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Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Presseerklärung der Redaktion des Internetportals LabourNet Germany

Bochum, den 05.08.2005

LabourNet Germany: Informantenschutz gelinkt!

Wir richten uns ausdrücklich an unsere Presse-Kolleginnen und -Kollegen: Die Redaktion des gewerkschaftspolitischen Portals hat nun in einem dritten Gerichtsbeschluss bestätigt bekommen, dass ein Verweis auf weitere Informationen in einem presserechtlich geschützten Medium ausreicht, um Durchsuchung und Beschlagnahme sensibler Informantenpost zu rechtfertigen!

Zum Hintergrund:

Am Dienstag, dem 05.07.2005 wurde zeitgleich gegen 06:30 Uhr eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand), alle wohnhaft in Bochum, durchgeführt.

Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.

Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS - 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der Urkundenfälschung.

Zwischenzeitlich ergingen eine Ablehnung der Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme durch das Landgericht Bochum am 11.7. sowie der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 28.06.2005, in dem der gleiche Richter Gerkau bestätigt "Soweit gegen die Beschlagnahme die Beschlagnahmefreiheit gem. § 97 Abs. 5 StPO reklamiert wird, so verfängt dies nicht, da ausgehend von dem Tatvorwurf und im Rahmen des vorliegenden Untersuchungszweckes eine Beschlagnahme der Gegenstände bei den Beschuldigten zulässig ist. (.) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt. Diesem Grundsatz ist insbesondere durch die zeitnahe Herausgabe der Computeranlagen Rechnung getragen worden."

Der genannte Tatvorwurf der Urkundenfälschung des Briefbogens der Arbeitsagentur Bochum auf einem anonymen Flugblatt wurde lediglich durch den Verweis auf unsere Homepage unter einem Bekennerschreiben konstruiert.

Nach der Herausgabe der Rechner am 7.7. und der (offensichtlich kopierten) Ordner mit sensibler Informantenpost am 3.8.2005 befinden sich immer noch unsere Datenträger mit Sicherungen des e-mail-Verkehrs bei der Bochumer Polizei...

Wir werden uns gegen diesen eklatanten Verstoss des Presserechtes und die Verletzung der Privatsphäre mit allen Mitteln wehren und haben hierbei die Unterstützung des Bundesvorstandes der DJU.

Hierbei sind wir weiterhin auf Proteste an Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Bochum - gerade von Journalisten-KollegInnen angewiesen!

  • Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.labournet.de wo wir alle neuen Nachrichten zu diesem Fall veröffentlichen werden.
  • Der aktuelle Stand
  • Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Mag Wompel (verantwortliche Redakteurin) unter der Rufnummer 0234-34022 zur Verfügung.

Mit kollegialem Gruss
Mag Wompel
Ralf Pandorf


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