CGZP war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig
"Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig und konnte keine Tarifverträge abschließen. Leiharbeitnehmer, die nach Maßgabe dieser Tarifverträge entlohnt wurden, können daher möglicherweise im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Entleiher verlangen." Beschluss von ArbG Berlin vom 30.5.2011 (29 BV 13947/10). Siehe dazu: Leiharbeit:
BZA und AMP stimmen über Fusion ab - DGB widerspricht Darstellung des BZA vehement
Der BZA will mit dem AMP (Christentarif) fusionieren (am 14. 04. findet in Berlin die Abstimmung durch deren Mitglieder statt). Dieser neue Verband will zukünftig DGB und Christen-TV anbieten. Auf der Startseite von ZOOM ist ein Brief des DGB an den BZA eingestellt
Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen
- und der DGB?
"Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht." Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.10.2010 . Siehe dazu auch:
- Zeitarbeitsfirmen: Ausbeuter vor dem Aus
"Viele Zeitarbeitsfirmen gelten als rücksichtslose Ausbeuter. Doch nun geht es ihnen an den Kragen: Nach einem Gerichtsurteil müssen sie Sozialbeiträge in Milliardenhöhe nachzahlen. Es droht eine Pleitewelle." Artikel von Daniela Kuhr in Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2011
- Zeitarbeit: Sozialbeitrags-Nachforderungen treffen die Richtigen
"Das Bundesarbeitsgericht macht den Weg frei für Nachforderungen der Renten- und Sozialkassen gegenüber Zeitarbeitsunternehmen, die seit 2003 Dumping-Tarifverträge angewandt haben. Pleiten dadurch mag es geben, erhöhte Arbeitslosigkeit aber nicht." Kommentar von Harald Schumacher in der Wirtschaftswoche vom 28.02.2011
- BAG-Urteil: Zeitarbeitern stehen Milliarden zu. NGG begrüßt Urteil gegen christliche Tarifverträge und stellt Musterformulare zur Geltendmachung online zur Verfügung
"Die Gewerkschaft NGG begrüßt die jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung zur Tarifunfähigkeit der christlichen Gewerkschaftsorganisation CGZP. Das Bundesarbeitsgericht hat Leiharbeitern jetzt rückwirkend bis 2005 Ansprüche auf gleiche Bezahlung (Equal Pay)wie die Stammbelegschaft zugestanden. Christian Wechselbaum, Gewerkschaftssekretär in Bremen: "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung des Equal-Pay-Prinzips in der Leiharbeit. Leider werden die Differenzbeträge nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen erst eingefordert werden. Deshalb haben wir einen Servicebereich auf unserer Internetseite eingerichtet. Dort können betroffene Leiharbeiter sich selber Merkblätter und Musterformulare ausdrucken und ihre Ansprüche beim Arbeitgeber einreichen." Die NGG weist darauf hin, dass die Ansprüche im Streitfall vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden müssen. Empfehlenswert ist daher eine vorherige arbeitsrechtliche Beratung im NGG-Büro. Mitgliedern der Gewerkschaft NGG wurde hierbei jede mögliche Unterstützung zugesichert." Meldung der NGG Bremen vom 1. März 2011 . Siehe dazu die Sonderseite der NGG Bremen mit Merkblättern und Musterformularen
- Kein »Equal Pay« beim DGB
Leiharbeitstarifverträge des Deutschen Gewerkschaftsbundes stehen Anspruch auf gleichen Lohn im Wege. Artikel von Jörn Boewe in junge Welt vom 02.03.2011 . Aus dem Text: ". Ironie der Geschichte: Die einzigen Tarifverträge, die nach dem BAG-Urteil vom Dezember dem Anspruch auf »Equal Pay« in der Zeitarbeitsbranche noch entgegenstehen, sind die vom DGB. Diese gelten für rund eine halbe Million Beschäftigte. Viel besser als die CGZP-Verträge sind sie nicht: Liegt der von der CGZP vereinbarte Stundenlohn in der niedrigsten Entgeltgruppe bei 6,40 Euro (Ost) bzw. 7,60 Euro (West), sind es bei den beiden weiterhin gültigen DGB-Verträgen Ostlöhne von 7,01 und 7,50 Euro sowie Westlöhne von 7,89 und 8,19 Euro. Kündbar sind sie frühestens zum 31. Oktober 2013, danach entfalten sie, bis zum Abschluß neuer Verträge, eine unbefristete Nachwirkung."
- Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Schriftliche Begründung zum CGZP-Bundesarbeitsgerichts-Beschluß vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) auf der Webseite des Bundesarbeitsgerichts. Siehe dazu:
- CGZP-Leiharbeit - die schriftliche Begründung des BAG
"Die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 liegt vor. Das BAG lässt keinen Zweifel daran hat, dass die CGZP bereits seit dem Jahr 2003 nicht tariffähig war. Der Inhalt der Begründung hat erhebliche Konsequenzen." Meldung von RA Holger Thieß
- Fragen und Antworten zur Begründung des CGZP-Beschlusses
"Das Bundesarbeitsgericht hat die schriftliche Begründung zum CGZP-Beschluss vom 14. Dezember 2010 vorgelegt. Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß beantwortet die wichtigsten Fragen." Bewertung beim Anwaltbund
- Die Geister, die der DGB rief. Warum nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Leiharbeiter mit DGB-Tarif in die Röhre gucken
"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur fehlenden Tariffähigkeit der so genannten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) hat kurz vor den Weihnachtsferien weit über die juristische Fachpresse hinaus für Furore gesorgt. Denn das Gericht kippte, nach jahrelanger Auseinandersetzung, mit seinem Urteil auch die Dumping-Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften. Von equal pay ist die Branche trotzdem weit entfernt. Denn DGB-Tarifverträge hebeln nach wie vor das Prinzip von gleichem Lohn für gleiche Arbeit aus." Artikel von Daniel Weidmann im ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis vom 21.1.2011
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Die Diskriminierung wird weitergehen. Rechtsanwalt Daniel Weidmann über die Auswirkungen des BAG-Beschlusses zur Leiharbeit
"Durch einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes könnten auf die Leiharbeitgeber Milliardennachzahlungen an Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen zukommen. Jörg Meyer sprach mit dem Arbeitsrechtler Daniel Weidmann über die Folgen des Beschlusses und die Kritik am DGB in der Leiharbeitsbranche." Interview im ND vom 29.12.2010 . Aus dem Text: ". Die DGB-Gewerkschaften sind kein monolithischer Block. Einige waren von Anfang an gegen jeden Tarifvertrag, weil das AÜG die Gleichbehandlung ja eigentlich festschreibt. Aber es gibt auch ein paar Betriebsratsfürsten, die finden auch heute noch gut, dass es Leiharbeiter ohne Equal Pay gibt. Das sagt jetzt selbstverständlich keiner mehr laut - auch weil sich die beiden Größten, IG Metall und ver.di, offen gegen Leiharbeit wenden und ihre Tarifpolitik entsprechend gestalten. Aber mancher Betriebsratsfürst hat sich klammheimlich gefreut, in der Krise nicht an die Stammbelegschaften gehen zu müssen. Hier gab es überraschend wenig Massenentlassungen. Die meisten krisengebeutelten Betriebe haben die Stammbelegschaft nur in Kurzarbeit geschickt, während die Leiharbeit sofort auf null Prozent gesetzt wurde. Diese menschenverachtende "Pufferfunktion", die Leiharbeiter haben, wurde ja voll ausgespielt. Das "Jobwunder Deutschland" ist selbstverständlich ein Stück weit auch diesem zynischen Modell geschuldet. In der Krise wurden über 100 000 Leiharbeiter entlassen, das taucht in kaum einer Statistik auf. Jetzt werden die neuen Jobs überwiegend mit Leiharbeitern besetzt, und das wird das erfasst und macht das "Jobwunder Deutschland" aus."
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Ver.di schaltet Leiharbeiter-Hotline
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat eine Hotline geschaltet, um die bis zu 280.000 Leiharbeitskräfte dabei zu unterstützen, Nachforderungen bezüglich ihrer Vergütungen der vergangenen Jahre geltend zu machen. Unter der Telefonnummer 0180-2220066 (aud dem deutschen Festnetz 6 Cent pro Anruf; aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute) können Betroffene sich von ver.di-Experten unverbindlich über die dafür erforderlichen Schritte beraten lassen. Für Mitglieder übernimmt ver.di Rechtschutz.
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Kampagne Leiharbeit "UNGLEICH KORRIGIEREN" - Newsletter Leiharbeit
Den Auswirkungen des BAG-Beschlusses zur Leiharbeit ist auch die Ausgabe 01/2011 des ver.di-Newsletters zur Leiharbeit gewidmet
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Siehe dazu auch: Diskussion > (Lohn)Arbeit: Realpolitik (Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik) > Leiharbeit: PSA und andere Sklavenhändler > Widerstand gegen Sklavenhandel > "Leihkeule" - Unabhängige Zeitung für Leiharbeiter
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BAG erklärt CGZP-Leiharbeitstarifverträge für unwirksam
Meldung der FAU News vom 17.12.10 . Aus dem Text: ".Achtung miese Tricks. Seit 01. Januar 2010 haben neben der Tarifgemeinschaft CGZP auch die Pseudogewerkschaften CGM, DHV und GÖD die Tarifverträge in der Leiharbeit mit unterschrieben. Ob diese neuen Tarife vom BAG Urteil mit erfasst werden ist noch nicht bekannt, es ist aber zu erwarten, dass sie erstmal weiter gültig sind. (.) Von dem BAG Urteil gegen die CGZP profitieren diese LeiharbeiterInnen nicht, denn erst in diesem Jahr hat die DGB-Tarifgemeinschaft ihre eigenen Dumpingverträge verlängert. Umso absurder ist die vorgetragene Freude von verdi- und DGB Funktionären. Sie haben - selbst wenn sie es wollten - keine Möglichkeit mehr, die Leiharbeitsindustrie durch die Verweigerung eines Tarifabschlusses zu "equal pay" und "equal treatment" zu zwingen. Auch wenn sie ihre Tarifverträge jetzt fristgerecht kündigen würden, würden diese nachwirken, Jahr für Jahr, wie in Stein gemeißelt. So ist es kein Wunder, dass von DGB, verdi und IG Metall schon seit längerem ein Mindestlohn für die Leiharbeitsindustrie gefordert wird. Es wäre ein Ausweg aus ihrem selbst verschuldeten Dilemma - allerdings auf Kosten der LeiharbeiterInnen. Denn ein staatlich verordneter Mindestlohn wird immer weit unter den Löhnen und Arbeitsbedingungen in den Entleihfirmen liegen und damit das Gegenteil von "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" sein. Es wäre die Fortsetzung der Massendiskriminierung unter anderem Namen."
- Leiharbeit: ver.di begrüßt BAG-Entscheidung zur CGZP
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarif-mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg." Pressemitteilung vom 14.12.2010
- BAG spricht christlichen Gewerkschaften Tariffähigkeit ab: Künftig keine Gefälligkeitstarifverträge in der Leiharbeit mehr
"Flexibel und billig - dafür schätzen viele Arbeitgeber die Leiharbeit. Mithilfe der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen (CGZP) konnten sie jahrelang die Löhne in der Branche drücken und die Tarife umgehen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht nun der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen hat, drohen Ver- und Entleihern Nachforderungen in Milliardenhöhe." Meldung bei der IG Metall vom 15.12.2010
- CGZP-Tarifverträge für Leiharbeit ungültig: Hinweise für Beschäftigte
"Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften hat jahrelang Niedriglohnstandards in der Leiharbeitsbranche gesetzt. Nun hat das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Nach dem Urteil drohen Nachforderungen in Milliardenhöhe. Der DGB stellt Merkblätter und Formulare für betroffene LeiharbeiterInnen bereit." DGB-Serviceseite (nicht zu den eigenen Verträgen!)
- Die Bigotterie im Bereich der Zeitarbeit rächt sich jetzt - Lustiges Gewerkschaftssterben
"Das Bundesarbeitsgericht hat eine folgenreiche und sehr erfreuliche Entscheidung getroffen: Die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeiter sind gar keine - Gewerkschaften. Aus Sicht der Richter genügen sie dem Mächtigkeitsprinzip nicht: Sie haben zu wenig Mitglieder, um in Verhandlungen ernsthaft Druck gegen Arbeitgeber aufbauen zu können. Das Urteil entlarvt das Dumpingmodell, auf das sich die angeblichen Gewerkschaften stützen. Denn in der Realität agieren die Organisationen, die das Adjektiv "christlich" aus historischen Gründen im Namen tragen, unchristlich. Sie machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeber, indem sie Niedrigstlöhne aushandeln und Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften unterlaufen. Kein Wunder, dass Unternehmen ihre Gründung gern unterstützt haben." Kommentar von Ulrich Schulte in der TAZ vom 14.12.2010
- Sieg für Leiharbeiter
"(.) Dummerweise könnten gerade die rund 500000 Leiharbeiter, für die der DGB Tarifverträge abgeschlossen hat, bis auf weiteres die Verlierer des gestrigen Urteils sein. Denn die DGB-Verträge, die nur wenig besser sind als die der CGZP, gelten weiter und stehen einem »Equal Pay« direkt im Wege. Selbst wenn der DGB sie schnellstmöglich kündigen würde, bestünde bis zum Abschluß neuer Tarifverträge oder einer gesetzlichen Mindestlohnregelung eine sogenannte Nachwirkung. Liegt der von der CGZP vereinbarte Stundenlohn in der niedrigsten Entgeltgruppe bei 6,40 Euro (Ost) bzw. 7,60 Euro (West), sind es bei den beiden weiterhin gültigen DGB-Verträgen Ostlöhne von 7,01 und 7,50 Euro sowie Westlöhne von 7,89 und 8,19 Euro." Artikel von Jörn Boewe in der jungen Welt vom 15.12.2010
- »DGB-Verträge sind rechtlich angreifbar«
Folge des BAG-Urteils zur Unrechtmäßigkeit »christlicher« Zeitarbeitstarifverträge. Ein Gespräch mit Wolfgang Däubler. Interview von Daniel Behruzi in junge Welt vom 16.12.2010 . Aus dem Text: ". Meines Erachtens sind auch die DGB-Verträge rechtlich angreifbar. Die darin vereinbarten Einkommen liegen rund 40 Prozent unter denen der Stammbeschäftigten. Der Equal-Pay-Grundsatz wird damit in unverhältnismäßiger Weise aufgehoben - auch weil nicht nach Einsatzbetrieb differenziert wird. Dies geht über die Ermächtigung hinaus, die der Gesetzgeber den Tarifparteien für eine Abweichung von dem Grundsatz eingeräumt hat. Es könnte also durchaus jemand auf die Idee kommen, gegen die DGB-Tarifverträge zu klagen."
- Siehe dazu auch im LabourNet Germany:
- Urteil über Leiharbeiter-Verträge. Die Zwei-Milliarden-Euro-Frage
"Diesen Dienstag fällt die Entscheidung, ob die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften für Leiharbeiter gültig sind. Für die Arbeitgeber könnte es Teuer werden. Es geht um Millionen-Nachzahlungen." Artikel von Eva Roth in der Frankfurter Rundschau online vom 13.12.2010
- Rechtsstreit: Teures Nachspiel durch die Zeitarbeit?
"Viele Unternehmen könnten noch dieses Jahr nachträglich zur Kasse gebeten werden: Die IG Metall drängt die Sozialkassen, bei Zeitarbeitsfirmen und deren Kundenbetrieben umgehend Sozialbeiträge für Tausende Zeitarbeiter nachzufordern. Anlass ist ein vor der Entscheidung stehender Rechtsstreit. Unklar ist, ob die von 2006 bis 2009 angewendeten Zeitarbeitstarifverträge des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) gültig waren. Falls nicht, hätten die betroffenen Firmen rückblickend zu niedrige Löhne und Sozialbeiträge gezahlt. "Es ist Gefahr im Verzug", sagte IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe dem Handelsblatt. Erste Ansprüche würden schon Ende 2010 verfallen, da die Sozialversicherung Beiträge für maximal vier Jahre nacherheben kann. Adressaten der Forderung wären zunächst die jeweiligen Zeitarbeitsfirmen. Falls sich die Beiträge dort nicht mehr eintreiben lassen, haften laut Gesetz auch ihre Kundenbetriebe - praktisch alle großen deutschen Konzerne - mit." Artikel von Carsten Herz und Peter Thelen im Handelsblatt vom 11.11.2010
CGM plant Ausstieg aus CGZP-Tarifgemeinschaft, hält aber an neuen Tarifverhandlungen mit AMP fest
"Seit Anfang dieses Jahres sind die verschiedenen Tarifparteien in der Zeitarbeit in Gesprächen bzw. Verhandlungen zum Abschluss neuer Tarifverträge bzw. Tariflöhne und die Branche wartet auf Ergebnisse. Mitten in dieser Zeit mit täglich neuen Meldungen publiziert die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) am heutigen Tag eine aktuelle Pressemitteilung mit der Überschrift "CGM plant Ausstieg aus der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP". Während dies in Anbetracht der bekannten Neuausrichtung der Tarifverträge durch die CGB-Einzelgewerkschaften gemeinsam mit den beiden Arbeitgeberverbänden AMP und BVD, anstatt durch die Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP allein, nichts besonders Neues ist, verwundet aber die Information, dass die CGM "zukünftig Tarifverträge in der Zeitarbeit selber aushandelt". - Was ist nun mit den anderen CGB-Gewerkschaften und der am 11.02.2010 getroffenen Tarifeinigung mit dem AMP?..." Artikel vom 25.02.2010 bei Personalundwissen . Siehe dazu: CGM plant Ausstieg aus der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) handelt zukünftig Tarifverträge in der Zeitarbeit selber aus. Pressemitteilung vom 24.02.2010
Christlicher Gewerkschaftsbund: Tarifwettlauf mischt Zeitarbeit auf
"Der umstrittene Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) überholt DGB & Co. mit einem neuen Tarifvertrag: höhere Löhne, Zuschläge für Zeitarbeiter in der Metallindustrie und eine Klausel gegen Missbrauch. Eine vermeintliche "Dumpinggewerkschaft" setzt bessere Arbeitsbedingungen durch." Artikel von Dietrich Creutzburg im Handelsblatt vom 11 .02.2010 . Aus dem Text: ". Kurz zuvor war ein schon fertig ausgehandelter Tarifabschluss des DGB mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) am Widerstand der DGB-Gewerkschaften Verdi und IG Metall gescheitert. Dieser sah nur Tariferhöhungen von 2,5 Prozent vor. Vor allem aber wollen die DGB-internen Kritiker eine Vertragsklausel wegverhandeln, die den BZA-Firmen Effektivlöhne unter sieben Euro im Westen und unter sechs Euro im Osten erlaubt. (.) In jedem Fall markiert bereits das Verhandlungsergebnis einen Einschnitt für die Tarifpolitik. Denn zwischen den konkurrierenden Gewerkschaftslagern läuft noch immer ein erbitterter Rechststreit darüber, inwieweit die CGB-Tarifgemeinschaft überhaupt Arbeitnehmerinteressen vertritt. In einem vom Land Berlin zusammen mit Verdi betriebenen Verfahren war die CGB-Tarifgemeinschaft 2009 für tarifunfähig erklärt worden. (...) Tarifstreitigkeiten sind in der Zeitarbeit insofern besonders heikel, als dort spezielle Regeln gelten: Laut Gesetz müssen Zeitarbeiter prinzipiell so bezahlt werden wie Stammbeschäftigte - sofern für sie keine eigene Tarifregelung mit geringeren Löhnen besteht. Gibt es Probleme mit einem Tarifvertrag, drohen den Firmen schlimmstenfalls Nachforderungen an Löhnen und Sozialabgaben." Siehe dazu:
- Neuer Tarifvertrag schließt konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung aus. CGZP und AMP verständigen sich auf neues Tarifvertragswerk
"Am 11. Februar 2010 hat sich die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) und PSA mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Ein neuer Manteltarifvertrag soll rückwirkend zum 01. Januar 2010 in Kraft treten. Ein neuer Entgelttarifvertrag wurde mit Inkrafttreten zum 01. Juli 2010 vereinbart. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 01. März 2010 verständigt. Im Verhandlungspaket bestätigten die Vertragsparteien, dass Missbrauch, wie er im Falle Schlecker öffentlich diskutiert wurde, zukünftig nicht mehr möglich ist. Die Anwendung der Tarifverträge zwischen AMP und CGZP für konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung wird ausgeschlossen. Die CGZP konnte in den Entgelten durchsetzen, dass zum 01. Juli 2010 in den westdeutschen Bundesländern mindestens 7,60 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern 6,40 Euro in der Stunde zu zahlen ist. Die Lohnerhöhung im Westen beträgt linear 3,4 Prozent und im Osten 4,1 Prozent zum 01. Juli 2010. Absenkungsmöglichkeiten in der Probezeit werden ersatzlos abschafft. Verrechnungsmöglichkeiten, wie sie die Zeitarbeitstarifverträge des DGB zulassen, sieht der neue Tarifvertrag nicht vor. Im Vergleich zum kürzlichen Abschluss des DGB ist dieser Abschluss ein gutes Ergebnis. Denn der DGB hat aufgrund von Verrechnungsmöglichkeiten gerade einmal 6,61 Euro im Westen und 5,75 Euro im Osten durchgesetzt. "In den westdeutschen Bundesländern liegen wir bei den Helfern damit einen Euro über dem Billigheimertarifvertrag des DGB," so Gunter Smits, Verhandlungsführer der CGZP." Pressemitteilung vom 12.02.10
Zweifel an Tariffähigkeit von CGZP - DGB-Tarifierung überflüssig?
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Leiharbeiter nach CGZP-Tarif ? Sichere Deine Ansprüche!
"Das Forum chefduzen.de hat in Verbindung mit dem Büro von Günter Wallraff den Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Knaup mit Sitz in Bochum dafür gewinnen können, die LeiharbeiterInnen, welche vom Tarifvertrag der CGZP betroffen sind oder waren, vor Gericht zu vertreten. Jeder Leiharbeiter -deutschlandweit- kann sich an die Kanzlei wenden. Sinn der Aktion ist es, rechtzeitig eure Ansprüche zu sichern. Falls der Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen der Gewerkschaftsstatus aberkannt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. Alle Formalitäten werden hierbei von der Kanzlei erledigt. Sie reicht Klagen ein, stellt für euch auch die Anträge auf Prozesskostenhilfe oder klärt Formalitäten mit der Rechtsschutzversicherung. Falls nichts von beidem greift, findet sich sicher auch ein Weg. Falls Ihr Rückfragen habt, wendet euch an: admin@1oglinks.de oder cyberactivist@chefduzen.de oder nehmt direkt Kontakt mit der Kanzlei auf: Prof. Dr. Rechtsanwalt Rüdiger Knaup www.ra-knaup.de Doktor-Ruer-Platz 6; 44787 Bochum; Telefon: 0234-60270-0." Information auf Chefduzen vom 28.12.2009
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: CGZP nicht tariffähig
siehe Diskussion > Gewerkschaftsstrategien > Debatten der real existierenden Gewerkschaften in Deutschland > "christliche" Gewerkschaften
- Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
"Das Arbeitsgericht Berlin hat heute seine Entscheidung im Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit verkündet. Es hat den Antrag des Arbeitnehmers A, der die fehlende Tariffähigkeit feststellen lassen wollte, aus formellen Gründen zurückgewiesen." Pressemitteilung vom 5. Februar 2008 (Az: 54 BV 13961/06)
- DGB sieht Zweifel an der Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften durch Gericht bestätigt
"Das Arbeitsgericht Berlin hat am Dienstag seine Entscheidung zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP (Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA) verkündet. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki: "Der DGB sieht seine Zweifel an der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften durch das Gericht bestätigt. Wir sind der Auffassung, dass es ihnen an einer ausreichenden Zahl von Mitgliedern, also an der so genannten Mächtigkeit mangelt, Tarifverträge abschließen zu können." Pressemitteilung vom 05.02.2008
- Christliche Gewerkschaften vor Gericht. Die Zweifel bleiben
"Sie stehen seit Jahren unter Verdacht, Tarifverträge vor allem im Sinne der Arbeitgeber abzuschließen: Jetzt hat das Arbeitsgericht Berlin den christlichen Gewerkschaften notgedrungen noch einmal Luft gegeben." Artikel von Thorsten Denkler in Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2008
- Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen bei Wikipedia
Dumpinglohn nach Tarif: Was sich hinter den christlichen Gewerkschaften verbirgt
". Heute haben wir uns mal angesehen, wer eigentlich die Tarifverträge ausgehandelt hat zwischen den Leiharbeitsfirmen und den Arbeitnehmern. Denn, das muss man sich vorstellen, da wurden zum Teil Stundenlöhne von unter fünf Euro festgeschrieben. Siehe da, vor allem eine sogenannte Christliche Gewerkschaft ist da als Tarifpartner am Werk. Wie bitte? Hungerlöhne und christlich? Wie passt das zusammen, haben sich Thomas Dauser und Beate Klein gefragt und ihre Recherchen bei einer Leiharbeiterin begonnen." Text der Report Mainz-Sendung von Thomas Dauser und Beate Klein vom 10.12.2007
Offener Brief zu Doppelmitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden
"Nach außen hin legen die Arbeitgeberverbände BZA und IGZ großen Wert auf die Abgrenzung gegenüber dem AMP, der "Tarifverträge" mit den "christlichen" Gewerkschaften abgeschlossen hat. Doch die Praxis sieht leider anders aus: Geduldete (oder gewünschte?) Doppelmitgliedschaften sind häufiger, als man glauben möchte. Der Versuch dieses Thema mit den Tarifpartnern der DGB-Tarifgemeinschaft direkt zu diskutieren scheiterte. Aus diesem Grunde wendet sich ZOOM nun mit einem offenen Brief an die interessierte Öffentlichkeit." Siehe dazu:
Doppelmitgliedschaften bei BZA/IGZ und AMP
Offener Brief des Zeitarbeitsnetzwerkes ZOOM der IG Metall anläßlich des dritten ZOOM-Workshops im März 2007
IG BAU und
CGB schließen weitere Leiharbeits-Dumpingtarifverträge
ab
Leiharbeitstarifverträge zur Leiharbeit zwischen
dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.V.
(UIS) und der IG BAU. Zwischen dem UIS und der IG BAU wurde am 18.12.2003
ein Tarifvertrag zur Leiharbeit abgeschlossen. Der Tarifvertrag
hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2006. Die Erklärungsfrist ist
am 12.01.2004 abgelaufen, der Tarifvertrag ist damit in Kraft getreten.
Meldung
von fauffm4 vom 22.01.04 bei der FA
und die Verträge bei der FAU:
B.O.L.E.R.O.
Tarifvertrag
zwischen CGB und BVD, Stand: 06.11.2003
bei der FAU
Neues zur Leiharbeit
"141 Firmen-Haustarifverträge in der Zeitarbeit
( Stand: 01.01.2004 ); Haus-Tarifwerk Zeitarbeit der Neptun-Gruppe
mit den "Christen"; Erster Zusatztarifvertrag zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
zwischen Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände
e.V. und der IG-Metall; Neue IGM-Sauerei im Bereich Zeitarbeit:
Mischbetriebe zahlen nun nur nach Zeitarbeits-Tarif!.." Artikel
von Isegrim (Hamburg) vom 11.01.2004
"Ergänzungs-Tarifvertrag"
Am 19.Dezember 2003 schlossen die "Tarifgemeinschaft
Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und die Mittelstandsvereinigung
Zeitarbeit e.V Berlin" einen Ergänzungsvertrag zum Manteltarif ab
- zu einem Tarifvertrag, der offiziell erst am 1.Januar 2004 in
Kraft treten sollte. Hauptinhalt: die tariflich vereinbarten Überstunden-,
Nacht- und Feiertagszuschläge für insgesamt vier verschiedene Branchen
werden reduziert. Das
Dokument, das für sich spricht
Tarifvertrag START
Tarifvertrag
zwischen START Zeitarbeit NRW GmbH und ver.di
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) Landesbezirksleitung
Nordrhein-Westfalen, vom 06. Juni 2000 |