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Updated: 18.12.2012 16:07
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Frankreich: Abschiebemaschine läuft auf vollen Touren. 76tägiger Hungerstreik ging in Lille zu Ende

Beinahe, aber nur beinahe, könnte der französische Minister Brice Hortefeux einem leid tun. Der 49jährige bekleidet seit Mai dieses Jahres das Amt des "Ministers für Immigration, Integration, nationale Identität und co-développement (= die Beziehungen zu den Herkunftsländern von Einwanderern". Die Einrichtung dieses neuen Ministeriums, das alle Kompetenzen in Sachen Einwanderungspolitik bündeln und in Verbindung mit einem ominösen Konzept der "nationalen Identität" bringen sollte, war eines der Wahlversprechen von Präsident Nicolas Sarkozy im Frühjahr 2007 gewesen.

Hortefeux stöhnt nun unter seiner gar so schweren Last: 125.000 "Aufgriffe von illegalen Zuwanderern" und 25.000 effektiv durchgefährte Rückführungen außer Landes müsse es im laufenden Jahr geben - so lautet der Auftrag, den Präsident Sarkozy ihm im Juli erteilt hat. Bereits in seiner eigenen Amtszeit als Innenminister (Mai 2002 bis Märrz 2004, und nochmals von Juni 2006 bis März 2007) hatte Nicolas Sarkozy eine solch perverse Form von "Planwirtschaft" praktiziert. Erstmals hatte er 2002/03 jährliche Sollziffern für durchzuführende Abschiebungen aufgestellt, die bereits in ähnlicher Größenordnung (um 25.000 jährlich) lagen. Eine solche Logik ist im Prinzip völlig gesetzwidrig, da die geltenden Regeln für alle Fälle eine Prüfung der Einzelsituation auch von "illegalen" Einwanderern vorsehen, bevor diese eventuell abgeschoben werden können. Denn je nach individueller Situation können diese, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen (etwa Gefähr für Leib und Leben in ihrem Herkunftsland geltend machen können, oder Beziehungen familiärer Natur in Frankreich begründet haben), ein Recht auf Aufenthalt in Frankreich geltend machen. Zumindest müssen Gerichte ihre je individuelle Situation anhand von Texten (französischen Gesetzen und internationalen Abkommen), die allen Menschen einen Schutz ihrer Grundrechte garantieren, prüfen. Das verträgt sich eigentlich nicht mit der Vorabfestsetzung von "Sollziffern". Nicolas Sarkozy ließsich dadurch bislang nicht beirren.

Hindernisse durch EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens

Aber - so jammerte der Minister Hortefeux nun Ende August - unglücklicherweise sei es heute für ihn schwerer, diese "Sollziffern" zu erfüllen, als es seinerzeit für den damaligen Innenminister Sarkozy gewesen sei. Der Grund: Zu dessen Amtszeit habe man die Zahlen erreichen könne, indem man Rumänen und Bulgaren festnahm und abschob. Letztere hätten zu Sarkozys Zeiten als Innenminister allein 30 Prozent der jährlichen Anzahl der Abgeschobenen ausgemacht. Dies sei nun aber leider nicht mehr möglich, denn Rumänien und Bulgarien sind seit dem 1. Januar 2007 Mitgliedsländer der Europäischen Union.

Zwar genießen ihre Staatsbürger (ebenso wie die vieler osteuropäischer Neumitglieder der Union) keine Niederlassungsfreiheit in Frankreich und anderen Ländern Westeuropas. Jedoch genießen sie für die Dauer von drei Monaten volle Freizügigkeit in allen Staaten der EU; wollen sie jedoch länger bleiben, müssen sie einen gültigen Aufenthaltsgrund nachweisen. Dazu kann die Aufnahme einer Erwerbsarbeit dienen, aber nur, wenn der anzutretende Job einem "Mangelberuf" angehört - eine abschließende Liste von Berufen, die für Rumänen und Bulgaren "offen" sind, ist per Regierungsdekret festgelegt worden. Den meisten rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern, die derzeit für einen längeren Aufenthalt nach Frankreich einreisen, hilft dies. Denn es handelt sich oftmals um Roma, die in den beiden südosteuropäischen Ländern besonders heftiger Diskriminierung ausgesetzt sind und mitunter in einer Art von Ghettos leben. Ihnen fehlt es häufig an Schulbildung und beruflicher Qualifikation. Sie schlagen sich durch Gelegenheitsjobs oder auch Betteln in westeuropäischen Metropolen durch, verdienen dabei aber immer noch 5 bis 6 mal so viel, als sie mit Hilfsarbeiterjobs in ihren Herkunftsländern einnehmen könnten. Aussicht auf legale Aufenthaltstitel in Frankreich haben sie zwar nicht. Aber aufgrund der neuen Freizügigkeitsregel können sie auch ohne legalen Aufenthaltsgrund drei Monate lang "gesetzesnform" auf französischem Boden bleiben. Diese Regel wenden sie nun meistens "schöpferisch" an, indem sie zwei Monate und 30 Tage in Frankreich bleiben, dann für einen oder zwei Tage an die rumänische/bulgarische Grenze fahren und ihren Pass abstempeln lassen, um danach wieder für die Dauer von zwei Monaten und 30 Tagen nach Frankreich zu kommen.

Beamteneifer durch Punktesystem angefeuert

Der "bedauernswerte" Hortefeux hat es also schwerer als der damalige Innenminister Sarkozy, seine Kontingente von Soll-Abschiebungen voll zu bekommen. Auch die ihm untergegebenen Polizisten jammern mitunter herum, dass es ihnen schwer fällt, an die Kennziffern heranzukommen. Dafür müssen sie nun doppelten Eifer an den Tag legen, etwa bei Gesichtskontrollen in als "Brennpunkte" definierten Stadtvierteln, bei denen systematisch nach "illegalen Zuwanderern" gesucht wird. Geholfen wird ihnen durch ein Punktesystem, das (im Falle des Bezirks Seine-Saint-Denis, nördlich von Paris) im Frühsommer publik wurde. Demnach erhält ein Polizist etwa einen Punkt, wenn er einen Falschparker oder Verkehrssünder erwischt, aber vier Punkte im Falle des Aufgriffs eines "illegalen Zuwanderers". Eine bestimmte Anzahl von Punkten eröffnet Aussichten auf eine Prämie, auf berufliche Beförderung... So sollen die Polizisten bei ihrer Arbeit, auch bei der "Drecksarbeit" der Verfolgung so genannter illegaler Einwanderer, motiviert werden.

Die Verwaltungsgerichte ihrerseits sind dazu übergegangen, Abschiebefälle im Eilverfahren und quasi "am Fließband" zu bearbeiten. In einer Reportage aus dem Pariser Gerichtssaal, wo die Fälle von Abschiebehäftlingen verhandelt werden, hat die Tageszeitung ,Libération' (in ihrer Ausgabe vom 29. August 2007) die durchschnittlich auf das Schicksal einer Person verwendete Zeit kalkuliert: "Zwölf Minuten, Stoppuhr in der Hand. (...) Das ist die durchschnittliche Verfahrenszeit, um einen ,Sans papiers' abzuschieben. Vier Minuten, um über seinen Verbleib in Abschiebehaft oder ihre Aufhebung zu entscheiden. Und acht Minuten, um (in der Sache) über den Widerspruch gegen die erzwungene Ausreise zu entscheiden."

In Lyon sorgte im August der Fall eines jungen bosnischen Paares, Anfang zwanzig, für Empörung in einem Teil der öffentlichen Meinung. Beide Partner hatten in ihrer Jugend das Massaker von Srebrenica (Juli 1995) erlebt und ihre Eltern verloren. Traumatisiert und in ihrem Herkunftsland diskriminiert, da sie bosnische Muslime sind, ihre Dörfer aber dem serbischen Teil Bosniens zugeteilt wurden (weshalbsie sowohl von den Serben als auch den bosnischen Muslimen als Fremde betrachtet wurden), kamen sie 2005 nach Lyon. Am 24. Juli 2007 wollten die französischen Behörden die Familie, die inzwischen im ostfranzösischen Jura untergekommen war, abschieben. Sie fand jedoch den Ehemann nicht, und die 23jährige Frau (Sabina Smajladic) wurde mit ihrer kleinen Tochter angetroffen. Um die Abschiebung zu erzwingen, wurde ihr die "Alternative" gelassen, entweder mit ihr zusammen abgeschoben zu werden - oder allein, während das Kleinkind in ein Erziehungheim komme. Dorthin wurde die Tochter tatsächlich verbracht. Die Mutter weigerte sich jedoch, das Flugzeug zu besteigen, und verhinderte ihre Abchiebung, was nach französischem Recht eine Straftat darstellt. Die Staatsanwaltschaft Lyon forderte deshalb drei Monate ohne Bewährung gegen sie. Am 27. August weigerte sich das zuständige Gericht jedoch, der Forderung der Staatsanwaltschaft zu folgen: Es verhängte "lediglich" eine Bewährungsstrafe und erlaubte der Mutter, ihre Tochter aus dem Erziehungheim zu holen. Die in diesem Falle durch die französischen Behörden angewandte Prozedur ist "eigentlich" komplett rechtswidrig: GemäßArtikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht einer/s Jeden auf Respekt seines Privatlebens und seiner Familie) dürfen sie im Prinzip gar keine Familien auseinander reißen.

Französische Polizisten bekommen in Conakry auf die Nüsse

Im Laufe des Sommers 2007 jedoch taten sich so einige "Widrigkeiten" auf, die die Uniformträger an der reibungslosen Abwicklung ihres Geschäfts hinderten. So empörte sich ein Teil der französischen Öffentlichkeit, als am 9. August im nordfranzösischen Amiens (Picardie) ein 12jähriger aus einer russisch-tschetschenischen Familie auf der Flucht vor Polizisten aus dem vierten Stock stürzte und dabei schwer verletzt wurde, woraufhin er über eine Woche im Koma lag. Iwan, so hießder Junge hatte seinem Vater folgen wollen, der sich beim Herannahen der Beamten durch ein Fenster und über einen Balkon abgesetzt hatte, um der drohenden Abschiebung zu entgehen. "Gro b zügig" kündigte der zuständige Minister Hortefeux an, der Familie eine sechsmonatige vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, damit der schwer verletzte Junge in Frankreich operiert und medizinisch behandeln werden könne. Diese als humanitär verkaufte Geste kam aber wiederum nicht so gut an. Nunmehr hat der Minister für Einwanderung & nationale Identität seine "Großzügigkeit" so weit getrieben, dass er der Familie "für die (gesamte) Dauer der Genesung des Jungen" von seinem Sturz den Aufenthalt in Frankreich gewähren möchte.

Am 16. August dann erlebten sechs französische Polizisten, die einen Flug mit zwei Abschiebehäftlingen bei ihrer Rückführung ins westafrikanische Guinea begleiteten, einen unangenehmen Moment. Die französische Grenzpolizei (PAF, Police aux frontières) selbst gab dazu genau eine Woche später ihre Informationen bekannt. Da die Abschiebekandidaten - wie oftmals üblich - auf relativ brutale Art und Weise an Bord geschafft worden zu sein scheinen, sollen Passagiere des Linienflugs nach Conakry sich zunächst der Abschiebung widersetzt haben. Per Handy, so lautet die Version der französischen Behörden, hätten sie dann ein "Empfangskomitee" in Guineas Hauptstadt Conakry auf die Beine gestellt. Bei der Ankunft um 04.30 Uhr früh in Conakry bekamen die sechs französischen Beamten (die in Zivil und unbewaffnet waren) dann von "ihren" beiden Abschiebehäftlingen sowie einer umstehenden Menge tüchtig auf die Nuss. Die armen Beamten (schluchz) sollten "mit Händen und Fußtritten" traktiert worden sein, so das Ministerium Hortefeux'. Schlimmer noch: Anwesende guineeische Polizisten sollen sich selbst an den, nun ja, Ausschreitungen beteiligt haben. Eine guineeische Polizistin soll den französischen Beamten zugerufen haben: "Der Kolonialismus ist vorbei!" Nachdem sie durch die guineeische Polizei unter strengen Blicken in ihre Obhut genommen worden waren, sollen die französischen Polizisten sich noch eine Reihe von Sprüchen haben anhören müssen. (Vgl. u.a.: http://tempsreel.nouvelobs.com/actualites/societe/20070823.OBS1750/
des_policiers_molestesen_ramenant_des_guineens_expulses.html?idfx=RSS_notr
externer Link)

Inzwischen hat das Ministerium Hortefeux' die sechs Beamten der Grenzpolizei aufgrund ihrer "Tapferkeit im Dienst" mit einer Medaille ausgezeichnet. (In Wirklichkeit dürften ihre tapferen Taten sich aber im entscheidenden Moment wohl eher darauf beschränkt haben, sich in die Hose zu machen.) Die guineeischen Behörden kündigten nach einer diplomatischen Protestnote aus Paris eine Untersuchung an, und verurteilte die - tatsächliche oder angebliche - Beteiligung ihrer Beamten. Letztere wurde allerdings auch dementiert, zugunsten einer Version, derzufolge die guineeischen Polizisten ihre französische Kollegen vielmehr "in Sicherheit gebracht" hätten. Am 28. August traf sich der französische Minister Hortefeux dann mit dem Premierminister Guineas, Lansana Kouyaté. Hortefeux nahm dessen Erklärungen positiv auf " und bedauerte seinerseits, dass Guinea nicht ordnungsgemäß informiert wurde. Künftig sollten die Rückführungen besser koordiniert werden. Kouyaté habe angekündigt, dass der guineische Außenminister demnächst zur Unterzeichnung eines Abkommens nach Frankreich reisen werde", informiert uns dazu Conni Gunsser vom Flüchtlingsrat Hamburg. 

Hungerstreik in Lille nach 76 Tagen beendet

Die sechs Abgeschobenen kamen aus Lille, wo sich insgesamt 60 Staatsbürger Marokkos, Algeriens und Guineas seit dem 15. Juni dieses Jahres an einem Hungerstreik zur Durchsetz ihrer "Regularisierung" (d.h. Legalisierung ihres Aufenthalts) beteiligten.

Lille ist seit längerem ein Zentrum des Protests der Sans papiers (die "ohne Aufenthaltspapiere"), wie die "illegalen" Zuwanderer im linken und liberalen Teil der französischen Öffentlichkeit inzwischen nur noch genannt werden. Das "Komitee der Sans-papiers im Département Nord" (CSP59; die 59 entspricht der Nummer des Bezirks in der Liste der französischen Départements) gehört zu den mit Abstand kämpferischsten Selbstorganisationen von Einwanderern in Frankreich.

Um dessen Widerstandswillen zu brechen, hatte die französische Zentralregierung einen neuen Präfekten "mit harter Hand" nach Lille entsandt: Daniel Canepa. Dieser war nun seit dem Frühsommer mit dem insgesamt 13. Hungerstreik von Sans papiers seit dem Jahr 2004 konfrontiert - die Hungerstreikwaffe ist oft das letzte "Instrument", das illegalisierte Einwanderer überhaupt noch einsetzen können. Seine Amtsvorgänger waren durch die aufeinanderfolgenden Hungerstreiks im Département Nord immer wieder dazu getrieben worden, in (un)regelmäßigen Abständen Aufenthaltspapiere für die Teilnehmer/innen herauszurücken. Dem sollte der neue Präfekt Canepa nun ein Ende setzen. "Statt der Regel ,Hungerstreik bedeutet Legalisierung' gilt nun eine neue Regel: ,Hungerstreik bedeutet Abschiebung'" tönte der neue Amtsinhaber markig. (Vgl. http://www.lavoixdunord.fr/journal/VDN/2007/08/23/REGION/ART724033.phtml externer Link) Noch

nach mehrwöchigem Hungerstreik ließder Präfekt im August Teilnehmer, die körperlich sehr geschwächt waren, festnehmen und/oder abschieben. Hungerstreikenden, die vor Krankenhäusern in Lille campierten, wurden abgeräumt und vor einen Untersuchungsrichter gebracht, wo Polizisten die Abgemagerten stützen mussten, damit sie nicht umkippten. 20 Abschiebungen von Teilnehmern, überwiegend nach Guinea sowie nach Marokko, wurden noch nach mehrwöchigem Hungerstreik durchgeführt.

Doch der politische Druck, den u.a. täglich durchgeführte Demonstrationen in Lille auslösten, wuchs. Am 14. August gab die Präfektur eine Vereinbarung bekannt, die sie mit sechs Initiativen geschlossen hatte, von der das CSP59 - das den Behörden als "zu radikal" gilt und nicht als Verhandlungspartner akzeptiert wird - jedoch ausdrücklich ausgeschlossen blieb. Dem Abkommen zufolge sollte zunächst der Hungerstreik eingestellt werden, denn dessen Abbruch hatten die Behörden zur Voraussetzung jeglichen Einlenkens gemacht. Sodann sollten die Dossiers von gut 20 Personen nochmals "wohlwollend" untersucht werden, um zu prüfen, ob sie nicht doch einem der gesetzlichen Legalisierungskritierien unterfallen könnten. Ausgeschlossen bleiben aber sollten sowohl die bereits Abgeschobenen, als auch rund 10 Personen, die zwar als Sans papiers am Hungerstreik teilnahmen, aber nicht im Département Nord (wo sich ein Widerstandszentrum gebildet hatte) wohnhaft waren. Ferner sollten zwei Personen, gegen die in Frankreich ein Strafverfahren wegen Gesetzesverstößen lief - das aber inzwischen eingestellt ist -, sowie 18 Personen im Asylverfahren aus dem "Legalisierungsprozedere" ausgeschlossen bleiben.

Die Hungerstreikenden und das CSP59 lehnten dieses Abkommen, das ohne ihre Zustimmung ausgehandelt worden war, jedoch ab und setzten ihre Aktion fort. Doch allmählich näherte sich der Zeitpunkt, an dem Hungerstreik für manche Beteiligte einen lebensbedrolichen Zustand auszulösen drohte. Zwei andere Initiativen, die Liga für Menschenrechte (LDH) und die Antirassismusorganisation MRAP, handelten deshalb ein neues Abkommen mit der Präfektur aus - diesees Mal in Abstimmung mit den Sans papiers selbst, die das letzte Wort behalten sollten. Am 30. August wurde die neue Vereinbarung (mit 56 von 58 Stimmen der Hungerstreikenden, wobei auch die bereits Abgeschobenen telefonisch konsultiert woren waren) angenommen. Im Unterschied zum ersten "Kompromiss" können dieses Mal auch jene Betroffenen, die einen Asylantrag gestellt haben, von der durch die Vereinbarung garantierten "Neuaufnahme des Legalisierungsverfahrens" profitiere, falls ihr Asylantrag abgelehnt wird.

Garantien gibt es jedoch keine: Zugesagt hat die Präfektur nur, dass sie die Einzelfälle anhand der gesetzlich definierten Kriterien (familiäre Bindungen, Integration in die französische Gesellschaft, ..) "wohlwollend" auf eine mögliche Legalisierung hin prüfen wird. "Es könnte Abschiebungen geben", erklärte Präfekt Canepa im Hinblick auch auf ehemalige Hungerstreikende. Alles in allem ging es ihm aber vor allem darum, "das Gesicht zu wahren" und nicht den Eindruck zu erwecken, er habe auf der ganzen Linie nachgegeben - um nur ja nicht schon den nächsten Hungerstreik anzubahnen. Wie die Kriterien nun konkret ausgelegt werden, das wird die nähere Zukunft erweisen müssen.

( Bernhard Schmid, Paris, 4.9.07 )


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