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Updated: 18.12.2012 15:51
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"Wieder mal Erfolg gegen die Obrigkeit"

Anleitung zum Umgang mit Eingliederungsvereinbarungen eines erfolgreichen Klägers

Als erstes solltet Ihr diese nicht unterschrieben, es sei denn, Ihr versprecht Euch von dieser Möglichkeit Vorteile und die Vereinbarung wird mit Euch ausgehandelt.
Also wie z.B. ein Arbeits- oder Mietvertrag unter gleichen Partnern.

Auch muss zwingend vor einer Eingliederungsvereinbarung ein sogenanntes Profiling stattgefunden haben. Wie dieses stattzufinden hat ist nicht näher festgelegt, aber es geht um Deine Chancen am 1. Arbeitsmarkt, demzufolge müsstest Du an dieser Erhebung wohl tatkräftig beteiligt gewesen sein. Legt man Dir also eine Eingliederungsvereinbarung zur sofortigen Unterschrift vor, ohne das ein Gespräch und eine Verhandlung dem voraus gegangen ist, so ist diese Bereits aus formellen Gründen anfechtbar. Sofern Ihr nicht unterschreibt!

Unterschreibt Ihr hingegen diese Eingliederungsvereinbarung sofort, so entzieht Ihr Euch dadurch der gerichtlichen Nachprüfbarkeit. D. h. man wird Dir zu Recht vorhalten.
Sie haben die Vereinbarung doch unterschrieben!.“
Pacta sunt servanda! D.h. soviel wie - geschlossene Vertäge ( Vereinbarungen) sind mit ihrem vereinbarten Inhalt einzuhalten. Egal wer diesen Inhalt festgelegt hat. Das gilt leider auch dann, wenn Ihr nachträglich behauptet, Ihr hättet aufgrund der drohenden Sanktionen nach SGB II nur aus Angst unterschrieben. Alter juristischer Grundgsatz: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Im Geltungsbereich des Grundgesetz braucht niemand Verträge (Vereinbarungen) zu unterschreiben mit deren Inhalt er nicht einverstanden ist. Das garantiert das Grundgesetz mit den Art. 2 Abs. 1 (Vertragsautonomie) i.V.m. Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz (GG).
Daneben gelten die bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und auch das SGB III.
Gleiches dürfte auch für die 1,- € Jobs gelten. Sie widersprechen den Bestimmungen des Art 12 GG. Das SGB II rückt mit seinen Bestimmungen nämlich in die Nähe von der Pflichtarbeit für Strafgefangene. Die Höhe der Entlohnung bei „freier Kost und Logis“ ist nahezu vergleichbar!
Außerdem soll die ARGE Dir erklären, wie Du einen Job ergattern sollst, wenn Dir der Gesetzgeber die folgenden Tagessätze für Telefon 0,07 €, Zeitungen 0,35 € ( die BILD kostet bereits 0,50 € ) und monatlich circa 18,- € Fahrgeld nach Verbraucherindex 1998 zur Verfügung stellt. Mit diesen Sätzen ist das soziokulturelle Leben schon nicht gestaltbar und für die Arbeitssuche völlig unzureichend, wobei allein die Sätze für den Strom auch noch auf Basis 1998 um 15 % im Index gesenkt wurden.

Auch ist es mit dem Art. 3. GG Grundgesetz nicht vereinbar, dass die Sozialgeldempfänger nach SGB XII bei gleicher Regelsatzhöhe von 345,- € diese Verpflichtungen nach SGB II nicht zu erfüllen hat. Der ALG II Regelsatzempfänger wird somit durch die gesetzliche Verpflichtung finanziell schlechter gestellt als der Regelsatzempfänger nach SGB XII. Das SGB III i.d.a.F. hat diesen Umstand noch hinreichend berücksichtigt.

Also wer sich gegen diesen Politterror wehren will:

  • Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterschreiben.
  • Vereinbarung zu Hause prüfen. (Ihr habt mindestens 7 Tage Zeit!)
  • Entweder selber eine begründete schriftliche Ablehnungserklärung bei der ARGE abgeben, oder gleich einen Rechtsanwalt einschalten.
    Wenn Ersteres, dann gleichzeitig eine Kopie der Eingliederungsvereinbarung mit der Kopie der Ablehnungserklärung an das zuständige Sozialgericht senden.
    Danach erhältst Du ein Aktenzeichen über diesen Vorgang bei Gericht.
    Es könnte jetzt sein, dass die ARGE per Verwaltungsakt nach § 16 SGB II die Eingliederungsvereinbarung gegen Dich durchsetzt. Gegen diesen Verwaltungsakt ist dann der Widerspruch möglich.
  • Widerspruchschreiben an die ARGE und die Kopie gleichzeitig wieder an das Sozialgericht.
  • Gleichzeitig den Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Anordnung in Verbindung mit dem Antrag mit der Bitte auf aufschiebende Wirkung bei dem Sozialgericht stellen. Du erhältst jetzt ein weiteres Aktenzeichen. Hierbei handelt es sich um einen EILANTRAG, welcher zu sehr schnellen Gerichtsbeschlüssen führt, da hier sehr kurze erklärungsfristen zu wahren sind.

Wenn Du gut argumentierst, auch unter zur Hilfenahme des vorstehenden, könntest Du aus dieser leidigen Eingliederungsvereinbarung raus sein.

Denke auch daran: Circa 7 Millionen Arbeitslose, 6 Millionen fehlender Arbeitsplätze und sehr hoch gegriffen, circa 500.000 zu vergebende Arbeitsplätze. Also circa 250.000 bei der BA, ARGE und den Jobcentern zusammen ( wenn diese die Statistik bereinigt hätten ) und vielleicht 250,.000 in den Jobbörsen des Internet.
Außerdem kommen auf einen 1,- € Job mindestens fünf Bewerber.


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