Fristlose Kündigung wegen der Veröffentlichung von Missständen verstößt gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
-
Restitutionsklage Heinisch vs. Vivantes endet mit Vergleich
„Der Rechtsstreit zwischen Brigitte Heinisch und dem Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH ist erledigt. Nach mehr als sieben Jahren wurde zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen. Der Vergleich vom 24.5.2012 sieht im Wesentlichen vor…“ Artikel von Annegret Falter vom 25.5.2012
-
Abfindung für Whistleblowing. Doch noch ein "wohlwollendes Zeugnis"
„Der Rechtsstreit zwischen einer Altenpflegerin und Vivantes endet mit einem Vergleich. Die Frau hatte auf Missstände aufmerksam macht und dafür die Kündigung erhalten.
Mehr als sieben Jahre hat der Rechtsstreit gedauert. Nervenaufreibend war er für die Beteiligten, er ging bis nach Straßburg, und am Ende versucht sich Martin Guth, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, mit einem Witz. „Wie Sie schon sagten, Frau Heinisch, jetzt sind Sie voneinander geschieden.“ Die Auseinandersetzung zwischen Brigitte Heinisch, Altenpflegerin, und der Vivantes GmbH, Pflegeheimbetreiber, endet mit einem Vergleich, mit dem alle offenen Streitigkeiten beendet sind. 90.000 Euro brutto Abfindung zahlt der Heimbetreiber an seine ehemalige Mitarbeiterin…“ Artikel von Sebastian Erb in der taz vom 24.05.2012 . Aus dem Text: „… Durch den Vergleich wird die fristlose Kündigung in eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus betrieblichen Gründen umgewandelt. Zwei weitere Kündigungen, die Anfang 2005 gegen Heinisch ausgesprochen wurden, sind damit gegenstandslos… Der Richter hatte schon durchblicken lassen, dass er im Falle einer Entscheidung Revision zulassen würde, es wäre jahrelang weitergegangen. Im Herbst hatte Heinisch ein Vergleichsangebot noch abgelehnt, 70.000 Euro hatte Vivantes geboten… Für Heinischs Anwalt Benedikt Hopmann ist das Ende des Rechtsstreits ein „Riesenerfolg“, der durch den Vergleich nicht geschmälert werde…“
-
Wiederaufnahmeverfahren Heinisch ./. Vivantes
Die öffentliche mündliche Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren Heinisch ./. Vivantes findet statt am Donnerstag, den 24. Mai 2012 ab 11:30 Uhr (Saal 340 im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin). Dazu Benedikt Hopmann, der Anwalt von Brigitte Heinisch: „… Wir haben ein Wiederaufnahmeverfahren (eine sogenannte Restitutionsklage) eingeleitet, in dem die Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Kündigung für unwirksam erklärt werden soll. Rechtsgrundlage für unseren Antrag ist eine Vorschrift, die erst vor wenigen Jahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen wurde (Drucksache 16/3038) und bestimmt, dass ein rechtskräftiges Urteil dann überprüfte werden kann, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Menschenrechtsverletzung festgestellt hat und das Urteil auf dieser Menschenrechtsverletzung beruht. (…) Vivantes ist Eigentum des Landes Berlin. Deswegen ist auch das Land Berlin für diese Haltung von Vivantes verantwortlich. Ganz besonders sind die Parteien in der Verantwortung, die im Bundestag Gesetze eingebracht haben zur Verbesserung des Whistleblowerschutzes. Sie haben sich ausdrücklich und positiv auf das Urteil des Eurpopäischen Gerichtshofs im Fall Heinisch berufen. Wer den Whistleblowerschutz verbessern will, muss sich für eine vollständige Rehabilitierung der Whistleblowerin Brigitte Heinisch einsetzen. Brigitte Heinisch muss vollständig rehablitiert werden.Die Bewohner in den Pflegeheimen brauchen endlich eine menschenwürdige Pflege. Für das Recht auf freie Meinungsäußerung im Betrieb.“
-
Fortsetzung im Fall Heinisch
"Das Wiederaufnahmeverfahren im Fall der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch kann ab dem 21. Oktober beginnen. Das kündigte ihr Anwalt Benedikt Hopmann am Donnerstag in Berlin an. An diesem Tag werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtskräftig. Die Wiederaufnahme sei zwingend, um ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (LAG) aufzuheben. Das hatte im März 2006 Kündigungen gegen Heinisch für rechtens erklärt. Der Frau war Anfang 2005 gefeuert worden, weil sie Mißstände im Unternehmen Vivantes öffentlich angeprangert hatte. Der EGMR entschied am 21. Juli, daß damit gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen wurde." Dapd-Meldung in der jungen Welt vom 29.07.2011
- Kündigung einer Altenpflegerin nach ihrer Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege war ungerechtfertigt
"In seinem heute verkündeten Kammerurteil im Verfahren Heinisch gegen Deutschland (Beschwerdenummer 28274/08), das noch nicht rechtskräftig ist1, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag." Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs im Wortlaut (deutsche Fassung)
- Volltext des Urteils als HTML in Englisch
- ver.di begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Whistleblowing
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach die fristlose Kündigung einer Beschäftigten wegen der Veröffentlichung von Missständen gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt." Pressemitteilung von ver.di vom 21.07.2011
- Keine Entschuldigung für die Altenpflegerin
"In Berlin wird das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur von Vivantes gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch von vielen politischen Verantwortlichen begrüßt. Entschuldigen wollen sich bei der Altenpflegerin jedoch weder Vivantes noch Vertreter des Landes Berlin, dem der Klinikkonzern zu 100 Prozent gehört." Artikel von Martin Kröger im Neues Deutschland vom 23.07.2011
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch geht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Siehe dazu das aktuelle Flugblatt des Solidaritätskreises Menschenwürdige Pflege
- Unterschriftenliste
Unterschriftenliste gibt's ebenfalls beim Solidaritätskreis Menschenwürdige Pflege
- Prozess
Am Mittwoch , den 29. April 2009, findet um 12.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, Raum 206, der Prozess um die fristgemäße krankheitsbedingte Kündigung gegen Brigitte statt. Unerklärlich bleibt, warum diese Kündigung noch verhandelt wird, da zwei unbefristete Kündigungen bereits durchgersetzt sind. Interessierte Menschen treffen sich um 11.30 Uhr vor dem Eingang.
Solidaritätskreis "Menschenwürdige Pflege": Resumé der letzten Monate
„Die letzten Monate waren sehr spannend und aufregend. Dem Solikreis ist es gelungen, seine Arbeit auf eine breitere Basis zu stellen. Bundesweit meldeten sich Altenpflegerinnen und verschiedene Initiativen, um Kontakt mit uns und Brigitte Heinisch aufzunehmen. Auch Medien wie Report oder Fakt haben über den Kampf gegen die politisch motivierte Kündigung Brigittes durch Vivantes immer wieder berichtet. (…) Wer in dem Solidaritätskreis mitarbeiten möchte, ist herzlich willkommen. Nächstes Treffen: Dienstag, der 28.11.06 um 18 Uhr im Verdihaus, Köpenickerstr. 30, Nähe Ostbahnhof/U-B. Heinrich-Heine-Str…“ Info des Solidaritätskreises "Menschenwürdige Pflege" November 2006
Bericht vom Prozeß am 14.02.2006
Eine Altenpflegerin beim "Vivantes Forum für Senioren" stellte im Dezember 2004 Strafanzeige gegen die Vivantes-Geschäftsführung wegen unhaltbarer Zustände im Pflegebereich. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Aufnahme von Ermittlungen. Zeitgleich wurde der Kollegin gekündigt. Ein Prozeßbericht des Solikreises "Menschenwürdige Pflege" vom 14.02.06 . Der nächste Prozeßtermin ist der 28.03.2006, 11:00 Uhr Magdeburger Platz 1.
Politisch motivierte Kündigung ist vom Tisch
"Am 3. August fand am Arbeitsgericht Berlin die Verhandlung zur Kündigung der Altenpflegerin Brigitte Heinisch statt. Sie hatte VIVANTES verklagt und wurde danach inzwischen drei mal gekündigt. Begründet wurde die 2. Kündigung (fristlos) von VIVANTES damit, dass sie ein Flugblatt des Solidaritiätskreises "Menschenwürdige Pflege" initiiert hätte. Gegenstand der Verhandlung war die Meinungsfreiheit und ob und wie weit man sich an Dritte wenden darf. Eine Stunde nach der Verhandlung verkündete der Richter in Gegenwart der Rechtsanwältin, dass die Kündigung unwirksam ist. Die schriftliche Verkündung wird noch zugeschickt.." Weitere Infos auf der Seite von Soliseite "menschenwürdige Pflege" , darin auch die Einladung zum Treffen der Soligruppe am 10.08.05.
3. Arbeitsgerichtsprozess
Am Mittwoch, den 3. August um 12.00 Uhr, beim Arbeitsgericht Magdeburger Platz 1 findet der 3. Arbeitsgerichtsprozess von Brigitte gegen Vivantes statt. Es geht diesmal um den Kammertermin gegen eine fristlose Kündigung wegen Verteilens eines Flugblattes, in dem der Solikreis "Menschenwürdige Pflege" auf Pflegedefizite hingewiesen hat. Siehe dazu auch:
Profit mit Hilfsbedürftigen
Brigitte Heinisch beschuldigte den Klinikkonzern Vivantes, durch Personalabbau Missstände herbeigeführt zu haben, dann wurde sie entlassen. Jetzt klagt sie. Artikel von Andreas Schug in Freitag vom 22.07.2005
Wenn Arbeit krank macht
Vor dem Berliner Arbeitsgericht kämpft eine Altenpflegerin gegen einen städtischen Betreiber und gegen einen menschenunwürdigen Pflegealltag. Artikel von Wolfgang Pomrehn in junge Welt vom 28.06.2005
Vivantes Berlin: Solidarität mit einer gekündigten Altenpflegerin
Informationen des Solikreises mit der gekündigten Kollegin Brigitte Heinisch mit weiteren Informationen zum Verhandlung am 22.6.05 und dem neuen Treffen des Solikreises "Menschenwürdige Pflege" am 29. Juni 05.
Pflege macht krank.
Berliner Krankenhausgesellschaft will unbequeme Altenpflegerin loswerden. Staatsanwaltschaft ignoriert skandalöse Zustände bei Vivantes. Artikel von Wolfgang Pomrehn in junge Welt vom 16.03.2005
1. Verhandlungstag
„Die Verhandlung am 7.3. betraf nur die krankheitsbedingte Kündigung. Durch große Transparente, Megafonansprache und Überfüllung des Gerichtssaals, kann man die Unterstützung für Britte Heinisch am 7.3. als erfolgreich werten. Bei der nächsten Verhandlung am Mo. 15.3.05 10:30 wollen wir uns an der gleichen Stelle: Magdeburger Pl.1 (U-Kurfürstenstr., 200m Kurfürstenstr., rechts Genthinerstr. gleich hinter Möbel Hübner) wieder um 9 h 30 treffen, um bei der nun anstehenden „fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung“ , erneut öffentlichkeitswirksam auf die Methoden hinweisen, mit denen Vivantes, die Liegezeit um fast 40 % verkürzen will, dabei gleichzeitig 1800 Volstellen streichen, Arbeitszeit verlängern und vor allem die Arbeitshetze erhöhen will.“
Gerichtstermin
Der Gerichtstermin gegen die Kündigung von Brigitte Heinisch ist am Montag, dem 7.3.2005 ab 10.00Uhr im Zimmer 236 am Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin (Verkehrsverbindung: U Kurfürstenstrasse, U Nollendorfplatz). Der Solikreis hat beschlossen, am Gerichtstermin sich 1/2 Stunde vorher vor dem Gerichtsgebude zu treffen und eine Kurzkundgebung zu veranstalten. Alle, die meinen, es geht sie auch was an, sind aufgefordert zu kommen, Brigitte nicht allein zu lassen und im Solikreis mitzuarbeiten. Der nächste Termin des Solikreises: Donnerstag, 10. 03. 05, im Verdihaus, Raum wird noch benannt
Ungesundleben
Siehe für weitere Informationen auch ein Flugblatt bei „Ungesundleben“ Es ist dem LabourNet Germany nicht gelungen, in der zuständigen Abteilung von ver.di Berlin mehr dazu zu erfahren…. |