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Updated: 18.12.2012 15:51
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Schmerzensgeld für Unternehmer

Urteil bestätigt Rechtsempfinden des Unternehmers

Langfassung des Artikels von Peter Nowak im ND vom 21.12.07

Das Fuldaer Landgericht hat am vergangenen Donnerstag ein Urteil gefällt, dass auch bundesweit unter Gewerkschaftern für Aufmerksamkeit sorgt. Es verurteilte 7 Gewerkschafter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt 15000 Euro an den Osthessischen Unternehmer Lutz Helmig. Der Gründer der Helios-Kliniken, die er vor einem Jahr an den Gesundheitskonzern Fresenius verkaufte, ist in Osthessen ein bekannter Mann.. Ihm gehört auch die Mehrheit der Aton-Beteiligungsgesellschaft, dass mit ca. 12 000 Mitarbeitern in Fulda zu den führenden Unternehmen gehört. Vom DGB wird er wegen Tarifflucht schon lange kritisiert.

Auf der DGB-Kundgebung am 1. Mai 2007 wurde Helmig symbolisch an den Pranger gestellt. Jetzt wurden sämtliche für die Maikundgebung Verantwortlichen zur Zahlung des Schmerzensgeldes verurteilt, darunter der IG-Metall-Sekretär Ferdinand Hareter, der damalige DGB-Regions-Chef Arno Enzmann, der Polizeigewerkschafts-Kreisvorsitzende Thomas Scheunert, der osthessische Verdi-Chef Rolf Müller und der DGB-Regionsvorsitzende Frank Herrmann.

Die Gewerkschaft sah in der Pranger-Aktion eine satirische Zuspitzung ihrer Kritik. Das Gericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung der Lesart des Unternehmers und seines Rechtsanwalts Rudolf Karras an und bezeichnete die Aktion als "schwere Persönlichkeitsverletzung" von Helmig.

"Sie dürfen eine ähnliche Schmähung nicht wiederholen. Es sei denn, dabei stünde eine sachliche Auseinandersetzung und nicht die Herabsetzung der Person im Vordergrund", ermahnte Richter Dr. Martin Geffert die Gewerkschafter.

Helmig zeigte sich in einer Erklärung sehr zufrieden mit der Entscheidung. "Das Urteil entspricht meinem Rechtsverständnis". Wenn es die Gewerkschafter akzeptieren und auf weitere juristische Auseinandersetzungen verzichten, würde er auf das Schmerzensgeld verzichten, lautet Helmigs Angebot.

Furcht vor einem Präzedenzfall

Die verurteilten Gewerkschafter reagierten auf das Urteil mit Unverständnis. Sie befürchten, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. So könnte in Zukunft jede Kritik am Handeln eines Unternehmers die Gerichte beschäftigen. Denn, wo die Grenze zwischen sachlicher Kritik und Herabwürdigung der Person liegt, kann im Zweifel Gegenstand langwieriger und teuerer juristischer Auseinandersetzungen sein. So könnte ein Unternehmer schon klagen, wenn er von GewerkschafterInnen als Kapitalist bezeichnet wird.

Deshalb wollen sich die Gewerkschafter auch erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie über weitere juristische Schritte beraten.

Das Verfahren war in den letzten Wochen von GewerkschafterInnen und AktivistInnen sozialer Bewegungen solidarisch begleitet worden. Die beiden Fuldaer Direktkandidaten der Linkspartei Karin Masche und Michael Wahl erklärten sich mit den Gewerkschaftern solidarisch und gingen gleichzeitig auf aktuelle Debatten ein.

"Gegen Lohndrückerei und Hungerlöhne gilt es auf die Straße zu gehen und auch von den politisch Verantwortlichen einen gesetzlichen Mindestlohn zu fordern", schreiben sie in einer Erklärung, in der sie sich mit den Verurteilten solidarisch erklären..


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