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Updated: 18.12.2012 16:09

Kampagne gegen den Mindestlohn in der Postbranche

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Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich new

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) die Kläger in ihren Rechten verletzt. Mit dieser Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" im November 2007 geschlossen haben..." Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.01.2010 externer Link. Siehe dazu:

  • Bundesregierung muss Formfehler beheben
    "Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, wonach das Verordnungsverfahren des Postmindestlohns fehlerhaft war, forderte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Andrea Kocsis, die Bundesregierung auf, den Postmindestlohn neu zu verordnen: "Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden. Das ist mittels einer erneuten Verordnung ohne weiteres möglich. Durch die Entscheidung ist der Postmindestlohn nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Formfehler festgestellt. Damit ist der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern", machte Kocsis deutlich..." Pressemitteilung von ver.di vom 28.01.2010 externer Link
  • Post-Konkurrenten kündigen Lohnkürzungen an
    Die Reaktion folgte prompt: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Mindestlohn für rechtswidrig erklärte, kündigten die ersten Briefdienstleister an, ihre Löhne zu senken. Daraufhin schlugen die Gewerkschaften Alarm. Auch Ex-Arbeitsminister Scholz kündigte Widerstand an. Artikel in Spiegel-Online vom 28.01.2010 externer Link
  • Hohn für den Mindestlohn
    "Es ist das alte Lied in der ewigen Widerspruchsbearbeitung zwischen Lohnarbeit und Kapital: Auch nur den Wert der Arbeitskraft zu bezahlen, wird als Untergang des Abendlands ausgemalt. Die Deutsche Post hatte bekanntlich mit der Gewerkschaft Verdi Mindestlöhne zwischen 8 und 9,80 Euro pro Stunde ausgehandelt. Als diese Regelung vom damaligen Arbeitsminister Scholz durch eine Rechtsverordnung für das Postgewerbe allgemeinverbindlich gemacht worden war, liefen die privaten Postdienstleister Sturm gegen dieses "Diktat"..." Artikel von Robert Kurz im Freitag vom 30.01.2010 externer Link

Urteil: Tarifverträge der "Gewerkschaft" GNBZ null und nichtig

"Das Arbeitsgericht Köln hat heute festgestellt, dass die "Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste" (GNBZ) keine tariffähige Gewerkschaft ist. "Damit ist klar, dass die beiden im Dezember 2007 zwischen der GNBZ und den Arbeitgeberverbänden NBZ (Neue Brief- und Zustelldienste) beziehungsweise BdKEP (Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste) geschlossenen Tarifverträge zur Verhinderung des Mindestlohnes null und nichtig sind", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Andrea Kocsis. Dass es sich bei der GNBZ um eine Pseudogewerkschaft handelt, geht eindeutig aus ihrer Satzung hervor, die vor der Verhandlung weder dem Gericht noch ver.di bekannt war. Als "Zweck und Aufgaben" der GNBZ steht in der Satzung an erster Stelle "die Mitwirkung am Wohl der privaten Brief- und Zeitungszustellunternehmen". Das Gericht machte denn auch deutlich, dass eine Organisation mit diesem Ziel keine Gewerkschaft im Sinne des Artikels 9 des Grundgesetzes sein kann." Pressemitteilung von ver.di vom 30.10.2008 externer Link

  • Schlappe für Pseudogewerkschaft
    "Als positives Signal für starke und unabhängige Gewerkschaften bewertet ver.di die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln gegen die »Gewerkschaft« Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ). »Es bleibt dabei. Die GNBZ war und ist nicht tariffähig. Die beiden von ihr im Dezember 2007 geschlossenen Verträge zur Verhinderung des Mindestlohnes sind Makulatur«, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis am Mittwoch nach Bekanntwerden des Urteils. Um die Beschäftigten im weitgehend liberalisierten Briefmarkt vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen, hatte die große Koalition im August 2007 beschlossen, einen allgemein verbindlichen Mindestlohn für die Branche einzuführen. Daraufhin hatten die beiden Unternehmerverbände NBZ (Neue Brief- und Zustelldienste) und BdKEP (Bundesverband der Kurier-, Expreß- und Postdienste) mit der kurz zuvor von ihnen gegründeten GNBZ jeweils Verträge abgeschlossen, um den gesetzlichen Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro zu unterlaufen." Presseerklärung von ver.di vom 20.05.2009 externer Link

Zwielichtige Post-Gewerkschaft GNBZ: Der Mindestlohn-Trick

Ver.di verklagt die Post-Gewerkschaft GNBZ. Der Vorwurf: Sie ließ sich von Firmenchefs kaufen. Das belegen jetzt neue Akten. Artikel von Ulrich Schulte in der Taz vom 28.05.2008 externer Link

PIN: Gekaufte Gewerkschaft

"Jetzt gibt es offenbar Beweise für die Verbandelung des privaten Postdienstleisters PIN mit der jungen "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" (GNBZ). Die insolvente PIN soll die GNBZ mit mehr als 130 000 Euro finanziert haben. Entsprechende Dokumente seien am Donnerstag der Staatsanwaltschaft Köln übergeben worden, teilte PIN-Insolvenzverwalter Bruno Kübler mit." Artikel von Tobias Schwab in der Frankfurter Rundschau vom 22.03.2008 externer Link. Siehe dazu:

Post-Konkurrenz trickst bei Mindestlohn - Verträge mit Scheingewerkschaft

Eine Mini-Gewerkschaft steht im Verdacht, mit Briefzustellfirmen zu kungeln. Ziel: den Post-Mindestlohn aushebeln. Jetzt stellt Verdi Strafanzeige. Artikel von Ulrich Schulte in der Taz vom 12.03.2008 externer Link. Aus dem Text: ".Am Dienstag hat Ver.di Strafanzeige gegen die in Köln ansässige GNBZ gestellt: Es sei eindeutig, dass sie "ihre nicht unerheblichen Geschäftsausgaben durch Gelder Dritter finanziere", so ein Sprecher. "Gegen den Vorstand besteht der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr." Was wirklich hinter der Gewerkschaft steckt, ist politisch brisant: Das Berliner Verwaltungsgericht hatte vergangene Woche den Post-Mindestlohn für unzulässig erklärt und sich dabei auf einen von der GNBZ ausgehandelten Tarifvertrag gestützt. Er dürfe nicht durch den jetzt gültigen Mindestlohn-Tarifvertrag verdrängt werden, der Briefträgern Löhne zwischen 8 Euro und 9,80 Euro garantiert. Wenn nun die GNBZ keine Gewerkschaft ist, fiele die Begründung des Verwaltungsgerichts in sich zusammen."

Lass stecken, Chef!

Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) gilt als »gelbe« Gewerkschaft. Sie vertritt die gleichen Ansichten wie die Unternehmer und hilft der­zeit kräftig mit, die Einführung des Mindestlohns für die Briefdienstleister zu verhindern. Artikel von Winfried Rust in der Jungle-World externer Link vom 14.02.2008

»Wenn Arbeitnehmer gegen zu viel Lohn demonstrieren«

Etwa 1000 Angestellte versammeln sich, um voller Inbrunst gegen eine Lohnerhöhung zu demonstrieren. Sie trommeln, sie pfeifen, sie malen Plakate - alles gegen mehr Geld. Die Briefzusteller, die in Berlin zusammen gekommen sind, leiden jedoch nicht an zu viel Mitgefühl mit ihren Chefs. Sie bangen schlichtweg um ihren Job...“ Artikel von Birger Menke (Berlin) in der FTD externer Link vom 10.10.2007

»Es wurde vielfach Druck ausgeübt«

Kampagne gegen Mindestlohn in der Postbranche mit fragwürdigen Methoden. Ein Interview von Daniel Behruzi mit Benedikt Frank externer Link, ver.di-Sekretär im ­Landesbezirk Berlin-­Brandenburg, zuständig für die neuen Briefdienste, in der jungen Welt vom 11.10.2007. Aus dem Text: „… Es gibt Gerüchte, wonach bei der PIN Group eine »alternative Gewerkschaft« gegründet werden soll. Wissen Sie da Genaueres?
Ja. Auf der bestellten Demonstration des Arbeitgebers sind Aufnahmeanträge für die »GNBZ – Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste« verteilt worden. Das haben vor allem PIN-Bezirks- und Filialleiter gemacht. Wir nehmen das durchaus ernst. Man denke nur an die Rolle der »Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB)« bei Siemens, deren langjähriger Vorsitzender Wilhelm Schelsky wegen Bestechlichkeit im Gefängnis sitzt. Es ist schon skandalös, daß sich Arbeitgeber in der heutigen Zeit so etwas noch erlauben.

Post-Mindestlohn: Konkurrenten vor Gewerkschafts-Gründung

„Im Streit um Mindestlöhne für Briefzusteller zeichnet sich nach Angaben der Post-Wettbewerber die Gründung einer eigenen Gewerkschaft in Konkurrenz zu ver.di ab. Der Präsident des neuen Arbeitgeberverbandes der Konkurrenten der Deutschen Post AG, Florian Gerster, sagte am Mittwoch, es gebe empörte Arbeitnehmer, die sich nicht von ver.di vertreten fühlten. Es sei nicht auszuschließen, dass es "dieser Tage" eine Gewerkschaftsgründung gebe. Dies wäre eine wichtige Alternative….“ Dpa-Meldung in der Frankfurter Rundschau externer Link vom 10.10.2007

Druck auf Beschäftigte der PIN Mail AG: Bestellte Demo gegen den Mindestlohn für Briefdienste

„Mit Behauptungen wie „Mindestlohn verhindert Wettbewerb“ und „Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze“ fordert die PIN Mail AG Berlin ihre Beschäftigten auf, am 09.10.07 gegen den zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste geschlossenen Mindestlohntarifvertrag für die Postbranche während der Arbeitszeit auf die Straße zu gehen…Pressemitteilung von ver.di Berlin-Brandenburg externer Link vom 08.10.2007

siehe auch

Mindestlohn in der Postbranche

Deregulierung des Briefmarktes

Mindestlohndebatte

Diskussion > Gewerkschaftsstrategien > Fachgewerkschaften: Spalter oder Dammbrecher?

Grundinfos

Worum es bei der Auseinandersetzung um den Post-Mindestlohn geht
Daten und Fakten zum Post-Mindestlohn von ver.di externer Link pdf-Datei


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