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Updated: 18.12.2012 15:51
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Betrifft: Fehlende gesetzliche Regelungen gegen Sozialmissbrauch und Rechtsbrüche durch die ARGEN

Petition von Armin Kammrad vom 09.04.2006 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Aus dem Text: "... Es ist also höchste Zeit durch gesetzliche Festlegungen wenigstens das Agieren im rechtsfreien Raum bei manchen ARGEN durch mehr Rechte für die davon Betroffenen zu stoppen. 5 Millionen (in Wahrheit wohl mindestens 7 Millionen) Arbeitslose dazu "aktivieren" zu wollen, ihre Existenz, ihre Zukunft, ihr Streben nach Demokratie und Gerechtigkeit, einer destruktiven Wirtschaftsideologie zu opfern, wird sicher nicht funktionieren..." Siehe dazu auch (chronologisch):

  • Betrifft: Petitionsrecht (im Zusammenhang mit Sozialrecht)
    ". am 11(09).04.2006 verfasste ich eine Petition zum fehlenden Grundrechtsschutz von ALG II-Beziehern durch den Gesetzgeber. Diese schickte ich einerseits in Schriftform an den Petiti-onsausschuss, anderseits wollte ich die Möglichkeit einer "Öffentlichen Petition" nutzen. Unter Pet 4-16-11-81503-00642 erhielt ich nun vom Petitionsausschuss die Mitteilung, dass meine Petition zwar angenommen jedoch nicht veröffentlicht wird, "weil das Anliegen zu pauschal gefasst und daher für eine sachliche und inhaltlich weiterführende öffentliche Diskussion nicht geeignet ist." (Schreiben v. 02.05.2006). Dieses Vorgehen verletzt mein Grundrecht aus GG Art. 17 (Petitionsrecht)." Antwort von Armin Kammrad vom 21.05.2006 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
  • Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales pdf-Datei vom 1. August 2006 new
  • Die Antwort von Armin Kammrad hierauf vom 21.08.2006. new
    Aus dem Text: ".So bestehen die ersten beiden Seiten der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nur aus der Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen, ohne jeden Bezug zur gesellschaftlichen Realität; diese bleibt völlig ausgeblendet. Teilweise werden sogar reine Absichtserklärungen für die Zukunft abgegeben ("Das wird aber sozial ausgewogen geschehen", S.2 BMAS, "Zu dieser Anstrengung will die Bundesregierung Mut machen", S.2 BMAS, usw. usf.). (.) Denn nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte, nicht die Verteidigung des Sozialstaates, sondern die "Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft müssen zum Ausgangspunkt genommen werden" (S.2 BMAS). Deutlicher kann man kaum sagen, dass die sog. "Arbeitsmarktpolitik" sich zuerst an den Renditeerwartungen der Wirtschaft orientiert; die Orientierung an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes wird dem also eindeutig nachgeordnet. (.) Die Stellungnahme des BMAS widerlegt also nicht meine Behauptung von einem Zwei-Klassen-Recht, sondern bestätigt sie. Ändern will man daran sowie so nichts. Die ganze sog. "Fortentwicklung von SGB II" baut darauf auf, dass rechtwidriges Verhalten nur bei den ALG II-Bezieher anzunehmen sei, was allein schon ein verfassungswidriges Vorgehen darstellt. Denn die Rechtsbrüche der staatlichen Stellen selbst werden völlig ignoriert, sind eben für den Gesetzgeber "nicht existent"."

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