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Updated: 18.12.2012 16:09

Die Arbeitsagentur und ihre "Kundendaten"

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Hartz IV: Strafantrag gegen Jobcenter. Skandal im Jobcenter: Verstoß gegen Sozialdatenschutz. Kommunale Beschäftigungsagentur Landkreis Harz veröffentlichte angeblich Sozialgeheimnissenew

Ein „Kunde“ des Jobcenter Landkreis Harz musste – wie die Hartz IV-Plattform erfuhr - letzte Woche Strafanzeige gegen eine Mitarbeiterin der „Rechtsstelle“ der Kommunale Beschäftigungsagentur Landkreis Harz erstatten wegen des Verstoßes gegen die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ und „Übler Nachrede“. Gleichzeitig reichte er Eilklage beim Sozialgericht ein wegen Verletzung des „Sozialgeheimnisses“ und des „Schutzes der Sozialdaten“…“ Meldung vom 19.09.2012 bei der Hartz IV-Plattform externer Link

Sozialdatenschutz

Diese Informationsbroschüre will dazu beitragen, die Datenschutzbestimmungen des Sozialrechts transparent zu machen, und Sozialversicherte über ihre Rechte informieren. Die Info 3 richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern. BfDI - INFO 3 vom Januar 2012 externer Link pdf-Datei

Lockeres Verhältnis zum Datenschutz

„Sind Sie mit der Unterstützung durch Ihre Fallmanagerin zufrieden?« wollen Anrufer mit der Nummer 0800-8003436 seit einigen Monaten von Personen wissen, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als erwerbssuchend gemeldet sind. Deren Namen und Rufnummern wurden für die Umfrage zur »Kundenzufriedenheit« an Callcenter des privaten Dienstleisters TEMA Gesellschaft für Marketing-Service mbH in Mannheim weitergegeben. Dies habe alles seine Richtigkeit und sei mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten geklärt, erfahren sowohl Betroffene auf Nachfrage bei Alexander Templin vom »Kundenreaktionsmanagement« der Bundesagentur in Nürnberg als auch Journalisten, die an die Pressestelle verwiesen werden…Artikel von Claudia Wangerin in der jungen Welt vom 31.03.2012 externer Link

Jobcenter darf nicht bei Facebook schnüffeln

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch rät staatlichen Stellen sowie öffentlich-rechtlichen Medien zum Ausstieg aus sozialen Netzwerken. Auch Jobcenter sollen sich zurückhalten und Leistungsempfängern nicht "hinterherschnüffeln"…“ Artikel vom 21.03.2012 im DSL-Magazin externer Link

ALG II und Datenschutz: Datenlöschung? Leider technisch unmöglich

"Das Jobcenter Pankow gibt Einblicke in die Frage, wann Daten von ALG II-Empfängern ggf. gelöscht werden. Gar nicht, denn das ist technisch nicht machbar." Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 05.02.2012 externer Link. Aus dem Text: ".Für die Damen und Herren in den Büros scheint es oftmals nicht vorstellbar, dass jemand nicht möchte, dass die gesamte Nachbarschaft davon erfährt, dass er ALG II bezieht; ebenso wenig wird eingesehen, dass bestimmte Daten vom Betroffenen für sich behalten werden können. Der Betroffene muss sich insofern auf einen Datenstriptease gefasst machen, bei dem am Ende die ernüchternde Erkenntnis steht, dass die Löschung der Daten bisher laut Auskunft der BA nicht einmal im Pflichtenheft erschien. Dass diese Verantwortungslosigkeit bereits vor vielen Jahren bemängelt wurde, hat zu keinerlei Verbesserung geführt."

Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld II

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 25. Januar 2012 im Verfahren B 14 AS 65/11 R fest­gestellt, dass das beklagte Jobcenter durch sein Schreiben an den Haus- und Grundbesitzerverein E. sowie durch seine Telefongespräche mit diesem und mit dem Ehemann der früheren Vermieterin der Kläger unbefugt Sozialgeheimnisse der Kläger offenbart hat, indem er den Leistungsbezug der Kläger mitgeteilt hat. Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt er­hoben, verarbeitet oder genutzt werden. Der Beklagte kann das Offenbaren der Sozialdaten hier nicht damit rechtfertigen, dass dies erforderlich gewesen sei, um die eigenen Aufgaben zu erfüllen. Er musste in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen der Kläger beachten und hätte deshalb vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Kläger einholen müssen…“ Pressemeldung des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2012 externer Link

Arbeitsuchende können gleich die Auskunft über ihre wirtschaftliche Situation samt aller intimen Daten an die Tür vom Bahnhofsklo heften

"Es klingt unglaublich, was in den Medien über Korruption und Amtsmissbrauch bei der Agentur für Arbeit in Saarbrücken berichtet wird. Illegale Leiharbeiter bearbeiteten rechtswidrig und ohne Wissen der Kunden sensible Vorgänge bei der Arbeitsvermittlung. Angestellte der Arbeitsagenturen, insbesondere die Arbeitsvermittler, sind für Arbeitsuchende gezwungenermaßen Vertrauenspersonen. Wer auf die Arbeitslosenhilfe angewiesen ist, muss der Behörde eine Vielzahl an persönlichen Daten offenbaren. Datenschutz zählt somit zu den Grundsätzen dieser Behörde, der nun augenscheinlich grob missbraucht wurde. Zur Aufklärung tragen die Verantwortlichen kaum etwas bei, vielmehr werden Anfragen nur schleppend bis gar nicht bearbeitet. Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wird hingehalten. Seitens der Landesregierung gibt es bislang keine Stellungnahme, ein beherztes Eingreifen wäre jedoch dringend erforderlich." Artikel in der Saarländischen Online Zeitung vom 18. November 2011 externer Link

Kein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger

"Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf - Manuela Bombosch sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten. Es ist nicht der erste Gesetzesverstoß der Sozialbehörden." Artikel von Massimo Bognanni in Die Zeit vom 29.9.2010 externer Link. Dort auch der komplette Fragenkatalog externer Link pdf-Datei

Hartz IV: Arge Mitarbeiter missachten Datenschutz. Arbeitsagentur-Sacharbeiter nennen die Namen von Hartz IV Betroffenen in öffentlichen Foren.

"Wie uns ein Leser aufmerksam machte, veröffentlichen augenscheinlich Arbeitsagentur-Mitarbeiter die Namen von Hartz IV-Betroffenen in einem öffentlich zugänglichen Forum des Social Network Anbieters "Studivz.net". So existiert dort eine Gruppe mit dem klangvollen Namen "Ich fürchte keine Hölle: Ich bin ARGE-Mitarbeiter!" Dort schreiben Arge-Sachbearbeiter zu aktuellen Themen und tauschen sich aus." Meldung vom 25.06.2010 in den Hartz IV-News externer Link

Überwachung: Unsoziale Datenschützer

Für den Datenschutz von Hartz-IV-Empfängern und Migranten interessiert sich kaum jemand. Dabei müssen die wirklich die Hosen herunterlassen. Artikel von Tina Klopp vom 11.8.2010 in Die Zeit online externer Link

Bundesagentur für Arbeit will Briefe durch Postmitarbeiter einscannen lassen. Das ab September in zwei Bundesländern eingeführte Verfahren dient der Umstellung auf "E-Akten"

"Die Bundesagentur für Arbeit will Briefe aus Sachsen-Anhalt und Thüringen ab September von Postmitarbeitern öffnen und einscannen lassen. Anschließend sollen die Inhalte an die Sachbearbeiter weitergeleitet und Bestandteil einer elektronischen Akte werden. Betroffen sind neben Arbeitslosen auch Kindergeldempfänger, deren Ansprüche ebenfalls über die Bundesagentur geregelt werden. (.) Das Pilotprojekt in den beiden Bundesländern ist datenschutzrechtlich unter anderem deshalb problematisch, weil das Scannen der Dokumente nicht von Beamten, sondern von Geringverdienern erledigt werden sollen. Aus diesem Grund besteht trotz einer formellen Schweigepflicht der Postmitarbeiter und einer Zertifizierung des Verfahrens durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht nur ein erhebliches Risiko, dass persönliche Daten an die Öffentlichkeit oder in falsche Hände gelangen, sondern auch, dass für die Einhaltung von Fristen wichtige Post verschlampt, falsch zugeordnet oder aus Überlastung weggeworfen wird. Allerdings gibt es dieses Risiko seit der Teilprivatisierung der ehemaligen Behörde auch im traditionellen Beförderungsweg: Nach Recherchen des Korruptionsforschers Werner Rügemer verschwinden täglich 30.000 Briefe. Eine Alternative zum Senden mit der Post ist das eigene Einscannen und elektronische Übersenden von Dokumenten." Artikel von Peter Muehlbauer in telepolis vom 25.06.2010 externer Link. Siehe dazu:

  • Neue Postleitzahlen - Fünf Richtige für Ihren Brief!
    "Für die Agenturen für Arbeit und die Familienkassen gelten ab sofort bundesweit neue Postanschriften. Grund ist die Einführung der elektronischen Akte (eAkte), welche ab Mitte September 2010 in den Agenturen für Arbeit in Sachsen-Anhalt und Thüringen erprobt wird." Meldung der BA vom 22.06.2010 externer Link
  • BA gibt Datenschutz auf und schafft den gläsernen Erwerbslosen. Deutsche Post AG soll ab September Briefe an die BA öffnen und digitalisieren
    Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 24.06.2010 externer Link
  • Bundesagentur für Arbeit: Kundendaten sind sicher!
    "Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt zum heutigen Artikel in der BILD-Zeitung "Datenskandal! Post soll Arbeitslosen-Briefe öffnen" fest: Daten von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern sind sicher!..." Presse Info 034 vom 25.06.2010 externer Link. Aus dem Text: ". Richtig ist, dass neben BA-Mitarbeitern auch Mitarbeiter der Deutschen Post AG in den Scanzentren arbeiten. Aber - der Datenschutz ist zu jeder Zeit sichergestellt: Die Kundenakten und die eingehende Post werden in gesicherten und extra verplombten Transportboxen in das Scanzentrum angeliefert. Der Zugang zum Scanzentrum ist hoch gesichert. Alle dortigen Mitarbeiter haben eine Sicherheitsüberprüfung durch den Bund durchlaufen.."
  • Elektronische Erfassung von an die BA gerichteten Briefen
    "Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar teilt zur heutigen Berichterstattung in den Medien zum Projekt elektronische Akten (e-Akte) der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit, dass er über dieses geplante Vorhaben informiert gewesen sei. Er habe die BA bei einzelnen Fragen beraten und insbesondere auf die strengen gesetzlichen Vorgaben, die grundsätzlich mit der Beauftragung eines privaten Dienstleisters durch Sozialbehörden verbunden seien, hingewiesen. Die Umstellung bezieht sich nach Informationen der BA ausschließlich auf den Agenturbereich, so dass die Akten und die Post der Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz IV) hiervon zunächst ausgenommen sind." BfDI Pressemitteilung vom 25.6.2010 externer Link
  • Musterwiderspruch gegen das Scannen von Post an die Arbeitsagentur externer Link

Nach Kritik von Datenschützern Bundesagentur bereinigt Datenbank

"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf die Kritik von Datenschützern reagiert und ihre Internet-Jobbörse von möglicherweise unseriösen Unternehmen gesäubert. Nach Angaben der BA wurden mehr als 34000 Arbeitgeber näher überprüft. Danach seien die Datensätze von etwa 400 Arbeitgebern gelöscht worden, teilte eine Sprecherin der Nürnberger Behörde der Süddeutschen Zeitung mit." Artikel von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung vom 23.12.2009 externer Link

Bei der BA haben 57.000 Mitarbeiter Zugriff auf sensible Daten von Arbeitslosen

"Derzeit haben etwa 57.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Datensätze von Arbeitssuchenden, in denen Informationen etwa über gesundheitliche Einschränkungen, das individuelle Leistungspotenzial, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die familiäre und finanzielle Situation enthalten sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/97) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/18) hervor. Hintergrund der Anfrage war Kritik von Personalräten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die laut Fragesteller die Praxis im Umgang mit den Daten als "Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes" kritisiert hatten." Bundestag, Arbeit und Soziales/Antwort vom 04.12.2009 externer Link

Zeitarbeitsfirma darf Arbeitssuchende nicht bei der BAgIS denunzieren!

"Bremer Datenschutzbeauftragte unterbindet rechtswidrige 'Zusammenarbeit' zwischen runtime Bremen-Nord und BAgIS bzw. Arbeitsagentur / Unzulässige Datenübermittlung wird vermutlich auch anderenorts praktiziert." PM des Bremer ErwerbslosenVerband e.V. vom 25.11.09 externer Link dokumentiert bei scharf links

Arbeitshilfe Sozialdatenschutz der BA

Die BA hat nach massiver und Berechtigter Kritik eine umfassende Arbeitshilfe zum Sozialdatenschutz herausgegeben, sie sind dokumentiert auf der Homepage von Harald Thomé:

Entrechtungsavantgarde. Das neue Datenschutzbewusstsein der Arbeitsagentur

"Nach den letzten Problemen mit dem Datenschutz bemüht sich die Arbeitsagentur um Schadensbegrenzung. Doch das plötzliche Datenschutzbewusstsein ist angesichts der ALG-II-Gesetzgebung und deren Umsetzung wenig überzeugend. Logisch betrachtet kann Datenschutz hier auch keinen Stellenwert haben." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 16.11.2009 externer Link. Aus dem Text: ".Systematisch wird hier eine immer größer werdende Bevölkerungsgruppe psychisch zerbrochen und dieser dann noch abverlangt, sich gegen eine Maschinerie zu wehren, die nicht nur datenschutzrechtlich lediglich dem Experiment folgt, inwieweit und wie lang sich jemand gegen oft sadistische Behandlung noch wehrt oder aber aus Angst vor dem Komplettverlust sämtlicher Mittel (wobei vielen ja illegale Methoden nicht einmal in den Sinn kommen würden, was die Absurdität vieler populistischer Aussagen noch verstärkt) sowie der Verinnerlichung der Idee, dass er selbst an allem schuld ist, jegliche Miss/Behandlung in Kauf nimmt. Der ALG II-Empfänger ist somit in vielerlei Hinsicht ein Versuchsobjekt dafür, wie weit die Stigmatisierung und Entrechtung einer Bevölkerungsgruppe fortschreiten kann, während die Nichtbetroffenen zusehen."

Bundesagentur für Arbeit: Datenmissbrauch bei der Jobbörse

"In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, dem Online-Portal für Arbeitssuchende, hat es nach Informationen der Frankfurter Rundschau erneut einen krassen Fall von Datenmissbrauch gegeben. Das bestätigte die Bundesagentur am Montagabend auf Anfrage. Demnach hat eine Berliner Firma in der Online-Jobbörse der Arbeitsagentur mehr als 2500 unterschiedliche Stellenangebote geschaltet, um die persönlichen Daten von Bewerbern auf diesem Wege abzugreifen." Artikel von Matthias Thieme in der FR online vom 09.11.2009 externer Link

Netzpolitik-Interview: Die Datenschutz-Probleme der Hartz4-Software

"Über die katastrophalen Datenschutzprobleme bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten wir schon berichtet. Um den Fall weiter zu beleuchten, haben wir Annette Mühlberg interviewt. Sie ist Leiterin des Referats für e-Government, Neue Medien und Verwaltungsmdodernisierung des Fachbereichs Gemeinden bei ver.di und beschäftigt sich schon länger mit der Hartz4-Software und den Zuständen in den Arbeitsagenturen." Das Interview bei Netzpolitik.org vom 30.10.2009 externer Link

Von Kundenschutz keine Spur. Datenschleuder Bundesagentur

"Die Datenschutzmängel bei der Bundesagentur für Arbeit sind nach Informationen der Frankfurter Rundschau gravierender als bislang bekannt. Die jetzt auch wegen Sicherheitslücken bei ihrem Jobportal in der Kritik stehende Arbeitsagentur hat weitaus massivere Datenschutzprobleme bei einem neuen Computersystem zur Betreuung von Arbeitslosen, das gerade bundesweit eingeführt wurde. Im Innern der Arbeitsagentur und der Arbeitsgemeinschaften (Argen) gibt es seit Wochen scharfe Kritik an dem System. Der FR liegen zahlreiche Schreiben von Personalräten aus dem ganzen Bundesgebiet vor, die das System datenschutzrechtlich für hoch gefährlich halten." Artikel in Frankfurter Rundschau vom 29.10.2009 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Hartz IV: Zehntausende Arbeitsvermittler konnten intimste Daten einsehen
    "Die Bundesagentur für Arbeit hat Zeitungsberichten zufolge weit größere Datenschutzprobleme als bekannt. Sie setzt ein Computersystem ein, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Suchtkrankheiten, Verschuldung und Familienprobleme von Hartz-IV-Empfängern abrufen konnten." Artikel bei Spiegel online vom 30.10.2009 externer Link
  • Datenschützer Peter Schaar: "Bei Behörden hat man keine Wahl"
    Schwere Pannen bei der Bundesagentur für Arbeit: Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar warnt im Interview mit SPIEGEL ONLINE vor der verbreiteten Schluderei mit vertraulichen Daten - und fordert Sanktionen bei Verstößen. Interview von Ole Reißmann in Spiegel online vom 31.10.2009 externer Link
  • Erwerbslosen Forum fordert von der BA kurzfristige Änderungen zum Soziadatenschutz. Forderungsschreiben an Frank-Jürgen Weise und Heinrich Alt (Vorstand der BA)
    "Nach den jüngsten Datenpannen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, hat sich heute das Erwerbslosen Forum Deutschland in einem Schreiben (1 und im Anschluss der Meldung) an den Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Vorstandsmitglied Heinrich Alt gewandt. Unter anderen wird gefordert, dass Hartz IV-Bezieher ihre persönlichen Daten schützen dürfen, solange die missbräuchliche Verwendung von Sozialdaten nicht durch Datenschützer und einer unabhängigen Kommission ausgeschlossen wird. Dazu soll auch ein Gesetzesparagraph ausgesetzt werden, der Teilnehmer von Maßnahmen und Beratungsstellen zur Übermittlung von persönlichen Daten verpflichtet (§ 61 Abs. 2 SGB II)." Pressemitteilung vom 1.11.09 externer Link. Siehe dazu auch: Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten. Formular beim Erwerbslosen Forum externer Link

Sozialdatenschützer werden aktiv

"Wegen der öffentlichen "Zur-Schau-Stellung" von Sozialdaten von 35 Hartz IV-Betroffenen in den Bochumer Tageszeitungen vom 9. und 10. September 2009 ist zwischenzeitlich auch die Landesdatenschutzbeauftragte aktiv geworden. Die ARGE Bochum wird u. a. angefragt, ob eine hinreichende Abwägung stattgefunden habe zwischen dem Sozialgeheimnis einerseits und den Zustellungserfordernissen andererseits." Meldung vom 01.11.09 bei bo-alternativ externer Link, dort auch alle Hintergründe

Ratgeber zu Hartz IV 2009

Neuer Hartz-IV-Ratgeber zum Datenschutz externer Link pdf-Datei vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Jobbörse: Quelle für Datenjäger

"markt hatte in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zum Test eine Stelle ausgeschrieben, die es gar nicht gab. Nicht mal die Firma gibt es. Doch niemand kontrollierte es - und viele Jobsucher schickten fleißig sehr persönliche Daten." Text der WDR-Sendung von Herbert Kordes vom 12. Oktober 2009 externer Link

Datenschutzverletzung durch neue Software? Personalräte und Gewerkschafter verschiedener Jobcenter im Bundesgebiet kritisieren die mit der Einführung des sogenannten 4-Phasen-Modells verbundene neue Software

"Die Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit verspricht sich von dem Modell eine Verbesserung der Integrationsarbeit. Jobcenter-Mitarbeiter monieren, dass ihnen die neue Software, die an diesem Wochenende eingeführt werden soll, ohne Mitsprache aufgedrückt werde und sie ungenügend eingearbeitet worden seien. In einem Telepolis vorliegenden Schreiben der Berliner Arbeitnehmervertreter an die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Soziales und Arbeit heißt es: "Im Rahmen dieser Neuausrichtung und Umstellung der Software ist durch die Bundesagentur für Arbeit kaum Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen.." Daher lehnt der Hauptpersonalrat die Einführung des 4 Phasen-Modells ab. Kritik an dem neuen Modell kommt auch von Gewerkschaftern aus Hannover und Frankfurt/Main. "Nach sorgfältiger Abwägung möglicher Vor- und Nachteile für die Beschäftigten überwiegen die befürchteten Nachteile", heißt es in einem Schreiben des Personalrates des Jobcenter Hannover." Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 15.08.2009 externer Link. Siehe dazu:

Datenschutz: Behörden überprüfen Hartz IV Konten

Polizei, Justiz und Finanzämter durchleuchten Bankkonten, ohne dass Hartz IV-Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Artikel vom 17.07.2009 bei gegen Hartz externer Link

Aushöhlung des Datenschutzes für Hartz-IV-Antragsteller. Skandalöse Zustände bei der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales

"Der Datenschutz in der Hartz-IV-Verwaltung "BAgIS" (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales) sei zu beklagen. Persönliche Fragen würden im Wartebereich und in der Amtsstube vor ungezählten Zeugen erörtert - darunter fremde Sachbearbeiter, andere Hartz-IV-Kunden und die Leute vom Sicherheitsdienst. Dabei werde über ansteckende Krankheiten genauso gesprochen wie über Vorstrafen und sämtliche Vermögensverhältnisse des Antragsstellers und seiner "Bedarfsgemeinschaft", berichtete der WESER KURIER online am 08.07.2009.." Meldung bei Datensicherheit vom 8.7.09 externer Link

Geraubte Persönlichkeitsrechte für Erwerbslose

"...Es ist gängiger, in diesem Land wahrscheinlich täglich hundertfach praktizierter Usus. Aus Mangel an ordentlichen Arbeitsplätzen, die zu vermitteln wären, bietet man Prekärarbeitsplätze an. Man wird per Einladung nebst Rechtsfolgebelehrung (damit man gleich weiß, dass es keine Einladung, sondern ein Marschbefehl ist) zu einer Leiharbeitsfirma vermittelt, bei der man sich persönlich vorzustellen hat. Meist hat das innerhalb von drei Tagen zu geschehen, manchmal steht der Termin aber auch schon vorab fest. Dort angekommen bekommt man einen sogenannten Bewerbungsbogen in die Hand gedrückt, soll ihn, noch bevor man ein Wort mit dem dortigen Personalchef gesprochen hat, ausführlichst ausfüllen. Neben den üblichen Daten wie Name, Anschrift und dergleichen, soll man Festnetz- und Mobiltelefonnummer eintragen, ebenso erfragt man chronische Krankheiten oder fragt, was eigentlich nicht erlaubt wäre, nach Anhaltspunkten für eine Schwangerschaft. Auch Bankverbindung, Kontonummer und Sozialversicherungsnummer sollen aufgelistet werden. Wohlgemerkt: Diese Daten werden erhoben, noch bevor man überhaupt ein konkretes Gespräch geführt hat; man weiß an dieser Stelle ja nicht einmal, ob man dort einen Arbeitsplatz erhält, soll aber schon die Kontonummer angeben. Wenn der Bogen ausgefüllt ist, ihn der Empfangsdame übergibt, wird der Personalausweis angefordert, von dem man sich prompt eine Kopie macht..." Artikel auf ad sinistram vom 05.05.2009 externer Link

Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Datenschutz begrenzt

"Die beklagte ARGE hatte die Gewährung von Arbeitslosengeld II (Alg II) als Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem SGB II) versagt, weil der Kläger sich geweigert hatte, eine Kontenübersicht und die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Der Kläger hält das Verlangen der Beklagten für unangemessen und unverhältnismäßig, weil er zuvor bereits über 13 Monate Leistungen nach dem SGB II erhalten und in seinem Fortzahlungsantrag angegeben habe, in den Vermögens- und Einkommensverhältnissen habe sich keine Änderung ergeben. Bestünden keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür, dass zwischenzeitlich Einnahmen erzielt oder Vermögen angesammelt worden sei, so sei die Forderung nach Vorlage von Kontoauszügen unverhältnismäßig. Zudem werde er hierdurch in seinen Rechten auf Sozialdatenschutz verletzt." Medieninformation des Bundessozialgerichts vom 19. September 2008 externer Link. Siehe dazu:

  • Das nachträgliche Feigenblatt
    "Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes sieht die Offenlegung der Kontenbewegungen bei ALGII-Empfängern als zulässige und notwendige Mitwirkung des Arbeitslosen an. Die Einschränkungen wirken zunächst beruhigend, sind jedoch nur ein Placebo
    Zu den Mitwirkungspflichten eines ALGII-Empfängers gehört es, dass er seine Bedürftigkeit nachweist. Dies geschieht im Allgemeinen nicht nur durch eine Aussage, sondern durch Offenlegung der Konten und Kontenbewegungen. Schon in dieser Praxis sehen Kritiker eine Umkehr der "Unschuldsvermutung" (die natürlich nur im Strafrecht gilt, aber hier als Begriff verwendet wird, um die Situation zu verdeutlichen). Dem Anspruchsberechtigten, so die Kritik, wird quasi unterstellt, dass seine Aussage, er sei bedürftig, nicht der Wirklichkeit entspricht, weshalb er sie durch Nachweise belegen muss. Befürworter der Praxis sehen darin, ähnlich wie beim Kinder- oder Wohngeld, eine gängige Praxis der Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen
    ." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 22.09.2008 externer Link

  • Bundessozialgericht: Hartz-IV-Empfänger müssen Konto offenlegen
    "Auf Verlangen der Arbeitsagenturen müssen Hartz-IV-Empfänger ihr Konto offenlegen. Es sei angemessen, die Kontoauszüge der letzten drei Monate zu verlangen. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Gewisse private Überweisungsvermerke dürfen allerdings geschwärzt werden." dpa/ab-Meldung in Die Welt vom 19. September 2008 externer Link
  • Bundessozialgericht stellt Hartz IV Bezieher unter Generalverdacht
    "Die heutige Entscheidung, wonach Hartz IV-Bezieher auf Verlangen der zuständigen Behörde auch bei Folgeanträgen ihre Kontoauszüge vorlegen müssen, ist beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf heftige Kritik gestoßen." Pressemitteilung vom 19. September 2008 externer Link

Gläserne Hartz IV-Empfänger? Eine Kleine Anfrage an den Bundestag weist auf die Mängel beim Datenschutz für Erwerbslose hin

"Viel wurde in den letzten Monaten über den Datenschutz gesprochen. Deshalb ist es auf den ersten Blick erstaunlich, dass die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten der Linken Jan Korte kaum Resonanz ausgelöst hat. Er wollte wissen, welche Daten die Behörden beim Umgang mit Hartz IV-Empfängern erheben und was mit den Daten geschieht." Artikel von Peter Nowak auf Telepolis vom 12.09.2008 externer Link

alg2-Antrag mit Datenschutzmangel - BfDI setzt Korrektur durch!

Der zum Ende des sechsmonatigen ALG-II-Bewilligungszeitraums vom Bezieher jeweils neu auszufüllende Folgeantrag (zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen) - ein Formular der Bundesagentur für Arbeit (BA) Nürnberg mit der amtlichen Bezeichnung "Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetz-buch (SGB II)" - erfuhr eine wesentliche Textänderung - siehe dazu die Datenschutz-Information für Antragsteller auf Bezug und Fortzahlung von Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Juni 2008 pdf-Datei. Der Raum unter der Linie am Ende des Textes ist vorgesehen für die Bezeichnung, Homepage, Kontaktinfos etc. Ihrer jeweiligen Organisation (z.B. Erwerbslosen-Beratungsstelle). Auf Wunsch kann diese Anpassung auch übernommen werden vom Verbreiter dieser wichtigen Info: Wenzel Ruckstein (Ruckst1@aol.com)

  • Erste Erfolgsmeldung!
    Ein Hartz-IV-Betroffener und Akteur der "Bürgerinitiative gegen Sozialkahlschlag und Nationalismus Dresden" hat von 'seiner' ARGE die nachträgliche (!) Änderung seines bereits unterschriebenen alg2-Antrags im Sinne der obigen Information gefordert (Streichung von 'Nutzung' im Unterschriftsfeld). Und er hatte damit Erfolg! - weshalb er aus dem individuellen Schreiben einen _Musterbrief_ zur Nachnutzung entwarf: Musterformular als editierbare rtf-Datei
    Das Musterformular wird zusammen mit dem o.g. Merkblatt am Infostand der Bürgerinitiative verteilt - immer Montags um 18 Uhr am Dresdner Dr.-Külz-Ring. Wie wichtig es für die Hartz-Geschädigten ist, auf den Schutz ihrer Daten zu achten, zeigt übrigens ein besonders krasses Beispiel der 'Nutzung' von Arge-'Kundendaten' - die "Sächsische Zeitung" berichtete vergangene Woche über eine "interne Datenschutz-Panne in der Dresdner Arge": Ein Arge-'Kunde' bekam bei einem Beratungsgespräch einen Notizzettel, auf dessen Rückseite nicht nur die kompletten Personalien, sondern auch sensible persönliche Daten einer Hartz-IV-Empfängerin abgedruckt waren. Im Klartext: Offensichtlich "der Umwelt zuliebe" wurden einseitig bedruckte Personalbögen (früher 'Kaderakten') von Hartz-IV-'Kunden' als Schmierzettel genutzt und auch außer Haus gegeben! "Erst nach Bekanntwerden des Falls durch die SZ" sah sich die Behörde veranlaßt, mit der Betroffenen überhaupt Kontakt aufzunehmen, und: "Der Datenschutzbeauftragte der Arge erklärte daraufhin, der Vorgang solle detailliert aufgeklärt werden." Wir werden dran bleiben und berichten...

»Spitzelprotokolle der ARGE sind keine Seltenheit«

Auf der Suche nach angeblichem Leistungsmißbrauch von Erwerbslosen kommt es zu extremen Regelverstößen. Ein Gespräch von Ralf Wurzbacher in junge Welt vom 18.04.2008 mit Thilo Weichert externer Link, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein

arge-Stasi

". Jetzt kommts: Es kamen tatsächlich 2 junge, hippe Menschen bei mir angeschissen. Sie hielten mir jeweils einen Plastikausweis, ich glaube, von der arge, unter die Nase. Sie wolllten alles sehen. Küche, Schlafzimmer. "Können wir noch ihr Bad sehen?" Dann: "Geile Badewanne haben Sie da!". "Wie heizen Sie?" (Da vermutet man bei mir auch Sozialbetrug?). Es waren nicht einfach 2 Leute von der arge, die mal schauen wollten, ob jemand wirklich wo wohnt oder nur den Namen am Briefkasten hat. Es waren 2 Detektive. Sie haben versucht mich ganz auszuspionieren und haben erzählt, daß sie im Internet recherchiert haben, was ich so treibe. Als ich sagte, ich hätte in den nächsten Tagen etwas vor, kam als Antwort: "Aber das wissen wir doch, Herr X, wenn wir recherchieren, dann auch richtig."
Ich habe vor Wut die halbe Nacht wachgelegen. Ich würde die Geschichte gerne an die große Glocke hängen. Erwerbslose und (Schein-)Selbständige werden wie potentielle Kriminelle behandelt und bis ins Privatleben bespitzelt. Wer hat ähnliches erlebt? Wer (gerne auch arge-Mitarbeiter) kennt diese Spezialabteilung für Bespitzelung?
" Eintrag vom 15.4.08 bei chefduzen externer Link

Was Jobcenter mit Kontrolle und Überwachung zu tun haben

Redebeitrag von den Internationalen KommunistInnen auf der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 22.9.07, von dem Lautsprecherwagen des Euroamayday- und Kein-Friede-Blocks gehalten

Bizarrer Hartz-IV-Fragebogen: "Schauen Sie gern Filme mit viel Gewalt?"

  • Der Fragebogen
    Der im Rahmen des ESF-Projekts "Kundengruppensegmentierung der ARGE Hamburg" verwendete Fragebogen ist uns dankenswerter Weise von Hamburger KollegInnen zugesandt worden.
    Auch wenn der letzte Teil der Fragen zu persönlichen Lebensbereichen und Wertvorstellungen (Fragekomplex 22: Fragen zu verschiedenen Lebensbereichen, zur Arbeit, zur Familie, zur Freizeit, zu Geld und Konsum) nun herausgenommen und auch nicht ausgewertet werden soll, ist es immer noch interessant, zu welchen Erkenntnisgewinnen Fragen wie "ich esse gern exotische Gerichte" oder ich schaue mir gerne Filme an, in denen Gewalt vorkommt" gedacht waren. Aber auch der - nach wie vor verwendete - Rest des methodisch fragwürdigen Fragebogens lässt erahnen, was die ARGE Hamburg von ihren "Kunden" hält. Andererseits ist es methodisch nicht nachvollziehbar, zu welchen sinnvollen Erkenntnissen der Fragebogen verhelfen sollte, wenn die abgefragte Kundennummer tatsächlich dem Datenschutz zum Opfer fallen sollte. Andernfalls könnten nämlich Angaben wie "Ein Leben voller Veränderungen reizt mich", "Ich glaube, dass ich risikofreudiger als andere Leute bin", "Wenn es darauf ankommt, kann ich mich auch von liebgewordenen Gewohnheiten lösen" oder "Die Anpassung an neue Umstände fällt mir leicht" und "Ich probiere gern auch einmal etwas Neues aus" eine Leiharbeits-Karriere befördern. In solche wird ja bekanntlich gern vermittelt. Antwortvorgaben wie "Sie wurden motiviert sich zu bewerben" zeugen bestenfalls von sozialpolitischer Naivität der Wissenschaftler. Siehe den Fragebogen pdf-Datei

  • Kritischer Fragebogenteil wird nicht ausgewertet. Künftig neue Vergaberegeln bei ESF-Gutachten
    "Die im Rahmen des ESF-Projekts "Kundengruppensegmentierung der ARGE Hamburg" durchgeführte Fragebogenaktion wird nach ihrem vorzeitigen Abbruch nicht fortgesetzt. Der letzte Teil der Fragen zu persönlichen Lebensbereichen und Wertvorstellungen (Fragekomplex 22) wird nach Überprüfung durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit aus der Untersuchung herausgenommen und auch nicht ausgewertet. Nach Absprache mit der Berliner Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH (GIB) soll das Projekt im Übrigen weiter fortgesetzt werden und die noch durchzuführende Auswertung erfolgen." Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit vom 29.8.07 externer Link

  • Hartz IV-Fragebogen der GIB lässt Fragen offen
    "Spiegel-Online hatte am 25. August von einem "bizarren Hartz-IV-Fragebogen" berichtet, welcher im Auftrag der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II ALG II-Empfänger mit z.T. recht seltsamen Fragen konfrontiert. Insbesondere die die Befragung durch führende Berliner Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH (GIB) zeigt sich nun hoch geschlossen und beantwortet selbst keinerlei Fragen." Artikel von Thomas Meese vom 28. August, 2007 bei forced labour externer Link

  • »Die Fragebögen müssen sofort eingestampft werden«
    Hamburgs Erwerbslose wurden ausgeschnüffelt. »Aufwandsentschädigung« half den Datensammlern. Ein Gespräch von Andreas Grünwald in junge Welt vom 30.08.2007 mit Wolfgang Joithe externer Link, Mitbegründer des Erwerbslosenselbsthilfevereins »PenG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener«

  • Hartz IV: Bizarrer Hartz-IV-Fragebogen
    Pressespiegel zum Thema bei PeNG! externer Link Aktive Erwerbslose und Geringverdiener

  • Bizarrer Hartz-IV-Fragebogen: "Schauen Sie gern Filme mit viel Gewalt?"
    "In der Hamburger Arbeitsagentur werden Hartz-IV-Empfänger nach Informationen des SPIEGEL mit einem bizarren Fragebogen konfrontiert. Essgewohnheiten, Videovorlieben, sogar Einstellungen zur Liebe will die Behörde wissen. Man wolle nur "passgenauer" helfen, beteuert die Agentur. (.) Das Amt will dabei nicht nur wissen, ob die Hartz-IV-Empfänger ihren Speiseplan gern mit "exotischen Gerichten (z. B. aus Indien, Japan und Mexiko)" aufpeppen. Von Interesse sind offenbar auch ihre Antworten auf die Frage, ob "das Leben in der DDR gar nicht so schlecht war", ob "gern Filme angeschaut werden, in denen viel Gewalt vorkommt" oder ob man es schön fände, wenn "eine Liebe ein ganzes Leben hält"." Artikel in Spiegel-Online vom 25.08.2007 externer Link

Konto-Spionage

  • Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden
    "Gemäß der Unternehmenssteuerreform sollen künftig auch Jobcenter und Arbeitsämter bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abfragen dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neue Befugnis rege genutzt wird." Artikel von Stefan Krempl vom 19.07.2007 bei heise news externer Link
  • Hartz IV: Kontoabfrage möglich. Konto-Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern
    "Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar. (.) Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen"." Bericht bei "gegen-hartz.de" vom 19.07.07 externer Link

Alg II: Vorlagepflicht von Kontoauszügen?

"Bei Antragstellung verlangen die Sozialbehörden die Vorlage von Kontoauszügen. Dies nicht nur bei erstmaliger Antragstellung auf Arbeitslosengeld II, sondern auch bei allen Wiederholungsanträgen. Die Optionskommune Göttingen verlangt zum Beispiel bei jedem Wiederholungsantrag alle halbe Jahr die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate. Dies würde bei Beachtung dazu führen, daß die Sozialbehörde im Zeitraum eines Jahres die Kontoauszüge eines halben Jahres eingesehen hätte. Obwohl die Datenschutzbeauftragten immer wieder darauf hinweisen, daß die Vorlage von Kontoauszügen nur bei erstmaligem Bezug von Alg II angemessen sei oder bei Bestehen eines Betrugsverdachtes, so ignorieren die Sozialbehörden dies und verlangen pauschal mit jedem Antrag die Vorlage der Kontoauszüge. So stellt sich die Frage, wie die Sozialgerichte dieses Thema beurteilen." Artikel von Herbert Masslau vom 11. Juni 2007 externer Link

Was Sie schon immer über Hartz IV wissen wollten - die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Arbeitslosengeld II

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Broschüre externer Link pdf-Datei herausgegeben. Stand 01.03.2007

Transparente Erwerbslose ab 1. August 2006?

"Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit dem Beschluss zum Fortentwicklungsgesetz, erwerbslose Hilfebedürftige, ab dem 1. August 2006 telefonisch transparenter werden zu lassen. Transparenz sollte der Erwerbslose aber auch von Seiten der Agenturen und Ämter erwarten können. Gerade die Callcenter, welche im Auftrag der BA Befragungen durchführen sollen, erweisen sich als Transparenzmuffel. Meist erkennt der zu Befragende nicht, wer am anderen Ende der Leitung sich befindet und beantwortet gutgläubig wichtige Fragen. Dazu aus dem Fortentwicklungsgesetz." Sozialticker-Meldung vom 26.7.06 externer Link

Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitslose als Witzfigur

"Ein Datenschützer erhebt schwere Vorwürfe: Persönliche Daten einer Arbeitslosen kursierten angeblich als Witz bundesweit über Computer der Arbeitsagenturen. Bei der Bundesagentur für Arbeit kommt es nach Angaben des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert zu massivem Missbrauch der Informationen über die Arbeitslosen. "Sensible persönliche Daten von Arbeitslosen werden nicht ordnungsgemäß gesichert", kritisierte Weichert am Dienstag in Kiel." AP-Meldung in Süddeutsche Zeitung vom 29.03.2006 externer Link

Bundesagentur ermittelt über Call-Center-Agenten sensible Daten von ALG-II-Empfängern

  • Telefonabfragen zur Überprüfung der aktuellen Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kleine Anfrage an die Bundesregierung

  • ARGE Weisungen zur Telefonabfrage
    Tacheles veröffentlicht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Telefonabfrage externer Link. Dazu gehören auch "Gesprächsleitfäden" wie mit den Betroffenen im Telefonat zu verfahren ist.
  • Keine Auskunftspflicht am Telefon - Bündnis fordert Stopp der Telefonabfrage von Arbeitslosengeld II-Beziehenden
    "Das Rhein-Main-Jobcenter GmbH beauftragt seit dem 1.2.2006 ein Service-Center damit, Erwerbslose zwischen 8h und 20h zu Hause anzurufen, um Änderungen der persönlichen Verhältnisse zu erfragen. Mit einem kurzen Serienbrief werden die Betroffenen über dieses Vorhaben nur unzureichend aufgeklärt..." Pressemitteilung des Rhein-Main-Bündnisses gegen Sozialabbau und Billiglöhne vom 7.2.06 externer Link pdf-Datei
  • Erwerbslosenverbände fordern Einstellung der umstrittenen Telefonabfrage von "Kundendaten"
    "Arbeitslosengeld-II-Beziehende haben sich verunsichert an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) gewandt. Sie wollten wissen, ob die Datenermittlung per Telefon rechtens sei. Ausgelöst wurde die Verunsicherung, aber auch das Unverständnis bei Betroffenen letzte Woche durch Serienbriefe einiger Träger für Arbeitslosengeld II (Alg II), in denen eine telefonische "Betreuung" der "Kunden" angekündigt wurde. Auch der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erneuten Telefonabfrage.." Gemeinsame Pressemitteilung von BAG_SHI und tacheles e.V. externer Link vom 18. Januar 2006
  • Positives Stalking - Wie die Arbeitsagentur die Arbeit fördert
    "Stalking ist eine besonders drastische Art der Belästigung. Häufig trifft das Übel Prominente, aber nicht selten auch ganz gewöhnliche Menschen, die von verstoßenen Liebhabern oder eingebildeten Schutzengeln nicht in Ruhe gelassen werden. Die wilde Lust, einen geliebten Menschen zu verfolgen, gern auch mit Telefonterror zu überziehen, ist aber nicht nur eine Macke - sie hat auch eine starke Seite. Ja, ist stalkende Hartnäckigkeit nicht auch ein Segen, in Zeiten, in denen das liberale Motto "Leben und leben lassen" wahrlich ausgedient hat und uns das neoliberale Motto "Streben und streben lassen" glücklich machen wird!?..." Artikel von Albrecht Kieser auf telepolis externer Link 24.01.2006
  • Dauerbefragung
    "Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bezieht jeder fünfte Erwerbslose zu Unrecht Leistungen. Zum Beleg seiner Missbrauchs-Visionen verweist der SPD-Mann auf eine Aktion, bei der im Sommer 2005 zahllose Erwerbslose angerufen - und teils nicht erreicht wurden. Aus dem Pilotprojekt wird nun eine Dauereinrichtung. Wie aus einem Schreiben des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) hervorgeht, soll die »telefonische Bestandsklärung« bereits seit Monatsbeginn den 60 größten und ab spätestens Februar allen ARGEn zur Verfügung stehen. Die Bundesagentur gründet dafür eigens eine zentrale »Organisationseinheit«." Artikel von tos in Neues Deutschland externer Link vom 07.01.06

  • Antwort des "Kundenreaktionsmanagement" der Bundesagentur für Arbeit auf den Offenen Brief der GALG pdf-Datei (Gewerkschaftliche ArbeitsLosengruppe Göttingen) an die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg: Telefonterror gegen Erwerbslose
  • Bärendienst für den Datenschutz
    "Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt Call Center, Leistungsempfänger telefonisch zu ihren Daten zu befragen, und untergräbt damit das sowieso nur ansatzweise vorhandene Datenschutzbewusstsein." Artikel von Twister (Bettina Winsemann) auf telepolis externer Link vom 10.08.2005
  • Telefonterror gegen Erwerbslose
    "Nürnberger Bundesagentur ermittelt über Call-Center-Agenten sensible Daten von ALG-II-Empfängern, um die Arbeitslosenstatistik zu schönen. Erwerbsloseninitiativen kritisieren Aktion. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, sollte sich dieser Tage nicht wundern, wenn sich am Telefon plötzlich ein Call-Center-Agent meldet, der angibt, im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen »Datenabgleich« durchführen zu wollen. Tatsächlich kommt der Anruf vom »Vivento Customer Service«, eine Beschäftigungsgesellschaft der Telekom, deren Mitarbeiter angewiesen sind, zur eigenen Identifikation lediglich auf die »Kundennummer« des Arbeitslosen zu verweisen. Dann geht es los: Suchen Sie überhaupt noch einen Job? Wer versorgt die Kinder, wenn Sie arbeiten? Wann haben Sie sich zuletzt beworben? 380000 Arbeitslose hat der Telefonservice allein in den letzten 14 Tagen angerufen. 180000mal kam ein Gespräch zustande. Doch Vorsicht ist angebracht, denn es werden Gründe gesucht, Arbeitslose aus der Statistik zu eliminieren, schließlich ist die August-Statistik die letzte vor den Neuwahlen." Artikel von Andreas Grünwald in junge Welt externer Link vom 12.08.2005
  • »Starke Zweifel an der Zulässigkeit«
    ALG-II-Telefonaktion der Bundesagentur für Arbeit ist aus Datenschutzgründen mehr als bedenklich. Interview von Andreas Grünwald mit Peter Schaar (Bundesbeauftragter für den Datenschutz) in junge Welt externer Link vom 12.08.05 Siehe dazu:
  • BA hält an Befragung von Arbeitslosengeld II-Empfängern fest "(.) Hierzu stellt die BA fest: Die Vorwürfe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sind ungerechtfertigt. Die vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützte Befragung diente vor allem dazu, die bei den Arbeitsgemeinschaften gespeicherten Daten von ALG II-Empfängern mit dem Ist-Zustand abzugleichen, um weiterführende Integrationsmaßnahmen planen und durchführen zu können. Hintergrund ist eine stichprobenartige Erhebung der internen Revision der BA, die im Frühjahr ergeben hatte, dass bis zu 20 Prozent der Daten nicht mehr aktuell sind." Presse Info 054 der Bundesagentur für Arbeit externer Link vom 09/08/2005
  • Dubiose Telefonüberprüfung von Arbeitslosen - Erwerbslosenverbände raten: einfach auflegen!
    "Die rechtswidrige Überprüfung von Arbeitslosen durch Call Center soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit trotz massiver Kritik fortgesetzt werden." Presseerklärung von Tacheles e.V. / BAG-SHI externer Link vom 11. August 2005
siehe auch

Vorsicht Schnüffler!

Vorsicht Schnüffler

Arbeitsamt und Arbeitszwang: Alltägliche Schikanen


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