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Updated: 18.12.2012 15:51
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Beispielbrief an die Arbeitsagentur betreffend einer „Eingliederungsvereinbarung“

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An die Arbeitsagentur bzw. Arbeitsförderungs...

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Anfrage nach §§ 13,14,15 SGB I; § 20 SGB X i.V.m. Art. 34 GG; § 839 BGB

Betreff: Eingliederungsvertrag - Meine Abwehrrechte und Recht auf gerichtliche Überprüfbarkeit ohne vorherige Bestrafungswirkung bzw. Sanktionswirkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich dazu gebracht werden soll, bei Ihnen einen Eingliederungsvertrag zu unterschreiben, möchte ich von Ihnen folgende Fragen schriftlich beantwortet haben:

1. welche Abwehrrechte habe ich im Vorfeld einer Vertragsunterzeichnung und bei welchem Gericht kann ich diesen von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen?

2. Wer übernimmt die Kosten der gerichtlichen Überprüfung.

3. Werden Sie dieses Bedürfnis auf Nachprüfbarkeit durch Anwendung von Sanktionen torpedieren?

4. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn ich durch die Durchführung des Vertragsinhaltes Schäden oder andere Nachteile davontrage?

5. Welche Schadenersatzrechte oder Mängelgewährleistungsrechte stehen mir zu, wenn der Vertragsinhalt auf einen Beratungsfehler Ihrerseits beruht.? Insbesondere wenn meine grundgesetzlichen und anderen Menschenrechte nicht beachtet worden sind?

6. Welche Rechte stehen mir ohne Inkaufnahme von Nachteilen zu, wenn ich eine Maßnahme aufgrund von Beziehungsschwierigkeiten, die das Arbeitsklima belasten oder gar aufgrund schlechter Behandlung seitens des Arbeitgebers oder aufgrund sonstiger Unvorhersehbarkeiten zu?

7. Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine Anfechtungsrechte unterstützen oder torpedieren?

Ich gebe mich nicht damit zufrieden, daß Sie diese für mich existenziell und zur Abwehr von Angriffen gegen meine Menschenwürde wichtigen Fragen nicht beantworten und nur lapidar auf irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien verweisen.

Sie bieten ein Beratungsservice an, wozu es auch gehört, mich als Hilfsbedürftige über meine vollen Rechte aufzuklären, auch über meine Grundrechte uns sonstigen Menschenrechte! Sie sind als Fürsorgebehörde laut Gesetz sogar verpflichtet, mich über die Rechtslage aufzuklären, meine
Fragen zu beantworten.

Jede private Beratungsfirma unterliegt dem Mängelgewährleistungsrecht. Die Arbeitsagenturen werben mit Ihrer Beratungskompetenz und müssen als Fürsorgebehörde auch über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, insbesondere meine oben genannten Fragen vollständig und korrekt
beantworten.

Aufgrund von Beweiserfordernissen kann ich mich zu meinem eigenen Schutz auf irgendwelche Maßnahmen von Ihnen nur einlassen, wenn meine Fragen beantwortet sind. Beachten Sie, daß ich bei weiterer Reduzierung der ohnehin unterhalb des Existenzminimums liegenden Betrages nicht mehr in der Lage bin, mich zu bewerben oder ohne kriminelle Möglichkeiten auszukommen. Bezüglich letzterem steht mir sogar auch im Sozialhilferecht (§ 116 Absatz 3 BSHG) ein
Aussageverweigerungsrecht zu, das Sie neben anderen voll zu beachten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wer einen Eingliederungsvertrag unterschrieben hat, schreibt im Anfang:

Ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:

1. Bei welchem Gericht kann ich den Vertragsinhalt gerichtlich überprüfen lassen.
Welche Vertragsanfechtungsmöglichkeiten stehen mir zu und werden Sie meine
Anfechtungsrechte unterstützen oder torpedieren?

2. siehe oben

P.S.: Es ist Aufgabe der Behörde, den Antragstellern „den Weg zur Erlangung der Sozialleistung aufzuzeigen“. Das kann dadurch geschehen, dass sie „konkrete Anweisungen erteilt, welche Belege und Beweismittel beizubringen sind“. Bestehende Zweifel muss das Amt „durch geeignete Ermittlungen ausräumen“.


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