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Updated: 18.12.2012 15:51
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Gerkau bestätigt sich selbst - Schriftverkehr offensichtlich kopiert - Ermittlungen gehen weiter

Ein Überblick über die Ereignisse dieser Woche beginnt am Dienstag. Nachdem unser Anwalt, Lutz Eisel, nochmals schwer bei der Staatsanwaltschaft interveniert hatte, uns endlich unsere Unterlagen zurück zu geben und dieser Provinzposse ein Ende zu bereiten, bekamen wir am Dienstag Post vom Amtsgericht Bochum. Amtsrichter Gerkau bestätigt sich selbst, dass die von ihm angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme rechtens war. "In der Ermittlungssache gegen Ralf Pandorf (.), Wolfgang Schaumberg (.) und Mag Wompel (.) wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wird die im Rahmen der Durchsuchung aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Bochum vom 28.06.2005, 64 Gs 3149/05 vorgenommene Beschlagnahme der in den Durchsuchungsprotokollen vom 05.07.2005 aufgeführten und nachfolgend näher bezeichneten Gegenstände, [es folgt eine Aufzählung aller Gegenstände; Red.] gem. §§ 94 Abs.2, 98 Abs. 2 StPO richterlich bestätigt, da die Gegenstände als Beweismittel von Bedeutung sein können. Die aufgeführten Gegenstände können im Gewahrsam der Staatsanwaltschaft oder Polizei bis zum Abschluss der Sichtung gem. § 110 StPO oder Datensicherung verbleiben, bevor eine abschließende Entscheidung über die Beweiseignung zu treffen ist."

Der nachfolgende Satz regt zum Nachdenken an: "Es wird klargestellt, dass die Beschlagnahmeanordnung ausschließlich Untersuchungen zu dem diesem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Untersuchungszweck des Verdachts der Urkundenfälschung erfasst." Ist das nicht selbstverständlich? Soll uns das beruhigen? Oder ist das nur den vielen besorgten Protestschreiben an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft geschuldet?

In der Begründung heißt es jetzt weiter:

"Gegen die Beschuldigten besteht ein Anfangsverdacht wegen Urkundenfälschung. Dieserhalb wird auf den Beschluss des Landgerichtes Bochum vom 11.07.2005, 10 Qs 20/05, verwiesen.

Im Rahmen der Durchsuchung sind o.g. Gegenstände beschlagnahmt worden. Diese Gegenstände sind grundsätzlich als mögliche Beweismittel zur Überprüfung der Urheberschaft des Schreibens vom 14.12.2004 geeignet. Dies bezieht sich sowohl auf die Datenträger, die in einem zeitaufwendigen Verfahren gesichtet werden müssen, als auch auf die Schriftstücke, die sich im wesentlichen auf Korrespondenz und e-mail-Verkehr in dem betreffenden Zeitraum beziehen."

Presserechtlich besonders interessant ist die nachfolgende Passage, wie mit einem Nebensatz das Zeugnisverweigerungsrecht ad acta gelegt werden kann:

"Soweit gegen die Beschlagnahme die Beschlagnahmefreiheit gem. § 97 Abs. 5 StPO reklamiert wird, so verfängt dies nicht, da ausgehend von dem Tatvorwurf und im Rahmen des vorliegenden Untersuchungszweckes eine Beschlagnahme der Gegenstände bei den Beschuldigten zulässig ist. (.) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt. Diesem Grundsatz ist insbesondere durch die zeitnahe Herausgabe der Computeranlagen Rechnung getragen worden. Bochum, 29.07.2005 - Gerkau - Richter am Amtsgericht"

Soweit der Posteingang.

Wir kommentieren dies an dieser Stelle nicht und berichten weiter.

Am Mittwochmorgen bekommen wir dann von der zuständigen Kommissarin bei der Kriminalpolizei Bochum einen Anruf, dass wir alle beschlagnahmten Ordner und Papiere wieder abholen (!) dürfen, was wir auch umgehend taten. Eine einfache Überprüfung ergab, dass alle Unterlagen von Heftklammern befreit wurden. Dies deutet wohl auf einen Kopiervorgang hin.

Sämtliche beschlagnahmten Unterlagen von Ralf Pandorf sind weiterhin bei der Polizei. 44 Disketten, 38 CD-ROMs in Hüllen und 59 CD-ROMs auf einer Spindel müssen durchsucht oder kopiert oder sonst was werden. Bei den CD-ROMs handelt es sich um die regelmäßigen Sicherungsdateien unserer Homepage, des redaktionellen e-mail-Verkehrs von Mag Wompel und Ralf Pandorf, Software und Unmengen von privaten Familien- und Urlaubsfotos aus Kanada. Laut Aussage der Polizei wird die Sichtung zwei bis drei Wochen dauern - wohl je nach Interesse der Beamten an Landschafts- und Tieraufnahmen...

Fazit: Es wird weiter ermittelt. Alles ist verhältnismäßig und rechtens. Sorgen und Befürchtungen um den Informantenschutz unbegründet.

Mag Wompel und Ralf Pandorf, Bochum


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