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Updated: 18.12.2012 15:51
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Kein Mensch ist »Asozial«

Anne Allex* zu Kontinuitäten und Brüchen einer Verunglimpfung - Teil 1

In der Veranstaltungsreihe »Asozial – Gedenken und Erinnern an die Opfer der Aktion ›Arbeitsscheu Reich‹ vom 26. Januar 1938. Wer ist ›nützlich‹? Wer ist ›minderwertig‹?« ging der Arbeitskreis »Marginalisierte – gestern und heute!« der Frage der Kontinuitäten und Brüche nach, um herauszufinden, was der Begriff »asozial« im NS-Staat bedeutete, wieso er in der DDR Gebrauch fand und warum er in Deutschland gegenwärtig eine Renaissance erlebt. Anne Allex berichtet von den Veranstaltungen, Referaten und stellt Fragen zu Parallelen und Unterschieden.

Da sich die Aktion »Arbeitsscheu Reich« am 26. Januar 2008 zum siebzigsten Male jährte, sahen einige ErwerbslosenaktivistInnen und ErinnerungsarbeiterInnen dies als Anlass, um mit Veranstaltungen zu diesem Themenkreis an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie wollten zeigen, was damals Angehörigen so genannter subproletarischer Schichten passierte und in welcher Weise »Missliebige« und »Unangepasste« benannt, behandelt, ideologisch instrumentalisiert wurden und welchen Zwecksetzungen dies folgte. Ihnen kamen etliche Äußerungen über und Bewertungen von Sozialleistungsbeziehenden in der jüngeren Vergangenheit sowie der Gegenwart sehr bekannt vor. Denn der weitgefächerte Begriff »Asozialität« ist im Alltagsdenken und in politisch-ideologischen Meinungsäußerungen nach wie vor präsent. Immer noch wird er auf alle diejenigen angewendet, die während der NS-Zeit als »asozial« bezeichnet wurden, z.B. Wohnungslose, Sinti und Roma, Alkoholkranke. Seit den 1990er Jahren wurden immer wieder Wohnungslose übel beschimpft oder sogar ge- oder erschlagen. Offensichtlich sind im Alltagsbewusstsein von BundesbürgerInnen Vorbehalte, Denkweisen, Klischees und herabwürdigende Redewendungen aus der Zeit des Nationalsozialismus erhalten, konserviert, übertragen und übernommen worden. Selbst Homosexuelle werden inzwischen bisweilen schon wieder als Asoziale bezeichnet.

Erwerbslose und Bedürftige werden Taten bzw. Unterlassungen unterstellt, die nicht in ihrer Verantwortung liegen oder die erlogen sind. Erinnert sei hier an »Florida-Rolf«, der jahrelang um seine Rechte nach dem Bundessozialhilfegesetz kämpfen musste.

Aufmerken ließ ein Report des Bundeswirtschaftsministeriums 2005 »Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, ›Abzocke‹ und Selbstbedienung im Sozialstaat«: Erwerbslose wurden mit Parasiten verglichen. Sozialberater wurden als »Helfershelfer« und »Anstifter« zu Sozialleistungsmissbrauch verunglimpft. Alg-II-Beziehende wurden allgemein als Lügner hingestellt. Letzteres betraf ihre Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und zur Herbeiführung des Sozialleistungsbezuges. Verdächtigt wurden Alg-II-Beziehende als »Phantomwohnungsmieter, Vermögensverdunkler, Einkommensverschweiger, singende Cabriobesitzer, Abzocker und Sozialleistungsschnorrer«. [1]

2007 wurde Henrico Franks Weigerung zur Annahme nicht zumutbarer Erwerbstätigkeiten herabwürdigend durch die Presse gezerrt. Das er zu den meist körperlich schweren Jobs überhaupt nicht in der Lage war, wurde kaum erwähnt. Dem voraus ging die Aufforderung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck an Henrico Frank, sich zu waschen und zu rasieren, damit er – angeblich – seine Chancen auf einen Arbeitsplatz in Eigeninitiative vergrößere. Die Politik pflegt Klischees und stachelt den Zorn gegen Leute an, bei denen nach Grundgesetz »eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist«, woraus der Allgemeinheit »besondere Lasten entstehen würden« (Art. 11 Abs. 2 GG). Der Arbeitskreis Marginalisierte bot deshalb auch Veranstaltungen an, die sich mit der jüngeren Vergangenheit, z.B. zum Umgang mit Gammlern und Punks in der BRD, mit »Asozialen« und »Sozialschmarotzern« in der DDR, dem Knastssystem oder mit der heutigen Normalität der Billigjobs und der Installation von Armen als Polizei für die Armen befassten. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der Diskriminierung verfolgte das Ziel, die Leute zum Nachdenken über Ausgrenzung zu bringen, damit diese nie wieder in Formen der Verfolgung wie im Nationalsozialismus münden könne, und Diskussionsangebote zu schaffen, um mit dem Denken, dass Menschen »minderwertig« und »überflüssig« sein könnten, zu brechen.

NS-Ideologien als Legitimation

Erwerbslosengruppen wenden sich seit langem gegen Arbeitszwang. Denn der Arbeitszwang hat Geschichte. Er wird spätestens mit der Reformation erkennbares Programm, wie Claudia von Geliéu in ihrem Vortrag »Arbeitshaus, Bettelvoigt und Tretmühle« am 23. Januar 2008 darstellte. »Die Arbeit« wurde in dieser Zeit auf breiter Basis gesellschaftsfähig als das Kriterium für die Nützlichkeit jedes Mitgliedes der Gemeinschaft. Diejenigen, denen wegen Obdachlosigkeit und elendem Leben »Arbeitsscheue« abgewöhnt werden sollte, kamen seit 1874 in Berlin in die Rummelsburger Arbeitshäuser in Lichtenberg, wie wir auf einem Spaziergang dorthin erfuhren. Ehemalige Arbeitshäuser, in der NS-Zeit als Knast zur Sammlung und späteren Deportation von »Asozialen« und in der DDR als Gefängnis benutzt, stehen seit März 2008 renoviert und als privates Wohneigentum zum Kauf bereit. Für die Erforschung dieser Stätten des Schreckens hat die Stadt Berlin bis heute nicht ausreichend Fördermittel bereitgestellt, wie der Forscher Thomas Irmer betonte.

»Das Nützlichsein durch Arbeit« wurde in der NS-Zeit zu einem Hauptkriterium dessen, wer zugehörig ist zur »Volksgemeinschaft« und wer nicht. Die gesellschaftliche Ächtung, Selektion und Verfolgung betraf ›Nichterwerbsfähige‹ und ›Nichterwerbstätige‹, die neben politisch und rassisch Verfolgten als normabweichend stigmatisiert wurden. Mit dieser Argumentation war es möglich, Gesetze gegen ›Unvollkommene‹ zu schaffen und damit auch gleich andere ›Missliebige‹ als ›Asoziale‹ mit zu stigmatisieren, dann zu verfolgen und schließlich gar zu vernichten. Nach der nationalsozialistischen Rassenideologie sollten ›schädliche‹ Einflüsse am ›Volkskörper‹ »so genannte Ballastexistenzen« [2] »ausgemerzt« werden.

Sehr nachvollziehbar war in Wolfgang Ratzels Vortrag »Rolle der Verwaltung bei der Vernichtung »asozialen« Lebens« am 25. Januar 2008, dass dieser Ideologie ein Kostendenken zugrunde lag. So galten z.B. »asoziale Großfamilien« als zu kostenaufwendig im Vergleich zu großen Arbeiterfamilien, die durch die Nazis etwa mit Bauförderung unterstützt wurden. Auf diese Weise wurden die verschiedenen Gruppen der Bevölkerung streng unterschieden. Durch die Propaganda gelenkt, nach ihrem »gesunden Volksempfinden« mitzuwirken, sahen sich die Fürsorgeämter, Wohlfahrtsverbände, Heil- und Pflegeheime und Ärzte, aber auch jeder »Volksgenosse« regelrecht aufgefordert, dabei ohne Skrupel behilflich zu sein. Nach der »Sündenbockmethode« konnte bei einer breit angelegten Definition von »Asozial« jede(r) Opfer dieser NS-Sozialpolitik werden. Und es fanden sich genügend »Gemeindefunktionäre« und »Volksgenossen«, die bereitwillig als Zeugen auftraten. Frauen, Männer und Kinder wurden auf Grund von Zuschreibungen, Unterstellungen, Behauptungen bzw. übler Nachrede durch willkürliche Bestimmung der Gestapo in die Konzentrationslager oder die Gaskammern verschleppt.

Aktion »Arbeitsscheu Reich«

Wandererfürsorgeverbände hatten sich jahrzehntelang um ein besonderes »Reichswandergesetz« bemüht. Dies schien am Jahresbeginn 1938 endlich erfolgreich zu sein, denn im Reichsinnenministerium lag ein entsprechender Referentenentwurf vor, und es fand noch im Januar eine große Sachverständigenkonferenz statt. Das Gesetz sollte am 1. Juli 1938 in Kraft treten [3]. Wie Wolfgang Ayaß in seinem Vortrag über Bettler und soziale Außenseiter im Nationalsozialismus am 26. Januar 2008 ausführte, kam es ganz anders: Im engeren Führungszirkel der Nationalsozialisten war beschlossen worden, das »Asozialenproblem« nun polizeilich mit Hilfe der Geheimen Staatspolizei und der Kriminalpolizei zu »lösen« [4] . Auf der ideologischen Grundlage der Rassentheorie und der Auffassung vom »gesunden Volkskörper« verkündete Heinrich Himmler am 26. Januar 1938 den Erlass »Schutzhaft gegen Arbeitsscheue« [5] . Dabei band er von Anfang an die Arbeitsverwaltung in die Aktion mit ein [6]:

  1. »Arbeitsscheue im Sinn dieses Erlasses sind Männer im arbeitsfähigen Lebensalter, deren Einsatzfähigkeit in der letzten Zeit durch amtsärztliches Gutachten festgestellt worden ist oder noch festzustellen ist, und die nachweisbar und in zwei Fällen die ihnen angebotenen Arbeitsplätze ohne berechtigten Grund abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber nach kurzer Zeit ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben.
  2. Die örtlich zuständigen Arbeitsämter sind bereits angewiesen, die ihnen bekannten Arbeitsscheuen in der Zeit vom 18. Februar bis 3. März 1938 zu ermitteln und den Staatspolizei(leit)stellen mitzuteilen. (...)
  3. Nach Abschluss dieser Aktion sind weitere noch bekannt werdende Fälle von den Staatspolizei(leit)stellen abzugeben, an die auch dann die Arbeitsämter ihre Meldungen übersenden.« [7]

Bald nach dem Erlass vom 26. Januar »im zeitigen Frühjahr« wies Präsident Syrup die Arbeitsämter an, »die arbeitseinsatzmäßige Erfassung der Insassen von Herbergen, (...) – notwendigenfalls durch polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen arbeitsunwillige Wanderer – sicherzustellen.« [8]

»Am 28./29. Januar 1938 wurden im Reichsgebiet noch 22946 Wanderer (in Wanderarbeitsstätten, Herbergen zur Heimat, Arbeiterkolonien, Wanderhöfe) gezählt: ca. 59 Prozent waren voll arbeitsfähig, ca. 18 Prozent leicht arbeitsbeschränkt.« »Freilich kann man den Wanderer im überwachten Gruppeneinsatz ohne weiteres im Straßenbau oder bei Kultivierungsarbeiten verwenden.« [9] Vermutlich wegen der Vorgänge um die Annexion Österreichs im März 1938 wurde die Aktion »Arbeitsscheu Reich« zweimal verschoben: zunächst auf den 14. bis 19. März 1938, danach auf den 21. bis 30. April 1938. [10] Am 21. April 1938 deportierte die Geheime Staatspolizei nach einer großen Razzia mehr als 2000 »Asoziale« in Konzentrationslager [11] – hier vor allem Wohnungslose und Bettler. Im Morgengrauen des 13. Juni 1939 begannen Kriminalpolizeibeamte im gesamten Reich mit der Verhaftung von »Asozialen«, die sie in Bahnhofshallen, Nachtasylen und Einrichtungen der Wohnungslosenfürsorge vorfanden. »Insbesondere ließ sich die Kriminalpolizei jedoch ›Asoziale‹ von den örtlichen Fürsorgeämtern und von der Arbeitsverwaltung melden.« [12] »Die Verhafteten der Juni-Aktion der Kriminalpolizei brachte man zunächst in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen.« [13] Insgesamt sollen dies mehr als 10000 Menschen gewesen sein.

Im NS-Staat als »asozial« Stigmatisierte

Im NS-Staat war »asozial« gleichbedeutend mit »gemeinschaftsfeindlich«. Unter diesen auslegbaren Begriff fielen nach Wolfgang Ratzel »Erbkranke« (»Schwachsinnige«, »Manisch-Depressive«, »Epileptiker«, »Veitstänzer«, »Taube«, »Missgebildete«, »Alkoholiker«), »Antisoziale« (»Berufsverbrecher«, »Gemeinschaftsfremde« [hierunter auch »asoziale Großfamilien«]), »Asoziale« (»Arbeitsscheue«, »Trinker«, »Unterhaltsschuldner«, »Homosexuelle«, »Landstreicher«, »Bettler«, »Zigeuner«, »Dirnen«) und »Arbeitsbummelanten« (»Arbeitsvertragsverweigerer«, »Arbeitsmoraluntergrabende«, »Arbeitsunlustige«). Menschen mit solchen Eigenschaften, gesundheitlichen Merkmalen, mit solchen Jobs oder in solchen Zuständen galten nach der NS-Rechtsordnung als kriminell. Zudem konnten Menschen willkürlich gegenüber der Kriminalpolizei belastet werden, eine dieser Gruppen zugehörig zu sein.

Diese Aufgliederung beschränkte sich nicht auf Zuschreibungen wie »un-« oder »antisozial«. Menschen mit körperlichen Defiziten, gesundheitlichen Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten und Suchtkrankheiten finden sich unter dem Begriff ebenso wieder wie solche, denen »Arbeitsunlust« angedichtet wurde. Der im Alltagsbewusstsein präsente Begriff »Asozial« geißelte das »Nicht-Einer-Arbeit-Nachgehen« als antisozial [14], weil dies Verhalten nicht normgerecht der herrschenden Arbeitsmoral entsprach und die Ursache von Erwerbslosigkeit nicht in den gesellschaftlichen Verhältnissen gesucht wurde. Der Hintersinn von »Asozial« schrieb Erwerbslosen und Nichterwerbsfähigen die Schuld für ihre »Nichtteilnahme an der Arbeit« zu. Es gab weder die gedankliche noch die faktische Möglichkeit, nicht erwerbsfähigen Menschen ihr Leben »ohne Gegenleistung an die Gesellschaft« zuzugestehen. Sie wurden deshalb damals als »nicht gemeinschaftsfähig« und als »Randgruppen« oder »Unterschichten« bezeichnet. In seiner Verallgemeinerung richtete sich das Stigma »Asozial« mit all seinen Interpretationen gegen alle Einkommensarmen, Erwerbslosen und solche Menschen, die aufgrund ihrer biologischen Natur keinem »leistungsfähigen« Normalo entsprachen oder Sucht- bzw. Krankheiten hatten. Der Arbeitskreis »Marginalisierte – gestern und heute!« wendet sich gegen die Begriffsverwendung und gegen ein Denken, welches Menschen in »nützlich« und »nicht nützlich« bzw. »hoch- oder minderwertig« einteilt.

Teil II folgt im nächsten express.

* Anne Allex ist Wegeweiserin in sozialpolitischen Landschaften und arbeitet freiberuflich in Berlin. Siehe www.anne-allex.de externer Link

Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 5/08


(1) »Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, ›Abzocke‹ und Selbstbedienung im Sozialstaat«, Ein Report vom Arbeitsmarkt im Sommer 2005, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, August 2005.

(2) Bindig, Karl und Hoche, Alfred: »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form«, Broschüre, 1920. Nach Hoches Ansicht ist »... modernes Bestreben ... möglichst auch die Schwächsten aller Sorten zu er-halten, (hinderlich – d.V.).« Bislang habe man in Deutschland auch noch nicht versucht, diese »Ballastexistenzen« von der Fortpflanzung auszuschließen. Den Begriff »Ballastexistenzen« fasst er jedoch weiter als das, was er unter »geistig Toten«, nämlich geistig schwer Behinderten, versteht. Er meint damit alle als aus seiner Sicht als »minderwertig« einzustufende Existenzen, »die Schwächsten aller Sorten«. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Hoche externer Link

(3) Vgl.: Ayaß, Wolfgang (Bearb.): »Gemeinschaftsfremde«, Quellen zur Verfolgung von »Asozialen« 1933 – 1945, Dokument Nr. 53, in Materialien aus dem Bundesarchiv, Heft 5, Koblenz 1998, S. 104-111

(4) Ayaß, Wolfgang: Dokumentation zur Ausstellung »Wohnungslose im Nationalsozialismus« in der hannoverschen Marktkirche vom 22. Februar bis 28. März 2007, Hannover 2007, S. 9-20.

(5) Erlass des Reichsführer-SS und Chefs der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler an das Geheime Staatspolizeiamt und die Leiter der Staatspolizei(leit)stellen (Berlin, 26. Januar 1938), in: Ayaß, Wolfgang, a.a.O., S. 115(

6) Maier, Dieter G.: »Die ›Aktion Arbeitsscheu‹ im Kontext der Arbeitseinsatzpolitik der Reichsanstalt; Vortrag auf der Veranstaltung ›Anfänge und Brüche der Arbeitsverwaltung bis 1952. Ein kaum bekanntes Kapitel deutsch-jüdischer Geschichte‹«, am 26. Januar 2008, unver. Manuskript.

(7) Abgedruckt als Dokument Nr. 57, in: Ayaß, Wolfgang a.a.O., (Hervorhebung durch Dieter G. Maier)

(8) Ebd., vermutlich war dies einer der nicht überlieferten Geheimerlasse der RA.

(9) Eiserhardt, Hilde: »Gibt es noch wandernde Erwerbslose«, in: Soziale Praxis, Heft17/1938, 1. September 1938, Sp. 1047-1054 im Vortrag von Dieter G. Maier (siehe Fußnote 6)

(10) Buchheim, Hans: »Die Aktion ›Arbeitsscheu Reich‹«, in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Band 2, Stuttgart 1966, S. 189-195 (hier S. 191)

(11) Ayaß, Wolfgang: »Die Einweisung von ›Asozialen‹ in Konzentrationslager. Die Aktion ›Arbeitsscheu Reich‹ und die kriminalpolizeiliche Praxis bei der Verhängung von Vorbeugehaft«, in: Sedlaczek, D., Lutz, T., Puvogel, U., Tomkowiak, I. (Hg.): »›Minderwertig‹ und ›asozial‹. Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter«, Cronos Verlag 2005, S. 91

(12) Ebenda, S. 93

(13) Ebenda, S. 95

(14) Im Brockhaus steht »antisozial« für »psychopathisch«.


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