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Updated: 18.12.2012 16:09

1-Euro-Jobs: Grundinfos allgemeindudu

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1 € - Jobs mit 30h/Woche und unentgeltliche Praktika rechtswidrig! new

Nach § 15 Abs. 1 SGB II sollen die Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen vereinbaren. Bei der praktischen Umsetzung bestehen noch immer erhebliche Unklarheiten und Unsicherheiten. Welche Pflichten dürfen dem Hilfebedürftigen auferlegt werden? Welche Pflichten hat die Agentur zu übernehmen? Welche Möglichkeiten bestehen, um sich gegen die Vereinbarung als solche oder gegen nachfolgende Sanktionen zu wehren? Eine Reflektion der aktuellen Rechtsprechung zu 1-€-Jobs von Rechtsanwalt Raik Pentzek vom 03. August 2008 bei Tacheles externer Link

Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten aus dem sog. Ein-Euro-Job

"Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten (sog. Ein-Euro-Job iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Sozialgerichte zuständig." Pressemitteilung Nr. 75/06 des Bundesarbeitsgerichts externer Link zum Beschluss vom 8. November 2006 - 5 AZB 36/06

Recht und Praxis der Ein-Euro-Jobs. Beschäftigungsverhältnisse ohne Recht und Praxis der Ein-Euro-JobsArbeitsvertrag nach dem SGB II

Unter diesem Titel erschien gerade ein Handbuch von Günther Stahlmann (Hg.), Uwe-Dietmar Berlit, Renate Bieritz-Harder und Peter Trenk-Hinterberger (424 Seiten, 22 € ohne zusätzliche Versandkosten). Siehe dazu:

Rechtliche Rahmenbedingungen für "Ein-Euro-Jobs"

Bei Tacheles e.V. ist der Aufsatz von Dr. Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht externer Link, mit dem obrigen Titel verlinkt. Der Aufsatz ist zuerst bei "Arbeit und Recht" im Heft 1/2005 erschienen. In dem Aufsatz werden grundlegende Fragen zur Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Betroffenen in der EinV und gegenüber der Einsatzstelle rausgearbeitet.

ILO zu Zwangs- oder Pflichtarbeit

Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit pdf-Datei vom 1. Juni 1956 (BGBL. II 1956, 640 / in der BRD in Kraft getreten am 5. Juni 1957 (Auszug)

Grundsätze für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten in Sachsen (Hartz IV)

Gemeinsame Erklärung der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes externer Link Sachsen zu 1-Euro-Jobs vom 27.12.2004. Aus dem Text: „…Die Unterzeichner wollen sich gemeinsam dafür engagieren, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Sachsen als eine der wichtigsten Reformen auf dem Arbeitsmarkt gelingt. Eine der größten Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften wird die Aktivierung der Leistungsempfänger sein. (…) Die Unterzeichner begrüßen ausdrücklich, dass – sofern eine Integration nicht unmittelbar möglich erscheint – Arbeitsfähigkeit und –willigkeit durch Arbeitsgelegenheiten getestet und verbessert werden. Deshalb wird die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten unterstützt. (…) Die Unterzeichner fordern von den Trägern der Arbeitsgemeinschaften und den weiteren Trägern zur Umsetzung des SGB II die Einrichtung von Beiräten. In den möglichst kleinen Beiräten, die von Leistungsempfängern frei zu halten sind, sollten vorrangig die Sozialpartner vertreten sein…“

Dazu fällt einem die Antwort eines IBM-Managers auf die Frage ein, ob seine Outsourcing-Pläne mit den Betroffenen zumindest diskutiert wurden: "Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, fragt man nicht die Frösche ..."

Handlungsempfehlung der BA Bundesdirektion zur Umsetzung der 1- Euro-Jobs vom 24.11.04

Handlungsempfehlung veröffentlicht bei Tacheles externer Linkpdf-Datei

Was kosten Ein-Euro-Jobs die öffentliche Hand ?

Kostenvergleich Ein-Euro-Job / versicherungspflichtige Beschäftigung. Fazit: versicherungspflichtige Beschäftigung ist günstiger als Ein-Euro-Jobs. Berechnungen von „Erlacher Höhe“ pdf-Datei (übrigens auch gut geeignet zum Nachweis der Finanzierbarkeit eines Grundeinkommens….). Siehe auch: Arbeitsgelegenheiten in der entlohnten Variante eines Arbeitsverhältnisses sind kostengünstiger als sog. 1-2-Euro-Jobs. Berechnung der Diakonie pdf-Datei

Einsatz für Zusatzjobs im sozialen Sektor

Bundesministerinnen Ulla Schmidt und Renate Schmidt heben gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden Chance für Arbeitsuchende und soziale Dienste hervor. Pressemitteilungen des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 6.9.2004 externer Link

Mehraufwands"stellen" schon ab Oktober?

Es bestehen Planungen, bereits ab dem Oktober 2004 für Arbeitslosenhilfebezieher/innen sogen. Arbeitsgelegenheiten anzubieten (für gewöhnlich 1-EUR-Jobs, hier jedoch Mehraufwands"stellen" genannt). Da der einschlägige Paragraph des SGB II (§ 16 Abs. 3) erst ab dem Januar 2005 in Kraft ist, muss dabei auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Es kann befürchtet werden, dass in dem einen oder anderen Fall, auf die eine oder andere Weise die Freiwilligkeit ins Hintertreffen geraten könnte…. Siehe dazu die „Kalkulation Anzahl zu schaffender Beschäftigungsmöglichkeiten für Alhibeziehendepdf-Datei am Beispiel NRW von Initiative der BA Nürnberg v. 9.8.2004

Pflichtarbeit für Langzeitarbeitslose

Die Bundesagentur für Arbeit will bereits im Herbst, drei Monate vor dem Start von Hartz-IV, in die umstrittenen Niedriglohnjobs für Langzeitarbeitslose einsteigen. Die Arbeitnehmerkammer dokumentiert dazu „Initiative für die zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenbeziehernexterner Linkpdf-Datei der Zentrale der Ba vom 9.8.04

Kampagne

Labournet Germany und Aktion Agenturschluss suchen schwarze Schafe

Specials

1-Euro-Jobs allgemein

Grundinfos für Betroffene

Grundinfos für BR/PR

Träger der 1-Euro-Jobs

Proteste und weiße Schafe

Grundinfos

1 Euro-Jobs / Pflichtarbeit. Rechtliche Grundlagen, Möglichkeiten der Gegenwehr. Sonderseite bei BAG-SHI externer Link

Ein-Euro-Job-Handbuch externer Link

siehe auch

Aktionen gegen 1-€-Jobs

Niedriglohn hier auch: wir haben jetzt schon genug Niedriglöhne!

Arbeitsamt und Arbeitszwang

"Lohnwucher" auf dem Arbeitsamt

Entlohnung unter Diskussion/Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen

arbeiterfotografie

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