| Der International Labor Rights Fund und die United
      Steelworkers-Gewerkschaft reichen eine neue Klage gegen Coca-Cola ein. Der Vorwurf: Komplizenschaft des Konzerns mit dem kolumbianischen DAS undden Paramilitärs der AUC bei der Ermordung von Gewerkschaftsführern.
 Am Freitag, den 2. Juni 2006 reichten der International Labor Rights Fund
        ILRF (1) und die United Steelworkers-Gewerkschaft USW eine neue Klage nach
        dem Alien Tort Claims Act (2) gegen Coca-Cola und deren
        lateinamerikanischen Abfüllbetrieb FEMSA (3) ein. Die Klage richtet sich
        dagegen, dass Manager des Coke-Abfüllers in Barranquilla sowohl mit dem
        kolumbianischen DAS (4) und auch mit Paramilitärs des AUC (5) konspiriert
        haben, um den SINALTRAINAL-Gewerkschaftsführer Adolfo de Jesus Munera
        einzuschüchtern, zu bedrohen und schließlich am 31. August 2002 
        umzubringen. Die Klage beinhaltet zudem, dass, obwohl die
        Coca-Cola-Zentrale in Atlanta mehrfach gewarnt wurde, das Management in
        Barranquilla sich weiter mit Paramilitärs getroffen und ihnen Zugang zum
        Werksgelände verschafft hat. Dieser Abfüllbetrieb wird unvermindert biszum heutigen Tage von Paramilitärs infiltriert. Auch jetzt noch bedrohen
        dieselben Paramilitärs Mitglieder und Gewerkschaftsführer von SINALTRAINAL
        mit dem Tod und haben sogar das Kind eines SINALTRAINAL-Führers entführt,
        um ihn dazu zu zwingen, seine gewerkschaftlichen Aktivitäten einzustellen.
 Diese Anschuldigungen kommen zu einer Zeit, in der der DAS in Kolumbien
  wegen Zusammenarbeit mit paramilitärischen Kräften unter Druck gerät.
  Insbesondere sind in den letzten Wochen glaubwürdige Vorwürfe laut
  geworden, dass der DAS, der eigentlich dafür verantwortlich ist bedrohte
  Gewerkschafter zu schützen, tatsächlich Anschlagslisten gegen
  Gewerkschaftsführern erstellt und aktualisiert hat, um sie Paramilitärs
  zur Verfügung zu stellen, damit die entsprechend agieren. Diese
  Anschuldigungen kommen auch zu einer Zeit, in der Coca-Cola vom Geländezahlreicher Universitäten in den ganzen USA geflogen ist, weil der Konzern
        beschuldigt wird, auf die Verletzungen von Menschen- und Arbeiterrechten
        in Kolumbien nicht angemessen reagiert zu haben.
 Terry Collingsworth vom ILRF: “Diese neue Klage unterstreicht, dass der
        Coca-Cola-Konzernmehr Anstrengungen und Geld investieren muss, um das Leben und Wohlergehen
        seiner kolumbianischen Arbeiter zu schützen, anstatt seine Öffentlichkeitsarbeit darauf auszurichten, die gegen ihn erhobenen
        Beschuldigungen vom Tisch zu wischen.“ Ohne Zweifel ist der
Coca-Cola-Konzern der richtige Angeklagte, weil er sein Imperium völlig
        kontrolliert und Coca-Cola-Manager mit der Behauptung kreuz und quer durch
        die USA reisen, dass der Coca-Cola-Konzern alle möglichen Schritte gegen
        Menschenrechtsverletzungen in den kolumbianischen Abfüllbetrieben
 unternehme. Der Jurist der United Steelworkers, Daniel Kovalik: „Die
        andauernde Ermordung von Gewerkschaftern in Kolumbien und die
        Komplizenschaft von DAS, Militär und Firmeninteresse stellen die
        US-Unterstützung der kolumbianischen Streitkräfte erheblich in Frage.“
 
 Kontakt: Terry Collingsworth (202) 347-4100, Ext. 104; Daniel Kovalik(412) 562-2518
 
 Anmerkungen: (1) Der IRLF ist eine Non-profit Aktions- und Anwaltsorganisation, die
 neue und kreative Mittel nutzt und internationale Arbeiterrechte
 durchzusetzen.
 
 (2) Der US-amerikanische Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung
 von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die
 sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen
 Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten
 nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die
 Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-amerikanischem Boden
 stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße
 gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA
 einer der Vertragspartner ist. (wikipedia)
 
 (3) FEMSA ist nach eigener Aussage die größte Getränkefirma in
 Lateinamerika, die ihre Produkte in die USA und einige Länder Europas und
 Asiens exportiert.
 
 (4) Departemento Administrativo de Seguridad, vom eigentlichen
 Aufgabenbereich her dem deutschen BKA nicht unähnlich.
 
 (5) Autodefensas Unidas de Colombia, Organisation kolumbianischer
 Paramilitärs
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