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Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Offener Brief von Armin Kammrad an die Geschäftsleitung der IXION GmbH & Co.KG

An die
Geschäftsleitung der IXION GmbH & Co.KG
Jenfelder Straße 30
22045 Hamburg

Von
Armin Kammrad,

Augsburg, d. 26.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Empörung aber auch etwas Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie gegen das gewerkschaftlich orientierte Internet-Portal "LabourNet" versuchen durch einen von Ihrer Rechtsvertretung reklamierten Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch vorzugehen.

Als neutraler Dritter frage ich mich vor allem, warum Sie sich nicht an demokratische Gepflogenheiten halten und gegen den umstrittenen Beitrag "Erpressung bei Lohn und Arbeitsbedingungen mit Hindernissen" vom 20.06.2006 auf das Nächstliegende, nämlich eine Gegendarstellung bei LabourNet bestanden haben. Reichen für eine sachliche Auseinandersetzung die Fakten Ihrerseits nicht aus? Sicher - Ihre gegenteiligen Behauptungen wären dann öffentlich und somit auch ihren Beschäftigten zugänglich, welche recht problemlos erkennen könnten, ob Sie nun die Wahrheit sagen oder nicht.

Warum sich die, von Ihrer Betriebspolitik Betroffenen nur anonym zu Wort melden können, lässt außerdem ziemlich eindeutig Schlüsse auf Ihr innerbetriebliches Vorgehen zu. Offensichtlich werden Kritiker in Ihrem Unternehmen mit allen denkbaren Mitteln verfolgt. Bei solchem Zustand innerbetrieblicher Kommunikation und Demokratie bewundere ich den Mut des anonymen Verfassers (oder der anonymen Verfasserin).

Seltsam auch, dass Sie sich zwar einerseits vom Begriff "Erpressung" beleidigt fühlen, andererseits aber versuchen möglichst großen Druck gegen LabourNet auszuüben, um dessen Pressefreiheit einzuschränken. Lässt sich das nicht auch mit dem Begriff "Erpressung" charakterisiert?

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Sie mit Hilfe Ihres Rechtsanwaltes nur den Versuch unternehmen, berechtigte Kritik mundtot zu machen. LabourNet kann jedoch nichts für Verhaltensweisen, die einzig und allein in Ihrem ganz persönlichen Entscheidungsbereich liegen. Wenn es Sie stört, dass Ihre Verhaltenweisen als "Erpressung" oder "kapitalistisch" aufgefasst werden, sollten Sie sich nicht gegenüber LabourNet mit Versuchen der Meinungsunterdrückung typisch kapitalistisch verhalten, sondern Ihr Verhalten ändern. Ich kann nicht den geringsten Hinweis dafür entdecken, dass die anonym geäußerte kritische Darstellung Ihrer Unternehmenspolitik der Absicht entspringt, Sie persönlich zu beleidigen oder zu verleumden (ob man eine juristische Person überhaupt beleidigen kann, ist in der Juristik sowie so umstritten).

Dies unterstreicht auch der nicht zu übersehende Versuch, besonders gegen die Darstellung von Sachverhalten juristisch vorzugehen. Gerade wegen Ihres Vorgehens gegen LabourNet und brutalen Verfolgung von Kritikern in den "eigenen Reihen", geht es wohl mehr um ungestörte innerbetriebliche verfassungsfeindliche Unternehmenspolitik, von der die Öffentlichkeit nichts erfahren soll, als um die Frage der richtig wiedergegeben Fakten. Allerdings müssten Sie und nicht LabourNet beweisen, dass die strittigen Fakten verleumderisch im Sinne von StGB § 187 sind. Denn nach der gängigen Rechtsprechung muss feststehen, dass mit StGB § 187 angegriffene Tatsachen unwahr sind. Gelingt der Beweis nicht, kommt der Straftatbestand der Verleugnung auch nicht in Betracht (vgl. Tröndle / Fischer, Kommentar StGB, § 187, Rdnr. 2, 53. Auflage)

Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, von einem möglichen Rechtsmissbrauch gegen demokratische Organe wie LabourNet Abstand zu nehmen. Aus meiner langjährigen Erfahrung mit LabourNet bin ich überzeugt, dass dort gerne dem Wunsch Ihrerseits nach einer Gegendarstellung nachgekommen wird. Allerdings - einer fragwürdiger Unternehmenspolitik und Angriffen auf Grundrechte zu deren Durchsetzung kann LabourNet nicht nachgeben. "Eigentum verpflichtet" heißt es im Grundgesetz Artikel 14. Wenn Sie schon nicht im Sinne grundgesetzlich verpflichtender Vorgaben agieren, muss es wenigsten LabourNet möglich sein, dies öffentlichen zu kritisieren bzw. den Weg einer öffentlichen Auseinandersetzung darüber zu ermöglichen, in wieweit Unternehmen gegen abhängig Beschäftigte verfassungswidrig agieren.

Der Versuch mit Klageandrohungen Organe wie LabourNet mundtot zu machen, nur weil sie sich in eindeutiger Opposition zu einer - nicht nur bei Ihnen - legalen oder illegalen als kapitalistisch charakterisierbaren Unternehmenspolitik befinden, stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar, der nicht zuletzt auch ohne anonyme Kritiken Schlüsse auf den Umgang mit Grundrechten im Unternehmen selbst zulässt. Die Hauptschädigung Ihres Ansehens geschah somit nicht durch LabourNet, sondern durch Ihr Vorgehen gegen LabourNet.

Wenn Sie an einer besseren Bewertung Ihres Verhaltens interessiert sind, dann ändern Sie Ihr Verhalten. Probieren Sie es doch mal mit einer deftigen Lohn- und Gehaltserhöhung, mit einer Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich, mehr Mitsprache der abhängig Beschäftigten im Unternehmen, demokratische Verhältnisse usw. usf. Sie werden sehen, all das wird deutlich Ihren nun sehr angeschlagenen Ruf verbessern. Nur von nichts kommt nichts. Ruhen Sie sich nicht länger auf die fragwürdigen Aktivitäten Ihrer Rechtsvertretung aus. Werden Sie endlich selbst aktiv. Schuld sind nicht die anderen. Nur Sie selbst haben es in der Hand Ihren Ruf zu verbessern. Lassen Sie nicht nur Ihre abhängig Beschäftigten durch Arbeitsleistung etwas für den Ruf Ihres Unternehmen tun. Arbeiten Sie endlich selbst an der Verbesserung des Rufs Ihres Unternehmens.

Mit freundlichen Grüßen
(Armin Kammrad)


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