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| Updated: 18.12.2012 15:51 | |
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       Beispielbrief an die Arbeitsagentur betreffend einer „Eingliederungsvereinbarung“ Absender An die Arbeitsagentur bzw. Arbeitsförderungs... Straße PLZ/Ort Anfrage nach §§ 13,14,15 SGB I; § 20 SGB X i.V.m. Art. 34 GG; § 839 BGB Betreff: Eingliederungsvertrag - Meine Abwehrrechte und Recht auf gerichtliche Überprüfbarkeit ohne vorherige Bestrafungswirkung bzw. Sanktionswirkung Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich dazu gebracht werden soll, bei Ihnen einen Eingliederungsvertrag zu unterschreiben, möchte ich von Ihnen folgende Fragen schriftlich beantwortet haben: 1. welche Abwehrrechte habe ich im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung und bei welchem Gericht kann ich diesen von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen? 2. Wer übernimmt die Kosten der gerichtlichen Überprüfung. 3. Werden Sie dieses Bedürfnis auf Nachprüfbarkeit durch Anwendung von Sanktionen torpedieren? 4. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn ich durch die Durchführung des Vertragsinhaltes Schäden oder andere Nachteile davontrage? 5. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn der Vertragsinhalt auf einen Beratungsfehler Ihrerseits beruht.? Insbesondere wenn meine grundgesetzlichen und anderen Menschenrechte nicht beachtet worden sind? 6. Welche Rechte stehen mir ohne Inkaufnahme von Nachteilen zu, wenn ich eine Maßnahme aufgrund von Beziehungsschwierigkeiten, die das Arbeitsklima belasten oder gar aufgrund schlechter Behandlung seitens des Arbeitgebers oder aufgrund sonstiger Unvorhersehbarkeiten zu? 7. Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine Anfechtungsrechte unterstützen oder torpedieren? Ich gebe mich nicht damit zufrieden, daß Sie diese für mich existenziell und zur Abwehr von Angriffen gegen meine Menschenwürde wichtigen Fragen nicht beantworten und nur lapidar auf irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien verweisen. Sie bieten ein Beratungsservice an, wozu es auch gehört, 
        mich als Hilfsbedürftige über meine vollen Rechte aufzuklären, 
        auch über meine Grundrechte uns sonstigen Menschenrechte! Sie sind 
        als Fürsorgebehörde laut Gesetz sogar verpflichtet, mich über 
        die Rechtslage aufzuklären, meine  Jede private Beratungsfirma unterliegt dem Mängelgewährleistungsrecht. 
        Die Arbeitsagenturen werben mit Ihrer Beratungskompetenz und müssen 
        als Fürsorgebehörde auch über die rechtlichen Voraussetzungen 
        informieren, insbesondere meine oben genannten Fragen vollständig 
        und korrekt  Aufgrund von Beweiserfordernissen kann ich mich zu meinem 
        eigenen Schutz auf irgendwelche Maßnahmen von Ihnen nur einlassen, 
        wenn meine Fragen beantwortet sind. Beachten Sie, daß ich bei weiterer 
        Reduzierung der ohnehin unterhalb des Existenzminimums liegenden Betrages 
        nicht mehr in der Lage bin, mich zu bewerben oder ohne kriminelle Möglichkeiten 
        auszukommen. Bezüglich letzterem steht mir sogar auch im Sozialhilferecht 
        (§ 116 Absatz 3 BSHG) ein  Mit freundlichen Grüßen Wer einen Eingliederungsvertrag unterschrieben hat, schreibt im Anfang: Ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:  1. Bei welchem Gericht kann ich den Vertragsinhalt gerichtlich 
        überprüfen lassen. 2. siehe oben P.S.: Es ist Aufgabe der Behörde, den Antragstellern „den Weg zur Erlangung der Sozialleistung aufzuzeigen“. Das kann dadurch geschehen, dass sie „konkrete Anweisungen erteilt, welche Belege und Beweismittel beizubringen sind“. Bestehende Zweifel muss das Amt „durch geeignete Ermittlungen ausräumen“.  |