Besserer Schutz gegen Missbrauch in der Leiharbeit beschlossen
"Gegen den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung soll künftig schärfer vorgegangen werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/4804) hat der Bundestag am 24. März mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen bei Enthaltung der SPD in geänderter Fassung zugestimmt." Aus der Bundestag-Meldung am 24. März 2011 . Siehe dazu:
- den beschlossenen Gesetzentwurf der Regierung (17/4804)
- Bundestag: Abstimmung über Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. So kann der Missbrauch von Leiharbeit nicht gestoppt werden
"Die Ungerechtigkeit geht weiter. Der Bundestag hat Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschlossen und damit den Missbrauch der Leiharbeit auch noch gesetzlich geregelt. "An der ungerechten Bezahlung von Leiharbeitern ändert sich gar nichts", sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Denn die Unternehmen könnten weiterhin den Kündigungsschutz umgehen und Arbeitskraft für weniger Entgelt einkaufen." IGM-Meldung vom 25.03.2011
- Missbrauch der Leiharbeit: Bundestag beschließt Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Ver.di-Meldung vom 25.03.2011 . Aus dem Text: ".ver.di hält die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für unzureichend. Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender: "Sie ist nur ein allererster kleiner Schritt". Weitere Gesetzesänderungen seien dringend notwendig, um den Missbrauch der Leiharbeit und die Ausweitung des Niedriglohnsektors wirksam einzudämmen. "Wer den Missbrauch von Leiharbeit wirklich bekämpfen will, kommt an einer umfassenden Gesetzesänderung nicht vorbei", betonte Bsirske. (.) Außerdem enthält die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes keine Regelung, um den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher zu verbieten.."
Die Redaktion des LabourNet Germany meint, evtl. besser die Leiharbeit überhaupt zu verbieten...
- Arbeitnehmerfreizügigkeit: In der Leiharbeit steigt der Druck
"Die Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmer aus Osteuropa dürfte den Wettbewerb in der Leiharbeitsbranche noch einmal verschärfen. Trotz Mindestlohn könnte sich die Lage vieler Leiharbeiter verschlechtern." Böcklerimpuls 5/2011
- Siehe dazu auch: . Diskussion > (Lohn)Arbeit: Realpolitik > Leiharbeit: PSA und andere Sklavenhändler > Tarifierung der Leiharbeit > Mindestlohntarifvertrag
Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - Gesetzentwurf zur Leiharbeit
- Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nur erster kleiner Schritt im Kampf gegen Missbrauch der Leiharbeit
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die heute im Bundestag zur Abstimmung stehende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für unzureichend. "Der Mindestlohn für die Leih- und Zeitarbeit ist überfällig", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag. Dies sei gerade mit Blick auf die bevorstehende volle europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 die einzige Möglichkeit, systematischer Lohndrückerei einen Riegel vorzuschieben. Auch sei es richtig, einen weiteren "Fall Schlecker" - also den Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter zu Dumpinglöhnen innerhalb eines Unternehmens - mit der Gesetzesänderung zu verbieten. Diese Änderung wäre ohne die Gegenwehr der Verkäuferinnen bei Schlecker und von ver.di kaum möglich gewesen." ver.di-Pressemitteilung vom 24.03.2011
- Missbrauch von Leiharbeit verhindern
"Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung BT-Drucksache 17/4804; 2. Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung BT-Drucksache17/4804; 3. Gesetzentwurf der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Gesetz zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung BT-Drucksache 17/3752." Stellungnahme von Gerhard Bosch beim IAQ (Institut Arbeit und Qualifikation) als Zusammenfassung und Langfassung als IAQ-Standpunkt 2011-02
- Gesetzesvorhaben zur Zeitarbeit: Die Schlecker-Klausel
Experten zerpflücken Ursula von der Leyens Gesetzentwurf gegen den Missbrauch bei Zeitarbeit. Generelle Standards für die Zeitarbeit würden darin nämlich gar nicht festgelegt. Artikel von Eva Roth in der FR online vom 20.3.2011 . Siehe dazu auch:
- Offener Brief von IG Metall-Betriebsräten an Bundestagsabgeordnete: Missbrauch von Leiharbeit verhindern
"Die Betriebsratsvorsitzenden großer Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie drängen auf gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit. In einem offenen Brief fordern die Arbeitnehmervertreter die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem in der kommenden Woche zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen." IG Metall-Meldung vom 18.03.2011 , darin der offene Brief der IG Metall-Betriebsräte im Wortlaut.
Leider auch im Text: ".Arbeit ist der wertvollste Rohstoff, den Deutschland besitzt.."
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Leiharbeit: Equal Pay ist machbar
"Um die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wiederherzustellen, dürfen Leiharbeitskräfte nicht weniger verdienen als Stammbelegschaften. Das bekräftigt der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Gerhard Bosch. Er ist überzeugt: Wenn die Gewerkschaften ihre gemeinsame Kampagne für Equal Pay konsequent fortführen, dann können sie das auch durchsetzen." Artikel von Gerhard Bosch in einblick 04/2011 vom 28.2.2011
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Leiharbeit und Equal Pay: Wie ist die Rechtslage wirklich? Fakten statt Behauptungen
"Mitte Dezember hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen. Seither verunsichern einige Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit falschen Behauptungen. Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall, stellt hier einiges klar." Übersicht vom 14.01.2011 bei der IG Metall
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Bundesregierung will minimale Verbesserungen in der Leiharbeit. Mit der Neuregelung soll es Arbeitgebern erschwert werden, regulär Beschäftigte in Leiharbeit zu zwingen
"Anfang 2009 wurde bekannt, dass die Drogeriekette Schlecker im Zuge der Eröffnung größerer Filialen Mitarbeitern kündigte, um sie anschließend zu deutlich schlechteren Konditionen wider einzustellen - bei der Zeitarbeitsfirma Meniar, die zwar formal eigenständig arbeitet, praktisch jedoch mit Schlecker eng verbunden ist. Anfang 2010 entdeckte Arbeitsministerin von der Leyen das Thema dann für sich und versprach, bei Schlecker "sehr genau" hinzugucken. Zur Not solle mit einem Gesetz gegengesteuert werden." Artikel von Silvio Duwe in telepolis vom 16.12.2010
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Buntenbach: Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung ist große Enttäuschung
"Die Bundesregierung will gegen den Mißbrauch in der Leiharbeit vorgehen und hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Doch das Regelwerk lässt zu viele Lücken: Lohndumping und Verdrängung von Dauerarbeitsplätzen bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich." DGB-Pressemitteilung vom 16.12.2010
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Neues Gesetz statt gleicher Lohn. Von der Leyen konzentriert sich auf Symbolpolitik
Kommentar von Ulrich Schulte in der taz vom 16.12.2010
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Detlef Wetzel zum Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch der Leiharbeit: Eine Million Arbeitsplätze akut gefährdet!
"Statt den massenhaften Missbrauch der Leiharbeit in Deutschland endlich zu begrenzen, öffnet Arbeitsministerin Ursula von der Leyen mit ihrem kürzlich vorgestellten Gesetzesentwurf Tür und Tor für den ungebremsten Abbau von Stammarbeitsplätzen, kritisiert Detlef Wetzel. Wir sprachen mit dem Zweiten Vorsitzenden der IG Metall über die Folgen einer solchen Politik, die sich gegen die Interessen der Menschen richtet. Die IG Metall fordert seit langem, dass die Politik dem Missbrauch der Leiharbeit einen Riegel vorschiebt. Nun hat die Bundesarbeitsministerin den Entwurf für ein "Gesetz zur Verhinderung von Mißbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung" vorgelegt. In einer ersten Stellungnahme hast Du den Entwurf als einen "Kniefall vor der Leiharbeitslobby" bezeichnet. Warum?..." Interview vom 09.09.2010 bei der IG Metall . Siehe dazu auch:
- Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
Gesetzentwurf der Bundesregierung, BMAS-AUEG-Referentenentwurf-Ressortabstimmung , dokumentiert bei iGZ
- Gleicher Lohn für Leiharbeit
"Ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht die Gleichstellung von Zeitarbeitsbeschäftigten mit Stammkräften vor. Damit wären Vorgaben der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt.
Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus dem Lohndumpingversuch bei der Drogeriekette Schlecker: Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verhindern soll, dass Unternehmen Beschäftigte zu Zeitarbeitsfirmen auslagern und dann über diesen Umweg zu geringerem Lohn die selbe Arbeit erledigen lassen. Es solle sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht "als Drehtür zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht" werden könne, heißt es in dem Gesetzentwurf..." Artikel von Daniela Vates in der FR vom 3.9.2010
- Keine Mehrheit für Leiharbeiter-Novelle
"Ein Vorstoß der SPD-geführten Länder Rheinland- Pfalz und Bremen für eine Gleichstellung von Leiharbeitern mit den Stammbelegschaften hat im Bundesrat nicht die notwendige Unterstützung gefunden. Der Antrag wurde am Freitag abgelehnt." Meldung vom 18.09.2009 bei arbeitsrecht.de . Siehe dazu:
- Offener Brief an die Ministerpräsidenten. IG Metall unterstützt Antrag zur Regulierung der Leiharbeit
"In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder wirbt die IG Metall für die Unterstützung eines Entschließungsantrages zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz wollen mit ihrem Antrag die Leiharbeit neu regulieren." Pressemitteilung vom 16.09.2009
- Scholz schreckt Zeitarbeitsbranche auf
"Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat mit einem überraschend vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Zeitarbeitsrechts die Branche in Alarmstimmung versetzt. Sie fürchtet neue Regulierungen. Formales Ziel des Entwurfs, der dem Handelsblatt vorliegt, ist es, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an eine neue EU-Richtlinie anzupassen." Artikel von Dietrich Creutzburg im Handelsblatt vom 08.04.2009 . Aus dem Text: ". Konkret geht es dabei um eine Regelung, wonach Zeitarbeitsfirmen zukünftig eine starke Mitverantwortung dafür übernehmen müssen, dass ihre Zeitarbeiter in den Kundenbetrieben Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantinen oder Betriebskindergärten nutzen dürfen. "Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, ist ihm die Erteilung oder Verlängerung der Verleiherlaubnis zu versagen", heißt es im Gesetzentwurf. Das würde heißen, dass die Zeitarbeitsfirma geschlossen wird."
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