Anständig. Das Lohnabstandsgebot ist eine tolle Sache. Vor allem ist es sofort zu verstehen, also eine ganz einfache, intuitiv zugängliche Sache.
"Jene Einkommen, die einem Menschen als Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld gewährt werden, müssen einen deutlichen Abstand zu den unteren Einkommen derjenigen haben, die einer geregelten Arbeit nachgehen; alles andere wäre ja auch voll ungerecht. Aber das Lohnabstandsgebot kann noch viel mehr. So lassen sich die Einkommen der unteren Lohngruppen am Arbeitsmarkt durch zweite und dritte Arbeitsmärkte ganz regulär immer weiter nach unten drücken, weshalb es dann sogar gerecht wäre, wenn ein Hartz-IV-Empfänger für sein Nixtun auch nix bekommt." Kolumne von Christian Schlüter in der FR vom 27.9.2010
Das gesetzliche Lohnabstandsgebot - Eine Norm ohne Wert
"Das gesetzliche Lohnabstandsgebot - § 28 Abs. 4 SGB XII - steht seit dem Urteil des BVerfG vom 9. Februar wieder verstärkt in der Diskussion. Wenig bekannt ist, dass das Abstandsgebot seit der Neuordnung des Fürsorgesystems im Jahre 2005 überhaupt nicht mehr überprüfbar ist. Beim Abstandsgebot handelt es sich inzwischen um eine Norm ohne Wert, die in ihrer jetzigen Form abgeschafft und durch einen allgemeinen Mindestlohn ersetzt gehört." Studie von Johannes Steffen vom 19. März 2010
Online-Petition: LohnAnstandsGebot
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Einfügung eines Lohnanstandsgebotes in die §§ 10 SGB II ("Zumutbarkeit") und 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigungen") und ergänzend in § 36 SGB III ("Grundsätze der Vermittlung"). Die in die §§ 10 SGB II und 121 SGB III aufzunehmende Formel: Lohnanstandshöhe = Bezugsgröße (tief) t * a, mit a = 0,55/173 = 0,00318 (55 Prozent des monatlichen Durchschnittsentgelts dividiert durch 173 Stunden). Dies wären zur Zeit 8,12 € pro Stunde" online-Petition von Paul M. Schröder (BIAJ) bis 20. April 2010
Heftige Kritik an Sozialstaatsdebatte - Paritätische Expertise belegt: Der Lohnabstand ist gewahrt
Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 1. März 2010 . Siehe dazu deren Expertise "Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II"
Ein Gebot des Abstands
"Die Lehren aus der Hartz-Debatte müssten lauten: Weg mit der sozialpolitischen Sanktionspraxis! Her mit einem flächendeckenden Mindestlohn!..." Kommentar von Jens Berger in Freitag online vom 27.02.2010
Westerwelle und die Lüge vom Lohnabstandsgebot
"Westerwelle, der versucht aus seinem Beliebtheitstief herauszukommen, indem er sich zum Wortführer in der Hartz IV Debatte macht, tut dies als Anwalt der Gerechtigkeit, genauer, der Leistungsgerechtigkeit. Sein zentrales Schlagwort, mit dem er für eine Absenkung der Stütze unter das bisherige offizielle Existenzminimum argumentiert, ist das Lohnabstandsgebot: Wie soll ein deutscher Arbeitnehmer wissen, wozu er morgens aufsteht, wenn andere mit Stütze genauso gut (oder schlecht) leben?..." Artikel vom 18. Februar 2010 im pirx-blog
Lohnanstandsgebot in § 121 SGB III und § 10 SGB II
"Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) schlägt aus gegebenem Anlass vor, in einem ersten Schritt eine "Lohnanstandshöhe" in den § 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigungen") und in § 10 SGB II ("Zumutbarkeit") zur Präzisierung der "zumutbaren Arbeit" aufzunehmen. Arbeiten mit einem erzielbaren Arbeitsentgelt unter der Lohnanstandshöhe gelten dann im Sinne von § 121 SGB III und § 10 SGB II als nicht zumutbar." BIAJ-Kurzmitteilung vom 16.2.2010
Arbeit muss sich lohnen: Gedanken zum Lohnabstandsgebot. Nicht zu hohe Hartz-Sätze, sondern zu geringe Löhne sind das Problem
Kommentar von Gerhard Bosch in der WAZ vom 15.02.2010 Richtige Frage: Lohnabstand und Hartz IV-Erhöhung
Artikel von Rainer Balcerowiak in junge Welt vom 17.02.2010 . Aus dem Text: ". Eine - unbedingt notwendige- Erhöhung der Hartz-IV-Sätze mit dem Ziel der Ermöglichung umfassender soziokultureller Teilhabe der betroffenen Kinder und Erwachsenen ist als isolierte »sozialpolitische« Maßnahme undenkbar. Sie macht nur Sinn, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn in einer Höhe gibt, die den oben skizzierten Aspekt der Erwerbsarbeit berücksichtigt und zudem die Möglichkeiten zu - ebenfalls notwendigen - Arbeitszeitverkürzungen offenläßt. Die Regierung wird versuchen, diese Debatte mit ein paar kosmetischen Hartz-IV-Korrekturen abzuwürgen. Das darf ihr keinesfalls gelingen!" Hartz IV und der hausgemachte Niedriglohnsektor
"Die Diskussion rund um das Lohnabstandsgebot wird unredlich geführt - um die Einkommensschere zwischen Hartz IV und Arbeit zu vergrößern, müssen nicht Transferleistungen gesenkt, sondern die Löhne erhöht werden.
Ein Wort ist seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in aller Munde, obwohl es in der Urteilsverkündung überhaupt nicht vorkommt - das Lohnabstandsgebot (Vom Verschwinden des Lohnabstands). Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. So weit, so gut - nur wie kann man die Schere zwischen den Regelleistungen und dem unteren Lohnniveau im Arbeitsmarkt vergrößern?..." Artikel von Jens Berger in telepolis vom 11.02.2010
Vom Verschwinden des Lohnabstands. Warten auf das Urteil aus Karlsruhe: Was, wenn die Sozialleistungen höher liegen als die Löhne von Geringverdienern?
"Morgen fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Hartz-IV-Regelsätze von Kindern (siehe dazu Ein Sechsjähriger isst eben weniger als ein Fünfjähriger). Allgemein wird erwartet, dass in der Folge des Urteils der Gesetzgeber die Regelsätze für Kinder erhöhen muss. Äußerungen des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier legen nahe, dass auch die allgemeinen Regelsätze zur Disposition stehen (vgl. dazu Koch: Mehr Temperatur durch Härte bei Hartz IV). Eine daraus folgende Erhöhung hätte große sozialpolitische Auswirkungen. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass sich der Lohnabstand zwischen Nettolöhnen und Sozialleistungen in vielen Fällen derart verringern könnte, dass sich die Frage, ob sich Arbeit lohnt, mit einer neuen Drastik stellt." Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 08.02.2010 |