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Updated: 18.12.2012 15:51
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Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht


Bundesverfassungsgericht: Kein Nachschlag auf Hartz IV

„Arbeitslose bekommen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Zahlungen nicht rückwirkend mehr Geld. Das Urteil gelte nicht für die Vergangenheit, stellten die obersten Verfassungsrichter klar. Hartz-IV-Empfänger bekämen daher weder als Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung rückwirkend mehr Geld…“ Agenturmeldung in der Frankfurter Rundschau vom 01.04.2010 externer Link

Die Kommentare:

  • Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen? Nein!
    Bewertung von Rainer Roth, dokumentiert bei Tacheles externer Link

  • Nach Hartz-IV-Urteil: "Es wird Schlangen vor den Gerichten geben"
    Die Politik unterschätzt das Hartz-Urteil, sagt die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages. Im stern.de-Interview warnt Monika Paulat vor Klagen - und rügt die Arbeitsministerin. Interview von Marcus Gatzke vom 11. Februar 2010 externer Link

  • Was ist, wenn Kläger vom Verfassungsgericht Recht bekommen? Karlsruhe verlangt "Nachbesserung" bei Hartz-IV
    "Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil: Die Hartz-IV-Gesetze der Regierung sind "verfassungswidrig". Wow, das sitzt! Und was passiert jetzt? Muss die Regierung als verfassungsfeindliche Gruppierung abtreten? Oder muss sie wenigstens die Hartz-IV-Gesetze in die Mülltonne kloppen? Vielleicht Wiedergutmachung leisten an denen, deren Grundrechte jahrelang mißachtet wurden?..." Kommentar auf der Seite "von marx lernen" externer Link

  • BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze
    "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen." Pressemitteilung vom 09.02.2010 externer Link

  • Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG - Entscheidung
    "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. (..) Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider - aufgrund der zum Teil enttäuschenden - Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich." Kommentar von Harald Thomé vom 09.02.10 bei tacheles externer Link

  • Bundesverfassungsgericht schafft Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe
    "Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) hat bei den Leistungsbeziehern allgemein Enttäuschung hervorgerufen. Die Hoffnung vieler, das Bundesverfassungsgericht werde die Regelsätze zumindest für Kinder als zu niedrig ansehen und eine sofortige oder rückwirkende Erhöhung anordnen, wurden enttäuscht. Dennoch ist das Urteil nicht ganz ohne unmittelbaren positiven Nutzen. Denn eine Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht nun doch getroffen." Kommentar von Dr. Alexandra Unkelbach (Rechtsanwältin) Bonn vom 10.2.2010 bei tacheles externer Link

  • Mehrkosten für Hartz-IV-Umbau. Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum
    "Die Bundesregierung muss bei Hartz IV nachbessern - doch das ist kein Triumph der Kläger vor dem Verfassungsgericht. Tatsächlich bietet das Urteil viele Möglichkeiten für den Staat, Kosten und den Bedarf der Leistungsempfänger auch nach der Revision kleinzurechnen." Artikel von Dietmar Hipp in Spiegel online vom 09.02.2010 externer Link

  • Nach Urteil: Politik will Hartz-IV-Sätze halten
    "Das Verfassungsgericht nährt bei Arbeitslosen die Hoffnung auf höhere Sozialtransfers. Doch die Regierung bremst: Politiker der schwarz-gelben Regierungskoalition sind zuversichtlich, dass eine Neuregelung der Hartz-IV-Sätze nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ohne große Mehrkosten möglich ist." Artikel von Dietrich Creutzburg und Donata Riedel im Handelsblatt vom 10.2.2010 externer Link

  • Hartz IV: Koalition diskutiert Absenkung der Regelsätze
    "Das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine Flut von Vorschlägen ausgelöst: Gutscheine oder Bargeld, Regelsatz anheben oder senken - die politische Diskussion geht in alle Richtungen. Für die Minister Schäuble und von der Leyen dürfte es schwierig werden, die Abgeordneten auf eine gemeinsame Linie einzuschwören. Bundesinnenminister Thomas de Maizière kritisierte unterdessen das Gericht." Artikel im Handelsblatt vom 10.2.2010 externer Link

  • Hartz-IV-Urteil entlastet auch Gutverdiener
    "Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichtes könnte überraschende Konsequenzen haben. Im Interview erklärt der prominente Steuerrechtler Professor Dieter Birk, warum das Urteil die Steuerlast senken könnte und Vermögende und Gutverdiener davon besonders profitieren." Interview von Jens Hagen im Handelsblatt online vom 10.2.2010 externer Link

  • Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut
    Kommentar von Wolfgang Lieb vom 10. Februar 2010 externer Link auf den Nachdenkseiten

  • Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen
    Bewertung von Christoph Butterwegge vom 11.02.2010 externer Link auf den Nachdenkseiten

  • Ermittlung des Existenzminimums erfordert Anerkennung des Menschenrechts auf Nahrung
    FIAN Pressemitteilung zum Hartz IV Urteil des Bundesverfassungsgerichts externer Link

  • Trotz Urteil des BVerfG: Existenzminimum bleibt durch Sanktionen gefährdet
    "Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Es nimmt die Verkündigung zum Anlass, nachdrücklich auch auf einen Stopp der Hartz-IV-Sanktionen zu drängen. Es warnt die Verantwortlichen davor, an ihrer Sanktionspolitik festzuhalten, durch die das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet wird." Pressemitteilung vom 9.2.10 externer Link pdf-Datei

  • Der Streit um eine grundrechtliche, demokratisch und soziale Grundsicherung aller Menschen, die in der Bundesrepublik leben, geht weiter
    Erste Erklärung aus bürgerrechtlicher Sicht zum BVerfG vom 9.2.2010 in Sachen Regelleistungen nach dem Hartz IV-Gesetz. Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie pdf-Datei

  • Hartz-IV-Urteil: DGB fordert Programm gegen Verarmung
    "Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das Urteil des Bundes­verfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV begrüßt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am Dienstag in Karlsruhe: "Dies ist ein guter Tag für die Kinder und Familien in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Hartz IV nicht armutsfest ist und die Regelsätze an die Lebenswirklichkeit angepasst werden müssen. Wir fordern die Politik auf, jetzt rasch und in einem transparenten Verfahren zu einer Anhebung der Regelsätze zu kommen. Dazu schlägt der DGB eine unabhängige Kommission vor, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden sollte - und nicht wie bisher Ministerialbürokraten hinter verschlossenen Türen." DGB-Pressemitteilung vom 09.02.2010 externer Link
  • ver.di begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen
    "Als "gute Nachricht für Erwerbslose, Geringverdiener und deren Familien" begrüßte Elke Hannack vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig ist. ver.di hatte eine der klagenden Familien im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes in Karlsruhe vertreten. "Wir haben heute einen großen Erfolg für unsere Mitglieder erzielt", sagte Hannack." ver.di-Meldung vom 9.2.2010 externer Link
  • ,Hartz IV'-Urteil: Betroffenenverband fordert weitergehende Änderungen
    "Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen e.V. als bundesweite Interessenvertretung von Armut und Ausgrenzung betroffener Menschen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für eine Neufestsetzung der ,Hartz IV'-Regelsätze. Gleichzeitig warnt der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen vor einer generellen Diskriminierung auf ,Hartz IV'-Leistungen angewiesener Menschen und einer indirekten Absenkung der Regelleistung durch die Vergabe von Gutscheinen." Pressemitteilung der BAG Prekäre Lebenslagen e.V. vom 09.02.2010 pdf-Datei
  • Größtmögliche Ohrfeige
    "Die Art, wie Rot-Grün unter kräftiger Mithilfe von Union und FDP den angeblichen "Bedarf" angeblicher Menschen berechnet haben, verstößt eklatant gegen das Grundgesetz. Und zwar nicht gegen irgendeinen hinteren Artikel, sondern gegen den wichtigsten Satz unserer Verfassung überhaupt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist die größtmögliche Ohrfeige für Hartz IV. Und jeder, der die Willkür der Politik beim Abspeisen der Arbeitslosen mit zurechtgetricksten "Regelsätzen" für einen Skandal gehalten hat, darf sich bei unseren höchsten Richtern bedanken. (.) Dazu gehörte - in der Theorie - auch eine materielle Ausstattung, mit der man sich nicht vor der Gesellschaft verstecken muss. Jetzt, endlich, muss die Politik dieses Versprechen einlösen. Es bleibt ein Skandal, dass es dazu dieses Urteils bedurfte." Kommentar zum Hartz-IV-Urteil von Stephan Hebel in der FR online vom 9.2.2010 externer Link

Das Urteil

  • Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
    ".Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann. (.) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. (.) Der Gesetzgeber ist ferner verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 eine Regelung im SGB II zu schaffen, die sicherstellt, dass ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird. Die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten, bei denen ein derartiger Bedarf vorliegt, müssen aber auch vor der Neuregelung die erforderlichen Sach- oder Geldleistungen erhalten. Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 externer Link zum Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09
  • Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09)
    "1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
    2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
    3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
    4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen
    .." Das Urteil vom 9.2.2010 im Wortlaut externer Link

Urteilsverkündung zu den Hartz-IV-Regelsätzen am 9. Februar 2010

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht - es geht nicht "nur" um Kinder

  • Stellungnahme zur Entstehung und zur Höhe der Regelleistungen im SGB II/SGB XII
    "Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Regelleistungen hat der Kläger Thomas Kalley eine umfassende Stellungnahme in Auftrag gegeben. In dieser wird von Rüdiger Böker (Dipl. Kaufmann und Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstag e.V.) die Stellungnahme der Bundesregierung zur Ermittlung der Höhe der Regelleistungen zerpflückt." Stellungnahme dokumentiert bei Tacheles externer Link
  • Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht - Erste Kurzeinschätzung von Seiten Tacheles
    "Viele Fragen, kaum Antworten - die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht.
    Darauf hatten viele Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialpolitiker/innen und Fachjuristen lange gewartet: Am 20. Oktober 2009 befasste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erstmals mit der Frage, ob die Hartz IV-Regelleistungen IV für ein menschenwürdiges Leben ausreichen. Nachdem am 20.12.2007 in einem Urteil des Zweiten Senats des BVerfG die 2005 gegründeten Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig erklärt wurden, droht der Hartz IV-Reform beim Ersten Senat nun ein ähnliches Schicksal in Bezug auf die Festlegung der Regelleistungen
    ." Kommentar der Tacheles-Online Redaktion vom 22. Oktober 2009 externer Link
  • Rückwirkend Ansprüche sichern? - Rechtliche Tipps zur anstehenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über die Regelleistungen
    "Das BVerfG wird am 20. Oktober die Höhe der Regelleistungen überprüfen. Es ist zu erwarten, dass Mängel bei der Bemessung der Kinderregelleistung festgestellt werden. Wir geben hier ein paar Tipps, wie gegebenenfalls rückwirkend (auch für Erwachsene) Ansprüche gesichert werden können." Infos von und bei Tacheles externer Link
  • Thomas Kalley: Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!
    Offner Brief an die Bewegung vom 25. Oktober 2009 von Thomas Kalley externer Link, einer der Kläger von Karlsruhe
  • Siehe dazu auch: Diskussion > (Lohn)Arbeit: Realpolitik > Hartz IV > ALG II und Kinder/Jugendliche > Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder vor dem Bundesverfassungsgericht

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