Arbeitsagentur Neumünster gegen Erwerbslose
und Kritiker
Arbeitsagentur Neumünster kündigt einen
Kritiker
Anfang Mai dokumentierten wir den offenen Brief an den
Direktor der Arbeitsagentur Neumünster und Pressemitteilung von SOGA
- Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V.,
in dem es u.a. hieß: „es ist ein Skandal, wenn Arbeitslosen
die Ihre Rechte heute noch wahrnehmen, deshalb zum psychologischen Dienst
der Arbeitsagentur geschickt werden und so unter Druck gesetzt werden
sollen…“ Eines der Mitglieder der SOGA ist Jürgen Habich,
der zugleich bei ELIA e.V. in einem von der Bundesagentur finanziertem
Projekt zur Betreuung von Erwerbslosen beschäftigt war. Kurz nach
Erhalt des Offenen Briefs erfolgten Gespräche der Agentur mit ELIA,
die in der Kündigung der Förderung des Projektes SAM (am 10.5.)
und damit der Kündigung von Jürgen Habich durch ELIA e.V. (am
17.5.) mündeten. Im Kündigungsschreiben des Arbeitsamtes heißt
es, „Es wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer Jürgen Habich
mit nicht förderungsfähigen Arbeiten beschäftigt war bzw.
ist.“ Wir dokumentieren:
Arbeitsagentur Neumünster schickt selbstbewusste
Erwerbslose zum psychologischen Dienst
- „Es ist ein Skandal wie Arbeitslose die nur ihre
Rechte wahrnehmen von einigen Mitarbeitern der Arbeitsagentur Neumünster
behandelt werden. Das Arbeitsamt Neumünster hat jetzt zum wiederholten
Male und diesmal per Einschreiben ein Auskunftsersuchen und eine pauschale
Einwilligung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht angefordert.
Ebenso ist es Skandal, wenn Arbeitslosen die Ihre Rechte heute noch
wahrnehmen, deshalb zum psychologischen Dienst der Arbeitsagentur geschickt
werden und so unter Druck gesetzt werden sollen…“ Offener
Brief an den Direktor der Arbeitsagentur Neumünster und Pressemitteilung
von SOGA
- Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V.
vom 1.5.04
- Siehe auch: Arbeitsberater verlangt Aufhebung der ärztlichen
Schweigepflicht. „Wie uns erst jetzt bekannt wurde, hat die Arbeitagentur
Neumünster, einen Arbeitslosen aufgefordert, bei seinem Hausarzt,
die Aufhebung der Schweigepflicht zu beantragen. Sollte er/sie dieser
Auforderung nicht nachkommen, gäbe es einen Leistungentzug wegen
fehlender Mitwirkung, hier wird in zunehmerder Weise, selbst gegen die
verschäften Bestimmungen des SGB lll verstoßen. Auch hier
gilt, nichts unterschreiben, Beratung aufsuchen.“ Dokumentation
des Falles bei SOGA
- Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V..
Aus dem zur Unterschrift vorgelegten „Kundenerklärung“:
„… damit das Team vom Arbeitsamt mich besser und schneller
beraten/vermitteln kann, bin ich bereit, innerhalb der nächsten
drei Tage meine behandelnden Ärzte aufzusuchen und das mir mitgegebene
Anschreiben vorzulegen, in dem diese(r) um Übergabe von Befunden
an mich oder die rasche Zusendung direkt an den Ärztlichen Dienst
gebeten wird/werden….“
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