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Updated: 18.12.2012 16:09

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes in Bochum am 05.Juli 2005

Am Dienstag, dem 05.07.2005 wurde zeitgleich gegen 06:30 Uhr eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand), alle wohnhaft in Bochum, durchgeführt. Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.
Im Folgenden dokumentieren wir den Fall und den aktuellen Stand in umgekehrt chronologischer Reihenfolge.

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2 Jahre ohne Razzia - Resümee, politische Bewertung und finanzielle Folgen für das LabourNet Germanynew

LabourNet Germany 2 Jahre ohne RazziaLange ist's her. 2 Jahre auf den Tag. 2 Jahre, in denen sich diese Republik oder soll man wirklich sagen, dieser Rechtsstaat, weiter zu einem Überwachungsstaat verändert hat. Natürlich nicht nur auf die Hausdurchsuchungen des LabourNet's am 5. Juli 2005 bezogen! Was sich in dieser Republik seit den rechtswidrigen Durchsuchungen bei uns so alles abgespielt hat, wie "unsere" Staatsgewalt mit ihren Kritikern umgeht, wie sie Gesetze beugt, ganze Grundrechtsartikel kurzfristig außer Kraft setzt, hat eindeutig gezeigt, dass ein System hinter dem Ganzen steht. Als einfaches Stichwort reicht hier spätestens Heiligendamm. Bezüglich des LabourNets sind mittlerweile zumindest alle Formalia der Justiz bezüglich unseres Falles abgeschlossen. Wir haben sogar eine "Entschädigung" bekommen! Aus Anlass des "Jubiläums" erlauben wir uns ein politisches und finanzielles Resümee:

  • "Recht auf Dummheit" oder "Recht auf Daten"?
    Mag Wompel und Ralf Pandorf haben sich hingesetzt und sich den Frust vom Leib geschrieben. So eine kleine Hausdurchsuchung kann einem das Leben nämlich ganz schön verhageln und abgesehen von den verdammt vielen, nationalen und internationalen Protesten, über die wir uns - und das sei an dieser Stelle nochmals besonders betont - unheimlich gefreut haben, hat das unsere tägliche Arbeit und unser Leben für lange Zeit massiv beeinflusst und der durch die Justiz verursachte Schaden ist kaum wieder gut zu machen. Wir haben uns gefragt, wie es überhaupt zu dieser völlig durchgedrehten Aktion kommen konnte. Herausgekommen ist dieser kleine Artikel über die Staatsanwaltschaft und Justiz in Bochum, der eine Provinzposse beschreibt, die wir für verallgemeinbar halten. Vorsichtshalber haben wir sämtliche ursprünglichen böswilligen Unterstellungen, persönlichen Beleidigungen und unhaltbaren Behauptungen gestrichen, weil uns auch 2 Jahre ohne Razzia nicht vor genügend anderen Abmahnungen verschont haben. Der Artikel mag daraufhin etwas an der vorher enthaltenen Schärfe verloren haben. Sei es drum. Geneigte LeserInnen müssen sich einfach vorstellen, dass alles noch viel schlimmer ist, als hier dargestellt. Resümee von Mag Wompel und Ralf Pandorf (letzte Bearbeitung am 4.7.07)
  • Stellungnahme zu den Durchsuchungen beim Labournet von Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt
    Aus dem Text: ".Damit wird die Gefahr, die Einleitung von Strafverfolgungs- und Ermittlungsmaßnahmen auch gegenüber missliebigen Medienbetrieben für die Zukunft leider nicht verringert, was im Übrigen auch bei den Durchsuchungsmaßnahmen gegen Medienbetriebe vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Mai 2007 deutlich erkennbar wurde. Es liegt also einmal mehr an einer kritischen Öffentlichkeit, für die Verteidigung von Grundrechten auch und gerade gegenüber Strafverfolgungsbehörden einzustehen."
  • Ein Lob dem Staatsschutz ! (nicht ganz unernsthafte Ausführungen zur Professionalität von Strafverfolgern) Stellungnahme zu den Durchsuchungen beim Labournet von Lutz Eisel, Rechtsanwalt und Notar, vom 4.7.2007. Aus dem Text: ". In einer derartigen Situation hat der Unterzeichner (der selber in den heißen Zeiten der Studentenbewegung Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre von der politischen Polizei "mit Interesse verfolgt" worden war) nun auf einmal das merkwürdige Bedürfnis nach einem Tätigwerden jener "Profis vom Staatsschutz". Aber wenn man mit diesen Damen und Herren redet, die bei "Presse" nicht an eine Bild-Schlagzeile denken, sondern sogleich an Art. 5 GG, dann fühlt man sich - zumindest als Jurist - bei den Staatsschutz - Staatsanwälten besser aufgehoben als bei den allgemeinen staatsanwaltschaftlichen Abteilungen, die - wie der vorliegende Fall deutlich zeigt - überhaupt kein Bewusstsein dafür haben, dass in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit nicht so ohne weiteres eingegriffen werden darf."
  • Finanzielle Folgen für das LabourNet Germany: Nicht klein gekriegt. aber finanziell angeschlagen!
    Resümee von Mag Wompel und Ralf Pandorf vom 4.7.07

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen LabourNet endgültig ein. LabourNet: Der durch die Justiz verursachte Schaden ist kaum wieder gut zu machen

"Die Staatsanwaltschaft Bochum hat sämtliche Ermittlungsverfahren gegen das gewerkschaftliche Internetportal LabourNet endgültig eingestellt. Sie zog damit die Konsequenz aus der Entscheidung des Landgerichts (LG) vom 10.1.2006. (.) Zur Einstellung des Verfahrens erklärte Mag Wompel: "Die Entscheidung des Landgerichtes und die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens sind für LabourNet ein schwacher Trost. Der materielle und ideelle Schaden, der durch den Justizübergriff verursacht wurde, ist kaum wieder gut zu machen."." Presseerklärung der Redaktion des LabourNet Germany vom 23.3.06

Landgericht Bochum: Durchsuchung beim LabourNet und Beschlagnahme waren rechtswidrig und verstießen gegen das Grundgesetz

  • "Mit Beschluss vom 10.01.2006 hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum festgestellt, dass die Durchsuchung bei LabourNet am 05.07.2005 rechtswidrig war. Das Landgericht gab damit den Beschwerden der beschuldigten Redakteurin Mag Wompel gegen den Durchsuchungsbeschluss und den Beschlagnahmebeschluss des Amtgerichts Bochum statt und schreibt in seiner Begründung: "Die Beschuldigte ist durch den Beschluss und dessen Vollzug möglicherweise in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 GG, mit Sicherheit aber in ihren Grundrechten aus Art. 2, 13 GG verletzt worden." Es wich damit auch im Übrigen von der bisherigen Rechtssprechung der 10. Strafkammer des Landgerichts Bochum ab." Presseerklärung der Redaktion des LabourNet Germany vom 23.1.06
  • Landgerichtsbeschluss als pdf-Dokument pdf-Datei
  • Nicht nur die Durchsuchung bei LabourNet war rechtswidrig Kommentar von Armin Kammrad vom 25.01.2006. Aus dem Text: ".Im Fazit bleibt so nicht nur ein großes Fragezeichen zu dem ganzen Vorgang, sondern auch die Frage, wie mensch sich gegen solche Vorgänge überhaupt erfolgreich wehren kann. Immerhin wurde die Rechtswidrigkeit nur gegenüber Mag Wompel gerichtlich festgestellt. Die ang. "Rechtmäßigkeit", welche die 10.Strafkammer völlig abwegig gegenüber Wolfgang Schaumberg zu sehen glaubte, soll nämlich gegenwärtig noch faktisch weiter gelten. Denn wie die 6.Strafkammer ausdrücklich in ihrem Beschluss feststellt, gelten ihre Feststellungen zur Rechtswidrigkeit nur, "soweit sie die Beschuldigte betreffen", also für Mag Wompel.
    Die juristische Lösung besteht darin, dass die 6.Strafkammer eine solche personifizierte Entscheidung gar nicht hätte fällen dürfen. Auch die 6.Strafkammer wäre an § 310 Abs.2 Strafprozessordnung gebunden. D.h. das deren Umgang mit der Beschwerde von Mag Wompel auch für alle anderen Betroffenen zu gelten hat. So auch übrigens für mich selbst. Da auch ich bereits am 6.September Beschwerde gegen die Beschlagnahme beim Landgericht Bochum einlegte, da auch meine Daten durch diese rechtswidrige Beschlagnahme betroffen waren (wie natürlich die von einigen hundert anderen LabourNet-Korrespondenten auch).
    ."
  • Siehe auch die Pressestimmen hierzu im Pressespiegel
  • Die Ermittlung gegen uns ist allerdings noch nicht eingestellt worden!

Stand am 26.10.05

  • Wolfgang Kaleck, der Anwalt von Mag, hat am 12.10. beim Landgericht Bochum angefragt, wann mit einer Entscheidung über seine Beschwerde vom 22.8.05 zu rechnen sei - bisher ohne Antwort. Es wird weiter gegen uns ermittelt.

Stand am 12.9.05

  • Mit Schreiben vom 6. September hat Richter Gerkau dem Anwalt von Mag Wompel mitgeteilt: "wird der Beschwerde vom 22.08.2005 aus den Gründen der angefochtenen Beschlüsse vom 28.06.2005 und 29.07.2005 sowie des Beschlusses des Landgerichts Bochum vom 11.07.2005, 10 Qs 20/05 nicht abgeholfen.
    Die Sache wird dem Landgericht Bochum - nach Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Bochum unmittelbar - zur Entscheidung vorgelegt.
    "
    Wir haben uns das übersetzen lassen. Klartext: Beschwerden nützen nix, es wird weiter ermittelt.
  • Der DGB-Vorstand kann sich kein Urteil erlauben
    Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat für seine Unterschriftensammlung "Grundrechtswidrige Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung und Kopie von Akten bei der Redaktion von labournet" pdf-Datei auch den DGB-Bundesvorstand angefragt. In seiner Antwort vom 18.8.05 pdf-Datei - und der anschließenden Korrespondenz mit der Redaktion zwecks Veröffentlichungsfreigabe und Informationsangebots durch unsere Anwälte- wünscht der DGB für die Klärung auf dem Rechtsweg das Beste, "Allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass der Vorstand des DGB einen solchen Protestbrief aus grundsätzlichen Gründen nicht unterzeichnen kann. Da es uns nicht möglich ist, die genaueren Hintergründe und Beweggründe vollständig zu überprüfen, können wir uns kein Urteil erlauben."

Beschwerde gegen Beschlagnahmung bei LabourNet von Armin Kammrad

  • Ausgehend von dem Entwurf einer Beschwerde gegen Beschlagnahmung bei LabourNet von Armin Kammrad vom 13.8.05 - siehe unten - hat sein Anwalt die Beschwerde pdf-Datei nun eingelegt, die wir aufgrund ihres vorbildlichen Charakters dokumentieren

  • Entwurf einer Beschwerde gegen Beschlagnahmung bei LabourNet von Armin Kammrad vom 13.8.05. Aus der Vorbemerkung: "Trotz massenhafter Proteste hat die Staatsanwaltschaft Bochum letzte Woche sämtliche Unterlagen von Labournet zwecks Auswertung abschließend kopiert. Ich habe mich deshalb entschlossen, nun auch gerichtlich dagegen vorzugehen. Da ich als Mitarbeiter und praktischer Unterstützer von Labournet Mitbetroffener bin, ist dies juristisch möglich. Immerhin ist das Vorgehen der Justiz in Bochum gegen Labournet nicht nur in meinen Augen eindeutig rechtwidrig, sondern es markiert auch eine neue Qualität der Verfolgung unliebsamer oppositioneller Medien in Deutschland. (.) Letzte Woche hatte ich deshalb einen Termin bei meinen Rechtsanwalt. Das endgültige Vorgehen steht im Detail noch nicht fest. Die folgende Begründung, die ich nun hiermit öffentlich mache, stellt gewissermaßen meine persönliche Vorarbeit für eine Beschwerde nach § 304 (2) StPO dar. Selbst für den Fall, dass die endgültige Beschwerdebegründung davon abweicht, stellt meine Begründung, die mir wesentlich erscheinenden Argumente zusammen, um darüber eine öffentliche Debatte zu ermöglichen.."

25.8.05: "Gerkau bestätigt sich selbst - Schriftverkehr offensichtlich kopiert - Ermittlungen gehen weiter" - an diesem von uns vermeldeten Stand vom 4. August 2005 hat sich - leider - bis heute nichts geändert.

Wir dokumentieren aber:

11.8.05:

Gestern war es wieder einmal soweit. Wir haben ja auch nichts anderes zu tun, als regelmäßig kreuz und quer durch die Bochumer Innenstadt zu fahren, um unsere beschlagnahmten Gegenstände wieder abzuholen. Die Bochumer Kriminalpolizei rief also wieder an, wir fuhren wieder los und holten die letzten Datenträger ab. Somit ist jetzt alles wieder in unserem Besitz.
Was heißt das konkret?
Eigentlich gar nichts. An der Situation hat sich nichts geändert! Wir haben zwar schriftlich, das die gewonnenen Informationen nur für die Verfolgung des Straftatbestandes "Urkundenfälschung" benutzt werden dürfen, aber was tatsächlich mit den Daten passiert, wissen wir nicht und werden wir wohl auch nicht erfahren. Von allen zurückgegebenen Akten und Datenträgern wurden Kopien erstellt, die in den nächsten Wochen ausgewertet werden. Es ist und bleibt eine Provinzposse schlimmster Couleur.

Wir sind weiterhin auf Proteste angewiesen, allerdings geht es nun um die Auskunft über die ausgewerteten und gespeicherten / kopierten Daten, ihre Weitergabe an Dritte sowie ihre Löschung.

Gerkau bestätigt sich selbst - Schriftverkehr offensichtlich kopiert - Ermittlungen gehen weiter

Der Stand vom 4. August 2005

26.7.05:

Wir haben die Dokumente immer noch nicht zurück, dafür aber einen Termin für die Vernehmung von Mag durch die Kriminalpolizei Bochum an diesem Freitag. Langsam aber sicher betrachten wir die ganze Aktion als eine große Zeitvernichtungsmaschine - wenn da nicht die Sorge um unsere InformantInnen wäre. wir sind daher nach wie vor auf Proteste an die Staatsanwaltschaft angewiesen!

Kann denn Flugblatt Sünde sein - Der Stand vom 20. Juli 2005

Beim gestrigen Anwaltstermin erhielten wir endlich Akteneinsicht und fassen diese Erkenntnisse zusammen

Montag, 18. Juli 2005

Unser Anwalt Lutz Eisel hat genau wie wir am Wochenende gearbeitet. Er hatte mittlerweile Akteneinsicht und hat einen neuen Antrag auf Ablehnung der Beschlagnahme beim AG Bochum gestellt. Wir veröffentlichen das Schreiben von heute pdf-Datei. Darin u.a. "(...) In den sichergestellten Unterlagen befinden sich zudem viele Unterlagen, die vertraulich an LabourNet geschickt worden waren ( im Vertrauen auf den besonderen Schutz der Medien ) so dass auch insoweit eine Auswertung sämtlicher beschlagnahmter Unterlagen einen Verstoß gegen Art. 5 GG zur Folge hätte. (...)
7.) Schließlich wird wiederum hilfsweise auf den verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( der sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatlichkeitsgebot herleitet ) hingewiesen, der im vorliegenden Fall eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme verbietet.
Angesichts der Vielzahl von sichergestellten Gegenständen ( vgl. Auflistungen Bl. 66 sowie Bl. 70 - 72 ) ist es unverhältnismäßig , diese Unterlagen weiterhin LabourNet vorzuenthalten, " nur " um den Urheber eines Flugblattes zu suchen ( von dem man mangels Vernehmung des Anzeigeerstatters ( Bl. 1 ) noch nicht einmal weiß, wann und wo und wie oft es verteilt worden ist ), zumal ganz erhebliche Zweifel vorgetragen worden sind, ob jenes Flugblatt überhaupt gegen irgend einen Straftatbestand verstößt ( s.o. 2.) ).
( Lutz Eisel ) Rechtsanwalt

Samstag, 16. Juli 2005

Bisher keine neuen Erkenntnisse. Es gehen weiterhin sehr viele Soli- und Protestschreiben ein (über 140!). Vielen Dank dafür. Ebenfalls für die Spenden und die neuen Fördermitgliedschaften!

Der Donnersttag, 14. Juli

  • Es sind weitere Soli-Erklärungen - auch internationale eingegangen. Siehe unsere Soli-Seite
  • Das gefälschte Flugblatt der Arbeitsagentur können wir nicht veröffentlichen. Also bleibt es bei den Zitaten. Ansonsten gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts Neues.

Der Mittwoch, 13. Juli 2005

  • Vernehmung von Ralf Pandorf 13.07.2005 - Gedächnisprotokoll
    Heute morgen um 9:00 Uhr war ich zur Vernehmung bei der Kriminalpolizei vorgeladen. Zuerst Feststellung der Personalien, dann Fragen zu meiner Funktion und dem Aufbau des Vereins. Dann wurde mir das Flugblatt vorgelegt, um das es bei der ganzen Geschichte geht. Ich bekam sogar eine Kopie, von der ich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiß, ob ich das Ding so veröffentlichen darf. Unser Anwalt ist angefragt, aber wegen dringender Termine heute erst später zu erreichen. Zum Inhalt: Das Flugblatt ist einem Schreiben der Bundesagentur täuschend ähnlich. Briefkopf und -fuß sind eindeutig einem Originalschreiben der Bundesagentur für Arbeit Bochum entnommen. Datum des Schreibens ist der 14. Dezember 2004. Als Betreff ist fett "Beantragung von Arbeitsgelegenheiten in Privathaushalten" angegeben. Sinngemäß geht der Text jetzt so: Laut Gesetz gibt es jetzt Ein-Euro-Jobs, aber die Zahl der Arbeitslosen übersteigt die die Zahl der freien Stellen bei weitem. Das bedeutet für jeden Bochumer Privathaushalt, dass er ab sofort die Möglichkeit hat, selber "Ein-Euro-Job-Stellen" zu beantragen. Die Langzeitarbeitslosen könnten dann im Haushalt helfen, Straßen kehren, Kinder betreuen etc. Alles auf der Basis eines Stundenlohnes von 1 bis 2 Euro. Dann die Aufforderung sich bei der Agentur zu melden und "Wir bemühen uns, Ihre Anfragen möglichst schnell und unbürokratisch zu bearbeiten. Sollten Sie selbst von Arbeitslosengeld II betroffen sein, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag". Jetzt kommt eine unleserliche Unterschrift ohne Namensnennung. Das wars. Von "LabourNet" kein Wörtchen. Nichts! Dann die Frage: "Kennen Sie dieses Flugblatt?" Antwort: "Nein, ich kenne es nicht, habe es nicht erstellt oder die Erstellung autorisiert." Frage: "Kennen Sie das Kommando Paul Lafargue?" Antwort: "Ich kenne einen Paul Lafargue, aber ein gleichnamiges Kommando ist mir bis zur letzten Woche unbekannt gewesen. Ich kenne auch kein Mitglied dieses angeblichen Kommandos" Frage: "Gibt es die Möglichkeit, dass wir auf den Datenträgern oder den Unterlagen bei Ihnen irgendetwas dazu finden" Antwort: "Nein, das ist ausgeschlossen" Ende der Befragung. Die Vernehmung insgesamt geschah in freundlicher und sachlicher Atmosphäre.
  • Erste Bewertung
    Damit ist genau das eingetreten, was wir befürchtet hatten: Auf dem eigentlichen Flugblatt steht nichts vom "Labournet", von ursächlicher "Urkundenfälschung" kann also keine Rede sein. Und ein nachfolgendes Bekennerschreiben eines "Kommandos Paul Lafargue" mit dem Hinweis auf unsere Homepage und die "Aktion Agenturschluß" reicht aus, um die Wohnungen von drei Menschen zu durchsuchen. Es gibt also tatsächlich mindestens einen Staatsanwalt und mindestens einen Richter, der dies für so schwerwiegend hält, dafür dass Prozedere einer Hausdurchsuchung in Gang zu setzen. Das kann ich so nicht glauben - geistige Gesundheit der Beteiligten vorausgesetzt. Also heißt dies im Umkehrschluß, dass die Aktion andere Hintergründe hat und kann damit also wirklich nur als schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit betrachtet werden. Eine weitere Bewertung wird folgen.
  • Wie weiter?
    Die ganze Aktion und vor allem Eure Protestschreiben haben ziemlichen Wirbel ausgelöst. Die zuständige Staatsanwältin scheint absolut genervt zu sein. Bitte nervt sie also weiter. Vielleicht haben wir wirklich kurzfristig die Möglichkeit, alle Unterlagen zurückzubekommen.
  • Dank!!!
    Vielen Dank an alle, die sich für uns, aber auch für die Sache eingelassen haben. Danke für die vielen Solischreiben. Wir werden Sie - aber erst bei Vorliegen einer Freigabe -veröffentlichen. Dank auch für die Spenden und für die vielen neuen Fördermitglieder.

Ganz kurz zur Lage am Montag, dem 11.07.2005

  • Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine Neuigkeiten. Die Unterlagen werden immer noch nicht rausgerückt. Bitte schreibt weiter Protestmails an die Staatsanwaltschaft..
  • Dank an alle, die auf unsere Frage geantwortet haben, wie man feststellen kann, ob die Rechner von der Polizei überprüft worden sind. Es gibt keine Hinweise darauf, aber die Spezialisten unter Euch sagen uns, dass es für einen Fachmann kein Problem ist, alle Informationen von den Platten zu holen, ohne Spuren zu hinterlassen. Im Moment haben wir die Rechner noch nicht angeschlossen. Wir arbeiten weiter mit einem kleineren, neu angeschafften Rechner. Aus Sicherheitsgründen. Wir werden von den anderen Rechnern wohl nur die Daten sichern, alle Rechner anschließend neu formatieren, und dann wieder einrichten. Viel Arbeit, aber immer noch besser als alle Informationen an den Staatsschutz oder wem auch immer zu senden, ohne es zu merken.

Das grosse ABER:

  • Die Staatsanwaltschaft hat nur die Rechner raus gegeben. Alle Unterlagen, Ordner CD-ROMs etc. hat sie vorerst behalten. Darunter sind die Ordner unserer Korrespondenz im Zeitraum November 2004 bis Januar 2005 sowie alle Ordner zur Aktion Agenturschluß und zu den Schwarzen Schafen". Was sich die Staatsanwaltschaft davon verspricht bleibt zur Zeit unklar, doch wir sind in großer Sorge um den zugesicherten Informantenschutz.
  • Wir haben jetzt alle Vorladungen zur Vernehmung in der nächsten Woche bekommen. Worüber die mit uns reden wollen erscheint fraglich und reine Zeitverschwendung sowohl für die damit beschäftigten Beamten als auch für uns. Aber vielleicht wollen die sich ja auch nur persönlich für die entstandenen "Unannehmlichkeiten" entschuldigen.
  • Wir halten die ganze Aktion, ihre Begründung und Durchführung für fadenscheinig. Die weitere Beschlagnahme und vermutliche Auswertung unserer Unterlagen ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit und ein Verstoß gegen die paar Rechte, die uns das Grundgesetz noch lässt. Bitte schreibt Protestfaxe oder sendet Mails an die Bochumer Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Bochum und fordert die sofortige Freigabe. Wir fahren gerne auch wieder hin und holen die Sachen persönlich ab. Die Adresse:

    Staatsanwaltschaft Bochum
    Westring 8
    44782 Bochum
    Telefax: 967 - 2587
    E-Mail Adresse: Poststelle@STA-BOCHUM.nrw.de

    Amtsgericht Bochum
    Viktoriastraße 14
    44787 Bochum
    Faxnummer: 0234 / 967 - 2424
    E-Mail Adresse: poststelle@ag-bochum.nrw.de

    Das Aktenzeichen unter dem unser Vorgang bearbeitet wird lautet: 2 Js 40 / 05 bei der Staatsanwaltschaft und 64 GS 3146/05 beim Amtsgericht.
  • Was uns ebenfalls auf jeden Fall im Moment sehr helfen würde, wäre finanzielle Unterstützung für die jetzt schon hohen Kosten, die uns entstanden sind und die unsere ohnehin sehr labile finanzielle Situation drastisch verschlechtert haben - bitte helft uns, Anwaltskosten etc. zu finanzieren oder verbreitet diese Bitte:

    labournet.de e.V.
    Postbank Dortmund
    BLZ: 44010046
    Kto.-Nr.: 263 526 467

    oder denkt über eine Fördermitgliedschaft nach, wie es seit Anfang der Woche schon 5 nette Menschen aus diesem Land getan haben. Einen lieben Gruß und dank erstmal auf diesem Weg, wir melden uns bei Euch in der nächsten Woche. Weitere Infos dazu auf unserer Seite Fördermitgliedschaft

Lutz Eisel II: Wir haben alle Rechner wieder!

Unser Anwalt - Lutz Eisel aus Bochum - hat es geschafft die zuständige Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, die Rechner wieder freizugeben.
Diverse Gespräche mussten geführt und ein weiteres Schreiben gesendet werden und schon durften wir die Rechner gegen 17:00 Uhr persönlich wieder abholen. Einen Lieferservice hat die Bochumer Polizei leider nicht. Wir veröffentlichen das Schreiben pdf-Datei und weisen darauf hin, dass der fehlende Text in diesem Schreiben eingeklebt wurde. Der eingefügte Text ist der auf Indymedia veröffentlichte externer Link

Lutz Eisel I

(...) Wir beantragen, die unverzügliche Herausgabe sämtlicher sichergestellter bzw. beschlagnahmter Gegenstände,
sowie vorab, gemäß § 307 Abs. 2 StPO die Aussetzung der Vollziehung.
(...) Schreiben Nr. 1 von Lutz Eisel pdf-Datei - Rechtsanwalt für Strafrecht in Bochum - für das Labournet.

Solidarität mit LabourNet!

"Vor einer Woche fragte sich Rolf Hartmann in der Bochumer WAZ, ob es die Hitze der letzten Tage gewesen sei, die dafür verantwortlich sei, dass die Bochumer Justiz Hannes Bienert den Prozess machen will, weil er unangemeldet am 9. November einen Kranz am Ort der ehemaligen Synagoge in Wattenscheid niederlegte. Acht Tage später weiß man nicht mehr, was man sich bei den Entscheidungen der Bochumer Justiz noch fragen soll..." Der gesamte Artikel unserer KollegInnen bei bo-alternativ in unserem Pressespiegel.

Postwurfsendungen von arbeitsagentur gefälscht

Vergangene Woche wurden in mehreren Städten in NRW gefälschte Briefe der Arbeitagentur verteilt. Neben Köln und Hagen fand diese Aktion auch in Bochum statt. Posting von Paul Lafargue - 22.12.2004 14:06 auf Indymedia externer Link Darin auch der Link zu einem Brief, der an Kölner Haushalte verteilt wurde externer Link

Presseerklärung des Labournet.de e.V. und der Redaktion des Internetportals LabourNet Germany

"Am Dienstag, dem 05.07.2005 wurde zeitgleich gegen 06:30 Uhr eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand), alle wohnhaft in Bochum, durchgeführt.

Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.

Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS - 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der Urkundenfälschung..." Die gesamte Presseerklärung vom 06. Juli 2005

Grundinfos

Wir danken allen für Soli- und Protestschreiben - 167 davon zur Veröffentlichung freigegeben!

Pressespiegel

Protestfaxe/emails bitte an:

Staatsanwaltschaft Bochum
Westring 8
44782 Bochum
Telefax: 967 - 2587
E-Mail Adresse: Poststelle@STA-BOCHUM.nrw.de

Amtsgericht Bochum
Viktoriastraße 14
44787 Bochum
Faxnummer: 0234 / 967 - 2424
E-Mail Adresse: poststelle@ag-bochum.nrw.de

Wir benötigen dringend finanzielle Unterstützung: labournet.de e.V.
Postbank Dortmund
BLZ: 44010046
Kto.-Nr.: 263 526 467
oder denkt über eine Fördermitgliedschaft nach

Der Beschluß des Landgerichtes, warum die Rechtsmittel gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahme- anordnung "leider" abgewiesen werden muß. pdf-Datei

Search and seizure at LabourNet Germany

Allanamiento y requisamiento en LabourNet Germany

Perquisition et saisie de documents chez LabourNet, Allemagne

siehe auch

Paul Lafargue, Das Recht auf Faulheit,
1883
externer Link bei Wildcat

Gedicht von Hartmut Barth-Engelbart: Vom mutigen Kampf der (Bochumer) Justiz
und Polizei gegen die ABC-Waffen
im Inter-Labournet


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