. Den Zuschlag bekamen
die Firmen Kattenbeck GmbH, Nürnberg, und Clean up GmbH, Merseburg.
Diese haben bevorzugt Arbeitslose eingestellt, die laut Sozialgesetzbuch
165 Euro im Monat dazuverdienen können, ohne Abstriche beim
Arbeitslosengeld hinnehmen zu müssen. Ein Verdienst von 165
Euro entspricht bei einem allgemein verbindlichen Tariflohn von
6,18 Euro pro Stunde in Ostdeutschland einer monatlichen Arbeitszeit
von etwa 27 Stunden. In Westdeutschland dürften bei einem Mindesttariflohn
von 7,68 Euro etwa 21,5 Stunden gearbeitet werden. Diese Stundengrenzen
werden von den Reinigungskräften regelmäßig überschritten.
Das belegen eidesstattliche Versicherungen, die WISO vorliegen….“
Meldung
zur Sendung des Wirtschaftsmagazin WISO
vom 28.06.2004 beim ZDF
„Fachgemeinschaft Bau: Arbeitsamt vermittelt
unter Mindestlohn“
„Berliner Arbeitsämter sollen nach
Angaben der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg Bauarbeiter
unter dem vorgeschriebenen Mindestlohn vermitteln. Auf ihrer Jahrespressekonferenz
legte die Fachgemeinschaft am Dienstag Unterlagen vor, wonach das
Arbeitsamt Berlin-Mitte Anfang März einen Zimmerer zur Bewerbung
bei insgesamt drei Firmen aufgefordert hatte. Die in den Unterlagen
vermerkten und von den Firmen angebotenen Stundenlöhne lagen
zwischen 10,00 und 11,25 Euro.Der vorgeschriebene Mindestlohn 2
für Berlin liegt bei 12,47 Euro….“
ddp-bln-Meldung vom 16. März 2004.
Allerdings fordert diese Fachgemeinschaft im gleichen Atemzug die
„deutliche Senkung der Lohnzusatzkosten“…
Widerspruch gegen eine Sperrzeit erfolgreich
- Arbeitsangebot nicht zumutbar
Der BAG-SHI liegt ein erfolgreicher Widerspruch eines
Braunschweiger Arbeitslosenhilfebeziehers gegen eine Sperrzeit wegen
vermeintlicher unzulässiger Ablehnung eines vermeintlich zumutbaren
Arbeitsangebots vor. Nach Angaben des eingeschalteten Rechtsanwalts
hat das Arbeitsamt Braunschweig den Widerspruch im vollem Umfang
anerkannt. Die Widerspruchsstelle ist demnach auch der Feststellung
gefolgt, dass eine Stundenvergütung in Höhe von 6.50 €
(brutto) ohne Zuschläge für Sonntagsarbeit, Rufbereitschaft,
Nachtarbeit etc. für eine Tätigkeit bei der Straßenreinigung/Winterdienst
gegen § 36 I SGB III verstößt, weil ein auffälliges
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
Im vorliegenden Fall hat das Beschäftigungsangebot der Firma
Adecco gegen die guten Sitten verstoßen, die vom Arbeitsamt
verhängte Sperrzeit war nicht begründet. Der besagte Widerspruch
liegt der BAG-SHI vor (leider nur in Papierform) Jetzt
zum download
im LabourNet und kann als Handlungshilfe in der Geschäftsstelle
per Fax oder E-Mail angefordert werden. Bitte, wenn möglich,
ein Faxnummer angeben, um den Bearbeitungsaufwand gering zu halten.
BAG-SHI, Moselstraße 25, 60329 Frankfurt/Main. Fax: 069-27
22 08 97, Email: bagshi-frankfurt@web.de
Lohndumping vorerst ohne Strafe
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Zeitarbeitsfirmen
ein. "Der Versuch der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative
Darmstadt (GALIDA), mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Darmstadt Lohndumping
bei Zeitarbeitsfirmen zu unterbinden, ist vorerst gescheitert. Die
GALIDA hatte gegen zwei Darmstädter Zeitarbeitsfirmen wegen
extrem niedriger Löhne - sog. Lohnwucher - am 15.07.02 Strafanzeige
erstattet. In einem Schreiben teilt die Staatsanwaltschaft nun mit,
dass sie die Ermittlungen nicht weiterführen wird. Grund hierfür
ist der Umstand, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft kein konkreter
Fall, also ein aktives Arbeitsverhältnis in einer der beklagten
Firmen, sondern nur ein Stellenvorschlag des Arbeitsamtes Darmstadt
der Anzeige zu Grunde lag...." Galida-Meldung
vom 21.10.02
"Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.07.2002"
die Antwort
der Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsamt Darmstadt, an Helmut
Angelbeck, GALIDA Darmstadt. Die Anzeige, auf die hier Bezug
genommen wird, s.u. Wesentlich an diesem Schreiben ist folgende
Argumentation:
"Zur Feststellung der Ortsüblichkeit der Entlohnung
für gewerbliche Helfer in Verleihunternehmen kann der Tarifvertrag
zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Firma Randstad herangezogen
werden. Hiernach wird ein Grundlohn konventionell pro Stunde ab
01.10.2001 für gewerbliche Helfer in Höhe von 6,20 €
gezahlt. Dieser Lohn kann gem. Ziffer 4.3.2 für zuvor arbeitslose
Bewerber generell mit einem Lohnabschlag versehen werden. (...)
Selbst wenn der Randstad-Tarif in ungekürzter Höhe von
6,20 EUR zugrunde gelegt wird, wäre die Grenze der Sittenwidrigkeit
erst bei einem Stundenlohn von 4,13 € erreicht. Wird der nach
dem Randstad-Tarif festgelegte Mindestlohn von 5,11 EUR berücksichtigt,
läge Sittenwidrigkeit erst bei einem Lohn von 3,41 EUR vor.
Die gebotenen Stundenlöhne von 5,37 € und 5.50 €
lagen erheblich darüber. Keineswegs handelte es sich um ein
sittenwidriges Lohnangebot...."
Angesichts der aktuellen Rechtsprechung zu sittenwidrigen Löhnen
in Anlehnung an bestehende Tarifverträge (erst ab einem Drittel
unter einem vergleichbaren Tarifvertrag! Wird im o.g. Schreiben
ausgeführt) - und mit Blick auf die begonnenen "Sondierungsgespräche"
zwischen ver.di, IG Metall und der Interessensgemeinschaft Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (lt. Ver.di-News 12 vom 26.8.02) - wenden
wir uns mit einer besonderen Bitte an unsere Leserschaft: Wir bitten
um alle bekannten Tarifverträge mit Stundenlöhnen unter
9,00 €, Spezialtarife mit Zeitarbeitsfirmen, in Beschäftigungsfirmen
und Spezialtarife, mit denen die Arbeitslosen "eingegliedert"
werden sollen, Firmen mit tatsächlich bezahlten Löhnen,
die 30% unter Tarif bzw. unter 7€/Std. liegen. Wir danken für
alle Infos im Voraus! Die
Adressen der Redaktion (auch Fax und Post)
Arbeitsamt vermittelt Lohndumping-Jobs - GALIDA
schaltet Staatsanwaltschaft ein.
"Nach einer am 12. Juli im Stellen-Informations-Service
(SIS) des Arbeitsamts Darmstadt durchgeführten Recherche der
Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) und
der Stadtverordnetenfraktion OS/3, vermittelt das Amt Arbeitslose
in nicht existenzsichernde, juristisch gesehen "sittenwidrige"
Arbeitsverhältnisse. Die Löhne der vom Arbeitsamt angebotenen
Arbeitsstellen, insbesondere im Bereich Leiharbeit, unterschreiten
in vielen Fällen die Grenze zur Sittenwidrigkeit. Sittenwidrig
und damit unzulässig, ist nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
und auch des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. April 1997, Az.
1StR701-96) ein Arbeitsverhältnis dann, wenn die Lohnhöhe
ein Drittel unter dem vergleichbaren Tarif liegt...." Galida-Bericht
samt Anzeige, Hintergründen sowie Pressespiegel
Kurzrecherche zur Vermittlungspraxis des Frankfurter
Arbeitsamtes
"Am 15.Juli 2002 erstattete die Gewerkschaftliche
Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) Anzeige gegen zwei Zeitarbeitsfirmen
wegen des Verdachts des Lohnwuchers. Gleichzeitig erhoben sie eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Arbeitsamtes Darmstadt
wegen der ungeprüften Weitergabe dieser Stellenangebote an
Arbeitslose. Diese Aktivitäten veranlassten uns Anfang August
2002 in Frankfurt/M. ebenfalls eine kleine Recherche im Stelleninformationssystem
(SIS) durchzuführen...." Bericht
von Harald Rein (FALZ) im BAG-Info 9/02
Von Lohnwucher, Arbeitsämtern und Zeitarbeit
Warum dem Zwang in den Niedrigstlohn nur auf gerichtlichem
Wege beizukommen ist. Artikel
von Frank Jäger im BAG-E INFO 05/02
und Links zu den Anlagen zum Artikel (rtf-Dateien):
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