Staatsanwaltschaft Hamburg: Falsche Verdächtigung der LabourNet-Redakteurin bleibt folgenlos
Wie uns mit Fax vom 23.10.08 mitgeteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren gegen die Ixion-Geschäftsleitung und ihren Rechtsanwalt Korten - angeregt durch eine Anzeige von Mag Wompel wegen falscher Verdächtigung - eingestellt. Die Staatsanwaltschaft geht zwar offenbar davon aus, dass sich diese strafbar gemacht haben, hält aber die Schuld für gering und sieht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung. Dazu Alain Mundt, der Anwalt von Mag Wompel: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in diesem Falle kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, obwohl über den Fall in den Medien breit berichtet wurde und der Ruf der LabourNet-Redakteurin und Soziologin durch die Unterstellung einer Straftat öffentlich gelitten hat."
Post vom 13. August 2008
- Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Redakteurin Mag Wompel durch die Staatsanwaltschaft Bochum mittlerweile mangels Tatverdachts eingestellt wurde. Tatvorwurf: Beleidigung. Ergebnis: Kein Tatverdacht
- Damit ist der Weg für die Staatsanwaltschaft Hamburg frei, der Anzeige von Mag Wompel gegen die Geschäftsleitung der Firma Ixion wegen Beleidigung nachzugehen.
Kapitalist bleibt Kapitalist. Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Pressekammer) vom 13. Juni 2008: Klage der Fa. Ixion gegen das LabourNet Germany abgewiesen
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Das Urteil im Namen des Volkes
Die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichtes Hamburg vom 13.6.08 , zugestellt am 20.6.
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Die Klageerwiderung unseres Anwalts vom 28.3.08 auf die Klageschrift vom 28. Februar 2008
- Das Landgericht Hamburg hat am 13.6.08 die Klage der Fa. Ixion gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin und gegen das LabourNet Germany in allen Punkten abgewiesen.
Dazu unser Anwalt, Alain Mundt: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg kann noch nicht abschließend bewertet werden, da eine Urteilbegründung noch nicht vorliegt. Eines kann aber schon jetzt gesagt werden: Kapitalist ist kein Schimpfwort. Das Landgericht Hamburg hält es zu Recht für zulässig, wenn im Rahmen betrieblicher Auseinandersetzungen Teile der Belegschaft die Betriebsleitung als Kapitalisten bezeichnen. Auch wenn dieses bewusst negativ gemeint ist. Zudem hat es das Landgericht offenbar für rechtens erachtet, die Drohung mit Arbeitsplatzverlust und Insolvenz, wenn von der Belegschaft keine erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen akzeptiert würden, als Erpressung zu bezeichnen. Es hat offenbar zudem dem Quellenschutz, hier in Form von Informanten aus der Belegschaft, einen hohen Wert beigemessen.
Dagegen führt aufgrund einer Anzeige der Geschäftsleitung von IXION die Staatsanwaltschaft seit fast einem Jahr ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache wegen Beleidigung gegen die Chefredakteurin des Labournets. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat daher jetzt unverzüglich das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einzustellen."
Wir danken allen UnterstützerInnen!
Kapitalist - ein Schimpfwort
"Einmal das Wort "Kapitalist" gegoogelt, so werden 1,4 Millionen Fundstellen angezeigt, die den Tatbestand der Beleidigung in sich tragen könnten. Zumindest wenn es nach den Befindlichkeiten der Hamburger Metallfirma "Ixion" geht. Die fühlt sich schwer getroffen von einem Artikel, in dem sie vom deutschsprachigen Internetportal LabourNet als "Kapitalist" bezeichnet wurde. Die verantwortliche Redakteurin Mag Wompel landete vor Gericht."Artikel von Wulf Beleites in «M» - MENSCHEN - MACHEN - MEDIEN 05/08
Am Freitag, 2. Mai hat das Landgericht Hamburg entschieden: es wird nicht entschieden. Die Verkündung ihrer Entscheidung ist auf den 13.6. verlegt.
Ergebnisse und Pressespiegel zur Güteverhandlung am 29.2.2008 in Hamburg
"Im ersten Termin der Güteverhandlung in der zivilrechtlichen Klage von Ixion gegen Mag Wompel und LabourNet Germany am 29.2.2008 vor dem Landgericht Hamburg ist der neue Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 2. Mai 2008 festgelegt worden. Grund war eine kurzfristig eingereichte Klageänderung der Fa. IXION, die erst am Vortag, also am 28.02., dem Gericht und uns zugestellt worden war. Der zuständige Richter machte während der Verhandlung allerdings deutlich, dass die erste Klageschrift von IXION vor Gericht keinen Bestand gehabt hätte. Die Entscheidung wäre in allen Punkten eindeutig zugunsten von Mag Wompel und LabourNet ausgefallen. Auch machte er deutlich, dass Worte wie »Kapitalist« oder »Erpressung« in diesem Kontext zulässige Meinungsäußerungen sind und der Informantenschutz sowie die Recherchefreiheit für Redaktionen und Journalisten verfassungsmäßige Rechte seien." Siehe die Sonderseite mit dem Rest des redaktionellen Berichtes und einem Pressespiegel
Die Vorgeschichte: Ixion mahnt LabourNet Germany ab
Am 11. Juni 2007 erhielt die verantwortliche Redakteurin ein 12seitiges Fax eines Anwalts, der behauptet von Ixion pp beauftragt zu sein, mit einem "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen beleidigender und verleumderischer anonymer Äußerungen" (s.u.).
Ixion & Co verklagen LabourNet und Mag Wompel
Am 6.8.07 meldeten wir: "Neue Strafanzeige. Aufgrund einer neuerlichen Strafanzeige des Anwalts von Ixion ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin." Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg ist noch nicht abgeschlossen. Inzwischen scheint aber die Firma dieser nicht mehr zu vertrauen und Ixion, Auerbach wie Maxion haben labournet.de e.V. (als Domainbesitzer) und Mag Wompel (als verantwortliche Redakteurin) nun auf Beseitigung und Unterlassung verklagt.
Die Klägerinnen haben beim Landgericht Hamburg beantragt, dass wir zur Entfernung unserer gesamten Berichterstattung über Ixion & Co aus dem Internet verurteilt werden. Zudem soll uns untersagt werden, anonyme Berichte über sie zu veröffentlichen und die aktuellen oder ehemaligen Beschäftigten aufzurufen, anonym über die Zustände bei Ixion, Auerbach und Maxion zu berichten.
Immerhin liefert uns die Klagebegründung interessante Einblicke in den Nutzungsgrad unserer Arbeit: "Das von dem Beklagten zu 1) betriebene Internetportal ist bei Arbeitnehmern weit verbreitet. Das Internetportal liefert auch Kreditinstituten vor der Vergabe von Darlehen und Kunden vor der Auftragsvergabe wichtige Informationen über die Arbeitnehmerzufriedenheit und die Abläufe im Betrieb. Die Klägerinnen haben deshalb mit Recht gefürchtet, wegen der anonymen Veröffentlichungen in der Öffentlichkeit an Ansehen zu verlieren." Dieses Ansehen soll 250.000,00 Euro wert sein. Siehe dazu:
Güteverhandlung am 29.2.2008 in Hamburg
Der Termin der Güteverhandlung in der zivilrechtlichen Klage von Ixion gegen Mag Wompel und LabourNet Germany ist der 29.2.2008 in Hamburg (Landgericht Hamburg, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, ab 12.00 Uhr im Sitzungsraum B 335). Siehe dazu:
- Unterstützung und Solidarität mit Mag Wompel, Chefredakteurin bei LabourNet!
"Wir treffen uns am Freitag, dem 29.2.2008 vor dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1 um 11 Uhr 15 . Der Prozeß beginnt um 12:00 (Sitzungsraum B 335). Nach der Güteverhandlung beginnt die übliche Verhandlung. Wir haben ein Transparent gemacht, verteilen Flugblätter und es erwartet euch noch eine Überraschung. Diesen Protest organisieren wir zusammen mit KollegInnen der internet-Seite www.chefduzen.de. Wer Zeit hat, sollte kommen!" Aufruf des Jour Fixe der Gewerkschaftslinken. Siehe dazu auch das Flugblatt "Achtung, keine Realsatire! Kapitalist (Hamburger Metallfirma IXION) strengt Prozess an - weil er Kapitalist genannt wird!"
- IXION gegen LabourNet
"Am 29.02.2008 geht beim Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Sitzungsraum B 335 um 12:00 Uhr der juristische Kampf der IXION GmbH & Co.KG gegen das Internetportal LabourNet mit einer Güteverhandlung in die erste Runde. Inhaltlich geht es darum, ob sich das Privatinteresse der Kapitalbesitzer eines mittelständischen Betriebes, juristisch gegen das Interesse der Öffentlichkeit auf freie Meinung durchsetzen kann." Artikel von Armin Kammrad vom 18.02.2008
- LabourNet-Betreiber stehen wegen angeblicher Beleidigung vor Gericht. Klage wegen Bezeichnung von Firmeneignern als "Kapitalisten"
Artikel vom 27.02.2008 bei de.internet.com - Nachrichten für die Informations- und Telekommunikationstechnologie-Branche
Achtung, keine Realsatire! Kapitalist (Hamburger Metallfirma IXION) strengt Prozess an - weil er Kapitalist genannt wird!
".Der Versuch mit Klageandrohungen Organe wie LabourNet mundtot zu machen, nur weil sie sich in eindeutiger Opposition zu einer legalen oder illegalen als kapitalistisch charakterisierbaren Unternehmenspolitik befinden, stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar, der nicht zuletzt auch ohne anonyme Kritiken Schlüsse auf den Umgang mit Grundrechten im Unternehmen selbst zulässt. Daher sind Proteste gegen diese Verhandlung nicht nur erwünscht, sondern geradezu notwendig!..." Flugblatt von Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg vom Februar 2008
Der Stand der Dinge am 17.01.2008
- Der Termin der Güteverhandlung in der zivilrechtlichen Klage von Ixion gegen Mag Wompel und LabourNet Germany ist der 29.2.2008 in Hamburg (Landgericht Hamburg, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, ab 12.00 Uhr im Sitzungsraum B 335)
- Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Mag Wompel und LabourNet Germany ist an die Staatsanwaltschaft Bochum geleitet worden und noch nicht abgeschlossen
- Mag Wompel hat gegen Ixion und deren Anwalt Anzeige wg. Beleidigung erstattet
Bodenlos: Warum "Kapitalist" kein Schimpfwort ist
Radiofeature von Gaby Weber in der WDR 3-Sendung "TagesZeichen" vom 16.01.2008, moderiert von Richard David Precht. Die Sendung gibt es als Real Player-Datei beim WDR (Es ist dort der zweite Beitrag, der bei Minute 11 beginnt) und in einer Langfassung des Textes von Gaby Weber für das LabourNet Germany
Kapitalist contra Pressefreiheit
"Die IXION GmbH & Co. KG klagt gegen LabourNet-Redakteurin Mag Wompel. (.)Wir solidarisieren uns mit LabourNet und unserer Autorin Mag Wompel und fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens." Beitrag der Redaktion Graswurzelrevolution in Graswurzelrevolution Nr. 322 vom Oktober 2007
6.8.07: Neue Strafanzeige
Aufgrund einer neuerlichen Strafanzeige des Anwalts von Ixion ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin. Wir erneuern aus diesem Anlass die Bitte, aktuelle und ehemalige Beschäftigte von IXION mögen sich bei uns melden, wenn sie helfen können, die kritisierten Arbeitsbedingungen zu belegen!
Bitte weitersagen!
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Solidarität mit Labournet gegen Verfolgung aufgrund von Ixion
"Wir haben mit Empörung Berichte aus dem Labournet und der jungen Welt vom Zensurversuch und den finanziellen Drohungen gegen Labournet.de seitens der Firma Ixion zur Kenntnis genommen. Ein Protestschreiben, das wir an die Hamburger Staatsanwaltschaft geschickt haben, ist beigefügt. Wir würdigen euren Mut, demokratische Rechte von Arbeitern in ihren gewerkschaftlichen Kämpfen zu verteidigen. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits kann die gesamte Arbeiterbewegung betreffen." Aus der e-mail des Komitees für soziale Verteidigung an die Redaktion vom 31.8.07. Siehe das Protestschreiben an die Hamburger Staatsanwaltschaft . Hinweis der Redaktion zu dem Protestschreiben: Der Satz "Darüber hinaus verklagt Ixion
Labournet.de wegen „Beleidigung und Verleumdung in einem besonders schweren Fall“ mit
drohenden Schadenersatzforderungen in der Größenordnung von 750 000 Euro" stimmt nicht - es gibt keine Schadenersatzforderung!
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Glosse! Kapitalisten und Proletarier. Nominal- und Realdefinitionen. Neusprech und Sprachpolizei.
"In der jungen Welt vom 16.08.2007 ist zu lesen, dass eine Hamburger Maschinenbaufirma eine Unterlassungsklage und eine Strafanzeige gegen das labournet.de und dessen verantwortliche Redakteurin, Mag Wompel, eingereicht hat. Das Unternehmen fühlt sich, dies geht aus dem jW-Interview hervor, u.a. durch die Benützung des Begriffs "Kapitalist" in einem anonymen Beitrag im labournet beleidigt." Kommentar der Redaktion forced labour vom 20. August, 2007
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IXION GmbH&Co.KG - Kapitalist klagt gegen Grundgesetz und Pressefreiheit
"Die Hamburger Maschinenbaufirma IXION ist ein typischer Mittlerständler. Mit der Keule von Standortverlagerung und Insolvenz werden der Belegschaft Zugeständnisse abgepreßt. So stand es anonym im labournet. IXION reagierte darauf mit einem juristischen Amoklauf gegen Presse- und Meinungsfreiheit." Beitrag von Pedro auf Netzwerl-IT vom 17.08.2007
- »Firma will nicht Kapitalist genannt werden«
Maschinenbauer klagt gegen Labournet.de. Unternehmen fürchten Imageverlust durch Berichterstattung. Ein Interview von Wolfgang Pomrehn mit Mag Wompel zuerst erschienen in der jungen Welt vom 16.08.2007
Zum Stand der Dinge am 29. Juni 2007
Wir haben die Unterlassungsforderung von Ixions angeblichen Anwälten zurückgewiesen, weil wir - in Ermangelung einer Vollmacht - Zweifel an der Bevollmächtigung hatten. Die Anwälte haben noch immer keine ordnungsgemäßen Vollmachten vorgelegt, so dass die Zweifel offenbar berechtigt sind.
Offener Brief von Armin Kammrad an die Geschäftsleitung der IXION GmbH & Co.KG
"... mit Empörung aber auch etwas Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie gegen das gewerkschaftlich orientierte Internet-Portal "LabourNet" versuchen durch einen von Ihrer Rechtsvertretung reklamierten Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch vorzugehen. (.) Warum sich die, von Ihrer Betriebspolitik Betroffenen nur anonym zu Wort melden können, lässt außerdem ziemlich eindeutig Schlüsse auf Ihr innerbetriebliches Vorgehen zu. Offensichtlich werden Kritiker in Ihrem Unternehmen mit allen denkbaren Mitteln verfolgt. Bei solchem Zustand innerbetrieblicher Kommunikation und Demokratie bewundere ich den Mut des anonymen Verfassers (oder der anonymen Verfasserin).
Seltsam auch, dass Sie sich zwar einerseits vom Begriff "Erpressung" beleidigt fühlen, andererseits aber versuchen möglichst großen Druck gegen LabourNet auszuüben, um dessen Pressefreiheit einzuschränken. Lässt sich das nicht auch mit dem Begriff "Erpressung" charakterisiert? (.) Der Versuch mit Klageandrohungen Organe wie LabourNet mundtot zu machen, nur weil sie sich in eindeutiger Opposition zu einer - nicht nur bei Ihnen - legalen oder illegalen als kapitalistisch charakterisierbaren Unternehmenspolitik befinden, stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar, der nicht zuletzt auch ohne anonyme Kritiken Schlüsse auf den Umgang mit Grundrechten im Unternehmen selbst zulässt. Die Hauptschädigung Ihres Ansehens geschah somit nicht durch LabourNet, sondern durch Ihr Vorgehen gegen LabourNet. Wenn Sie an einer besseren Bewertung Ihres Verhaltens interessiert sind, dann ändern Sie Ihr Verhalten." Offener Brief von Armin Kammrad vom 26.6.07
Der Vorwurf der Beleidigung und Verleumdung in 7 Fällen bezieht sich auf den Beitrag:
Erpressung bei Lohn und Arbeitsbedingungen mit Hindernissen "So reibungslos wie die Kapitalisten es sich vorstellen klappt das nicht immer mit Angriffen auf Lohnbestandteile und Arbeitsbedingungen. Diese Erfahrung muß zur Zeit der Hamburger Hersteller von Werkzeugmaschinen IXION machen. Gegen ihre Pläne, die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich einzuführen, den Urlaub um eine Woche zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen kommt es zwar nicht zu einem offenen Arbeitskonflikt, aber eine ordentliche Minderheit sperrt sich beharrlich gegen die Maßnahmen. Es ist anzunehmen, das dieser Konflikt als Beispiel dafür dient, wie sie viel häufiger in sogenannten mittelständigen Unternehmen vorkommen - jenseits der öffentlich wirksamen Konflikte in Großbetrieben." Bericht eines Beschäftigten vom 20.06.2006
Nachdem wir im Ermittlungsverfahren der Polizei Hamburg gegen Unbekannt im Februar 2007 von unserem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht machten und uns weigerten, den Urheber des bei uns anonym veröffentlichten Textes zu nennen, fordert nun das Unternehmen direkt von uns, den Text zu entfernen und auch künftig "die Veröffentlichung anonymer Berichte über unsere Mandantinnen" zu unterlassen.
Bis zur Klärung des Sachverhalts waren wir gezwungen, inkrimierte Behauptungen zu entfernen, für die uns bislang keine Beweise vorliegen. Die Entfernung der Passagen erfolgt nur vorläufig, unter Vorbehalt und ohne Anerkennung der Rechtspflicht.
Wir brauchen hierfür Eure Hilfe und bitten Beschäftigte von Ixion, Kontakt zu uns aufzunehmen!
Wir brauchen dringend belegbare Informationen zu einigen Fragen der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen im Jahre 2006 und wenn möglich auch die heutige Situation! Parallel bemühen wir uns, den Betriebsrat zu erreichen und sind auch da für jede Hilfe dankbar!
In zwei Punkten jedoch lassen wir uns nicht beirren, egal um welches Unternehmen es sich handelt:
- Der im Titel beanstandete Begriff der "Erpressung" ist eindeutig nicht im Sinne rechtswidriger Vermögensvorteile nach § 253 Abs. 1 StGB benutzt, sondern im landläufigen Sinne der leider alltäglichen Nutzung der bestehenden ökonomischen Macht angesichts der Lohnabhängigkeit. Nicht nur Belegschaften mit sog. Standortsicherungsverträgen wissen sofort, was mit "Erpressung" gemeint ist.
- Zudem fühlt man sich durch die Bezeichnung "Kapitalisten" beleidigt. Es freut uns, wenn "Der Ausdruck `Kapitalisten` (.) im allgemeinen Sprachgebrauch ein eindeutig negatives Werturteil" beinhaltet, denn es ist ein Zeichen, dass unsere - und nicht nur unsere - Kritik fruchtet. Dass diese Tatsachenbeschreibung gegenüber einem Besitzer von Produktionsmitteln "eine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB" darstellen soll, möchten wir unbedingt gerichtlich festgestellt sehen, es könnte der Anfang vom Ende des Kapitalismus sein..
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