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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Der Hungerstreik gegen HartzIV- kollektiv vereinbart und sozial? Eine Streitfrage Nicht die Mehrheit der Menschen, die mittels unsozialer Reformen in die Armut (Grundsicherungs-, Renten -und Erwerbsarmut) gedrängt wurden, haben an der Hungerstreikdiskussion teilgenommen, den Hungerstreik beschlossen und zum Hungerstreik aufgerufen. Eine kleine Gruppe will sich aktiv am Hungerstreik beteiligen. Solidarisch mitzuhungern kommt für den Initiator Peter Grottian nicht in Frage. Der Hungerstreik, sofern er tatsächlich ausgeführt wird, ist also keine kollektiv vereinbarte Handlung. Das Recht auf individuelle Selbstbestimmung, sich aktiv am Hungerstreik zu beteiligen, ist zu bejahen. Allerdings mit einer Einschränkung - im Sinne des sozialen Denkens und Handelns: Anderen Menschen nicht zu schaden. Eine aktive Hungerstreik-Beteiligung von fürsorgepflichtigen Personen, z. B. von Vätern und Müttern von noch nicht erwachsenen Kindern, wäre unverantwortlich und verbietet sich schlichtweg. Und wer will schon den Partner / Ehemann leiden bzw. Gesundheitsrisiken aussetzen sehen? Des Weiteren ist zu reflektieren, ob der Hungerstreik allgemein den von Armut betroffenen Menschen wirklich dient oder ob er im Sinne eines Circulus vitiosus eher schädliche Hartz-Effekte verstärkt bzw. weitere negative Effekte mobilisiert? Der Behauptung, dass alle anderen Protestformen gegen Hartz ausgereizt
seien, kann auch ich nicht zustimmen. (siehe kritische Stimmen z. B. von
Horst und Armin Kammrad) Angelika Emrich-Pieper, 7.3.07 |