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Updated: 18.12.2012 16:00
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Repression gegen soziale Kämpfe

Am vorigen Freitag fand im westfranzösischen La Rochelle die Berufungsverhandlung gegen vier CGT-Mitglieder statt, von denen zwei in der unteren Instanz dazu verurteilt worden waren, zusammen rund 1,2 Millionen Euro an den Arbeitgeberverband MEDEF zu zahlen. Beim erstinstanzlichen Prozess am 30. März 2006 waren die beiden anderen Angeklagten zunächst freigesprochen worden.

Den vier Angeklagten wurde (und wird, zumindest zweien unter ihnen) zur Last gelegt, im Juni 2003 an einer Protestkundgebung gegen die damals heißumkämpfte « Rentenreform » vor der örtlichen Niederlassung des Arbeitgeberverbands teilgenommen zu haben, bei der kurzfristig brennende Autoreifen als Protestsymbol eingesetzt worden waren. Unglückliche Umstände sorgten dafür, dass die Autoreifen gegen die Mauer des MEDEF-Gebäudes gelehnt worden waren, woraufihin dasselbe in Flammen aufging. Es handelte sich um einen puren Unfall, auch wenn hinterher nicht unbedingt besondere Trauer um die Niederlassung des Arbeitgeberverbands geherrscht haben mag. Dieser Unfallhergang wurde jedoch als Grundlage dafür hergenommen, zwei Lohnabhängige, die je rund 1.000 Euro netto im Monat verdienen, zu einer horrenden « Schadensersatz »-Zahlung an den Kapitalistenverband sowie je einen Monat Haft auf Bewährung zu verteilen.

Am vorigen Freitag, dem Tag der Berufsverhandlung, demonstrierten nach ersten polizeilichen Schätzungen vom späten Vormittag mindestens 10.000 Menschen durch La Rochelle (vgl. http://www.humanite.fr/journal/2006-12-09/2006-12-09-841876 externer Link) Neben CGT-GewerkschafterInnen wurden die vier Mitglieder des « postkommunistischen » Gewerkschaftsdachverbands u.a. auch durch die SUD-Basisgewerkschaften unterstützt (vgl. Flugblatt « gegen Repression und Kriminalisierung von GewerkschafterInnen »: http://www.sudeduc86.org/article.php3?id_article=388 externer Link).

Das Urteil wird am 19. Januar 2007 bekannt gegeben.

Repression gegen soziale Bewegungen...

Es handelt sich beileibe nicht um das erste Beispiel von Repression durch Polizei und Justiz gegen soziale Bewegungen. Diese war insbesondere infolge der Prozesse gegen José Bové und gegen den CGT-Gewerkschafter Michel Beurrier, der « Sans papiers » (illegale Einwanderer) geschützt hatte, im Sommer 2003 ein in breiten Kreisen diskutiertes Thema.

Die letzten beiden Repressionswellen (natürlich bislang nicht im selben Ausmaßund mit denselben dramatischen Folgen wie in diktatorisch regierten Staaten des Trikont,un dennoch sehr real) ereigneten sich im Zusammenhang mit den Unruhen in den französischen Banlieues im November 2005 sowie mit den Protesten gegen den CPE im März/April 2006.

...und sozial bedingte Riots

Jüngstes Beispiel, und besonders krass (auch wenn vergleichsweise wenig Tinte in diesem Zusammenhang geflossen ist), ist das Urteil von Evreux gegen 12 Teilnehmer an den « Krawallen » in den französischen Trabantenstädte von Ende 2005. Acht von ihnen wurden am 29. November 2006 (in erster Instanz) zu Haftstrafen von 18 Monaten bis zu 5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Wie immer man ansonsten zu den konkreten Aktionsformen dieser Unruhen oder Riots stehen mag : Dieses Urteil ist schlichtweg skandalös.

Bernhard Schmid, Paris, 12.12.06


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