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Updated: 18.12.2012 15:51
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Kriminalisierung gewerkschaftlicher Aktionen - Angelo Lucifero unter Anklage

23.10.06: Die Strafanzeige gegen Angelo Lucifero wird eingestellt! Deshalb wird es am 23. und 25. doch kein Gerichtsverfahren geben. Wir lieben gute Nachrichten! new

Am 23. Oktober und 25. Oktober findet am Amtsgericht Erfurt ein Prozess in Sachen Versammlungsrecht statt, der möglichst breit beobachtet werden sollte.

Angeklagt ist Angelo Lucifero, der in seiner Funktion als Fachbereichsleiter Handel von ver.di Thüringen im März und Oktober 2005 in Erfurt gewerkschaftliche Versammlungen anmeldete und leitete. Die Anklagepunkte sind abenteuerlich und nur in einer Hinsicht ernst zu nehmen: als Einschüchterung und Kriminalisierung.

Die Fälle:

  1. Im März 2005 veranstaltete ver.di eine Tarif-Aktion vor der Landeszentralbank in Erfurt, um gegen die Zahlung von Billiglohn für Geldwerttransporteure zu protestieren. Während der Aktion wurde Angelo Lucifero von Polizeibeamten niedergeschlagen. Trotz Zeugenaussagen wurde seine Anzeige gegen die Polizei eingestellt. Statt dessen wurde gegen ihn ermittelt: Er wurde angezeigt und schließlich angeklagt, gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben (er habe die Aktion zu kurzfristig angemeldet) und Gewalt gegen einen Polizisten ausgeübt zu haben (er habe einen Polizisten getreten).

  2. Am 3. Oktober 2005 veranstaltete ver.di in Erfurt eine Kundgebung und Demonstration für ein Mindestlohn- und Vergabegesetz. Zahlreiche KollegInnen umwickelten die Staatskanzlei mit einem Band mit Unterschriftenlisten. Am Ende dieser Aktion teilte die Polizei Angelo Lucifero mit, dass sie ihn anzeigen würde. Er ist nun angeklagt, als Versammlungsleiter eine Sachbeschädigung zu verantworten. (Welche Sache hier beschädigt wurde, weiß alleine die Polizei.)

Dass das Gericht die zwei Anklagen zusammen verhandelt und gleich zwei Termine setzt, deutet darauf hin, dass die Anzeigen nicht als grober Unfug oder durchschaubare Retourkutsche der Polizei schnell zurückgewiesen werden, wie es angemessen wäre. Stattdessen ist zu befürchten, dass das Versammlungsrecht einmal mehr zu Recht gestutzt wird: nicht mehr nur bei antifaschistischen, sondern jetzt auch bei gewerkschaftlichen Demonstrationen geht nichts mehr ohne Rechtsanwalt, Geld und gute Nerven.

Deshalb: Kommt als BeobachterInnen und UnterstützerInnen zu den zwei Prozesstagen! Helft, Öffentlichkeit herzustellen und - vor allem als GewerkschafterInnen - politisch zu intervenieren!

23. Oktober 2006, 8 Uhr
25. Oktober 2006, 8 Uhr

Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, Sitzungsraum 19

Wer zum Gerichtsverfahren kommt, bitte keine Protestaktionen machen. Denn die Staatsanwalt wird es ausnutzen, um den Kriminalzierungsversuch zu schärfen.


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