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Updated: 18.12.2012 16:09

Kündigungs

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Entlassung gerechtfertigt: Nach Facebook-Beleidigung gefeuertnew

"Wer seinen Chef auf Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk beleidigt, kann fristlos entlassen werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm kassierte ein vorangegangenes Urteil, bei dem die Richter die Kündigung eines Azubis als nicht zulässig betrachtet hatte - der junge Mann hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als Menschenschinder tituliert." Meldung der FR online vom 10. Oktober 2012 zum LAG-Urteil (Az.: 127-007-12) externer Link

"Die perfideste Form, den Kündigungsschutz auszuhebeln ist die Beförderung" - Von einem Gewerbe, das den Bossen unliebsame Drecksarbeit abnimmt

Überwachen, Bespitzeln, mit juristischen Finten Mitarbeiter auf die Straße setzen, mit Hilfe von Trollen unbemerkt Zustimmung für Unternehmen organisieren oder deren Kritiker delegitimieren sind Tätigkeiten, um die sich in denen sich in den letzten Jahren ein eigenes Gewerbe etabliert hat. Ein Gespräch mit dem Journalisten Christian Esser, der mit Alena Schröder das Buch Die Vollstrecker - Wer für Unternehmen die Probleme löst geschrieben hat. Ein Interview mit Christian Esser von Reinhard Jellen auf Telepolis vom 12.08.2012 externer Link

Kündigungsversuch durch Haarspalterei. Aufladen eines Rasierapparates am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Artikel von Markus Kompa in telepolis vom 21.06.2012 externer Link

"Bück Dich hoch" oder: Von Getroffenen Hunden

Ein Herr gibt süffisant an, dass er "Bück dich hoch" (ein Stück der Gruppe Deichkind) favorisiert und erhält daraufhin eine fristlose Kündigung. Dabei ist der Titel so passend. Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 18.05.2012 externer Link. Aus dem Text: „…  Viele Arbeit"nehmer" sind mittlerweile dazu übergegangen, nicht mehr direkte Kritik zu üben, sondern sich höchstens so auszudrücken, dass mehrere Assoziationen möglich sind, was ihre Kommentare angeht. Das kann, muss aber nicht gutgehen. Ein solcher Fall ist der Fall eines Lohnempfängers, der auf seiner Facebookseite einen Link zum Text der Gruppe "Deichkind" veröffentlichte und süffisant fragte, wieso ihm dieses Lied wohl so gefalle. (…) Doch für den Lohnzahlenden war klar: "Diese Äußerung kann nur so verstanden werden, dass Sie die von Deichkind besungenen mit den bei uns herrschenden Arbeitsbedingungen gleichsetzen", wird die Begründung der fristlosen Kündigung zitiert, die den Herren erreichte. "Dadurch, dass Sie unsere Arbeitsbedingungen mit den von Deichkind besungenen vergleichen, werfen Sie uns menschenverachtende Arbeitsbedingungen vor, bei denen die Mitarbeiter aus reiner Profitgier unter Gefährdung der Gesundheit ausgebeutet werden." Obgleich die Frage, ob eine solche Kündigung rechtens ist, natürlich im Raum steht (der Betroffene hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht), zeigt der Fall erneut auf, welche Probleme sich hinsichtlich der Kritik an Arbeit"gebern" ergeben und wie schnell offene Kommentare zu (unschönen) Konsequenzen führen können…“ Siehe dazu Deichkind - Bück dich hoch – Video externer Link Video (leider mit Werbung)

Kündigung wegen drei Schrauben ungültig

"Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden endete vorm Bonner Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber suchte Unterstützung beim Arbeitsgericht, da dem Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitnehmers die Zustimmung des Betriebsrates fehlte. Das Arbeitsgericht Bonn urteilte jedoch, Az. 1 BV 47/10, dass der Antrag des Arbeitgebers abgelehnt wird. Der Fall schilderte sich wie folgt. Einem 50-jährigen Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat zugehörte, wurde fristlos gekündigt, da er drei Schrauben im Wert von 0,28 Euro an einen ehemaligen Kollegen verschenkte. Der Angestellte ging zur Materialausgabe und gab dort an, die drei Schrauben für eine bestimmte Maschine zu brauchen. Nach Aushändigung des Materials übergab er die Schrauben an seinen ehemaligen Kollegen." Artikel von Victoria Lewandowski auf ArGe Altauto.de vom 04.08.2011 externer Link

Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten wird nicht ausgeweitet

"Die Oppositionsfraktionen sind mit ihrem Anliegen gescheitert, die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten gesetzlich zu verschärfen. Zwei entsprechende Gesetze und ein Antrag wurden vom Bundestag am 24. März abgelehnt." Aus der Bundestagsmeldung vom 25.3.2011 externer Link

Neuer "Fall Emmely"? Entlassung wegen Pfandbon-Diebstahls rechtens

"Einem Kassierer ist wegen eines Pfandbon-Klaus im Wert von sechs Euro gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung.
Erneut ist ein Berliner Kassierer nach jahrelanger Tätigkeit wegen einiger Euro gekündigt worden. Das Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Entlassung wegen des Betrugs mit Pfandbons. Das Urteil vom 28. September (Az: 1 Ca 5421/10) wurde am Freitag mitgeteilt. Der Mann arbeitete seit 17 Jahren als Verkäufer und Kassierer. Er soll Pfandbons ausgestellt und das Geld dafür selber kassiert haben. Dabei ging es um 2,00 und 4,06 Euro
." Meldung in Die Welt vom 05.11.2010 externer Link

Kündigung wegen Pommes-Verzehr

  • Landesarbeitsgericht Hamm: Pommes frites und Frikadellen - Außerordentliche Kündigung unwirksam
    Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Hamm vom 04.11.2010 externer Link

  • Urteil: Gericht kippt Kündigung wegen Pommes-Verzehr
    "Bochum. Das Akademische Förderungswerk (Akafö), Betreiber der Mensa in der Ruhr-Uni, muss einen langjährigen Küchenhelfer (50) wieder einstellen. Dieser war wegen des angeblichen Verzehrs von zwei Pommes und zwei Frikadellen fristlos gefeuert worden." Artikel von Bernd Kiesewetter in der WAZ vom 17.12.2009 externer Link
  • AkaFö verliert vor dem Arbeitsgericht. Keine Kündigung wegen zwei Frikadellen
    "Der Bochumer Rechtsanwalt Harry Herrmann berichtet über einen Rechtsstreit um die fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters in der Bochum Uni-Mensa wegen des angeblichen Verzehrs von 2 Stück Pommes bzw. 2 Frikadellen: »Der am 22.08.1959 geborene, bereits seit 1987 in Teilzeit und seit 1991 in Vollzeit in der Mensa beschäftigte, Familienvater ist Arbeiter für die Mensa der Universität Bochum. Diese wird vom dortigen Studentenwerk (Akademisches Förderungswerk =AkaFö) betrieben. Das Akademisches Förderungswerk Bochum betreibt als örtliches Studentenwerk die Versorgung der ca. 50.000 Studenten und die Universitätsangehörigen u.a. mit Lebensmitteln über die Mensa und verschiedene Cafeterien." Bericht vom 18.12.09 bei bo-alternativ externer Link

Arbeitsgericht Bonn: Entlassung wegen 28 Cents gescheitert

"Wegen drei Schrauben wurde einem 50-jährigen Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Bonn hat diese Kündigung nun für gescheitert erklärt. Wie das Gericht am heutigen Dienstag bekannt gab, hatte der Mann einem ehemaligen Kollegen auf dessen Wunsch hin drei Schrauben aus der Materialausgabe geschenkt. Zuvor hatte sich ein weiterer Mitarbeiter geweigert, dem Betriebsrat die gewünschten Schrauben auszuhändigen. Ein anonymer Brief an den Arbeitgeber hatte den Rechtsstreit dann ins Laufen gebracht. Der Arbeitgeber reagierte sofort und forderte vom Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung des 50-Jährigen. Der war seit 30 Jahren bei dem Unternehmen angestellt. Nachdem der Betriebsrat seine Zustimmung verweigerte, beschritt das Unternehmen den Klageweg. Ohne Erfolg, wie das aktuelle Urteil der ersten Kammer des Bonner Arbeitsgerichts (AZ: 1 BV 47/10 vom 21. Oktober 2010) nun zeigt." Beitrag in den Köln Nachrichten vom 26.10.2010 externer Link

Gericht stoppt Rächer. Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen »Diebstahls« dreier Schrauben abgewehrt

"Das Arbeitsgericht Bonn hat die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden für nichtig erklärt, der drei Schrauben im Wert von 28 Cent an einen früheren Kollegen verschenkt hatte. Dies berichtete der juristische Informationsdienst rechtslupe.de am Donnerstag. Die Entscheidung war bereits am Donnerstag vor einer Woche gefallen. Der 50jährige Betriebsratsvorsitzende ist seit mehr als 30 Jahren bei seinem »Arbeitgeber« tätig..." Meldung in junge Welt vom 29.10.2010 externer Link

Emmely: Die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) (2 AZR 541/09)

Siehe Branchen > Dienstleistungen: Groß- und Einzelhandel > Kaiser's: Kassiererin streikt - Kaiser's kündigt

Urteil: "Arschloch" ist kein Kündigungsgrund

"Es war eine reichlich derbe Verbalinjurie: Ein Kraftfahrer beleidigte sein Gegenüber mehrfach als Arschloch - pikanterweise handelte es sich beim Adressaten um einen Kunden. Dennoch rechtfertigt das keine Kündigung, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein." Meldung bei Spiegel online vom 20.10.2010 externer Link

Kündigung trotz 160 Euro Schadens unwirksam

"Die Bahn muss die fristlose Kündigung einer langjährigen Angestellten wegen falsch abgerechneter 160 EUR zurücknehmen. Das Gericht stützte sich auf die aktuelle Rechtsprechung zur Bagatellkündigung im Fall "Emmely", wo es jedoch um 1,30 EUR ging. (.) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah das Vertrauensverhältnis nach 40-jähriger Arbeitszeit ohne Beanstandungen "durch die einmalige Verfehlung noch nicht vollständig zerstört". Das Gericht sah zwar eine "strafrechtlich relevante, grobe Pflichtwidrigkeit". Letztlich habe bei der Interessenabwägung jedoch mehr gegen die Kündigung gesprochen. Die Berliner Richter werteten zudem zwei Unterschiede zum Fall "Emmely" zugunsten der Bahn-Angestellten: Die Frau habe ihren Betrug nicht bei ihrer "Kerntätigkeit" - wie "Emmely" an der Kasse - sondern bei anderer Gelegenheit begangen. Außerdem habe sie die Tat bei der ersten Anhörung sofort gestanden." Beitrag bei Haufe.de vom 29.09.2010 externer Link

"Die Kündigung Unkündbarer". Erfolgreich mobben mit Anwaltshilfe

""Das deutsche Kündigungsschutzrecht muss gelockert werden!" - So fordern Arbeitgeberverbände seit Jahren. Doch noch halten die gesetzlichen Barrieren. Am 10. Juni 2010 hat das Bundesarbeitsgericht sogar die sogenannten Bagatellkündigungen erschwert, bislang ein einfaches Mittel, um unliebsame Mitarbeiter ohne Stress loszuwerden." Dossier der Deutschlankfunksendung von Albrecht Kieser vom 03.09.2010 externer Link

Kartoffeln führen zur Kündigung

„Weil sie den Rest eines Patientenessens gegessen hatte, hat eine Altenpflegehelferin (38) die fristlose Kündigung erhalten. Sie hatte übrig gebliebene Kartoffeln mit Sauce zu sich genommen, da sie befürchtet habe, wegen Unterzuckerung zu kollabieren. (...) Obwohl sie erst seit gut einem Jahr in dem Altenpflegeheim arbeitete, war sie bereits Mitglied im Betriebsrat. Dieser stimmte der fristlosen Kündigung allerdings zu. Die 38-jährige alleinerziehende Mutter zweier Kinder kämpft nun dafür, dass die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird. Damit hätte sie nachträglich Anspruch auf einen Monat Lohn, den Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist. Außerdem stünde ihr ein weiterer Monatslohn von rund 1850 Euro als Abfindung zu. Ihr Anwalt forderte darüber hinaus ein gutes Arbeitszeugnis...Artikel von Johannes Schmitz auf DerWesten vom 26.09.2010 externer Link

Kündigung: 50-Jähriger nimmt drei Schrauben für 28 Cent mit

„Immer wieder sorgen fristlose Kündigungen wegen Bagatellen für Schlagzeilen. In einem Fall, der in wenigen Tagen vor der ersten Kammer des Bonner Arbeitsgerichts ein zweites Mal verhandelt wird, geht es um drei Schrauben im Wert von 28 Cent. Ein Mechaniker hatte sie für den privaten Gebrauch an sich genommen. Dabei hatte ein Kollege den freigestellten Betriebsratsvorsitzenden beobachtet und bei den Vorgesetzten verpfiffen. Die setzten den 50-Jährigen umgehend vor die Tür. Allerdings verweigerte der Betriebsrat die in diesem Fall erforderliche Zustimmung für die fristlose Kündigung…“ Artikel von Lisa Inhoffen im Bonner General-Anzeiger-Online vom 29.09.2010 externer Link

»Emmely«-Urteil wirkt

"Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verwirft Kündigung einer Bahn-Mitarbeiterin wegen Abrechnungsbetrugs. Neue Maßstäbe nach Pfandbon-Entscheidung des BAG.." Artikel von Jörn Boewe in junge Welt vom 17.09.2010 externer Link

Firma kündigt wegen Diebstahls von 1,8 Cent

„…Einem 41-jährigen Computerfachmann war gekündigt worden, weil er den Akku eines privat gemieteten Elektrorollers rund anderthalb Stunden an einer Steckdose des Betriebs aufgeladen hatte. Der Arbeitgeber erwischte den Stromdieb und schickte den seit 19 Jahren unbescholtenen Mitarbeiter die Kündigung. Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 aufgehoben, wie das Landesarbeitsgericht mitteilte. Als Grund nannten die Siegener Richter die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes, innerhalb derer er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Zudem führten sie an, dass ein geringerer Schaden kaum vorstellbar sei. Die Firma hatte hiergegen Berufung eingelegt…Artikel in Die Welt vom 26.08.10 externer Link

  • Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam
    „Das Landesarbeitsgericht Hamm hat heute das Verfahren 16 Sa 260/10 – Vorinstanz Arbeitsgericht Siegen 1 Ca 1070/09 entschieden. In dem Verfahren, über das bereits in der Presse berichtet wurde, streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der jetzt 41-jährige Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.08.1990 beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator. (…)Da es keine absoluten Kündigungsgründe hat das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Interessenabwägung vorgenommen. Diese geht zulasten der beklagten Arbeitgeberin aus. Berücksichtigt hat das Gericht dabei den geringen Schaden von 1,8 Cent, die 19–jährige Beschäftigung des Klägers und nicht zuletzt den Umstand, dass im Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, die Arbeitgeberin aber nicht eingegriffen hätte. Daher hätte das verlorengegangene Vertrauen durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können…Presseerklärung des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 02.09.2010 externer Link

  • Urteil nach Bagatelle: Kündigung wegen 1,8 Cent unwirksam
    „Ein Unternehmen hat einem Beschäftigten fristlos gekündigt, weil er seinen kleinen Elektroroller für den Heimweg am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung jetzt für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber selbst habe ermittelt, dass der geklaute Strom 1,8 Cent gekostet habe, so das Gericht…Artikel von Eva Roth in der FR vom 19.01.2010 externer Link (Aktenzeichen: 1CA 1070/09)

Bürokratieabbau: Industrie fordert Lockerung beim Kündigungsschutz

Der DIHK hat zu einem stärkeren Bürokratieabbau aufgerufen. Präsident Driftmann fordert unter anderem die Lockerung des Kündigungsschutzes. Artikel in Die Welt online vom 04.08.10 externer Link. Siehe dazu auch: "Freiraum für Wachstum und Wohlstand". Die 71 Vorschläge der IHK-Organisation zum Abbau bürokratischer Hemmnisse externer Link pdf-Datei

"Emmely"-Fall jetzt auch in der Metallindustrie

  • Kündigung zurückgenommen: Glückliches Ende im Milchtüten-Fall
    "Der Stahlhersteller Schmolz + Bickenbach hat die fristlose Kündigung gegen seinen Mitarbeiter Jan-Josef Philipp gestern überraschend zurückgenommen. Der 58-Jährige darf am 16. August wieder zur Arbeit kommen. Er soll eine Tüte Milch gestohlen haben. (...) Das Unternehmen hat, so teilte es gestern offiziell mit, "nach umfassender Prüfung entschieden, die nach einem Diebstahl von Milch ausgesprochene Kündigung (...) in eine Abmahnung umzuwandeln"..." Artikel von Jutta Laege auf RP-Online vom 07.08.2010 externer Link
  • "Emmely"-Fall jetzt auch in der Metallindustrie: Rauswurf wegen einer kleinen Tüte Milch
    "Weil er eine Tüte Milch für etwa 60 Cent "gestohlen" haben soll, hat eine Düsseldorfer Metallfirma einem Arbeiter fristlos gekündigt - nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit. Jetzt kämpft der 58-Jährige vor dem Arbeitsgericht darum, an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Die IG Metall unterstützt ihn dabei. Jan-Josef Philipp ist kein Kassierer in einem Supermarkt, sondern Schichtarbeiter in der Glüherei des Metall-Unternehmens Schmolz + Bickenbach in Düsseldorf. Er hat keine herrenlosen Leergutbons für 1,30 Euro eingelöst, sondern er soll eine Tüte mit einem halben Liter Milch unerlaubt eingesteckt haben. Dafür hat die Firma dem Metaller, der schon seit Januar 1980 bei ihr beschäftigt war, im April fristlos gekündigt. Obwohl sie den Diebstahl bisher nicht beweisen konnte." Meldung der IG Metall vom 02.08.2010 externer Link

Rauswurf ohne Beweise

"Im Zweifel für den Angeklagten - im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Im Arbeitsrecht hingegen nicht. Und das könnte für eine Croupière der Wiesbadener Spielbank zum Verhängnis werden. Das Zauberwort dafür heißt "Verdachtskündigung". Diese gestattet einen Rauswurf ohne Schuldbeweise. Über zehn Jahre sitzt die 29-Jährige schon an den Roulettetischen im Kurhaus und gilt als eine der Besten ihres Fachs. Doch im Juni soll sie einen 100-Euro-Jeton heimlich in ihre Westentasche gesteckt haben. Eine Aushilfe hat dies beobachtet und die Geschäftsführung informiert. Diese kündigte. Fristlos..." Artikel von Gaby Buschlinger in der Frankfurter Rundschau vom 29.07.2010 externer Link

Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall "Emmely"

  • "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons
    Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 10. Juni 2010 externer Link - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08
  • DGB begrüßt BAG-Urteil im Fall "Emmely" - Bagatellkündigungen gesetzlich regeln
    "Zum heutigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts erklärt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer: "Mit diesem Urteil stellt das Bundesarbeitsgericht die Verhältnisse wieder klar. Nach Auffassung des DGB wurde es Zeit, die Grundsätzlichkeit der Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses im Arbeitsrecht neu zu überprüfen. Natürlich ist es nicht akzeptabel, wenn Mitarbeiter sich am Eigentum des Arbeitgebers vergreifen. Gleichwohl kann nicht jedes, auch noch so geringfügige Fehlverhalten - nur weil es das Eigentum des Arbeitgebers berührt - ihn zur fristlosen Kündigung berechtigen. In Zeiten von Dumpinglöhnen, Leiharbeit und der Ausweitung von prekärer Beschäftigung ist dies ein gutes Urteil für die Beschäftigten in diesem Land und eine längst überfällige Korrektur der Rechtsprechung der vergangenen Jahre." Pressemitteilung vom 10.06.2010 externer Link
  • ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall "Emmely"
    "Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emmely: "Zu Recht hält das Bundesarbeitsgericht die Kündigung im vorliegenden Fall für unverhältnismäßig", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg." Pressemitteilung vom 10.06.2010 externer Link
  • »Dieses Vorgehen ist obszön«
    Heute entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die fristlose Kündigung der Supermarktkassiererin Barbara E., genannt Emmely. Ein Gespräch von Claudia Wangerin in junge Welt vom 10.06.2010 mit Klaus Hennemann externer Link, Arbeitsrichter a.D. und Sprecher der Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung. Aus dem Text: ".Bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung kommt es auf die Abwägung der Interessen an. In einer Waagschale liegt ein 30jähriges Arbeitsverhältnis, in der anderen Waagschale ein Pfandbon, eine Bulette oder im Extremfall das Aufladen eines Handys auf Firmenkosten. Da hätte der Richter wohl ein sehr schlechtes Gewissen, wenn er sagen würde, die Kündigung sei wirksam. Deshalb wird das Leichtgewicht der Bulette oder des Pfandbons aus der Waagschale genommen und der moralisch hoch aufgeladene Begriff des Vertrauens hineingelegt. Ich glaube, daß man mitunter leichtfertig mit diesem Begriff umgeht. (.) Im Fall einer Verdachtskündigung ist es natürlich besonders heikel, wenn es um solche kleinen Beträge geht. Dadurch kommt es zu einer Potenzierung der Unangemessenheit. Außerdem häufen sich die Fälle, in denen Frauen im Einzelhandel betroffen sind, die nur Standardaufgaben wahrzunehmen haben, vielleicht schon etwas älter sind und es wagen, einen Betriebsrat zu initiieren. Da kommen Arbeitgeber mitunter auf die Idee, solche Kleinbetragsfälle zu mißbrauchen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dieses Vorgehen ist obszön - und diesen Aspekt muß ein Arbeitsrichter berücksichtigen, indem er die Motivationslage des Arbeitgebers ausleuchtet."
  • Bagatellkündigungen: Gnade für die Großen, Härte für die Kleinen
    Das Bundesarbeitsgericht rollt den Fall Emmely neu auf. Wenn es sich nicht lächerlich machen will, muss es die Rechtsprechung ändern. Ein Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung vom 07.06.2010 externer Link
  • Offener Brief an das BAG - Betrifft: Kündigungen wegen Bagatelldelikt, Fall Emmely (2 AZR 541/09)
    "Sehr geehrtes Bundesarbeitsgericht, der Fall Emmely und andere Kündigungen aus geringfügigem Anlass erregen mittlerweile die ganze Gesellschaft. Die bisherige Rechtsprechung und gerichtliche Bewertung von Bagatelldelikten hat sich vom allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und vom erlebten Betriebsalltag entfernt. Auch wenn es von der Richterschaft nicht beabsichtigt ist: Diese Rechtsprechung fördert die Praktiken unfairer Arbeitgeber und sie lässt Zivilcourage und andere Tugenden verschütt gehen, die für ein faires Arbeitsleben und letztlich auch für ein effizientes Unternehmertums in unserer sozialen Marktwirtschaft doch so unverzichtbar sind. Bitte überprüfen Sie daher die bisherige Begrifflichkeiten aus maßgeblicher Sicht des Bundesarbeitsgerichts und weisen Sie neue Wege für eine ausgewogene, moderne Rechtsprechung." Offener Brief an das BAG vom 27.05.2010 von "stulto"pdf-Datei (Autor der LabourNet-Redaktion bekannt)

Bagatell-Kündigung: Immer auf die Kleinen

Maultaschen, Frikadellen, Pfandbons: Die Kündigungen wegen Cent-Beträgen häufen sich. Das zeigt: In der Arbeitswelt gilt das Recht des Stärkeren. Artikel von Detlef Esslinger in Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2010 externer Link

Bagatell-Kündigungen. Diskussionsbeitrag zur Rechtsprechung wie zB. im Fall Emmely

"Das Urteil im Fall Emmely ist konform zur BAG Rechtsprechung und steht in einer Reihe mit anderen Urteilen, wo in der Urteilsbegründung ähnlich rigoros argumentiert wird. Alle diese Urteile, vor allem die BAG-Vorreiter sind jedoch konträr zum allgemeinen konsensualen Gerechtigkeitsempfinden unserer Gesellschaft, obwohl dies eigentlich auch Grundlage des Rechtssystems, insbes. des Arbeitsrechts sein sollte. Diese rigorose Haltung der Arbeitsgerichte und die Diskrepanz zum allgemeinen Gerechtigkeitssinn liegt nicht etwa an tieferer Einsicht der Arbeitsrichter, sondern berufsbedingt." Diskussionsbeitrag vom 18.01.2010 von "stulto" pdf-Datei (Autor der LabourNet-Redaktion bekannt)

Kündigung wegen Cent-Beträgen Vertrauensverlust als billiger Vorwand

"Zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro sorgten 2009 für eine nationale Welle der Entrüstung. Die Kassiererin Emmely war fristlos entlassen worden, weil der Arbeitgeber sie verdächtigt hatte, eben diese Bons eingelöst zu haben - obwohl sie ihr nicht gehörten. Nachdem die Kündigung in erster Instanz für rechtens erklärt wurde, entscheidet am 10. Juni das Bundesarbeitsgericht neu über den Fall - und könnte damit Richtlinien für weitere Bagatellkündigungen setzen. Herta Däubler-Gmelin (SPD), ehemals Bundesjustizministerin, hofft auf Klarstellung in der Rechtsprechung, um derartige Kündigungen unmöglich zu machen." Interview von Maria Holzmüller in Süddeutsche Zeitung vom 05.06.2010 externer Link. Siehe zum Hintergrund Emmely: Branchen > Dienstleistungen: Groß- und Einzelhandel > Kaiser's: Kassiererin streikt - Kaiser's kündigt

Urteil zu Bagatellkündigung: Keine Kündigung wegen 80 Cent

„Ein falsch verwendeter Essensbon im Wert von 80 Cent hat einen Mann seinen Job gekostet - zu Unrecht, wie jetzt die Richter entschieden. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung seien nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es in dem Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen. Der 35-Jährige hatte beim Mittagessen in der Kantine ein Essensmärkchen für seine Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Dienstanweisung seines Arbeitgebers, wonach die Mitarbeiter die Märkchen nur für ihr eigenes Essen einsetzen dürfen. Der Sportartikelhersteller aus dem Kreis Reutlingen sah darin einen "erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß" und kündigte fristlos. Ein letzter Einigungsversuch zwischen dem 35-Jährigen und der Personalchefin des Unternehmens ist noch am Vormittag gescheitert. Der 35-Jährige, der als Einkäufer für das Unternehmen über einen Millionen-Etat verfügte, war danach arbeitslos und hat vor kurzem eine deutlich schlechter qualifizierte Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen.“ Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 11.05.2010 externer Link

Arbeitsprozess: Vier Maultaschen kosten Altenpflegerin den Job

„Fristlose Kündigung wegen vier Maultaschen: Eine Altenpflegerin in Süddeutschland hat ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie vier Maultaschen der Heimbewohner gegessen hat. Nun klagt sie dagegen vor Gericht. Ihre Chancen stehen aber wohl nicht gut – gerade mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle…“ Artikel in Die Welt vom 22. September 2009 externer Link. Siehe dazu:

  • Der Rechtsfall: Bagatellkündigung. Der "Maultaschen-Fall"
    "Eine Mitarbeiterin eines Pflegeheims isst Maultaschen im Wert von drei Euro. Der Arbeitgeber entlässt sie fristlos. Die Bagatellkündigung wurde vor Gericht erfolgreich abgewehrt. Metaller Karl-Heinz Schaaf war als ehrenamtlicher Richter dabei." Artikel vom 20.04.2010 bei der IG Metall externer Link

  • Schlechter Vergleich im Maultaschenfall
    "Am 30. März verhandelte das Landesarbeitsgericht Freiburg den "Maultaschenfall". Heraus kam ein Vergleich: 25.000,- EUR Abfindung und Lohnnachzahlung bis 1.12.2009. Wir kennen die gekündigte Altenpflegerin nicht und wollen nicht kritisieren, dass sie auf den Vergleich einging, das ist ihr gutes Recht. Kritisch finden wir aber das Medienecho." Kommentar von Gregor zum "Maultaschenfall" pdf-Datei, dem Rundbrief des Komitees "Solidarität mit Emmely" vom 06.04.2010 entnommen und leicht überarbeitet

  • Prozess in Freiburg: Teure Maultaschen
    „Ob ein Pfandbon über 1,50 Euro, ob eine Frikadelle vom Büfett oder eben fünf Maultaschen aus den Essensresten eines Seniorenheims, in jedem Fall wurden langjährige Arbeitnehmer fristlos gekündigt und die Gerichte sahen dies als rechtmäßig an. Bis nun das Landesarbeitsgericht Freiburg den Fall der Maultaschen in zweiter Instanz verhandelte und den Parteien einen Vergleich vorschlug. Die Frau und ihr Arbeitgeber einigten sich am Dienstag darauf, dass die 58-Jährige eine ordentliche Kündigung zum Jahresende 2009 sowie 25.000 Euro Sozialabfindung erhält. Für die Monate zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung erhält sie zudem rückwirkend Lohnfortzahlung oder 17.500 Euro. (…) In der Verhandlung am Dienstag ließ das Landesarbeitsgericht durchblicken, dass es die fristlose Kündigung der Frau für nicht begründet hält. Der Richter sagte, der Diebstahl der Maultaschen sei zwar unbestritten. Aber "die Klägerin hat dem Unternehmen dadurch keinen wirtschaftlichen Schaden zugefügt". Deshalb sei der Arbeitgeber, eine Stiftung der Stadt Konstanz, höchstens zu einer Abmahnung oder ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen…Meldung in der Frankfurter Rundschau vom 30.03.2010 externer Link

  • Arbeitsrecht: Sechs Maultaschen als Kündigungsgrund
    Pfandbon für 1,30 Euro, eine Frikadelle mit zwei Brötchenhälften - die Reihe von Kündigungen wegen Bagatellen geht weiter: Nun trifft es eine Altenpflegerin, die sechs Maultaschen abzweigte - und zwar hart. Radolfzell. Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hat entschieden, dass die Beschäftigte eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Die Klage ist nun abgewiesen worden, wie das Gericht mitteilte…“ Artikel in Frankfurter Rundschau vom 16.10.2009 externer Link
  • Maultaschen-Kündigung: Verdi wettert über "Schandurteil"
    Weil sie bei der Arbeit sechs Maultaschen mitgehen ließ, verlor eine Altenpflegerin ihren Job - laut Arbeitsgericht zurecht. Für die Gewerkschaft Verdi ein Skandal. Artikel bei Stern online vom 16. Oktober 2009 externer Link. Aus dem Text: „… Harte Töne wählte die Gewerkschaft Verdi. Für sie ist der Richterspruch ein "Schandurteil". "Eine Kündigung wegen einer solchen Nichtigkeit ist menschenverachtend", sagte Berthold Maier, der zuständige Verdi-Bezirksleiter der Deutschen Presse-Agentur (DPA). "Dieses Urteil öffnet den Arbeitgebern Tür und Tor, unliebsame Beschäftigte rauszuschmeißen, ohne sich mit ihnen auseinandersetzen zu müssen." Der Vertreter des Arbeitgebers betonte dagegen, die Mitarbeiterin habe illoyal gehandelt. "Eine Abmahnung hätte das Vertrauensverhältnis nicht wieder hergestellt", sagte Anwalt Georg Jauch. Nicht der Wert der gestohlenen Waren sei maßgeblich, sondern die Unehrlichkeit. "Die Arbeitnehmerin hat sich am Eigentum des Arbeitgebers vergriffen, das darf man nicht bagatellisieren."..:“
  • Pressestimmen zum "Maultaschenurteil": "Vertrauen keine Einbahnstraße"
    Im sogenannten Maultaschenurteil sind sich die Kommentatoren weitgehend einig: Eine Abmahnung hätte als Strafe gereicht. In Arbeitsklagen bei derartigen Bagatellfällen liege der Verdacht nahe, Unternehmen wollten ältere Mitarbeiter loswerden…“ Artikel bei FDT online vom 16. Oktober 2009 externer Link

Abmahnung bei Bagatelldelikt. SPD und LINKE wollen Kündigungsschutz verbessern

Der Bundestag beriet am Mittwochabend über eine Ausweitung des Kündigungsschutzes. Entwürfe dazu hatten SPD und LINKE eingebracht. Artikel von Ina Beyer im ND vom 11.02.2010 externer Link

Streit um Streiks in Europa

"Seit 2007 hat der Europäische Gerichtshof mit einigen Urteilen kollektive Arbeitnehmerrechte beschränkt - und damit seine Kompetenzen überschritten. Professorin Eva Kocher plädiert dafür, die Rechte der Beschäftigten wieder zu stärken." Böckler Impuls 01/2010 externer Link pdf-Datei

Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber

Video der Panorama-Sendung vom 21. Januar 2010 externer Link

Der Gerichtshof bekräftigt das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und die Rolle der nationallen Gerichte bei seiner Anwendung

"Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.." Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Januar 2010 externer Link pdf-Datei. Siehe dazu:

  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das Verbot der Altersdiskriminierung: Rechtswissenschaftler: Der Hype um diese Entscheidung ist etwas groß
    "Vorgestern hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall festgestellt, dass deutsches Arbeitsrecht gegen europäische Vorschriften verstößt. Den Grundsatz, dass europäisches Recht deutsches Recht breche, sei nicht neu, sagt Christoph Möllers, Rechtsphilosoph an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dies komme vor allem zum Vorschein, wenn die jeweiligen Mitgliedsstaaten die europäischen Vorgaben nicht umsetzten." Text des Interviews von Christoph Möllers mit Jochen Spengler im Deutschlandradio am 21.1.2010 externer Link
  • DGB begrüßt EuGH-Entscheigung zu Kündigungsfristen
    "Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf die Verkürzung der Kündigungsfristen bei Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr. "Es spiegelt die Position wider, die die Gewerkschaften bereits bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht hatten", sagte Sehrbrock. Der Gesetzgeber müsse nun zügig reagieren." DGB-Mitteilung vom 19.01.2010 externer Link

Bundesarbeitsgericht: Präsidentin Schmidt ''Wie kommt man dazu, Maultaschen mitzunehmen?''

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, wundert sich über fehlenden Anstand am Arbeitsplatz. Die Juristin über fundamentale Gerechtigkeitsfragen, harte Urteile gegen diebische Angestellte - und warum Flashmobs gegen Firmen völlig okay sind. Das Interview von Detlef Esslinger in der Süddeutschen Zeitung vom 29.12.2009 externer Link

Grenze bei Bagatell-Kündigungen: Wenn der Chef feuern will

"Es ist nicht in Ordnung, wenn Beschäftigte entlassen werden, weil sie ein paar Maultaschen mitgenommen oder einen Pfandbon eingelöst haben. Dies finden Oppositionspolitiker. Deswegen fordert der Vizechef der Linken, Klaus Ernst, Kündigungen auf Verdacht und bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen. Nötig sei eine verbindliche Bagatellgrenze, ergänzt sein Parteikollege Wolfgang Neskovic. SPD-Politiker verlangen, dass Arbeitgeber bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Unter Juristen lösen diese Vorschläge keine Begeisterung aus." Artikel von Eva Roth in der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2009 externer Link

Alltagssünden Das kann den Job kosten

Kekse naschen, über den Chef lästern und Handy aufladen: Was ist am Arbeitsplatz erlaubt, was verboten? Zehn alltägliche Vergehen und ihre möglichen Konsequenzen. Artikel von Nicola Holzapfel in der SZ vom 20.12.2009 externer Link

fristlose Entlassung wegen einer Frikadelle

  • Sekretärin darf weiterarbeiten
    "Der "Brötchen-Fall" bei den Bauverbänden Westfalen ist endgültig gegessen. Die Sekretärin, der aufgrund des Verzehrs zweier Brötchen-Hälften vom Buffet nach 17 Jahren Tätigkeit bei den Bauverbänden fristlos gekündigt worden war, wird weiterbeschäftigt. Darauf haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt. Der für Donnerstag angesetzte Gütetermin vor dem Arbeitsgericht entfällt somit. Das teilten die Bauverbände Westfalen Mittwoch mit mit..." Artikel von Bettina Kiwitt in den Ruhrnachrichten am 10. Dezember 2009 externer Link

  • Brötchen-Prozess: Kündigung bleibt bestehen
    "Bundesweite Aufmerksamkeit erregte der "Brötchen-Prozess" der Bauverbände Westfalen gegen eine Mitarbeiterin. Allerdings gingen zum Teil Fakten durcheinander. So berichtete z. B. Anne Will Sonntagabend in der ARD, die Kündigung gegen Sekretärin Magdalena H. sei zurückgenommen." Artikel von Bettina Kiwitt in Ruhrnachrichten vom 12. Oktober 2009 externer Link

  • Sekretärinnen essen Brötchen - gekündigt: Arbeitsgericht Dortmund verhandelt über zwei fristlose Entlassungen
    "Es war eine Frikadelle mit Nachwirkungen: Weil zwei Sekretärinnen des Bauverbandes Westfalen in Dortmund bei der Zubereitung eines Buffets für ihren Chef und dessen Gäste zwei Brötchenhälften und eine Frikadelle selber aßen, war ihnen fristlos gekündigt worden. Die Frauen wehrten sich gegen die Kündigung, ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Dortmund verstrich in dieser Woche ohne Einigung - nun wird die Frikadellen-Frage im Januar 2010 vor dem Arbeitsgericht verhandelt.(...) Im aktuellen Fall hatten die 59-jährige Magdalene H., die seit 34 Jahren beim Bauverband Westfalen arbeitet, und eine Kollegin den Imbiss vorbereitet - und zugegriffen, als sie Hunger bekamen. Es sei ausdrücklich erlaubt gewesen, in Sitzungen übrig gebliebene Brötchen zu essen, beteuerte die 59-Jährige. Die Umwandlung der Kündigung in eine Abmahnung, wie vom Gericht vorgeschlagen, stieß beim Arbeitgeber nicht auf Zustimmung. So wertet Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Bauverbands Westfalen, das Verhalten als Vertrauensmissbrauch: "Nach außen wirkt es natürlich wie eine Bagatelle", sagt Schulte-Hiltrop, aber man verwalte beim Verband "hochsensible Daten". Wenn man da jemandem nicht mehr vertraue, sei das keine Grundlage für eine Zusammenarbeit." Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 08.10.2009 externer Link

Am Briefkasten, nachts, um halb vier ... Kurzfristig eingeschobene Kündigungen

"Eine bemerkenswert rustikale Strategie verfolgte ein kurzentschlossener Arbeitgeber, der mit dem Betriebsrat vor Gericht in einem Vergleich ausgehandelt hatte, dass vor Weihnachten keine Kündigungen ausgesprochen und Verhandlungen über Kurzarbeit aufgenommen würden. Der Gerichtsvergleich war widerruflich geschlossen worden, so dass dieser erst am Folgetag um 12.00 Uhr wirksam würde. (..) Da dem Arbeitgeber der geschlossene Vergleich bis auf die Sache mit den Kündigungen zusagte, widerrief er nicht, sondern ließ noch in der Nacht allen 198 Beschäftigten noch vor der Frühschicht kündigen - teilweise durch Einwurf nachts um vier in den Briefkasten." Artikel von Markus Kompa in telepolis news vom 07.12.2009 externer Link

Erneute Verdachtskündigung gegen Kassiererin in Witten

Der Prozeßauftakt einer Verdachtskündigung gegen eine Kassiererin begann vor über 9 Monaten mit einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Bochum. (Wir berichteten unter: "Erneute Verdachtskündigung gegen Kassiererin in Witten - Ein erster Prozessbericht" von Ralf Pandorf) 9 Monate später folgt jetzt der nächste Akt: Noch immer nicht der eigentliche Arbeitsgerichtsprozeß, dieser wurde kurzfristig wieder verschoben, sondern die Hauptverhandlung in der Strafsache wegen Diebstahl, gestellt vom Edeka-Marktleiter Bertram. Dieser findet am Dienstag, den 24.11.2009 um 10.00 Uhr beim Amtsgericht Witten, Bergerstr. 14 in 58452 Witten, Sitzungssaal 3 statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Wir bitten um rege Teilnahme und Solidarität!

Alles hat ein Ende: Kündigung wegen Teewurstbrot

"Einer körperbehinderten langjährigen Mitarbeiterin eine Pflegeheimes der Caritas in Hannover ist wegen des Verzehrs eines Teewurstbrotes fristlos gekündigt worden. Nach Angaben des Arbeitsgerichtes Hannover hatte sich die 41-Jährige mit der Wurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert..." Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 20.11.2009 externer Link. Aus dem Text: ".Das Pflegeheim wolle sich ohnehin von der Mitarbeiterin trennen, sagte der Anwalt weiter. "Man hatte keine Kündigungsgründe und nun soll die Teewurst herhalten", fügte er hinzu. Seine Mandantin habe vor dem Arbeitsgericht bereits erfolgreich gegen eine vorangegangene erste unbegründete Kündigung gewehrt. Anschließend habe sie zudem erfolgreich Gehaltsnachzahlungen in fünfstelliger Höhe eingeklagt. Die Nachzahlungen seien Folge der ungerechtfertigten Kündigung gewesen. Bei dem betroffenen Pflegheim hat es nach Angaben der Caritas in Hannover inzwischen einen Besitzerwechsel gegeben. Neuer Gesellschafter der Caritas-Pflegeeinrichtung ist das Evangelische Johannesstift Berlin."

Elektroniker kämpft um Job bei der Stadt - Berufungsverfahren in Hamburg: Jobverlust trotz gerichtlich zurückgewiesener Kündigung

"D. kämpft um seinen Job. Auf fünf eng beschriebenen Seiten hatte die Freie und Hansestadt Hamburg, genauer die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt das Arbeitsverhältnis mit ihm im Mai 2008 fristlos gekündigt. Der Anlagenelektroniker soll einen Vorgesetzten beleidigt haben. Vor allem aber hatte er gesundheitsschädigende Arbeitsanweisungen zurückgewiesen und wiederholt seine Rechte gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber wahrgenommen. Im Mai 2008 hatte das Arbeitsgericht der Hansestadt die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, das Arbeitsverhältnis wegen »Zerrüttung« aber dennoch aufgehoben. »Das Urteil ist von vorn bis hinten unhaltbar«, kritisierte Anwalt Rolf Geffken. Der Vorgang sei auch deshalb bemerkenswert, weil hier erstmals von einem großen öffentlichen Arbeitgeber die schlichte Wahrnehmung von Rechten eines Arbeitnehmers zu einer Kündigung, ja sogar zu einer fristlosen Kündigung und schließlich zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht geführt habe, so Geffken." Artikel von Andre Lenthe in der jungen Welt vom 17.11.2009 externer Link

Angst vor Kündigungen wegen Bagatell-Delikten

"Ein Dutzend gebrauchte Umzugs-Kartons in Trossingen, sechs Maultaschen in Konstanz, ein paar Brötchen in Dortmund: Kündigungen wegen so genannter Bagatelldelikte haben stark zugenommen, sagen die Gewerkschaften. Unter Arbeitnehmern geht die Angst um - und die Empörung wächst.
Ist es moralisch gesehen richtig, einem Arbeitnehmer wegen sechs Maultaschen zu kündigen? Die Arbeitsgerichte stehen in der Kritik, bei Bagatell-Fällen das Maß der Dinge aus den Augen verloren zu haben. Wie viele solcher Fälle es derzeit gibt, das kann Markus Klemt nicht sagen. Aber: Kündigungen wegen Bagatelldelikten häufen sich massiv in den letzten Jahren, sagt der Verdi-Gewerkschaftssekretärs im Fachbereich Medien, Kunst und Industrie. Unter den Gekündigten gebe es kaum junge Menschen. In der Mehrheit handle es sich um ältere Angestellte, die noch dazu seit vielen Jahren in einem Betrieb arbeiten.
" Artikel im Südkurier vom 14.11.2009 externer Link

»Namensliste«

"Ich bin Mitarbeiter in einem Metallunternehmen, in dem eine wichtige Abteilung stillgelegt wird. Dies führt zu umfangreichen betriebsbedingten Kündigungen. Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich mit Namensliste abgeschlossen. Ich habe festgestellt, daß sich mein Name auf der entsprechenden Liste befindet. Wie stehen meine Chancen im Kündigungsschutzprozeß?..." Artikel von Lutz Seybold in junge Welt vom 03.11.2009 externer Link. Aus dem Text: .Läßt sich der Betriebsrat auf eine sogenannte Namensliste ein, in der diejenigen Mitarbeiter erwähnt sind, deren Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet werden soll, so hat dies für die betroffenen Arbeitnehmer kündigungsschutzrechtlich gravierende Auswirkungen. Diese Aufstellungen, von Insidern auch »Todeslisten« genannt, führen dazu, daß der betroffene Arbeitnehmer, der sich im Wege einer Kündigungsschutzklage gegen die betriebsbedingte Kündigung wehren will, praktisch chancenlos ist.. Erschwerend kommt noch hinzu, daß die ebenfalls im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmende soziale Auswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann."

Das fragile "Vertrauensverhältnis" der Arbeitgeber zu ihren Angestellten

"Eine Altenpflegerin wurde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen 6 Maultaschen, die ansonsten im Müll gelandet wären, gekündigt, das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht.
Es sind immer nur einzelne Fälle, wenn Arbeitnehmern wegen Bagatelldelikten auch nach Jahrzehnten der Beschäftigung fristlos gekündigt wird, heißt es auf der Arbeitgeber freundlichen Seite - wie gestern in der Sendung von Maybrit Illner von Michael Fuchs (CDU) oder dem ehemaligen BDI-Vorsitzenden Hans-Olaf Henkel. Während Fuchs nach Merkel-Richtlinie nicht am Kündigungsschutz rütteln will, fordert Henkel schnelle Erleichterungen von der Regierungskoalition
." Artikel von Florian Rötzer in telepolis vom 16.10.2009 externer Link

Kündigungsschutz: die Fakten. Forschung, Zahlen und Fakten sprechen dafür

"Politiker streiten sich seit Jahren um den Kündigungsschutz. Er hemme die Flexibilität des Arbeitsmarktes sagen die einen, er sei ein Beitrag zu sozialer Stabilität und Schutz vor Willkür, sagen die anderen. Wir sagen: er schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen, hilft in der Krise und macht Mitbestimmung überhaupt erst möglich." Info der IG Metall vom 12.10.2009 externer Link

Reformideen: Kündigungsschutz nur als Option?

"Gibt's bald Optionsmodelle im Arbeitsrecht? Bewerber müssten im Voraus versichern, sich später nicht gegen Kündigungen zu wehren. Gewerkschaften hoffen, Kanzlerin Merkel werde das verhindern. Und Experten warnen." Artikel von Eva Roth und Markus Sievers in Frankfurter Rundschau vom 29.09.2009 externer Link

§ 626 BGB unterscheidet nicht nach Wert: Arbeitsrecht lässt Rauswurf nach Bagatellklau zu

"Die Aufsehen erregenden Fälle - unter anderem der der Supermarkt-Kassiererin «Emmely» - sollten allen Arbeitnehmern eines klargemacht haben: Es ist egal, ob man am Arbeitsplatz goldene Löffel klaut oder einen 50-Cent-Stift." Artikel in der Netzeitung vom 18.9.09 externer Link

Petition zur Abschaffung von Bagatellkündigungen

  • Petition zu Bagatellkündigungen wird nicht veröffentlicht
    "Der Petitionsausschuss des Bundestages wird die Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen nicht veröffentlichen. D. h. er verhindert, dass die Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen auf der WebSite des Bundestages öffentlich diskutiert und zu unterstützt wird. Sie wird aber vom Petitionsausschuss nicht-öffentlich bearbeitet. (.) Für uns ist die Petition gegen Bagatellkündigungen noch nicht gestorben. Wir werden die ca. 2000 Unterschriften unter die Petition, die bislang auf Papier bei uns eingegangen sind dem Petitionsausschuss zur Bearbeitung übergeben. Deshalb sammeln wir nun zunächst einmal weiter Unterschriften auf Papier." Aus der Pressemitteilung des Komitee Solidaritaet mit Emmely vom 29.6.09

  • Petition als Diskursvehikel!? Zum Versuch, die Arbeitsrechtsprechung parlamentarisch zu ändern
    "Laut einer Emnid-Umfrage lehnen zwei Drittel der Bevölkerung das Urteil gegen Emmely - die wegen angeblicher Unterschlagung von 1,30 Euro Flaschenpfand gekündigte Kaiser's-Kassiererin - als ungerecht ab. Bezeichnenderweise ist die Ablehnung unter denen, die weniger als 1500 Euro im Monat haben, noch deutlicher: 77 Prozent. Emmely ist kein Einzelfall: Aktuell ist z.B. der Fall von Mehmet G., eines Müllmannes aus Mannheim, der ein Kinderbett vor der Müllpresse rettete, um sein Kind darauf zu betten. Fristlose Kündigung. Das Urteil wird wohl im Juli fallen. Interessant ist auch der Fall der Aldi-Verkäuferin aus Remscheid, die nach Ladenschluss noch dringend Damenbinden brauchte und das Geld dafür, 59 Cent, auf einem Tisch im Aufenthaltsraum hinterlegte. Aldi kam in der ersten Instanz mit der Tatkündigung nicht durch und versucht es jetzt noch einmal mit demselben Anlass, diesmal als Verdachtskündigung." Artikel von Gregor Zattler, erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 5/09

  • Auf Worte soll er Taten folgen lassen: Unterstützungskomitee für »Emmely« schreibt offenen Brief an Frank-Walter Steinmeier
    "Noch ist nicht ganz klar, wann die Online-Petition, die das Komitee »Solidarität mit Emmely« Ende April beim Bundestag eingereicht hatte, tatsächlich ans Netz geht. Um ihren Forderungen nach Abschaffung der Bagatellkündigung schon jetzt mehr Nachdruck zu verleihen, hat das Komitee zu Beginn dieser Woche einen offenen Brief an SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier abgeschickt." Artikel von Ina Beyer im Neues Deutschland vom 22.05.2009 externer Link
  • Kassiererin streikt: Kaiser's kündigt: Petition zur Abschaffung von Bagatellkündigungen eingereicht
    "Das Komitee "Solidarität mit Emmely" hat heute beim Bundestag eine Online-Petition eingereicht, um Kündigungen aus Bagatellanlässen ohne vorherige Abmahnung gesetzlich abzuschaffen. Die Petition wurde heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Das Komitee wird über die WebSite http://www.1euro30.de für die Petition werben." Pressemitteilung vom 28.4.09 externer Link pdf-Datei
  • Text der Petition externer Link
  • Petition Unterschreiben
    "Die Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen wird am 29. April eingereicht. Der Petitionsausschuss des Bundestages prüft sie dann drei bis fünf Wochen lang. Nach dieser Prüfung wird die Petition online gestellt. Erst dann kann man die Petition online unterschreiben. Wir versuchen innerhalb der ersten drei Wochen 50.000 Unterschriften für die Petition zu sammeln. Wenn das gelingt muss der Petitionsausschuss die Petition in einer öffentlichen Sitzung behandeln"
    • Zur online-Unterschrift externer Link auf der Aktionsseite
    • Die Unterschriftenliste
      "Petition gegen Bagatellkündigungen: Der deutsche Bundestag möge beschließen, gesetzlich zu regeln, dass ein Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens nicht kündigen darf, wenn der geltend gemachte Schaden gering ist und eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens nicht erteilt wurde. Bei Vermögensdelikten ist der Schaden gering, wenn der Wert des Vermögensschadens gering ist. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten, auf das er seine Kündigung stützt, nachweisen." Die Unterschriftenliste pdf-Datei - Der 1. Mai wäre sicher ein guter Termin, um auf Unterschriftenjagd zu gehen...
  • Für eine Bagatellgrenze bei Kündigungen - Die Aktionsseite mit allen Infos externer Link
  • Zum Hintergrund siehe "Kassiererin streikt - Kaiser's kündigt" - die Emmely-Solidaritätsseite im LabourNet Germany

Die Legende vom Kündigungsschutz

"Nirgendwo ist es so schwer, Leute zu entlassen, wie in Deutschland. Klagen zumindest die Arbeitgeber und glauben viele Arbeitnehmer. Doch das ist eine Legende. In der Krise erleben die Beschäftigten: Sie haben das Kündigungsschreiben viel schneller in der Hand, als sie dachten." Artikel von Doris Schneyink in Stern online vom 09.05.2009 externer Link

Der Bienenstichfall - oft zitiert und nie gelesen?

"Die vom LAG bestätigte fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen angeblicher Unterschlagung von Leergutbons im Wert von 1,30 € hat hohe Wellen geschlagen und bei vielen Arbeitgebern anscheinend Begehrlichkeiten ausgelöst (und bei Fachleuten gelindes Erstaunen über den Ausgang). Es ist, als hätten die Arbeitgeber Blut geleckt und die Chance gewittert, unbeliebte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund (angeblicher) Bagatelldelikte endgültig los zu werden. Die beabsichtigte fristlose Kündigung von zwei Arbeitnehmern einer Bäckerei ist durch die Presse gegangen, wir hatten den Fall einer Arbeitnehmerin, die Pepperonis im Wert von vielleicht 50 Cent entwendet haben soll. Immer wieder zitiert wurde in diesem Zusammenhang der berüchtigte "Bienenstichfall" des BAG, den aber anscheinend niemand gelesen und offensichtlich keiner verstanden hat. Obwohl dieses Urteil mittlerweile 25 Jahre auf dem Buckel hat, halten wir es für angebracht, diese nach wie vor gültige Grundsatzentscheidung zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB unseren Leserinnen und Lesern vorzustellen. Unser Mandanteninfo April 2009 widmet sich deshalb dem Bienenstichfall." Mandanteninfo vom Bell & Windirsch Anwaltsbüro vom April 2009 pdf-Datei

Im Zweifel für den Arbeitnehmer. Der »Fall Emmely« bringt das Thema Verdachtskündigung aufs Trapez

"Die Entlassung der Kaiserskassiererin Barbara E. - besser bekannt als »Emmely« - hat zu einer Welle der Empörung geführt. Jetzt steht das Thema Verdachtskündigung wieder auf der Agenda." Artikel von Haidy Damm im ND vom 06.03.2009 externer Link. Zum Hintergrund siehe im LabourNet Germany "Kassiererin streikt - Kaiser's kündigt"

Von Kurzarbeit bis Sozialplan: Arbeitsrecht spannt "Schutzschirm für Arbeitnehmer"

"Das deutsche Arbeitsrecht bietet gerade angesichts von drohenden Entlassungswellen einen wichtigen "Schutzschirm für Arbeitnehmer". Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von PD Dr. Marlene Schmidt.* Die rechtlichen Regelungen sorgen dafür, dass Beschäftigte auch in Zeiten der Wirtschaftskrise von ihren Arbeitgebern nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden können. So müssen Kündigungsentscheidungen transparent und überprüfbar ablaufen. Bei geplanten Massenentlassungen bremsen besondere Bestimmungen über Meldepflichten oder Sperrfristen die Kündigungsdynamik. Sozialpläne können die Härte des Jobverlustes zumindest etwas mildern.." Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 02.03.2009 externer Link. Siehe dazu:

  • Schutzschirm für Arbeitnehmer. Eine Übersicht über das arbeitsrechtliche Instrumentarium zum Schutz der Arbeitnehmer in der Unternehmenskrise
    Untersuchung von Marlene Schmidt externer Link pdf-Datei im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vom Februar 2009

DGB stellt Eckpunkte für gutes Arbeitsrecht vor

". Der Kündigungsschutz soll stärker der Beschäftigungssicherung dienen. Das heißt, Entlassungen, die nur der Gewinnmaximierung dienen, sind unzulässig; Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sollen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft. Leiharbeitsfirmen dürfen Leihbeschäftigte nicht mehr befristet einstellen; Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro soll festgeschrieben werden; Außerdem muss der Arbeitnehmerdatenschutz erstmals gesetzlich geregelt und verbessert werden. Dazu zählt ein ausdrückliches Verbot von Überwachung und Gentests; Soloselbstständige und Honorarkräfte, die nur oder überwiegend für einen Arbeitgeber tätig sind, sollen in Zukunft unter den Schutz des Arbeitsrechts gestellt werden; Arbeitgeber sollen dazu verpflichtet werden, den betrieblichen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten zu ermitteln. Weiterbildung soll während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers erfolgen.." Presseerklärung des DGB vom 19.09.2008 externer Link

Kündigung zewcklos
Grundinfos

Emmely: Branchen > Dienstleistungen: Groß- und Einzelhandel > Kaiser's: Kassiererin streikt - Kaiser's kündigt

Kündigungsschutz- gesetz (KSchG) externer Link

Kündigungsschutz- gesetz externer Link bei wikipedia

Das Onlinelexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht externer Link

Kurzinfos Arbeitsrecht: Tipps zum Thema Kündigung externer Link

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses externer Linkbei AnwaltOnline

Arbeitsrecht Gesetze, Urteile für Betriebsräte, Personalräte, Kolleginnen und Kollegen externer Link

Arbeits- und Sozialrecht externer Link beim DGB

Verdachtskündigung externer Linkbei ver.di Bildung + Beratung

Die Verdachtskündigung externer Link bei arbeitsrecht.de

siehe auch

Mitbestimmung

Grundrechte: Menschenrechte im Betrieb?


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