Hartz IV: Manche Kassen erheben Zusatzbeitrag
"Hartz IV: Manche Kassen erheben trotzdem einen Zusatzbeitrag von ALG II Beziehern, weil keine Satzungsänderung durchgeführt wird. ALG II-Bezieher müssen die Zusatzbeiträge unter Umständen vom Regelsatz bezahlen." Meldung vom 12.01.2011 bei gegen-hartz.de
Wer soll's bezahlen? Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger
"Nach dem Karlsruher Urteil zu den Regelsätzen bei ALG II können diejenigen, die privat krankenversichert sind, Hoffnung schöpfen. Ihr bisher teilweise selbst zu leistender Krankenversicherungsbeitrag könnte als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt werden." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis 18.03.2010
Hartz IV schafft Kranke zweiter Klasse
"Experten erwarten, dass spätestens 2011 alle gesetzlichen Kassen Extrabeiträge fordern müssen, weil das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr reicht. Arbeitslose müssen Zusatzbeiträge für Kassen selber zahlen / Ausnahmen nur in Härtefällen / Sozialverbände fordern Kostenübernahme durch den Staat." Artikel von Christian Siepmann und Timot Szent-Ivanyi in der Berliner Zeitung vom 26.01.2010
Aufklärung: Gesundheitsvorsorge erreicht Arme kaum
Artikel von Steven Geyer und Michael Bergius in Frankfurter Rundschau vom 20.01.2010
Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalt !?
Krankenkassen: Höhere Beiträge für Hartz IV
"Die Krankenkassen haben Pläne von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Entlastung von Hartz-IV-Empfängern begrüßt. Mehr Steuermittel für die Krankenversicherung könnten diese rund 3 Millionen Beitragszahler um rund 1,8 Milliarden Euro entlasten, berichteten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung. Schmidt hatte sich dafür ausgesprochen, die Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger um 50 Euro pro Monat auf etwa 160 bis 170 Euro zu erhöhen." dpa-Meldung vom 13. Februar 2008
Urteil zur Kostenübernahme des Sozialgerichts Lüneburg: Medizinische Grundversorgung für Hartz IV-Empfänger
"Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für Medikamente und Pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche Ausgaben das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum des Hartz IV-Empfängers in Frage stellen. Auf diese Entscheidung macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam." Meldung im Handelsblatt vom 1. Februar 2006
Krank sein in den Zeiten von Hartz IV
Ende August 2005 erschien eine vierzigseitige Broschüre mit gleichnamigem Titel. In ihr wird das Geflecht von Gesetzlicher Krankenversicherung (SGB V), Hartz IV (SGB II) und neuer Sozialhilfe (SGB XII) unter die Lupe genommen. Der Autor Siegfried Dierke beschreibt die Konsequenzen für den Krankenversicherungsschutz bzw. die Kostenübernahme im Krankheitsfall, die je nach Art des Leistungsbezugs, Familienstatus bzw. Zurechnung zu einer Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich sein können. Zur Schätzung einer realistischen Höhe der Auflage bitten wir Sie/Euch um Vorbestellungen für eine verbindliche Abnahmegarantie, da der Druck nicht gefördert wird. Die Schutzgebühr beträgt 3 EUR, bei geringer Stückzahl zzgl. Versandkosten. Der Umfang beträgt 40 Seiten, DIN A 4.
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Auswirkungen der Sozialreformen auf die gesundheitliche Versorgung und den Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Versicherungsschutz
"Die Gesundheitsreform 2004 (GMG) sowie die Sozialreformen (Hartz IV) haben für viele Menschen eine extreme Verschlechterung ihrer Versorgung im Erkrankungsfall mit sich gebracht. Für viele Menschen sind die schmerzlichen Folgen der Ausschluss aus der GKV oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Das GMG (Gesundheitsreform 2004) sowie der Verweis im SGB XII auf den Leistungsumfang der GKV bedeuten zudem Einschränkungen des Leistungsumfangs bzw. finanzielle Überforderungen im Krankheitsfalle. Darüber hinaus treten für einige Personenkreise Zuordnungsproblematiken auf, die wiederum auch zu negativen Konsequenzen hinsichtlich der Regelung der Krankenbehandlung führen können. So bestehen dringliche Regelungs- und Änderungsbedarfe zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung.." Konzept für einen Forderungskatalog zu Krankenversicherung
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Kapitel 13.: Fazit und Regelungsbedarf
- Bestellungen bitte an: Siegfried Dierke (email: s.dierke@web.de) oder Anne Allex (email: anne.allex@web.de)
- Weitere Informationen und das Inhaltsverzeichnis im Flyer
Krankenversicherungsschutz und Gesundheitskosten im Alg II-Bezug sind geregelt!
Kleine Handlungshilfe von Siegfried Dierke und Anne Allex
Sozialgericht Dortmund: Hartz IV: Arbeitslose ohne Krankenversicherungsschutz ?
Das Sozialgericht Dortnund hat entschieden, dass Arbeitslose auch dann Krankenversicherungsschutz durch das Arbeitslosengeld II (Alg II) genießen, wenn sie möglicherweise nicht erwerbsfähig sind. Damit untersagte das Gericht der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) die Pflichtversicherung eines Alg-II-Beziehers zu ignorieren. Siehe dazu die Presseerklärung im NRW Justizportal vom 27.10.2005
ALG II: Der Krankenversicherungsschutzterror
Herbert Masslau hat einen Artikel zum Thema "An- und Abmeldung von ALG II-Beziehern bei Krankenkassen" geschrieben. Er beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen und viel interessanter, mit den Hintergründen. Der Artikel vom 05.08.05 auf seiner Homepage . Dazu passend die folgende Meldung:
Falsche Storno-Meldungen an Krankenkassen durch Fehler in Hartz-IV-Software
"Durch einen Fehler in der Software A2LL kommt es derzeit zu falschen Krankenkassen-Meldungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. In mehreren hunderttausend Fällen seien Meldungen zur Krankenversicherung, also Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungsmitteilungen, von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ohne Grund automatisch storniert worden." Herbert Masslau kann beruhigt sein, denn "Die BA sei für die Probleme mit der A2LL-Software nicht verantwortlich, entschuldigt sich aber "ausdrücklich für alle Unannehmlichkeiten",
so zitiert die Meldung auf Heise news vom 08.08.2005
Hauptsache, nicht krank
"Durch die Hartz-Reformen steigt die Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung: Sie verlieren schnell jeden Schutz, und nur wenige Ärzte kümmern sich um sie." Artikel von Sebastian Jost in der Süddeutschen Zeitung vom 27.05.2005
Krankenversicherungsschutz
und Gesundheitskosten im Alg II-Bezug sind geregelt!
Kleine
Handlungshilfe von Siegfried Dierke, Berliner Sozialforum und Anne
Allex, Berliner Kampagne gegen Hartz IV
Unklarheiten bei der Krankenversicherung im
SGB II
ALG II - Leistungsempfänger haben derzeit keine
gültige Krankenversicherungskarte. Tacheles versucht eine erste
Hilfe zu geben – siehe die Sonderseite
bei Tacheles
Zuzahlungen im Gesundheitssystem und SGB
II /
SGB XII
„Aufgrund der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
und der Zusammenlegung der Leistungen für die bisherigen Bezieherinnen
und Bezieher von Arbeitslosenhilfe mit der der "arbeitsfähigen"
bisherigen Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe nach dem BSHG
durch das neue SGB II, ferner aufgrund der Neugestaltung der bisherigen
Sozialhilfe nach dem BSHG durch das neue SGB XII ergibt sich seit
dem 1. Januar 2005 eine neue Rechtslage, die die Neufassung dieses
Artikels notwendig machte….“ Artikel
von Herbert Masslau
in der Neufassung vom 28. Dezember 2004
Kollateralschäden der Gesundheitsreform.
Existenzminimumsenkung in der Sozialhilfe
- Weitere Kollateralschäden der Gesundheitsreform. Existenzminimumsenkung
bei der Sozialhilfe
Artikel von Von
Helga Spindler / Teil II, erschienen im express, Zeitschrift
für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 4/04.
Während Helga Spindler in Teil I die Streichungen für
Sozialhilfebezieher und die Änderung der Regelsatzverordnung
beschrieben hat, schildert sie in Teil II nun die Folgen dieser
Maßnahmen – nicht nur für Sozialhilfebezieher,
sondern auch und besonders für Bezieher niedriger Einkommen.
- Artikel von Helga
Spindler / Teil I, erschienen im express, Zeitschrift für
sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 3/04
Gibt es „Arme erster und zweiter Klasse”?
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz benachteiligt
Arbeitslosenhilfeempfänger. Stellungnahme
von und bei Tacheles e.V.
Arme Menschen werden seltener zum Arzt gehen
Der Gesundheitswissenschaftler Rolf Rosenbrock über
das Säbelrasseln bei der Durchsetzung der Gesundheitsreform
und die Frage, ob gewachsene Solidarsysteme einfach verschleudert
werden sollten. Interview
in Freitag vom 06.02.2004
"Gesundheitsreform macht krank!"
Armutskonferenz will Befreiung für Bezieher niedriger Einkommen
"Als ausgesprochen gesundheitsschädlich
hat die Saarländische Armutskonferenz (SAK) die derzeitigen
Regelungen der Gesundheitsreform für einkommensschwache Personengruppen
bezeichnet. Es sei unverständlich und unverträglich, wenn
z.B. SozialhilfebezieherInnen, ArbeitslosenhilfebezieherInnen, KleinrentnerInnen
etc. nicht generell und direkt von den Zuzahlungen für Medikamente
und der Praxisgebühr befreit würden
" Presseerklärung
vom 16.1.2004
Kollateralschäden werden billigend in
Kauf genommen!
Bist Du gesund oder bettelst Du schon? Die
»Gesundheitsreformer« zerstören den Sozialstaat
Flugblatt
der AG Soziale Sicherungssysteme bei attac zur Gesundheitsreform
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