Gleich schlechter Lohn. Mit dem Mindestlohn in der Leiharbeit werden die Niedriglöhne gesetzlich zementiert
„Seit Anfang Dezember ist es offiziell: Es wird ab diesem Jahr einen branchenspezifischen Mindestlohn für LeiharbeiterInnen geben. Die Berliner Taz feierte das bereits Mitte November: „Jetzt können die rund 900.000 Leiharbeiter hoffen“. Diese Hoffnung besteht in einem Lohn von 7,89 Euro in West- und von 7,01 Euro in Ostdeutschland – in dieser Höhe ausgehandelt von den DGB-Gewerkschaften, die in der Öffentlichkeit doch eigentlich immer für einen Mindestlohn von 8,50 Euro eintreten, und festgenagelt bis Oktober 2013. Dann dürfen sich Gewerkschaften und Leiharbeitsverbände wieder an einen Tisch setzten und neu verhandeln. Das ist ein allgemeines Manko der Mindestlöhne, nicht nur in Deutschland: Sie sind, genau wie Tarife, Verhandlungssache. Die Regierung spricht dem Verhandlungsergebnis lediglich einen gesetzlichen Status zu. Und da es bei den Verhandlungen um ein Minimum geht, wird auch nie besonders viel dabei herumkommen…“ Artikel von Torsten Bewernitz erschienen in Direkte Aktion vom Jan/Feb 2012
Zeitarbeit: Mindest(mini)lohn vereinbart. Wie IG Metall und ver.di ihre Chancen nicht nutzten und niedrige Leiharbeitstarife möglich machten / Hintergründe, Kritik und Rückschau der DGB-Leiharbeitspolitik
"Er wird also kommen: ein "neuer" Mindestlohn für die ca. 900 000 ZeitarbeiterInnen. Dies hat der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit beschlossen und das Bundeskabinett abgesegnet. Somit wird nach Baugewerbe und wenigen anderen Branchen ein weiterer Tarif nach dem Entsendegesetz als Mindestlohn definiert. 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro Brutto pro Stunde in den neuen Bundesländern sind wahrlich kein Anlass zum Jubel. Jedenfalls nicht für die Lohnarbeiter_innen. Allenfalls das Kapital kann sich freuen, sind doch damit bis Ende 2013 Niedriglöhne garantiert. Hartz-IV-Ergänzung ist möglich." Artikel von Herbert Thomsen (IWW - Bremen) vom 21. Dezember 2011 bei IWW - Industrial Workers of the World
Leiharbeiter bekommen nun endlich den Mindestlohn. Arbeitgeberverbände einigen sich nach Monaten des Streits auf gemeinsame Bedingungen
"Während die CDU wochenlang darüber stritt, ob sich eine allgemeine Lohnuntergrenze am Mindestlohn der Leiharbeit orientieren sollte, ist dieser für die Leiharbeiter noch gar nicht in Kraft. Die beiden großen Arbeitgeberverbände der Branche, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), konnten sich nämlich nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen." Artikel von Eva Völpel in der taz vom 16.11.2011 . Aus dem Text: ". Doch jetzt können die rund 900.000 Leiharbeiter hoffen. "Der Antrag der Tarifpartner liegt vor", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums zur taz. "Wir werden alles tun, dass der Mindestlohn Anfang 2012 in Kraft tritt." Die Grenze soll bei 7,89 Euro und 7,01 Euro (West/Ost) liegen." Siehe dazu:
- Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche verbindlich. Mindestlohn im Bundesanzeiger veröffentlicht
"Der beschlossene Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer sei immer noch nicht in Kraft titelte die Tageszeitung "taz" am 16. November - am 14. November bereits wurde die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Bundesanzeiger veröffentlicht." IgZ-Meldung vom 16.11.2011
Bundestagsbeschluss: Leiharbeiter haben ab dem 1. Mai einen Mindestlohn
"Neues Gesetz: Ab dem 1. Mai gilt für alle Leiharbeiter in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn. Er soll die Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz schützen. Der Bundestag hat einen Mindestlohn für die etwa 900.000 Leiharbeiter beschlossen. Mit dem Gesetz werden die von Deutschem Gewerkschaftsbund und Arbeitgebern bereits in einem Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne für die gesamte Branche vorgeschrieben. Sie betragen vom 1. Mai an 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro pro Stunde im Osten." Artikel in Die Welt online vom 25.03.2011
Zeitarbeiter können vom neuen Mindestlohn nicht leben
"Der beim Hartz-IV-Kompromiss mühsam ausgehandelte Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche wird bei den betroffenen Arbeitnehmern nicht zum Leben reichen. Selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung können diese in den neuen Bundesländern maximal rund 806 Euro und in den alten Ländern 892 Euro verdienen. In beiden Fällen hat ein Alleinlebender jedoch Anspruch auf ergänzende Leistungen, bleibt also Aufstocker. So würde sich das zusätzlich vom Staat zu zahlende Geld auf 121 Euro im Osten und 48 Euro im Westen belaufen.." Artikel im Berliner Abendblatt vom 24. März 2011
Hartz-IV-Kompromiss: Mindestlohn für Zeitarbeit kommt
"Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat zugesichert: Spätestens in zwei Monaten soll der Mindestlohn für Zeitarbeiter gelten. Die Gewerkschaften begrüßen das.
Nach der Verabschiedung der Hartz-IV-Reform hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zugesichert, sie werde die im Rahmen des Hartz-Kompromisses vereinbarten Mindestlöhne für Zeitarbeit zügig umsetzen. Die CDU-Politikerin kündigte an, die Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeit sollen noch vor dem 1. Mai in Kraft treten. Denn von da an gilt die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-Staaten. Das sorge "wasserdicht dafür, dass Zeitarbeit ab Mai auch aus anderen Ländern Europas bei uns nur zu fairen Preisen angeboten werden kann". DGB-Chef Michael Sommer begrüßte die Mindestlohn-Pläne für die Zeitarbeitsbranche. Andernfalls wären "Polen und andere Länder in Osteuropa zum Leiharbeits-Paradies für Deutschland und Westeuropa" gemacht worden, sagte er der Bild-Zeitung. ." AFP-Meldung bei Zeit online vom 27.2.2011
Plötzlich sollen Mindestlöhne für Zeitarbeiter her. Schluss mit der Polen-Paranoia!
"Ab Mai kommenden Jahres können Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen Ländern zu den gleichen Bedingungen in Deutschland arbeiten wie hiesige Bürger. Zeitarbeitsfirmen mit Sitz in diesen Ländern können Arbeitskräfte beliebig nach Deutschland entsenden - das ist ein guter Anlass, mal darüber nachzudenken, wie falsch sie sind, die Klischees von den "Billiglohnkräften" aus dem Osten, die dann hierzulande die Wirtschaft unterminieren." Kommentar von Barbara Dribbusch in der taz vom 25.11.2010
Zeitarbeits-Mindestlohn ist gut, equal pay noch wichtiger
"Anlässlich der Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen künftig zum Mindestlohn in der Zeitarbeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki: "Nachdem sich die Union jahrelang gegen einen Mindestlohn in der Zeitarbeit gesträubt hat, ist es eine späte, aber immerhin richtige Erkenntnis der Union, dass wir mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 auch den Zeitarbeitsmindestlohn brauchen." Pressemitteilung der IG Metall vom 24.11.2010 . Siehe dazu auch:
- Offener Brief an Bundestagsmitglieder: nur Equal Pay verhindert Missbrauch von Leiharbeit
"Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plant, innerhalb der nächsten sechs Monate einen Mindestlohn für Leiharbeiter durchzusetzen. Berthold Huber und Detlef Wetzel erklären in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten, warum das nicht ausreicht. Und warum der Equal Pay-Grundsatz gelten muss." Offener Brief der IG Metall vom 26.11.2010
- Wir erklären "nur Equal Pay verhindert Missbrauch von Leiharbeit" zu unserem aktuellen Zitat zum Thema und erinnern an die Rubrik "Tarifverhandlungen zur Leiharbeit (PSA u.a.)". In der umfangreichen Dokumentation ist u.a. zum ersten Tarifvertrag im Frühjahr 2003 zu finden: "DGB-Chef Sommer verteidigte die Position des DGB zu diesem Tarif. "Jeder Tarif ist besser als keiner" - und dies trotz Protestaufrufe und weitsichtiger Warnungen aus den Betrieben (so z.B. "Nichts-Tun ist hier die Parole. Keine Tarifverträge zur Leiharbeit. Weg mit den Hartz-Gesetzen!" Resolution der Vertrauenskörperleitung MAN Roland Offenbach vom 14.1.2003 oder "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Keine Tarifverträge mit Leiharbeitsunternehmen!" Resolution der Vertrauensleute der IG Metall bei der C.H. Bunge KG, Bremen).
Mindestlohn für Leiharbeiter: Ein Pole für vier Euro
"Vom kommenden Jahr an dürfen osteuropäische Firmen Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die Regierungskoalition streitet deshalb über einen Mindestlohn für Leiharbeiter - dabei könnte es um viel mehr gehen.
Die 700.000 Leiharbeiter in Deutschland werden bald womöglich harte Konkurrenten bekommen: Vom 1. Mai an gilt die volle Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer aus der EU. Polnische und tschechische Firmen könnten dann auch Leiharbeiter hierher entsenden - und mit Mindestlöhnen von vier Euro die übliche Bezahlung hierzulande weit unterbieten. In der Regierungskoalition wird deshalb seit Monaten über einen neuen gesetzlichen Mindestlohn für die Leiharbeiter gestritten. Die Union ist dafür, die FDP dagegen. Die Zeit drängt, und indirekt könnte es dabei um eine noch wichtigere Frage gehen: Wann ist ein Lohn sittenwidrig?..." Artikel von Thomas Öchsner in Süddeutsche Zeitung vom 02.09.2010
Die Tarifvertragsparteien iGZ und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Das Dokument bei iGZ
Mindestlohn "light" für Leiharbeiter - Gewerkschaften protestieren
"Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sich der Koalitionsausschuss auf einen neuen Anlauf für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche geeinigt. Der Kompromiss stieß sofort auf Kritik der Gewerkschaften. In der Langfassung der Koalitionsbeschlüsse zum Thema "Einsatz für Arbeit" ist der Leiharbeit ein eigenes Kapital gewidmet. Darin heißt es: "Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der BA zur Verfügung gestellt. Wir wollen bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, das für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt." Beobachter werten diese Festlegung als eine Entscheidung gegen die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Es würde also nicht der Weg eingeschlagen, die von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge im Leiharbeitssektor für allgemeinverbindlich zu erklären, sondern für die Leiharbeit würde eine eigene Mindestlohnregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz etabliert." Artikel von Sylvia Erwin bei LexisNexis vom 14.01.2009 . Siehe dazu:
- Unbefriedigender Koalitionskompromiss zum Entsendegesetz. Nur eine Teillösung - gesetzlicher Mindestlohn bleibt auf der Tagesordnung
Pressemitteilung der HBS vom 13.01.2009
- Bundesregierung schafft Mogelpackung für Leiharbeit
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die Zeitarbeitsbranche erneut nicht in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurde. "Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt eine "Lösung" gefunden, die in Wahrheit eine Mogelpackung ist. Der zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Mindestlohn findet keine Berücksichtigung. Damit ist dem Lohndumping weiterhin Tür und Tor geöffnet", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn." Pressemitteilung vom 13.01.2009
Mindestlohnkampagne des DGB ist Quatsch!
Zum Thema Mindestlohnforderung des DGB, insbesondere beim Thema Zeitarbeit, läuft aktuell bei chefduzen.de im Forum zu Leiharbeit eine höchst interessante Debatte . Entzündet hat sie sich an einem Flugblatt , das auch vom Jour Fixe / Gewerkschaftslinke Hamburg verbreitet wurde: "Randstad, Adecco, Tuja... Ihr mich auch!! Der DGB-Mindestlohn für die Zeitarbeit ist Verarschung!!"
Billigjobs im Namen Jesu
Zeitarbeit: In der Branche geben sich "christliche" Mindestlohn-Gegner als Hüter des Grundgesetzes. Artikel von Berthold Paetz in Freitag vom 22.02.2008
Erster Schritt zum Mindestlohn in der Zeitarbeit. Arbeitgeberverbände haben die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt - IG BCE fordert gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
"Der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche rückt näher. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) beantragten bei einem Treffen mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) die Aufnahme des Wirtschaftszweigs mit annähernd 700 000 Beschäftigten in das Entsendegesetz. Grundlage des Antrages ist ein Mindestlohntarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aus dem Jahr 2006. Dieser sieht Mindest-Stundenlöhne in Höhe von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen vor." Artikel von Flora Wisdorff in Die Welt vom 12. Februar 2008 . Siehe dazu:
Mindestlohn bringt Zwist für Gewerkschaften
"Nach dem Streit um die Einführung eines Postmindestlohns droht in der Zeitarbeitsbranche der nächste große Schlagabtausch." Artikel von Monika Dunkel in der FTD vom 07.12.2007
Zeitarbeit braucht Mindeststandards. IAT-Expertise unterstützt die Forderung der Zeitarbeitsverbände iGZ und BZA nach einer Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
"Mindeststandards in der Zeitarbeit sind sinnvoll und notwendig, um Lohndumping durch aus- und inländische Anbieter zu unterbinden. Denn Niedrigstlöhne in der Zeitarbeit sind aus sozial- und ordnungspolitischer Sicht besonders problematisch, weil sie nicht nur das Lohnniveau in der Zeitarbeitsbranche selbst unter Druck setzen, sondern auch Rückwirkungen auf andere Branchen haben. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Expertise des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen)." Pressemitteilung vom 07.11.2006 . Siehe dazu: Mindestbedingungen für die Zeitarbeitsbranche? Expertise im Auftrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) von Dr. Claudia Weinkopf vom November 2006
Mindestlohntarifvertrag in der Zeitarbeit vereinbart. Änderungen im Tarifwerk BZA beschlossen
"Der Verhandlungsführer des BZA, Dieter Scheiff, und die Tarifverhandlungskommission haben am Dienstag, den 30.05.2006 zusammen mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem IGZ einen Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen." BZA-Meldung vom 31.05.06 .
- Mindestlohn-Tarifvertrag vom 30.05.2006 als Dokument bei der BZA (und nur dort!)
- Bewertung: Es ist ein "Armut-Mindestlohn-TV" mit einer unverständlichen Differenzierung nach neuen und alten Bundesländern:
2006 = 6,10 Euro/Std. in den NBL und 7,00 Euro/Std. in den ABL
2007 = 6,22 Euro/Std. in den NBL und 7,15 Euro/Std. in den ABL
(Erhöhung = 11 Cent in den NBL und 15 Cent in den ABL) 2008 = 6,36 Euro/Std. in den NBL und 7,31 Euro/Std. in den ABL (Erhöhung: 14 Cent in den NBL und 16 Cent in den ABL)
Sollte dieser Mindestlohn dann zum 01.01.2007 als allgemeinverbindlich erklärt werden, würden Leiharbeiter im Jahr 2007 einen geringeren Mindestlohn bekommen, als jetzt im IGZ- und BZA-TV vereinbart. Vor 2009 (also erst in 2 1/2 Jahren) wird der vom DGB geforderte Mindestlohn von 7,50 Euro/Std. also NICHT in der ZA-Branche für LAN gelten. Dies sind lediglich die Ergebnisse der Mindestlohntarifvereinbarungen, die auch erst greifen, wenn die Regierung die Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufnimmt und diese Ergebnisse für allgemeinverbindlich erklärt. Siehe dazu eine sehr kritische Debatte beim Zoom
- Mindeststandards für die Zeitarbeitsbranche vereinbart "Der Verhandlungsführer der DGB-Tarifgemeinschaft, Reinhard Dombre, äußerte sich am Mittwoch positiv zu dem Verhandlungsergebnis: "Es ist uns gemeinsam gelungen, Mindeststandards zu definieren. Damit haben wir für Tarif- und Sozialstandards in der Branche eine untere Haltelinie eingezogen. (.) "Die Tarifvertragsparteien", so Dombre weiter, "haben bewiesen, dass sie in der Lage sind, in der sich dynamisch entwickelnden Branche zukunftsweisende Tarifverträge abzuschließen"." Eine ganz und gar unkritische DGB-Pressemeldung vom 31.5.06
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