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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Ixion vs LabourNet: Ergebnisse und Pressespiegel zur Güteverhandlung am 29.2.2008 in Hamburg Im ersten Termin der Güteverhandlung in der zivilrechtlichen Klage von Ixion gegen Mag Wompel und LabourNet Germany am 29.2.2008 vor dem Landgericht Hamburg ist der neue Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 2. Mai 2008 festgelegt worden. Grund war eine kurzfristig eingereichte Klageänderung der Fa. IXION, die erst am Vortag, also am 28.02., dem Gericht und uns zugestellt worden war. Der zuständige Richter machte während der Verhandlung allerdings deutlich, dass die erste Klageschrift von IXION vor Gericht keinen Bestand gehabt hätte. Die Entscheidung wäre in allen Punkten eindeutig zugunsten von Mag Wompel und LabourNet ausgefallen. Auch machte er deutlich, dass Worte wie »Kapitalist« oder »Erpressung« in diesem Kontext zulässige Meinungsäußerungen sind und der Informantenschutz sowie die Recherchefreiheit für Redaktionen und Journalisten verfassungsmäßige Rechte seien. Da allerdings sowohl das Gericht, als auch wir als Beklagte, das Recht haben, die geänderte Klageschrift zu studieren, konnte heute keine endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden. Unter dem Vorbehalt der nun anstehenden, eingehenden Sichtung der Klageänderung, zeigten sich Mag Wompel und ihr Anwalt zuversichtlich, da sich diese neue Klage nach wie vor auf die angebliche Beleidigung als »Kapitalist« und die Berichterstattung über die Klage selbst bezieht. Wir werden weiter berichten und bedanken uns bereits jetzt für die tolle Unterstützung durch ca. 40 KollegInnen im Gerichtssaal. Bedauerlicherweise freuten sich zwei Hamburger Polizeibeamte nicht über diese tolle Unterstützung und nahmen die Personalien von einer Kollegin und einem Kollegen auf, die willkürlich als "Versammlungsleiter(in)" einer "unerlaubten", da "nicht angemeldeten Versammlung" deklariert wurden. Auch darüber werden wir natürlich berichten, hoffen jedoch, dass sich Hamburger Polizisten als klüger als manche Hamburger »Kapitalisten« erweisen... Siehe dazu auch: "Kapitalist" als Beleidigung. Die Maschinenbaufirma Ixion sieht sich diffamiert und geht vor Gericht "Ixion ist nicht nur ein König der griechischen Mythologie, der seinen Schwiegervater in eine glühende Kohlengrube stieß. Ixion ist auch ein Maschinenbauer mit Standorten in Sachsen und Hamburg - eine normale Firma mit Grundkapital, Eigen- und Fremdkapital. Und die wehrt sich gerichtlich dagegen, als "Kapitalist" bezeichnet zu werden." Artikel von Stephan Kaufmann in der Berliner Zeitung vom 01.03.2008 IXION GmbH & Co. KG vs. labournet.de e.V. u.a. - Kapitalist kein verbotenes Schimpfwort Aus Kapitalisten werden Blutsauger. Unternehmer fühlt sich durch den Titel "Kapitalist" in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und möchte dem Internet-Portal Labournet einen Maulkorb verpassen. Pressekammer hält Begriff durch die freie Meinungsäußerung gedeckt "Andreas Buske redet nicht lange um den heißen Brei: "Die Klage ist nicht aussichtsreich", sagt der Vorsitzende der Pressekammer des Landgerichts Hamburg. "Umsomehr, wenn die gesamten Texte mit einem Verbot belegt werden sollen." Dann belehrt er die Klägerseite, die dem linken Internetportal Labournet einen Maulkorb verpassen und die Bezeichnungen "Kapitalist" und "Erpressung" verbieten lassen möchte, dass doch die Meinungsfreiheit ein "hohes Gut" sei. Dass das Urteil erst am 2. Mai gesprochen wird, liegt daran, dass die Klage kurzfristig abgeändert wurde." Artikel von Kai von Appen in der taz Nord vom 01.03.2008 . Aus dem Text: "."Das Redaktionsgeheimnis ist ein sehr hohes Gut", weist Richter Buske Ixion in die Schranken. "Informanten müssen nicht offen gelegt werden." Und auch für Unterlassungsanspruch sieht der Vorsitzende Buske keinen Grund: "Die Artikel enthalten doch wahre Aussagen - da gibt es kein Geheimhaltungsinteresse." Daher erscheinen der Pressekammer die Begriffe als "freie Meinungsäußerung" für zulässig, sie stellten keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar, zumal der Begriff "Erpressung" nicht im "strafrechtlichen Sinne" benutzt werde. Buske kommt zum Fazit: "Wir werden einem Verbot nicht näher treten.".." LabourNet erhält von Justiz Rückendeckung. IXION verändert Klage: Kein Urteil in Hamburg "In Hamburg sollte gestern die Klage der Firma IXION gegen das linksgewerkschaftliche Internetportal LabourNet verhandelt werden. Überraschend kündigte IXION aber vor Gericht eine komplett neue Klage an." Artikel von Ina Beyer in ND vom 01.03.2008 Solidaritäts-Kundgebung und Verhandlung in der Sache Ixion vs. LabourNet Germany "Hamburger KollegInnen bekundeten Mag Wompel vor der Verhandlung ihre Solidarität. Der Saal der Pressekammer war bis auf den letzten Platz gefüllt. Vors. Richter Buske sprach von der Meinungs- und Pressefreiheit als ein hohes Gut. Partei der Klägerin stellt kurzfristig neue Anträge. Der Termin für die Urteilsverkündung ist auf den 02. Mai 2008 anberaumt. Im Vorfeld der Verhandlung, gegen 11:30 Uhr, einfanden sich am gestrigen Freitag rd. 25 KollegInnen vor dem Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz, um der Chefredakteurin des LabourNet Germany, Mag Wompel, ihre Solidarität zu bekunden und ein Zeichen für unsere Meinungs- und Pressefreiheit zu setzen." Bericht von Thomas Meese vom 1. März 2008 bei Forced Labour Solidarität für LabourNet Germany "Am 29.02.08 fand im Hamburger Landgericht der Prozess über Ansichten zur Pressefreiheit gegen die Chefredakeurin von LabourNet Germany statt. Ergebnis bleibt noch offen." Bericht und Bilder von Tom vom 29.02.2008 bei indymedia |