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Updated: 18.12.2012 15:51
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Landesbetrieb Krankenhäuser in Hamburg: Rückkehrrecht: Eine gute Idee, die nichts taugt?

Was bisher geschehen ist:

Der Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburgs ist zur LBK-GmbH geworden, an der die Stadt formal noch die Mehrheit der Anteile hält. Tatsächlich bestimmt die Asklepios GmbH aber schon längst den Lauf der Geschäfte. Ab Januar 2007 bekommt der bisherige Minderheitseigentümer auch formal die Herrschaft mit der Mehrheit der Anteile (fast ¾).

Hunderte, wenn nicht Tausende Beschäftigte der Hamburger Krankenhäuser überlegen sich, das für diesen Fall vorgesehene Rückkehrrecht in den Dienst der Stadt wahrzunehmen. Denn all zu deutlich hat Asklepios schon gezeigt, dass es in erster Linie darum gehen soll, die „lieben Mitarbeiter“ gnadenlos auszupressen. Nur durch Warnstreikaktionen über ein halbes Jahr hinweg konnten die allerübelsten Zumutungen abgewehrt werden.

Immerhin ungefähr 7000 haben formal das Rückkehrrecht.

Wie kann es weitergehen?

Jetzt, wo sich viele Kolleginnen und Kollegen mit dem Rückkehrrecht beschäftigen, gibt es ein böses Erwachen: In den allermeisten Fällen nützt es wahrscheinlich nichts. Denn die Stadt hat ja keine Arbeitsplätze für Krankenhausbeschäftigte mehr. Daher kann sie („betriebsbedingt“) kündigen. Und was sollte sie davon abhalten, das (nach den nächsten Bürgerschaftswahlen) auch zu tun?

Die juristischen Feinheiten spare ich mir hier. Wer sich dafür interessiert, muss sich in die Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang nach § 613a BGB vertiefen und die Analogien beachten. Soviel aber: Die Kündigungen sind wohl rechtlich durchsetzbar. Selbst tariflich „unkündbare“ Angestellte können sich nicht sicher sein.

Die Rolle der Gewerkschaft dabei

Nun ist bei der Gründung des LBK 1995 in das entsprechende Gesetz das Rückkehrrecht auf Druck der Gewerkschaft (damals ÖTV) hineingekommen. Das war das Zugeständnis dafür, dass der damalige sozialdemokratische Senat mit seiner Mehrheit in der Hamburger Bürgerschaft, die städtischen Krankenhäuser in eine Anstalt öffentlichen Rechts ausgegründet hat. Diese Ausgründung war seinerzeit (zu Recht, wie sich gezeigt hat) als Vorbereitung zur Privatisierung kritisiert worden. Die ÖTV-Mitgliedschaft und die Kritiker wurden damit beruhigt, dass ja das Rückkehrrecht im Falle der Privatisierung die Beschäftigten schütze. Jetzt zeigt sich, dass es mal gerade soviel wert ist, wie ein Regenschirm, der sich bei Berührung mit Wasser auflöst.

Man hätte bei sorgfältiger Prüfung das auch 1995 schon wissen können. Die ÖTV zog es vor, nicht zu wissen und sich die Zustimmung zur Aussetzung der öffentlichen Krankenhäuser billig abkaufen zu lassen. Erklärlich ist das nur, wenn man mit der Psychologie der Gewerkschaftsbürokratie vertraut ist: Sie neigt zu einem zwanghaften Verhalten, das sich unter anderem darin äußert, stets nur Erfolge zu melden. Auf Widerstand gegen die Vorbereitung auf die Privatisierung zu verzichten war ja aber gerade ein sehr kritikwürdiges Verhalten. Daher musste schnell ein passender Erfolg her. Zur Zeit der ausgetretenen Pfade zwischen Gewerkschaftshaus und Rathaus gelang dies dann in Gestalt des Rückkehrrechts. In allen Auseinandersetzungen danach wurde dieser Erfolg immer wie ein Banner vorweggetragen. Schade, dass es nun so unansehnlich wird.

Noch bedauerlicher: Mit den Warnstreiks ist es gerade gelungen, ein zartes Pflänzchen gewerkschaftlicher Organisierung in den Krankenhäusern zum Keimen zu bringen. Das Fiasko mit dem Rückkehrrecht kann sich da wie eine langanhaltende Dürre auswirken. Denn das Tausende Beschäftigte „ihrer“ Gewerkschaft das durchgehen lassen, ist nicht zu erwarten.

Artikel von Axel (Jour Fixe Gewerkschaftslinke HH), im November 2006


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